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miete in der Genossenschaft München Hauptbahnhof an der Donnersbergstraße betrifft. Dasselbe lautet:
Bekanntmachung!
Infolge weiterer erhöhten Ausgaben( Mietsteuer) ist die Genossenschaft gezwungen, die Wohnungsmiete ab 1. Mai 1925 auf 90% der Friedensmiete zu erhöhen.
Eisenbahnerbaugenossenschaft München Hauptbahnhof e. G. m. b. H. Der Vorstand.
Der private Hausbesiz, der die gleiche Mietzinssteuer zu entrichten hat, wie die Baugenossenschaften, erhält um 13% weniger. Es wäre aber rechnerisch falsch, wollte man deswegen sagen, die Baugenossenschaft Hauptbahnhof erhält um 13% mehr an Miete. Diese 13% Mehrmiete wirken sich aber ganz anders im Rahmen der Miete aus, wenn man berücksichtigt, daß die steuerlichen Lasten beim genossenschaftlichen Hausbesitz unter feinen Umständen höher sind als beim privaten Hausbesitz. Der Hausbesizeranteil innerhalb der gesetzlichen Miete beträgt 36% der Friedensmiete. Und hieran gemessen, machen die 13% Mehrmiete 36% aus. Läßt man den in der Miete enthaltenen Steueranteil, der nur Durchgangsposten ist, weg, dann erhält der private Hausbesitz 36% der Friedensmiete und die Baugenossenschaft Hauptbahnhof 49%, das ist also um 36% mehr!
Das zahlen die Mieter in einer Baugenossenschaft. Und Baugenossenschaften braucht man, damit das Volk„ billigere" Wohnungen bekommt und nicht der Profitgier des privaten Hausbesizes ausgeliefert wird. Deshalb haben Baugenossenschaften auch das Attribut:„ gemeinnützig“. Das Wort in dieser Sache haben nun diejenigen, welche das Heil für die Mieter in den gemeinnützigen Baugenossenschaften erblicken.
Gießen, den 8. Juni 1925. Dem Herrn Oberbürgermeister der Stadt Gießen. Betr.: Steuerzahlungen.
Die aufeinanderfallenden Termine zur Einhaltung von Steuerzahlungen seitens des Staates und der Stadt sind in ihrem Ausmaß derartig umfangreich, daß ein großer Teil der Hausbesizer nicht in der Lage ist, die gesamten Ziele auf einmal zahlen zu können.
Wir richten dieserhalb an den Herrn Oberbürgermeister das Ersuchen, den Zahlungstermin der jett fälligen Sondersteuer zu verlängern und der Stadtkasse Anweisung zu geben, auch Teil zahlungen anzunehmen, ohne daß dem Einzahler hierdurch Verzugszinsen oder sonstige Kosten erwachsen, da ja kein böser Wille, sondern die Unmöglichkeit zur Zahlung vorhanden ist.
Der Hausbesigerverein E. V. Gießen. H. Launspach.
Auf eine frühere Eingabe ging nachstehende Antwort ein:
Gießen, den 11. Juni 1925. Betrifft: Sondersteuer vom bebauten Grundbesig. An den Hausbesigerverein, z. Hd. des 1. Vorsitzenden, H. Launspach.
Gießen.
Auf die gefällige Zuschrift vom 8. ds. Mts. möchte ich anheimgeben, zunächst einmal bei der Staatsregierung um Verlängerung der Fälligkeiten für die staatlichen Steuern nachzusuchen. Der hessische Staat erhebt für das Rechnungsjahr 1925 bereits seit April Grundsteuer, Sondersteuer und Gewerbesteuer. Die Stadt Gießen beginnt erst jetzt mit den Steuererhebungen für das Rechnungsjahr 1925. Es ist für die Stadt untragbar, wenn von dem Hausbesitz die staatlichen Steuern und Abgaben
Aus Verbänden und Vereinen. pünktlich zu den Fälligkeitsterminen abgeführt werden, und da
Der Gießener Hausbesitzerverein
hat folgende Eingaben an die Stadtverwaltung Gießen gerichtet:
Gießen, den 5. Juni 1925. Dem Herrn Oberbürgermeister der Stadt Gießen. Betrifft: Erhebungsgebühr für Lichtschächte.
Von einer Anzahl unserer Mitglieder sind in letzter Zeit Beschwerden eingegangen über die Höhe der Anerkennungsgebühren von Lichtschächten, die in den städtischen Bürgersteig hineingreifen. Diese Gebühren sind gegenüber früher seitens der Stadt um das Mehrfache erhöht worden, obgleich eine jede Begründung für solche Erhöhung wohl nicht zu erbringen ist. Durch Bezahlung einer geringen Gebühr soll doch wohl lediglich anerkannt werden, daß der betreffende Hausbesitzer kein Anrecht auf Belassung für alle Zeiten beanspruchen kann. Auf eben solche Weise könnten die Hausbesitzer von der Stadt dieselbe Anerkennungsgebühr verlangen für alle mögliche Inanspruchnahme der Häuser seitens der Stadt. Es geht wohl nicht an, daß gerade in der jetzigen Zeit, wo der Haus- und Grundbesitz schon mehr als genug mit allen möglichen Sonderabgaben belastet wird, noch weitere derartige nicht berechtigte Gebühren tragen soll.
Wir richten dieserhalb an den Herrn Oberbürgermeister die ergebene Bitte, zu veranlassen, daß die vorerwähnten Gebühren auf das frühere Mindestmaß herabgesetzt werden.
Indem wir auf eine in unserem Sinne zusagende Antwort
warten
zeichnet
Hausbesitzerverein E. V. Gießen. H. Launspa ch.
Drucksachen Albin Klein.
aller Art billigst
gegen zur Erleichterung um eine Verzögerung der Zahlungen an die Stadtkasse nachgesucht wird. Selbstverständlich besteht für das jetzt zur Erhebung kommende Ziel der Sondersteuer eine gewisse Schonfrist, und es wird nicht einige Tage nach Zustellung der letzten Steuerzettel sofort mit der Beitreibung begonnen.
J. V.: gez. Dr. Seib.
F. d. A.: Kolb, Verwaltungs- Direktor.
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