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Amts- u. Vereinsnachrichten

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Telephon Nr. 1362.

38. Jahrg.

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Donnerstag, den 9. Juli 1925.

Die Friedensmiete in Hessen.

( Schluß.)

Zu der Aufstellung im Einzelnen ist folgendes zu bemerken: Durchweg rentierten die Häuser in Darmstadt im Jahre 1914 5%. Was unter und was über 5% rentierte, kann als Aus­nahme angesehen werden. Diese Tatsache ist von allen maẞ­gebenden Instanzen anerkannt. Das vom Verfasser seiner Aufstellung zu Grunde gelegte Haus rentiert aber bei 30 000 Mark Schäzung und 1714 Mark Mieteinahme 5%%. Der Mehrertrag gegenüber der allgemein ortsüblichen Miete be­trägt bei voller Friedensmiete 214 Mark jährlich. Diese für Darmstadt ungewöhnliche Rente kann auf einer ausnahms­weise niedrigen Schägung, wie auch auf die nachträgliche Ein­richtung der Mansardenwohnung oder sonstige mir nicht be­fannte Umstände zurückzuführen sein.

Durch die Zugrundelegung dieser von der Ortsüblichkeit ab­weichenden hohen Friedensmiete ergibt die Aufstellung an sich schon ein zur Beurteilung der Allgemeinverhältnisse unbrauch­bares Bild. Aber trotzdem für die Zwecke des Herrn Dr. Quessel günstigen, weil über das Normalmaß rentierenden, Hauses, ist das Ergebnis bei näherem Zusehen ein durchaus klägliches.

Befassen wir uns zunächst mit dem Ergebnis des Steuer­jahres 1924/25, so sind in dieser Zeit an Mieten eingegangen 685,60 Mr.

Ausgegeben sind nach der Aufstellung des Verfassers: Steuern u. Abgaben( ohne Sondersteuer) 246,10 Mr. Reparaturkosten( für 5 Mieter)

für große Instandsetzungen.

sodaß ein scheinbarer Ueberschuß von

237,60"

Pr

160 40 644,10 Mr. 41,50 Wit.

verbleibt. Der Versasser hat aber, ob mit oder ohne Absicht, die Kosten des soz. Hausverwalters nicht in Ansatz gebracht, die nach seinen Angaben mit wenigstens 120,- Mt. zu berechnen sind, sodaß sich eine Mehrausgabe gegen­über den Einnahmen von

ergibt.

78,50 Mr.

Das Beispiel bietet auch um deswillen ein sehr unzuver= lässiges Bild, als der Verwalter nicht etwa die notwendigen Reparaturen in den Wohnungen hat vornehmen lassen, sondern er hat einfach den Mietern die Instandsetzungszuschläge belassen, die sie im Interesse der Wohnung verwenden oder nicht ver­wenden können. In diesem, auch sonst vielfach geübten Ver­fahren liegt eine große Gefahr für den Vermieter insofern, als der Mieter( ich meine damit nicht alle) die Instandsetzungs­zuschläge sich vergüten läßt, die Wohnung läßt wie sie ist und eines Tages dem Vermieter eine total abgewohnte Wohnung hinterläßt. Denn daß sich mit den gesetzlichen Zuschlägen eine Wohnung nicht ordnungsmäßig instandhalten läßt, ist eine auch von Mieterseite wiederholt bestätigte Tatsache. Zugegeben aber, die für die 5 Wohnungen zur Verfügung gestellten je 47,50 M hätten für das letzte Jahr ausgereicht, so reichen sie für das

Nr. 80.

Steuerjahr 1925/26, nachdem der Bauindex in der Zwischenzeit von etwa 150% auf 210% gestiegen ist, bestimmt nicht mehr

aus.

Welche Aufwendungen für die außerhalb der Wohnungen liegenden Instandsetzungen notwendig geworden sind, darüber sagt der Verfasser nichts. Er beschränkt sich( absichtlich?) auf Wiedergabe des Betrages, der für diesen Zweck vorgesehen ist. 160 Mark im Jahr reichen aber bei Weitem nicht zur Instand­haltung des äußeren Hauses aus.

Ich werde nachstehend mit einem gleichwertigen Haus die Zahlen von Einnahme und Ausgabe auf die Wirklichkeit zurück­führen. Es ergibt sich da folgendes Bild:

Mieteinnahme( 5% von 30 000 M) Steuern und Abgaben

478.60 M

Reparaturen( entspr. dem Bauinder) 472.50 Gebühren

Hypothekenzinsen

Verwaltungskosten

( nach Angabe des Verfassers) ab 1. August 1925 erhöhte Sonder­steuer( Mehrbetrag)

Mehrbetrag durch Erhöhung der Ge­

meindegrund- und Sondersteuer Erhöhung des Brandversicherungs­

beitrags

zusammen

127.60,

108.75 99

120.-"

60.-"

66.­

10.­

1443.45 M

1500. Mark

Statt der vom Verfasser errechneten 480.15 Mark Zinsen für das eigene Kapital des Besizers bleiben ganze 56.55 Mark übrig. Wenn man in Betracht zieht, daß in obiger Aufstellung noch nichts enthalten ist für Abschreibung des Gebäudewertes, für Mietausfälle und für Zinsen des Eigenkapitals, so kann jeder Laie ermessen, welche reale Grundlage die von Herrn Dr. Ques­sel aufgestellte Behauptung hat, der Haubesizer könne aus der Friedensmiete die Zinsen bezahlen, die übrigen Unkosten decken, die Sondersteuer tragen und behalte noch 480 Mark übrig, womit er sein heute mit 6000 Mark aufgewertetes Haus mit 8% verzinsen könne. Für die Leser des Volksfreund" die sich die Mühe einer Nachprüfung der Quessel'schen Zahlen nicht machen, wird die Behauptung des Verfassers den nötigen Ein­

MONNA VANNA

imgelben Gewande DIE 5 ZIGARETTE

ADLER- COMPAGNIE A.G. DRESDEN