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Die Wohngelegenheit muß durch ständiges Bauen sowohl zum Ausgleich der Bevölkerungszunahme als auch zum Ersatz der infolge Baufälligkeit abgängigen Wohnungen ergänzt werden. Die Baukosten wie auch die Mietpreise können wohl vorüber­gehend durch Beihilfen und andere Mittel gesenkt werden. Auf die Dauer ist das unmöglich, da die Mittel dazu nicht aufge­bracht werden könnten. Man muß also über kurz oder lang da­mit rechnen, daß der Baumarkt im Wesentlichen sich wieder selbst überlassen bleibt, denn die Erfahrungen, die bis jetzt mit dem behördlichen Bauen gemacht worden sind, lassen keine Hoffnung auf Befriedigung des Wohnungsbedürfnisses durch Staat und Gemeinden aufkommen. Obwohl exorbitante Steu­ern erhoben werden, mit denen selbst bei der Teuerung Nen­nenswertes zu leisten wäre, ist eine Entspannung nicht einge­treten. Sie ist auch nach dem heutigen Verfahren nicht zu er= hoffen, denn Staat und Gemeinden benötigen zuviel für ihre eigenen Bedürfnisse und das Bauen wird vernachlässigt. Wenn aber das Privatkapital am Bauen interessiert werden soll, und ohne die Privatinitiative werden wir aus der Misere nicht herauskommen, so kann es keine zweierlei Mietpreise in Deutsch­land geben. Die Wohnungsnot ist ja nur dadurch so ausge­wachsen, daß man von Anfang der Inflation an die Mietpreise so niedrig gehalten hat, daß niemand in ein neues Haus ge= zogen wäre, weil er im alten um die Hälfte billiger wohnte. Gerade mit Beendigung des Krieges ist von unserer damaligen Regierung versäumt worden, die Neubautätigkeit anzukurbeln. Die Wohnungsnot, wenigstens im heutigen behaupteten Um­fange, ist der sozialistischen Mietpreispolitik unserer Nachkriegs­regierungen zuzuscheiben. Es sind dieselben Gedankengänge, die auch das Kabinett Ulrich beherrschen. Sie und niemand an= ders sind die Väter unserer Wohnungsnot, weil man marristi­sche Experimente mit dem deutschen Hausbesitz machen wollte. Es ist notwendig, immer wieder daran zu erinnern, damit es nicht vergessen wird, denn es gibt einen großen Prozentsatz Mieter, die nicht alles Heil in billigen Mieten sehen. Ein an­derer Teil der Mieter allerdings sieht nicht oder will nicht sehen, daß die seit Jahren inaugurierte Wohnungspolitik mit unfehlbarer Sicherheit zum Zusammenbruch unseres ganzen Wohnungswesens führen muß. Ein Haus erfordert, wie auch jeder Mensch, ein Mindestmaß von Aufwendungen zu seiner Er­haltung und wenn diese Erhaltung längere Zeit vernachlässigt wird, tritt der Zustand des allmählichen Verfalls ein.

Herr Dr. Quessel ist der Auffassung, daß eine Wohnungs­not für alle die, die die doppelte Friedensmiete bezahlen kön­nen, nicht mehr besteht. Die Wohnungsnot sei eine Erschei­nung, die nur das Proletariat bedrücke. Für Leute, die eine freie Miete bezahlen können, sei in den Großstädten sogar schon ein Ueberangebot an Wohnungen vorhanden. Damit gibt der Verfasser zu, daß nur die niedrige Miete schuld an der Woh­nungsnot ist. Es unterliegt auch keinem Zweifel und ist an dieser Stelle wiederholt betont worden, daß niedrige Mieten jedem, auch dent Unvermögenden, die Beibehaltung einer großen Wohnung gestattet. Durch das Mißverhältnis an Wohnungs­miete und möblierter Zimmermiete bilde eine große Wohnung ein Erwerbszweig. Das Mißverhältnis ist umso fühlbarer, da der Hausbesitzer aus seinen minimalen Mieterträgnissen sogar noch die untervermieteten Räume instandzuhalten hat, während dem Untervermieter die Untermiete restlos zufließt. Noch nie­mals war eine derart große Anzahl von Wohnungen von Ein­zelpersonen bewohnt wie in den letzten Jahren. Wenn es früher in den meisten Fällen üblich war, daß bei Todesfall eines Ehegatten der andere Teil die Wohnung aufgab und in den Hausstand verheirateter Kinder aufgenommen wurde, so tritt dieser Fall heute kaum noch ein, da der überlebende Teil einen Teil der Wohnung, manchmal bis auf ein Zimmer, unterver­mietet und zwar zu einem Preis, von dem er bei bescheidenen Ansprüchen seinen Lebensunterhalt bestreiten kann, während der Hausbesitzer, selbst wenn er 20 Wohnungen vermietet hat, daraus gar keinen Nutzen ziehen kann. Man sege einmal alle diejenigen Hauptmieter, die sich auf einen oder zwei Räume be­schränken als Untermieter ein und gebe die Wohnungen den jezigen Untermietern, die als Wohnungssuchende eingetragen

sind und man wird die Erfahrung machen, daß sich die Zahl der Wohnungssuchenden dezimiert. Unsere Wohnungsnot ist fünst­lich hervorgerufen und wird künstlich gehalten, weil es Stellen gibt, die ein Interesse daran haben, daß das Volk die Wahrheit nicht erfährt. Für diese Behauptung bildet die Tagung der Wohnungsämter in Stuttgart, auf die wir in einem besonderen Artikel zurückkommen, den klarsten Beweis.

Herr Dr. Quessel untersucht weiter die Frage, wieviel der Hausbesitzer nach der Hypothekenauswertung von der Friedens­miete als Bauabgabe werde abführen können. Als Beispiel wählt er ein Miethaus in Darmstadt mit vier Dreizimmer­wohnungen und einer Mansardenwohnung, das schon viele Jahre unter sozialdemokratischer Verwaltung gestanden hat. Der Ertrag der Friedensmiete beträgt 1714 Mark. Daraus sind im Steuerjahr 1924/25 zu entrichten gewesen 97,60 Mark Grundsteuer, 260 Mark Hauszinssteuer und 21 Mark Vermö­genssteuer, zusammen 478,60 Mark. Zu diesen Ausgaben kommt eine Reihe von Gebühren wie rd. 80 Mark Wassergeld, 194.90 Mark Brandversicherung, 6 Mark Treppenbeleuchtung 12 Mark Schneeschaufeln, 9,60 Mark Kaminreinigung, zusam= men 127,50 Mark. An Reparaturen wurden von dem sozialde­mokratischen Verwalter den Mietern für Innenreparaturen 237,60 Mark zur freien Verfügung überlassen. Für große Repa= raturen wurden 160,40 Mark zurückgelegt, sodaß ein Gesamtauf­wand an Reparaturen in Höhe von 398 Mark entsteht. Vom 1. Januar kommt die Verzinsung einer 14 500 Mark betra= genden Hypothef mit 15% aufgewertet, hinzu was 108,75 Mark an Hypothekenzinsen erfordert. Der Verfasser macht dann fol­gende Rechnung auf: Jm nächsten Jahr wird das betr. Haus mit folgenden Zahlungen vorbelastet sein

1. Steuern

2. Gebühren

3. Reparaturen

4. Hypothekenzinsen

zusammen

487.60 Mark 127.50 99 398.- 99 108.75 1112.85 Mark

دو

Dieser Vorbelastung mit Steuern, Gebühren, Reparaturen und Hypothekenzinsen steht ein Ertrag aus der Friedensmiete von 1714 Mark gegenüber. Der Verfasser meint nun weiter:

,, Nehmen wir nun an, daß der bisherige Betrag der Haus­zinssteuer im Jahre 1926 vom Hausbesiger als Bauabgabe

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Internationale Arbeiter­

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STADION

Frankfurt a. M.

24. bis 28. juli

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