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sind vom Kalenderjahr abweichende Wirtschaftsjahre zulässig. Für die Landwirtschaft wird grundsätzlich das Wirtschaftsjahr vom 1. Juli bis 30. Juni zugrunde gelegt, eine Regelung, die wegen der besonderen Ernteverhältnisse notwendig ist.

Der schon in der Zweiten Steuernotverordnung enthaltene Grundsay, in geeigneten Fällen den Verbrauch statt des Ein­fommens zugrunde zu legen, ist beibehalten worden. Er findet aber nur Anwendung auf krasse Fälle, da ein Verbrauch unter 8000 M in dieser Hinsicht unberücksichtigt bleibt und eine Reihe von notwendigen Ausgaben nicht als Verbrauch im Sinne dieser Vorschrift angesehen wird.

Der Steuerabzug vom Arbeitslohn soll in der Weise bestehen bleiben, wie er durch die Zweite Steuernotverordnung und die 2. Steuermilderungsverordnung geregelt ist. Es werden also 10 v. H. vom Arbeitslohn einbehalten, jedoch ist vorher zur Ab­geltung der Werbungskosten usw. vom Einkommen ein Betrag von 15 M wöchentlich abzuziehen, und es ermäßigt sich die Steuer für die Ehefrau und das 1. bis 3. minderj. Kind um je 1 v. H. Als Neuerung findet sich die Vorschrift, daß die Ermäßigung für das 4. und jedes weitere Kind je 2 v. H. statt bisher je 1 v. H. beträgt; dadurch sind kinderreiche Steuerpflichtige weiter begün­stigt. Eine besondere Berücksichtigung der ganz kleinen Einkom= men liegt ferner in der bisher schon geltenden Bestimmung, daß Lohnsteuerbeträge bis zu 0,20 Reichsmart wöchentlich nicht er­hoben werden sollen.

Im Gegensatz zu der Regelung im früheren Kapitalertrag­steuergesetz werden die Kapitalerträge fünftig nicht mehr im voraus besonders belastet. Der Steuerabzug vom Kapitalertrag stellt sich vielmehr als eine Art der Erhebung der Einkommensteuer an der Quelle dar und wird auf die veranlagte Einkommensteuer angerechnet.

3. Die Körperschaftsteuer.

Der Körperschaftsteuer unterliegen grundsätzlich die Erwerbs­gesellschaften und alle übrigen Körperschaften und Vermögens­massen des bürgerlichen Rechts, sofern die Leitung sich im Jnlande befindet. Künftig sollen auch die bisher privilegierten werben­den Betriebe öffentlicher Körperschaften steuerpflichtig sein, so= fern sie weder der Ausübung der öffentlichen Gewalt, noch firchlichen, gemeinnügigen oder mildtätigen Zweden dienen. Man will dadurch, daß man diesen Betrieben des Reichs, der Länder und Gemeinden den bisher infolge der Steuerbefreiung innegehabten Vorsprung nimmt, sie zu rationellster Wirtschafts­führung veranlassen. Bezüglich der objektiven Steuerpflicht, d. h. dessen, was als föperschaftsteuerpflichtiges Einkommen gilt, ist auf das Einkommensteuergesetz zu verweisen.

Die Körperschaftsteuer beträgt fünftig für die Erwerbs­gesellschaften, für die diesen gleichgestellten Steuerpflichtigen und die öffentlichen werbenden Betriebe 20 v. H. des Gesamt­einkommens. Die bisherige Differenzierung in der Besteuerung hinsichtlich der ausgeschütteten Gewinne soll unterbleiben. Zwar werden die ausgeschütteten Gewinne um 10 v. H. gekürzt, doch werden diese Summen, wie erwähnt, voll auf die Einkommen­steuer der Gesellschafter angerechnet und stellen also nur eine an der Quelle erhobene Einkommensteuer dar. Kleine Gesellschaf= ten m. b. H., d. h. solche mit einem Vermögen bezw. Stamm­tapital bis zu 50 000 M, erhalten Ermäßigungen auf Grund eines durchgestaffelten Tarifs, der mit 10 d. H. für die ersten 8000 M beginnt. Andere Steuerpflichtige als Erwerbsgesellschaften und öffentliche werbende Betriebe sollen wie bisher 10 v. H. ihres Einkommens zahlen.

Von gewerblichen Bildungsanstalten.

Schuhmacherfachschule Gießen. Der erste halbjährige Kursus an der Fachschule war am 27. März zu Ende mit Abgangs= prüfung bezw. Meisterprüfung unter Aufsicht der staatlichen Prüfungskommission. Die Prüfung dauerte fünf Tage und er­streckte sich auffolgende Fächer: Fachkunde, Schaftzeichnen, Leisten­topieren, Schaftherstellung, Arbeitsprobe, Abgipsen. Gleich­zeitig wurde unter Aufsicht der Prüfungsmeister das Meister­stück hergestellt. An die Prüfung schloß sich eine Ausstellung der im Kursus angefertigten Arbeiten an. Der Schulbesuch war

sehr regelmäßig, das Interesse der Schüler sehr groß, sodaß bei der Abgangsprüfung gute Leistungen zu verzeichnen waren. In den letzten Monaten konnten verschiedene Neuanschaffungen gemacht werden. So wurde unter anderem in der Schreiner­| werkstätte der Anstalt( Gewerbe- und Maschinenbauschule der Stadt Gießen) ein moderner Arbeitstisch nach den auf Grund eines Preisausschreibens des Institutes für rationelle Betriebs­führung in Karlsruhe aufgestellten Normen hergestellt. Die Interessengemeinschaft der Schuhmacher- Innungen von Ober­hessen, Hessen- Nassau, Kreis Wetzlar und Westfalen wird den Betrieb in furzem wesentlich erweitern können. Die an der Anstalt interessierten Handwerkskammern wenden der Schule größtes Interesse zu und haben Zuschüsse teilweise schon gezahlt, teilweise zugesichert.

Offenbach a. M. Die unter Leitung Professor Hugo Eber­hardts stehende Hessische Kunstgewerbeschule Offenbach a. M., die vor kurzem unter Berufung des Hamburger Kunstgewerb­lers Jgnazz Wiemeler eine versuchs- und Lehrwerkstätte für Lederwaren und Buchbinderei einrichtete, ergänzt ihre Klasse für künstlerische Frauenarbeit dura) eine Fachklasse für Frauen­kleidung, zu deren Führung die Berliner Künstlerin Isolde Czobel berufen wurde.

Literarisches.

Die Lustigen Blätter, deren Nr. 5 uns vorliegt, erbringen von neuem den Beweis, daß Wiz, Grazie, Humor und Esprit auch einer deutschen Zeitschrift eigen sein können. Graziöse Bil­der von Bato, Ehrenberger, Gestwicki und Heiligenstaedt wech­seln in bunter Reihe mit treffsicheren humoristischen Zeichnungen nungen und Karikaturen von Petersen.

Hans Hühnchens Feierabend. Eine Geschichte aus unserer Zeit von Georg Asmussen. 212 Geiten 8°. In Ganzleinen 4,50 M.

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Am Schlusse seines Leberecht Hühnchen" berichtet Heinrich Seidel, daß des alten Leberecht Sohn Hans sein geliebtes ,, Feuerlein" heimgeführt und eine Anstellung auf einem Hütten­wert Westfalens gefunden habe. Sein Berufsgenosse Georg Asmussen nimmt diesen Faden auf. Er erzählt, daß Hans Hühnchen inzwischen in die Jahre gekommen ist, wo das Sehnen wach wird, aus dem Haften der Industrie heraus und zur wohl­verdienten Ruhe zu kommen. Wohl erklärlich denn in Hans Hühnchen stedt jene Weichheit deutschen Gemüts, die mit der Liebe zur Natur und mit der Freude an ihren Wundern Hand in Hand geht. Es muß solcher Denkweise ein gut Teil in einem Dichter steden, um diese Lebensanschauung in so fesselnder und lebendig- wahrer Weise zum Ausdruck zu bringen, wie das in ,, Hans Hühnchens Feierabend" geschehen ist. So kann das Buch als vollwertige Fortsetzung von Heinrich Seidels Leberecht Hühnchen" gelten.

Geschäftliches. Bergwinter.

Kniehoch lag der Schnee! Knietief santen sie beide ein! Er hätte seine Stier unterschnallen können, um im Fluge die be= schneite Fläche aufwärts zu nehmen, aber dann hätte er sie zu­rüd lassen müssen. Denn sie zog ihren Rodel, mit dem sie von der Höhe zu Tal fahren wollte. Als sie auf halben Wege wie der einmal in einer hohen Schneewehe stecken blieb, setzte sie sich hin, wo sie stand:" Ich kann nicht mehr! Wenn ich wirklich oben anlange, bin ich viel zu müde, um noch Freude am Rodeln zu haben!" Er sprach ihr Mut zu: Und wenn wir oben sind ,, Ach, ich bekommst du etwas Heißes, dann taust du auf!" mag keinen Grog, der macht mich müder, und sonst gibts ja er lächelt doch nichts!" ,, Doch, heißes Wasser gibt es und vielversprechend. Oben war der kleine Krug voll fröhlicher Menschen. Als er ihr ein behagliches Plätzchen ausgesucht hatte, verschwand er geheimnisvoll, um nach ein paar Minuten mit Tassen und einer dampfenden Kanne zurückzukommen. schenkte einer präsendierte: Darf ich bitten, eine. Tasse Tee Marke Teekanne". Ungläubig sog sie den Duft ein, foftete vorsichtig und rief freudestrahlend: Wirklich mein Tee Marke Teekanne!" Und neugestärkt sausten sie jubelnd um die Wette zu Tal!

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