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Gesetzgebung ihn von einer an sich festgesetzten höheren Verzin-| stempelt. Sie kann aber auch eine wirtschaftliche Macht
sung ausschließen könnte unter dem Gesichtspunkt, daß er sich ja mit der nur 2 prozentigen Verzinsung durch deren Annahme stillschweigend einverstanden erklärt habe. Deshalb muß der Gläubiger, will er keine Nachteile erleiden, auch in dieser Hinsicht einen Vorbehalt machen; er kann ihn mit dem oben erwähnten verbinden. Ein derartiger doppelter Vorbehalt wird etwa lauten:„ Ich habe die nach der 3. Steuernotverordnung zu zahlenden 2 Prozent Zinsen von 15 Prozent des Goldmarkbetrages meiner Hypothek angenommen; ich verzichte damit aber weder auf eine höhere als 15prozentige Aufwertung noch auf eine höhere Verzinsung."
3. Zeitpunkt der Zinszahlung.
a) Bei Hypotheken, deren Gläubiger Hypothekenbanken oder preußische Landschaften oder Ritterschaften sind und die zur ,, Deckung" der von diesen Instituten ausgegebenen Pfandbriefe dienen, sind die 2 Prozent Zinsen am 1. Juli 1925 zu ent= richten.
b) Hinsichtlich aller anderen Hypotheken ist ein bestimmtes Datum der Zinszayung niat festgesetzt. Es ist anzunehmen, daß in dieser Beziehung die Vertragsbestimmungen entsprechend gelten. Ist eine Hypothek nach dem Vertrage am 1. April und 1. Oktober zu verzinsen, so auch jetzt, also am 1. April mit 1 Prozent und am 1. Oktober mit 1 Prozent. Bei vereinbarter vierteljährlicher Zahlung wären in jedem Quartal ½ Prozent zu zahlen.
2. Grundschulden, Obligationen.
Auch diese sind mit 2 Prozent von 15 Prozent ihres Goldmarkbetrages zu verzinsen. Eine höhere als 15prozentige Aufwertung kommt für sie nach der jetzt geltenden 3. Steuernotverordnung zwar nicht in Betracht; jedoch ist es möglich, daß die neue Gesetzgebung e bringt. Auch bei ihnen ist daher der unter 1. Abs. 2 erwähnte doppelte Vorbehalt für den Gläubiger empfehlenswert. Hinsichtlich des Zeitpunktes der Zinszahlungen gelten durchweg die Vertragsbedingungen.
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3. Rentenschulden, Reallasten.
Bei ihnen sind im Jahre 1925 40 Prozent des GoldmarkLetrages der vereinbarten wiederkehrenden Leistungen zu er bringen. Hinsichtlich des Vorbehaltes und des 3citpunktes gilt das zu 2 Gesagte entsprechend.
4. Hypothetarisch nicht gesicherte Darlehen.
Sind sie als„ Vermögensanlage" aufzufassen, so kann der Gläubiger gemäß§ 12 Abs. 1 der 3. Steuernotverordnung höchstens eine 15prozentige Aufwertung verlangen. Dann sind auch die Zinsen nur von 15 Prozent des Goldmarkbetrages der DarIchnssumme zu zahlen. Die Höhe der Zinsen aber richtet sich allein nach dem Vertrage; die 3. Steuernotverordnung bestimmt in dieser Richtung nichts. Auch hier ist ein Vorbehalt eventueller höherer Aufwertung notwendig; auf die Verzinsung braucht er sich, da die Vertragsbedingungen bereits gelten, nicht zu erstrecken.
... le sonstigen hypothekarisch nicht gesicherten Darlehn sind nach Treu und tuben ohne Bindung an den 15prozentigen Höchstsaz auszuwerten. Hinsichtlich der Verzinsung gelten die Vertragsbedingungen. Die Zinsen sind von dem nach Treu und Glauben festzusetzenden Aufwertungsbetrage zu zahlen; ein Vorbeyalt ist nicht notwendig.
Ist Deutschland eine Großmacht?
Von Dr. Erich Klein Allenstein.
Es ist nicht immer leicht zu sagen, was eine Großmacht ist. Nicht die Größe des Gebietes macht sie aus, nicht einmal die Größe der Bevölkerungsziffer, denn sonst müßten China und Brasilien Großmächte sein; überhaupt liegt in dem ersten Teil des Wortes„ groß" nichts, was über das Wesen des Begriffes Aufschluß gibt, sondern sein Wesen liegt in dem zweiten Teil, dem Worte„ Macht", ausgedrückt. Eine Großmacht ist ein Staat, der ein gewisses Maß von Macht verkörpert.
Diese Macht nun kann auf verschiedenen Grundlagen beruhen. Sie kann zunächst eine militärische Macht sein. Das ist es, was die meisten europäischen Staaten zu Großmächten
sein, wie sie zum Beispiel in den militärisch verhältnismäßig schwachen Vereinigten Staaten von Amerika vertreten ist. Und sie kann endlich, ohne diesen beiden berechenbaren Faktoren verförpert zu sein, allein in der„ Volkskraft, d. h. in dem im Volk liegenden Willen zum Aufschwung, in dem inneren Drang der Kräfte, in dem entschlossenen Bereitsein, in dem Drängen zur Entfaltung liegen.
Genau so wie beim einzelnen Menschen die Kraft nicht nur in der Muskelstärke, sondern ebensosehr auch in dem seelischen Mut besteht, so besteht auch die Kraft eines Volkes nicht nur in den äußeren Machtmitteln, sondern ebensosehr, wenn nicht mehr, in seinem Willen zur Macht. Diejenigen Nationen, deren Großmachtstellung auf deartigen psychischen Momenten beruht, ohne von äußeren Machtmitteln immer allzu sehr unterstützt zu werden, sind häufig Nationen, die sich in der Entwicklung befinden. Auf der Zukunft, die aus ihnen spricht, beruht ihre Macht, und man wagt nicht leicht, sie anzugreifen, da man niemals genau abschätzen kann, welcher Kraftentwicklung solch ein Volf, wenn es plötzlich auf die Probe gestellt wird, fähig ist. Japan ist vielleicht diejenige Nation, die sich diesem Großmachttypus am meisten nähert.
Und Deutschland nun? In einer Beziehung müssen wir auf den Großmachtcharakter für den Augenblick verzichten, nämlich in militärischer. Anders ist es schon in wirtschaftlicher Beziehung. Auch da hatte man die Absicht, uns zu einer Null zu machen. Das ganze Versailler Diktat lief darauf hinaus, neben der militärischen auch unsere wirtschaftliche Macht zu vernichten. Aber schon die wenigen Jahre, die seitdem verflossen sind, haben bewiesen, daß wirtschaftliche Kräfte, die einmal da sind, sich nicht mit einem Federstrich aus der Welt schaffen lassen; sie werden sich, zumal sie mit der Weltwirtschaft verknüpft blieben, wieder zu stärkerer Selbstgeltung entfalten, sobald wir hierzu gesteigerten Willen bekunden.
Die größte Hoffnung für unsere Großmachtstellung aber beruht auf unserer Volkskraft. Wenn uns keine militärischen und wirtschaftlichen Machtmittel zur Verfügung stehen, durch eine neue Kraftbeschwingung unserer Volksseele, durch Mut, Entschlossenheit, auch in gefesseltem Zustande, durch den festen Willen zum Aufschwung vermögen wir am ehesten in der internationalen Atmosphäre jene Spannung um uns zu verbreiten, die die anderen spüren läßt: wir sind da! Diese Spannung aber, die sich um ein Volk verbreitet, die einem Magneten gleich ein Schwergewichtszentrum schafft, das ist es eigentlich, woran eine Großmacht zu erkennen ist. Militärische und wirtschaftliche Machtmittel allein vermögen einer Nation diesen Charakter niemals dauernd zu erhalten. Sie sind, wenn nicht jene innere Volkskraft vorhanden ist, nur ein bloßes äußerliches Schreckskelett, das bei der Berührung durch eine feindliche Hand in Asche fällt. Was ein Volk groß macht, das ist letzten Endes nur die Seele. Deutschland ist eine Großmacht, so lange die deutsche Seele groß ist.
Ehrung Deutscher im Ausland.
Graf Luckner, der ehemalige Kommandant des Kreuzers ,, Seeadler" hat seine alle Welt in Bewunderung versetzte Kriegserlebnisse jetzt veröffentlicht. Nachstehend eines seiner vielen Erlebnisse:
Als Graf Luckner in Neuseeland im Gefangenenlager lebte, erhielt er während des Waffenstillstandes eines Tages den Besuch einer Häuptlingsfrau der Maori vom Stamme der Waifatos, die sich 1860-61 durch heldenhaften Freiheitskrieg gegen die Engländer einen Namen in der Geschichte gemacht haben. Die eingeborene Dame betrat meine Kabine, überreichte mir einen langen Brief, gleichzeitig holte sie unter ihrem Kleid eine Matte hervor, die sie sich untergebunden hatte, um diesen Gegenstand vor der englischen Wache zu verbergen. Glücklicherweise war eine deutsche Dame anwesend, die schon längere Zeit in Neuseeland lebte, sie erklärte, ich sei eben im Begriff, die größte Ehrung zu empfangen, welche Maoris einem Manne erweisen fönnen. Mittlerweile fing die Häuptlingsfrau an, mit großer Geschwindigkeit und wilder Kraft„ Haka- Haka" zu tanzen. Nach


