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G. 154 an s. Zeitung.
TEMNOT, IMUNG. Leidenden womit sich
sende von Lungenleiefreiten.
erwünscht. Heiligenstadt ( Eichsfeld)
Giessener Zeitung
( neueste Nachrichten)
mit
( Giessener Cageblatt)
Amts- u. Vereinsnachrichten
Bezugspreis:
60 Goldpfennig monatlich frei Haus, bei obligatorisch. Bezug durch Vereine 30 Goldpf. Telephon Nr. 1362.
38. Jahrg.
Expedition: Südanlage 21.
Redaktion, Druck und Verlag:
Albin Klein in Gießen, Berlagsdruckerei, vorm. Keller, gegr. 1783.
Anzeigenpreise:
30 mm breite Petitzeile, Auswärts 30 Goldpfg.
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Donnerstag, den 5. März 1925.
Einziehung von Forderungen.
Handwerker und Gewerbetreibende klagen zurzeit mehr wie je über schlechten Eingang ihrer Außenstände. Die Pumpwirtschaft ist auf dem besten Wege, sich zu einem unerträglichen Zustand auszuwachsen, und es kann nicht oft genug an das Handwert die Mahnung gerichtet werden, selbst alles zu tun, das Borgunwesen in seinen Grenzen zu halten. Vorsicht bei der Uebernahme von Aufträgen, übersichtliche Buchführung und rechtzeitige Anmahnung und Geltendmachung der Außenstände muß vom Handwerk unbedingt gefordert werden. Die gerichtliche Geltendmachung von Außenständen ist nach den neueren Vorschriften der Zivilprozeßordnung wesentlich vereinfacht worden. Außerdem bestimmt die Verordnung von 13. 5. 1924, daß alle Ansprüche, soweit sie die Zahlung einer bestimmt Geldsumme oder die Leistung einer bestimmten Quantität anderer vertretbarer Sachen oder Wertpapiere zum Gegenstand haben (§ 688 der 3. P. O.) und, soweit sie zur Zuständigkeit des Amtsgerichts gehören( bis zu 500 M.) im Mahnverfahren geltend zu machen sind. Hierin gehören in der Hauptsache die Ansprüche der Handwerker, die in der Regel auf Zahlung für die bewirkte Leistung gerichtet sind. Das Mahnverfahren kommt auf Antrag des Gläubigers in Gang; es genügt, wenn folgender Antrag an das zuständige Amtsgericht gerichtet wird:
An das Amtsgericht
, den.
Ich beantrage den Erlaß eines Zahlungsbefehls gegen wegen Forderung laut beiliegender Falls
Rechnung und...% Zinsen seit. Widerspruch erhoben wird, bitte ich um Terminsbestimmung, notfalls vorläufig vollstreckbares Urteil. Die vorzulegenden Gerichtskosten mit R.- Mt...... sind in Kostenmarken beigefügt. Unterschrift:..
Bei der außerordentlichen Inanspruchnahme der Gerichte ist es aber im Interesse einer schnellen Behandlung des Antrages zweckmäßig, dem Gericht die Schreibart der Ausfüllung des Zahlungsbefehlsformulars abzunehmen. Das geschieht in der Weise, daß man selbst das Zahlungsbefehlsformular in doppelter Ausfertigung ausfüllt. Formulare sind bei Gericht und Verlagsanstalten( in Gießen in der Verlagsdruckerei Albin Klein) erhältlich. Das Gesuch um Erlaß ist in diesen Formularen bereits enthalten. Die Rechnung ist stets in doppelter Ausfertigung beizufügen.
Von der Zustellung an den Schuldner erhält der Gläubiger durch das Gericht Mitteilung unter Angabe der Frist, innerhalb welcher der Schuldner Widerspruch erheben kann. Jm Bezirk des. Amtsgerichts beträgt die Frist 3 Tage, außerhalb eine Woche, Sie läuft vom Tage der Zustellung des Zahlungsbefehls an den Schuldner.
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Nr. 27.
Nach Ablauf der Widerspruchsfrist muß der Gläubiger zur Erreichung der Vollstreckbarkeit des Zahlungsbefehls einen Antrag auf Erlaß des Vollstreckungsbefehls an das Gericht richten. Da der Schuldner solange Widerspruch erheben kann, solange der Zahlungsbefehl nicht verfügt ist(§ 694 der 3. P. O.) ist der Antrag sofort nach Ablauf der Frist einzureichen. Der Antrag fann folgendermaßen abgefaßt werden:
An das Amtsgericht, Abteilung
den.
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gegen
In Sachen. Aktenzeichen. beantrage ich Erteilung des Vollstreckungsbefehls wegen der im Zahlungsbefehl angegebenen Beträge. Ich bitte um Weitergabe an den Gerichtsvollzieher zur Zustellung und Pfändung. Meine nebenstehenden Auslagen bitte ich zuzusetzen.
1.
2.
3.
Auslagen!
M... M. M.
Summe M....
Unterschrift:.
Das Ersuchen an das Gericht um Weiterleitung des Schuldtitels an den Gerichtsvollzieher ist zur Vermeidung von Zeitverlust in diesen Antrag bereits aufgenommen. Durch den Gerichtsvollzieher erhält der Gläubiger Mitteilung über das Ergebnis der Vollstreckung.
Erhebt der Schuldner Widerspruch, so setzt das Gericht( der diesbezügliche Antrag ist in dem Gesuch um Erlaß des Zahlungsbefehls bereits enthalten) einen Termin zur Güteverhandlung an(§§ 696 ff 3. P. O.). In diesem Termin wird eine gütliche Verständigung angestrebt und notfalls sofort in das Streitverfahren übergetreten.
Von besonderer Bedeutung ist außerdem noch§ 500 der 3. P. O., wonach an ordentlichen Gerichtstagen die Parteien ohne vorherigen Antrag und ohne Terminsbestimmung zur Güteverhandlung vor Gericht erscheinen können. Das empfiehlt sich in den Fällen, in denen der Schuldner ratenweise Abzahlung nachsucht. Die Zahlungswilligkeit wird wesentlich gestärkt, wenn ein vollstreckbarer Schuldtitel vorliegt.
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