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zu be=

-R- M.

R- M. 10 R- M. etragen,

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8 R- M.

Folgt zu

95 R- M.

45 R- M. 40 R- M. minder: I finen. 15. Juli sbezahli,

60 R- M.

40 R- M. -R- M.

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gehörigen ist der steuerfreie Lohnbetrag für 1925 auf Antrag um 50 v. H. des gesetzlichen steuerfreien Lohnbetrags erhöht worden. Er erhält seinen Arbeitslohn( Monatslohn) für die Zeit vom 16. Mai bis zum 15. Juni im Betrage von 275 R- M. am 30. Mai 1925 ausgezahlt. Die Steuer ist wie folgt zu be= rechnen:

Bruttoarbeitslohn

( erhöhter) steuerfreier Lohnbetrag( 80 R- M+ 50 v. H. von 80 R- M.)

Davon( 10-4=) 6 v. H.

Bleiben

bei einer Minderung der Erwerbsfähigkeit

als Unverheirateter

als Verheirateter mit

2 Kindern bisher künftig

ohne Kinder bisher künftig

R.-Mt. R.-Mt.

R.-M. R.-Mt.

um 30 v. H.

8,80 13,20

12,30

18,45

""

40 v. H.

11,70

17,55

16,35

24,50

275,-R- M.

99

50 v. H.

17,55

25,80

26,30 38,65

60 v. H.

21,90

31,10

"

32,80 46,70

120,-R- M. 155,-R- M. 9,30 R- M.

99

70 v. H.

27,75 37,50

41,60 56,20

99

80 v. 5.

44,75

52,55 67,10

Würde der Monatslohn nur 220 R- M. betragen, so wären nur( 10-5) 5 v. H. von( 220-120=) 100 5 R- M. ein­zubehalten.

III. Einmalige Einnahmen. Erhält der Arbeitnehmer außer seinen laufenden Bezügen einmalige Einnahmen, z. B. Tantiemen, Gratifikationen, so ist vom vollen Betrag dieser Einnahmen der sich nach dem Familienstand ergebende Hundert­jazz als Steuer einzubehalten. Die Frage, ob hierbei für das zweite Kind eine Ermäßigung von 2 v. H. oder von nur 1 v. H. zu berücksichtigen ist, richtet sich darnach, ob die laufenden Be­züge für den Lohnzahlungszeitraum, in dem die Tantime- usw. Zahlung erfolgt, zusammen mit dieser Zahlung 250 R- M. mo= natlich( 60 R- M. wöchentlich usw.) übersteigen.

Werden laufende Bezüge nicht gewährt, so sind vom vollen Betrag der einmaligen Zahlung 4 v. H. ohne Rücksicht auf den Familienstand und die Höhe der Zahlung einzubehalten.

Abänderung

zum Reichversorgungs- Gesetz.

Der Entwurf zur Abänderung ist erschienen. Von unserer Bundesleitung in Berlin ist uns eine Anzahl von Entwürfen zugestellt worden. Bei Durchsicht des Entwurfes der Regie­rung müssen wir feststellen, daß eine Verbesserung der Lage der Kriegsopfer eintreten wird, wenn die Vorlage Gesetz wird. Es sind aber viele Wünsche unserer Organisation nicht berücksichtigt worden. Wir werden uns bemühen, zu erreichen, was irgend möglich ist.

Wenn die neue Novelle Gesetz geworden ist, werden wir sie vollständig im Hessischen Kamerad" veröffentlichen. Vor­läufig begnügen wir uns mit einigen Ausführungen. Demnach sollen die Renten nach Ansicht der Regierung betragen:

Die bisherigen Renten sollen allgemein erhöht werden. Zu den im Entwurf genannten Beträgen tritt die schon jetzt gel­tende Rentenerhöhung um 18 v. H. noch hinzu. Es ist davon abgesehen worden, diese Rentenerhöhung in die Grundbeträge hineinzurechnen, weil sich sonst keine glatten Zahlen ergeben hätten.

Die im Entwurf vorgesehene Erhöhung beträgt gegenüber den bisherigen Renten bei einem Beschädigten mit einer Min­derung der Erwerbsfähigkeit

um 30 vom Hundert= 50%

99

د"

40 50

50%

""

99

47,2%

60

"

"

""

42,2%

70

"

93

$ 9

35,1%

"

80 90

"

27,8%

"

99

23,3%

99

bei Erwerbsunfähigkeit= 12,5%

In der nachstehenden Gegenüberstellung sind die bisherigen und die künftigen Rentenbeträge dargestellt.

Ein Beschädigter mit einfacher Ausgleichszulage in Orts= klasse B erhält an Rente ohne Zusazrente monatlich:

Dasblonde Haar

erfordert besonders sorgfältige Pflege, da es leicht streifig und dunkel wird. Alle 8 bis 14 Tage eine Kopfwäsche mit Schaumpon mit dem schwarzen Kopf mit Kamillenzusatz erhält die gleich­mäßige Farbe des Haares und gibt diesem duftiges, volles und glänzendes Aussehen. Schaumpon steht in seiner Wirkung einzig da. Ein Päckchen kostet nur 20 Pfennig. Man achte genau auf die Schutzmarke und lasse sich nichts anderes als ebensogut empfehlen. Alleiniger Hersteller: Hans Schwarzkopf, Chem. Fabrik, Berlin- Dahlem

99

35,- 90 v. H. 43,80 53,95 65,65 80,95 b. Erwerbsunfähigk. 58,35 65,65 87,50 98,45 Die Versorgungsgebührnisse der erwerbsfähigen Witwe find hinter der früheren Versorgung nach dem Militärhinterbliebe­nengesetz stark zurückgeblieben Dem dringenden Wunsche auf Erhöhung dieser Bezüge soll durch Heraussetzung der Witwen­rente von 30 auf 40 v. H. der Vollrente entsprochen werden. Während bisher die Rente mit einfacher Ausgleichszulage in Ortsklasse B monatlich 17,55 R.-Mt. betragen hat, wird sie sich nach dem Entwurf auf 26,30 R.-Mt. erhöhen.

Ist die im Abs. 2 genannte Einkommensgrenze überschritten oder können die unterhaltungspflichtigen Personen nur unter besonderen Schwierigkeiten ausreichend für die Eltern sorgen. so fann eine Elternbeihilfe gewährt werden.

Die Ruhensbestimmungen will die Regierung nicht voll ständig beseitigen. Hoffentlich berücksichtigt der Reichstag die besonderen Wünsche unserer Organisation. Abgefundene fön­nen auf Antrag eine Zahlung( einmalig) erhalten.

Hessischer Schießsportverein.

Breisverteilung.

In Nr. 149 der ,, Darmstädter Zeitung"( Regierungsorgan) vom 30. Juni 1925 ist folgender Artikel veröffentlicht:

Auf dem schön gelegenen, festlich geschmückten und ideal ange­legten Schießplaz des Hessischen Schießsportvereins", Landes­verband Hessen, Siz Darmstadt, fand gestern abend, als Abschluß der dreitägigen Schießveranstaltungen, die Preisverteilung statt. Vom Wetter begünstigt, bei gutem Orchesterkonzert und sonst allerhand Genüssen, fand die Veranstaltung regen Zuspruch. Die Meisterschaften von Deutschland und Hessen wurden ausge­tragen, unter den werssvollen und praktischen Preisen befand sich auch der Wanderpreis der Stadt Darmstadt. Mehrere glän­zende Rekorde, so in offener und beliebiger Visierung, wurden erzielt, wie Herr Major a. D. Stubenra u ch Berlin, der für das Kartell sprach, mit Befriedigung feststellen konnte. Die Preisverteilung nahm Herr Kurt Rohde, der erste Vorsitzs ende des Verbandes, vor. Auf den schönen Verlauf dieser drei Tage, der ersten größeren Veranstaltung seit dem Neubestehen des Verbandes, kann dieser mit Stolz zurückblicken. Nachstehend geben wir die Ergebnisse:

Meisterschaften von Deutschland: 1. Weihrauch, Zella- Mehlis, 261( 0), 2. Schulz- Berlin, 276( b), 3. Stubenrauch, Berlin, 243( 0), 4. Bock- Berlin, 268( b) 5. Stöger- Zella- Mehlis, 240( b), 6. Fietzko- Berlin, 268( b), 7. Seß- Freiburg, 235( 0), 8. Behme- Hildesheim, 257( b), 9. Brotfe- Spandau, 232( 0), 10. Otto Weihrauch- Zella- Mehlis, 255( b), Caspary- Königsberg, 232( 0), 12. Berghöfer- Darmstadt, 251( b), 13. Künſtle- Freiburg, 231( 0), 14. Wolf- Grözingen, 251( b), 15. Wauschkuhn- Königs­berg, 226( 0), 16. Merkel- Suhl, 248( 6). Mannschaften, offenes Visier: 1. Berlin, 504, 2. Hannover, 479, 3. Spandau, 467, 4. Hildesheim, 451- Mannschaften, be= liebiges Visier: 1. Berlin, 592, 2. Hildesheim, 542, 3. Priv. Schützenges. Darmstadt, 452 4. Freiburg, 445.

-

Meisterschaften von Hessen, Einzel: 1. Bock­Berlin, 176, 2. Stöger- Zella- Mehlis, 163 3. Schlenker- Größin­gen, 162, 4. Wolf- Grözingen, 158, 5. Merkel- Suhl, 157, 6. Fietz­fo- Berlin, 156 Mannschaft: 1. Berlin, 631, 2. Hildes­heim, 603, 3. Spandau, 557, 4. Zella- Mehlis, 553

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Wanderpreis der Stadt Darmstadt: 1. Frei­burg, 464, 2. Priv. Schützenges. Darmstadt, 457.

Ehrenscheiben: 1. Bein- Spandau, 2. Emig- Roßdorf,

3. Bock- Berlin.