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Giessener Zeitung

( neueste Nachrichten)

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( Giesseuer Tageblatt)

Amts- u. Vereinsnachrichten

Bezugspreis:

60 Goldpfennig monatlich frei Haus, bei obligatorisch. Bezug durch Vereine 30 Goldpf.

Telephon Nr. 1362.

38. Jahra.

Expedition: Südanlage 21.

Redaktion, Druck und Verlag:

Albin Klein in Gießen. Verlagsdruckerei, vorm. Keller, gegr. 1783.

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Dienstag, den 3. Februar 1925.

Was kostet die

Wohnungswangswirtschaft?

Von Paul Baums, Justizobersekretär i. R.

Ein rechnender Mensch fragt sich bei Ausführung eines Pro­jektes: Stehen die Aufwendungen auch im richtigen Verhältnis zu dem zu erwartenden Nutzen? Und ist ein Fehler unterlaufen, der die Fortführung unrentabel erscheinen läßt, so bricht er ab. So müßte man sich auch fragen bei der Ueberlegung, ob sich die Aufrechterhaltung der Wohnungszwangswirtschaft noch lohnt. Die Erkenntnis, daß die Wohnungszwangswirtschaft heute nicht. mehr notwendig sei, und die verursachten Kosten nicht mehr im richtigen Verhältnis zum Nutzen stehen, bricht sich langsam, allzu langsam freilich in allen Schichten der Bevölkerung und auch bei manchen Behörden Bahn. Allerdings wird viel zu wenig beachtet, daß die Wohnungszwangswirtschaft nicht nur Unsum­men verschlingt für Mieteinigungsamt und Wohnungsamt, son­dern daß ganz erhebliche Beträge auch aufzubringen sind für Stellen, die nicht eigens im Hinblick auf die Wohnungszwangs­wirtschaft geschaffen sind.

Vom 1. Juli 1921 bis zu meinem Ausscheiden aus dem Ju­stizdienst im Sommer 1924, also volle drei Jahre, habe ich das Büro eines Amtsgerichts, Abt. für Arreste, einstweilige Ver­fügungen, Zwangsvollstreckungssachen usw. verwaltet. Man tann sagen, daß weit über die Hälfte aller Geschäfte durch die Zwangswirtschaft veranlaßt waren! All die kleinlichen Streitig= keiten( Absperren des Lichtes, des Wassers, des elektrischen Stromes, Uebertretung der Hausordnung in jeglicher Form und was es alles an 3ank und Streit in einem Miethause zwischen Mieter und Vermieter und zwischen den einzelnen Mietparteien gibt) wurde und wird( da es für die Parteien ja sehr wichtige und dringende Angelegenheiten sind) außerordentlich oft im Wege der einstweiligen Verfügung zu regeln versucht, während früher, als die Freizügigkeit noch bestand, die Kündigung von dieser oder jener Seit allem Zwist ein Ziel setzte. Wer dann so, wie ich, Gelegenheit hatte, Mit allen Schichten der Bevölke­rung, Mieter und Vermieter, zu verhandeln, wer so viel Schimpfereien und Ausdrücke der Qual hören konnte. wer die Aufregungen, Wutausbrüche( von beiden Seiten) so unverfälscht miterleben konnte, für den ist es keine Phrase, wenn er hört und sagt: Die Zwangswirtschaft hat wirklich drückende und fast un­zerreißbare Fesseln um Mieter und Vermieter geschlagen. Es knirschen Tausende und Abertausende von deutschen Bürgern unter der Last dieser Ketten und allgemein sind die Schmerzens­schreie: Wenn dieser Unsinn noch mal aufhörte! Ja, als Unsinn werden die Zwangsgesetze empfunden. Weder Mieter noch Ver­mieter können nach meinen Erfahrungen die meisten der gesetzlichen, Bestimmungen auf dem Gebiete der W3W. mit ihrem Rechts­empfinden in Einklang bringen. Und wenn dann die ewigen Klagen wiederkehrten, ob es in Deutschland denn noch ein Recht gebe, und ich den Leuten sagte, die Gerichte seien machtlos, sie

Nr. 14.

könnten nicht nach Recht, sondern nur nach Gesetz urteilen, dann ballte sich manche Faust und Verwünschungen wurden laut von denen ich manchmal wollte, sie würden in Berlin gehört. Und der positive Erfolg der ganzen Arbeit, Mühe, Aufregung und Kosten nach Durchpeitschung auch noch der Berufungsinstanz und evtl. der Klage im ordentlichen Verfahren? Ich sage nicht zu viel, wenn ich behaupte: fast stets gleich Null. Wie oft kam es vor, daß die Leute klagten: Jetzt habe ich ein Urteil und kann doch nichts machen. Aber der Laufereien und Scherereien gabs und gibts kein Ende. Kaum ist die Entscheidung gefallen, dann wird die vermeindlich oder wirklich falsche eidesstattliche Ber­sicherung der Staatsanwaltschaft zur Verfolgung mitgeteilt. Hochnotpeinliche Vernehmungen, didkleibige Aftenbände, Zank und Streit, Beleidigungsklagen mit all den Kosten und Unan­nehmlichkeiten usw. so sehen die Folgen aus. Tausende und abertausende von Goldmark hat die Zwangswirtschaft im Woh­nungswesen an Gerichts- und Anwaltskosten verschlungen und verschlingt es noch. Dazu treten Ausgaben des Justizfiskus für Löhne, Gehälter, Bürounkosten. Wären diese Summen für die Volkswohlfahrt nicht besser verwertet, wenn mann dafür Woh­nungen geschaffen hätte? Ganze Straßenzüge hätten entstehen können. So wurde durch das Aneinderketten der einmal viel­leicht zufällig zusammengekommenen Leute nur Unfriede erzeugt und begünstigt und Unfriede verzehrt, nur Friede ernährt! Wie oft habe ich gewünscht, zu all den Statistiken, die wir haben, wäre noch die eine getreten:, Was kostet den Justiz­fiskus die Wohnungszwangswirtschaft?"

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In der 3. Schiffstlaffe nach Amerika.

Von Hans Thorsten. I.

Die Auswanderungsmöglichkeiten nach den Vereinigten Staaten von Nordamerika sind für viele Deutsche brennende Tagesfragen, denn die Zahl derer, die von dem Wunsch beseelt sind, aus den chaotischen Verhältnissen heraus in geordnete Existenzmöglichkeiten zu kommen, ist groß und wächst beständig.

Erforderlich ist zur Auswanderung zunächst ein sog. Affi­davit, das von einem amerikanischen Bürger oder einem In­haber des ersten Papieres ausgestellt sein muß. Die Staats­angehörigkeit des Ausstellers muß notariell beglaubigt sein.. In dieser Urkunde spricht der Aussteller den Wunsch aus, eine namentlich bezeichnete Person nach drüben kommen zu lassen und übernimmt den amerikanischen Behörden gegenüber die Verpflichtung, die in dem Affidavit genannte Person keinem amerikanischen Staat und feiner Gemeinde zur Last fallen zu lassen. Ohne dieses Papier ist eine Einwanderung ausgeschlos= sen. In den von der Polizeibehörde auszustellenden Auslands­paẞ trägt das Finanzamt die Unbedenklichkeitserklärung gegen. den Grenzübertritt ein. Dem Paß fügt man ein polizeiliches Führungszeugnis mit Lichtbild, amtsärztliches Gesundheits­attest, Geburtsschein und zwei Paßbilder bei und beantragt beim