Konferenz in Kopenhagen soll über eine ständige Flugverbindung zwischen Warschau, Kopenhagen, Malmö, Oslo und Lon= don verhandelt werden. Der Ausbau einer ständigen Luftverbindung zwischen England und Indien ist in Vorbereitung. Die Strecke beträgt 1800 Meilen. Heute umfaßt das Eisenbahnnetz der Erde eine Länge von 1 200 000 Kilometer. Deutschland hat unter allen europäischen Ländern das längste Eisenbahnneh mit 65 000 Kilometer. Die neue Luftlinie Paris- BaselBalkan ist am 16. März eröffnet worden.
-
-
Arbeitsmarkt. Der deutsche Arbeitsmarkt weist in der abgelaufenen Berichtszeit eine deutliche Verbesserung auf, die allerdings bis jetzt auf das Baugewerbe zurückzuführen ist. Dort hat die Zahl der Arbeitsuchenden bedeutend abgenommen. Aus der Industrie liegen teilweise noch ungünstige Meldungen vor.
Ausland. Infolge des Rückganges der Getreidepreise in Amerika haben die Mehlspekulanten in Ungarn riesige Verluste erlitten. In den Vereinigten Staaten ist die Kaufkraft des Dollar im ständigen Fallen begriffen. Im Februar ist die ame= rikanische Goldausfuhr gegenüber dem Januar um rund 30 Prozent zurückgegangen, betrug aber immer noch rund das 100fache der im Februar 1924 ausgeführten Goldmenge.
-
Anwartschaft und
Wartezeit in der Angestelltenversicherung.
Ueber Anwartschaft und Wartezeit in der A.-V. herrschen in weiten Kreisen noch Unklarheiten; Anwartschaft und Wartezeit werden sehr häufig miteinander verwechselt.
Unter Anwartschaft versteht man die Aussicht auf Erwerbung des Anspruchs auf Versicherungsleistungen. Um die Anmartschaft aufrechtzuerhalten, muß die Zahlung von Beiträgen in einem bestimmten Umfange und mit einer gewissen Regelmäßigkeit fortgesetzt werden.
Die Wartezeit ist der Zeitraum, den ein Versicherter zurücklegt und mit Beiträgen belegt haben muß, um eine Leistung zu erhalten.
Die Aufrechterhaltung der Anwartschaft und die Erfüllung der Wartezeit sind demgemäß Voraussetzungen für die Bewil ligung von Leistungen.
Die Anwartschaft beginnt mit Zahlung des ersten Betrages. Die bloße Tatsache, daß der Angestellte versicherungspflichtig beschäftigt war, genügt nicht. Es ist vielmehr erforderlich, daß vom 2. bis 11. Kalenderjahre der Versicherung jährlich mindestens 8, später mindestens 4 Beitragsmonate nachgewiesen sind. Dies kommt vom 1. Januar 1924 an in Frage. Dagegen sind alle vorher erworbenen Anwartschaften bis zum 31. De= zember 1923 aufrechtzuerhalten. Die Anwartschaf aus den in den Jahren 1913 bis 1923 geleisteten Beiträgen ist also auch dann gewahrt, wenn die Zeit seit dem Eintritt in die Versicherung nicht mit der an sich erforderlichen Anzahl von Beiträgen oder Ersatzteilen belegt ist; es ist also nicht erforderlich, daß im 2. bis einschließlich 11. Kalenderjahre der Versicherung mindestens je 8 Beitragsmonate, vom 12. Kalenderjahre der Versicherung an jährlich mindestens 4 Beitragsmonate nachgewiesen sind. Es könnte beispielsweise der letzte Beitrag im Jahre 1918 gezahlt sein.
Jst vom 1. Januar 1924 an weniger als die erforderliche Zahl von Beitragsmonaten nachgewiesen, so erlischt die Anwartschaft und damit der Anspruch auf Leistungen aus der A.-V. Erloschene Anwartschaften können allerdings unter besonderen Umständen wieder aufleben.
Die Wartezeit dauert beim Ruhegeld für männliche Versicherte 120 Beitragsmonate, für weibliche Versicherte 60 Beitragsmonate, wenn mindestens 60 Beitragsmonate auf Grund der Versicherungspflicht zurückgelegt sind; andernfalls erhöht sich die Wartezeit für männliche Versicherte auf 150, für weibliche Versicherte auf 90 Beitragsmonate.
Bei den Hinterbliebenenrenten beträgt die Wartezeit, ohne Rücksicht auf das Geschlecht des Versicherten, 120 Beitragsmonate, wenn mindestens 60 Pflichtbeiträge nachgewiesen sind, sonst 150 Beitragsmonate.
Bei Erstattungen beim Tode weiblicher Versicherter und bei der Heirat weiblicher Versicherter beträgt sie 60 Beitragsmonate, wenn diese auf Grund der Versicherungspflicht zurückgelegt sind; im anderen Falle 90 Beitragsmonate.
Für Selbstversicherer sind in allen Fällen 180 Beitragsmonate zu erfüllen.
Die Genehmigung von Anträgen auf Heilverfahren setzt voraus, daß 12 Beitragsmarken geklebt sind. Hierbei werden die zur Invalidenversicherung geklebten Marken angerechnet, und zwar 4 Wochenmarken als eine Beitragsmarke zur Angestelltenversicherung.
Aus den vorstehenden Ausführungen ist zu ersehen, daß es vornehmste Pflicht der Versicherten sein muß, die Anwartschaft aufrechtzuerhalten und die Wartezeit möglichst schnell zu erfüllen. Es liegt im Interesse jedes Einzelnen, sich selbst über seine Angestelltenversicherung zu informieren.
Zum Schluß sei noch auf die Sprechstunden des Ueberwachungsbeamten der Auskunftsstelle Gießen hingewiesen, die an jedem 2., 3. und letzten Montag im Monat im Stadthaus, Gießen, Gartenstraße Nr. 2, Hauptbau- Zimmer Nr. 2( Wanderfürsorge) in der Zeit von 12% 2% Uhr abgehalten werden.
W. B.
Die allgemeinen Arbeitsbedingungen der deutschen Gemeindearbeiter regeln sich ab 1. April d. J. nach dem RMT. 1925( Reichsmanteltarifvertrag für die Gemeindearbeiter), der zwischen dem Reichs= arbeitgeberverbande Deutscher Gemeinden und Kommunalverbände( Berlin W. 50, Kurfürstendamm 237), einerseits und dem Verbande der Gemeinde und Staatsarbeiter sowie dem Zentralverbande der Arbeitnehmer öffentlicher Betriebe und Verwaltungen andererseits soeben erneut vereinbart worden ist. Der Vertrag behandelt die sich den Betriebsbedürfnissen anpassende Regelung der Arbeitszeit, der Dienstbereitschaft, der Ueberstundenbezahlung u. a. m., die im allgemeinen der im Vorjahre entspricht. Auch die Bestimmungen über die sozialen Einrichtungen wie z. B. Urlaub, Krankenlohn sind im wesentlichen unverändert geblieben. Die von preminenter Seite als vorbildlich bezeichnete Tarifschiedsstellenordnung hat weiter vervollkommnende Ergänzungen erfahren. Eine Reihe der im Reichsverbande vereinigten kommunalen Landes- und Provinzial- Ar
Für 2 Mk. 50 Pfg.
ein zu jeder Zeit
passendes Geschenk
für die Hausfrau!
15 Päckchen der bewährten
Oetker- Fabrikate, darunter die neu herausgebrachten Feinkost- Puddingpulver sind zusammen mit einem Rezeptbuch in einer hübsch ausgestatteten Auswahl- Packung vereinigt und bilden ein nützliches und praktisches Geschenk
für jeden Haushalt!
In allen einschlägigen Geschäften zu haben.
Dr. A. Oetker, Bielefeld.
beitgeb weichur
antrag
18. Ap
Sprache
tung u nehmer
des R tors W mäßige einträc
den wi
Rechnu
Vertra
politisc
fragen loyal
nicht n
sonder
triebsf
dieser
gemein
schaft
De
fomme durch
arbeits
müssen
Eine
J
bestehe
und d zeitlich anerfa
Form
bis 2.
mess
dergru
fällt,
winnu
Hilfsi
eine tigen
Baufa befan baun
vorfüh
bunde
die
Verei
( Köln
Aber
2
E
Freud
I
weiht
aus, i
rusale
aus c
Woge du S
I
je ge
und
$


