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Giessener Zeitung
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Amts- u. Vereinsnachrichten
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Nr. 34.
Expedition: Südanlage 21.
Redaktion, Drnd und Verlag: Albin Klein in Gießen, Verlagsdruckerei, vorm. Keller, gegr. 1783.
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Samstag, den 23. August 1924
Zur Frage der Wohnungs= zwangswirtschaft
wird auch der diesjährige Verbandstag kath. kaufmän= nischer Vereinigungen Deutschlands Stellung nehmen und zwar auf Grund eines Antrages des Ruhr- EnscherGaues. Der Antrag lautet:
Die Reichsregierung ist zu ersuchen, unverzüglich eine Milderung der Wohnungszwangswirtschaft in folgender Weise herbeizuführen:
1. Das freie Kündigungsrecht des Hausbesitzers wird wiederhergestellt in allen Fällen, wo
a) der Hausbesitzer weitere Räume seines Eigentums für seine eigene Familie, seine vor der Verehlichung stehenden Kinder, seine Eltern oder Geschwister nachweislich bedarf.
b) wo der Mieter nachweislich so gestellt ist, daß er die Miete in zwangsfreien Neubauten erschwingen kann, d. h. bei einem Einkommen, das mit über 10 Prozent bei der Einkommensteuer versteuert wird.
2. Die Mietzins-, Grund- und Gebäudesteuer für das Jahr 1925 ist so zu regeln, daß dem Hausbesizer bei Uebernahme aller Reparaturen, der Straßenreinigungs-, Kehrichtabfuhr- und Kaminfegerkosten, sowie des Wassergeldes und der Treppenbeleuchtung, jedoch nicht der Schönheitsreparaturen und Heizungskosten, 50 Prozent der Friedensmiete verbleiben.
3. Für alle Mieter mit einem Jahreseinkommen wie zu 1b ist freie Mietvereinbarung zu gewähren bei einer Mietzins, Grund- und Gebäudesteuer von 50 Prozent der vereinbarten Miete. Diese darf jedoch 20 Prozent des Eintommens nicht übersteigen.
4. Für untervermietete unmöblierte Zimmer fällt die Miete ganz, für möblierte zu einem Drittel dem Hausbefizer zu.
5. Alle Bauzuschüsse für Mietshäuser müssen als sichere Hypotheken eingetragen und entsprechend verzinst und getilgt werden.
Aus der sachlich guten Begründung ist folgendes hervorzuheben:
Ein schwerer Fehler der derzeitigen Gesetzgebung besteht darin, daß das freie Kündigungsrecht dem Hauseigentümer so gut wie grundsätzlich und unterschiedslos vorenthalten wird, selbst in den Fällen in denen er seines Eigentums dringend für seine eigene Familie bedarf. Diese Ueberspannung des Zwangssystems ist vom sittlichen Standpunkt schwer zu beanstanden, denn sie bedeutet einen rücksichtslofen und sehr verbitternden, die Familie schädigenden und zudem in vielen Fällen völlig überflüßigen Eingriff in die Eigentumsverhältnisse und damit in die naturrechtliche Grundlage der menschlichen Gesellschaft.
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37. Jahrg.
Es haben sich infolgedessen Zustände entwickelt, die zur folgenschwersten Verwirrung des Eigentumsbegriffes führen müssen. Es ist daher hohe Zeit, die sittliche Forderung wieder zur Geltung zu bringen, daß das Eigentum dem Eigentümer nicht vorenthalten werden darf, soweit er dasselbe zum Wohle seiner eigenen Familie dringend benötigt.
Ein weiterer schwerer Fehler der jetzigen Wohnungszwangswirtschaft besteht darin, daß sie Bedürftigen und Nichtbedürftigen unterschiedslos zu Gute kommt.
Ebenso darf die Konfiskation des Eigentumsertrags, auch in Zeiten größter Not, eine gewisse Grenzenicht überschreiten, wenn der Staat nicht zum Bürger seiner eigenen Bürger werden will. Diese Grenze wird aber bei den gegenwärtigen Ertragsverhältnissen des unbeweglichen Eigentums weit überschritten. Die jetzigen Verhältnisse bedeuten nicht nur eine rücksichtslose Konzentration der Zwangswirtschaft auf die Hausbesitzer zu Gunsten der Industrie, sondern auch die schwerste Benachteiligung des bauhandwerklichen Mittelstandes. Die vielerorts durch Untervermietung eingerissenen Mißbräuche müssen sofort abgestellt werden.
Dieser Antrag, der von einer dem Hausbesitz fernstehenden Seite ausgeht, zeigt uns, daß auch bei Nichthausbesitzern Verständnis für das Unrecht, das dem Hausbesitz seit Jahren ange= tan wird, vorhanden ist. Aufgabe derjenigen Hausbesitzer, die großen wirtschaftlichen Verbänden oder Vereingungen angehören, muß es sein, auch ihre Vereinigung zu einem gleichen Vorgehen zu veranlassen. Wenn dem Hausbesitz derartige Helfer zur Seite stehen, wird die Regierung an gleichartigen Kundgebungen nicht unbeachtet lassen können.
Nach Taries Arbeit, hart und rauh, erquickt am beften
Gran
bon- 19
1863
& fau
Qualitäts Liker
aus der
& fau- likerfabrike
Berlin 027 Stammhaus gegr. 1863


