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Amts- u. Vereinsnachrichten

Bezugsprets:

60 Goldpfennig monarlich fret Haus, bet obligatorisch. Bezug durch Vereine 30 Goldpf.

Telephon Nr. 1362.

Nr. 41.

eppeotton: Südanlage 21.

Rek aktion, Druck und Verlag: Albin Klein in Gießen, Ferlagsdruckerei, vorm. Keller, gegr. 1783.

Anzeigenpreise:

30 mm breite Petitzelle, Auswärts 30 Goldpfg.

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Samstag, den 11. Oktober 1924.

37. Jahrg.

Forderungen der hessischen Wirtschafte stände zur heff. Landtagswahl 1924.

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Die unterzeichneten wirtschaftlichen Vereinigungen von Als­feld: Ortsgewerbeverein, Einzelhandels- Vereinigung, Haus­besitzerverein, Hypothekengläubiger- und Sparer- Schutzverband, Rentnerbund und Kaufmännischer Verein sehen für ihre Mitglie= der den finanziellen Ruin, soweit er nicht bereits erfolgt ist, vor Augen, wenn die Verwaltung und Gesetzgebung in dem Volks­

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Sie sind nicht gewillt, sich sehenden Auges in den Abgrund treiben zu lassen und wollen den Kampf um ihre Existenz auf­nehmen. Zu diesem Zwecke haben die am Samstag, den 11. Of­tober 1924, versammelten Vorstände der Vereinigungen be= schlossen, ihren Mitgliedern zu empfehlen,

nur denjenigen Parteien bei der demnächstigen Landtagswahl ihre Stimmen zu geben,

die sich ohne Einschränkung und Vorbehalt bereit erklären, die nachstehend genannten Forderungen der Vereinigungen jeder­zeit im hessischen Landtag zu vertreten. Von einem selbstän= digen, gesonderten Vorgehen will man, wenn es möglich ist, ab= sehen, um nicht eine Stimmen- Zersplitterung zu begünstigen. Die Entschließung lautet:

Die heute im Darmstädter Haus" in Alsfeld tagenden Vorstände der Wirtschaftsverbände haben sich eingehend mit den hessischen Landtagswahlen beschäftigt. Nach lebhafter Aussprache wird einstimmig beschlossen, den bürgerlichen Bar­teien folgende Forderungen zu unterbreiten:

1. Ersparung in der Verwaltung:

a) Abbau des Arbeits- und Wirtschaftsministeriums. b) Zurückführung der ministerialen Vorstände, Ministerial­und Staatsräte und sonstiger Ministerialbeamten auf den Stand der Vorkriegszeit.

c) Revision des Minister- Pensionsgesetzes.

d) Bereinfachung des Stenerwesens in Beranlagung und Verwaltung.

2. Entpolitisierung des Beamtenstandes:

a) Besetzung der Stellen lediglich nach Vorbildung und Fä­higkeiten.

Das Presseamt des Staatsministeriums schreibt uns:

Aufwertung.

Vormünder, Pfleger und andere Vermögensverwalter wer­den darauf aufmerksam gemacht, daß bis spätestens 31. Dezember 1924 Guthaben bei öffentlichen Sparkassen bei diesen und Gut haben bei unter Staatsaufsicht stehenden nicht öffentlichen Spar­tassen bei dem zuständigen Amtsgericht als Aufwertungsstelle angemeldet sein müssen. Unterbleibt die rechtzeitige Anmeldung, so geht der Anspruch auf Aufwertung verloren. Guthaben bei

b) Keine Bevorzugung bezw. Benachteiligung auf Grund der politischen Einstellung.

3. Berücksichtigung der Belange der Erwerbsstände bei Schaf= fung von Gesegen und Verordnungen:

a) Schutz der nationalen Wirtschaft.

b) Vereinfachung des Steuerwesens in Beranlagung und Erhebung.

c) Größeres Entgegenkommen bei Stundungen im Falle wirtschaftlicher Schwierigkeiten.

d) Beseitigung aller jetzigen und fünftig geplanten Sonder­steuern.

e) Belebung der Bautätigkeit, Hinwirkung auf zeitgemäße Aenderung, möglichst gänzliche Aufhebung des Reichsmie tengesezes.

f) Aufhebung der 3. Steuernotverordnung und Ersatz durch ein entsprechendes Gesetz auf gerechter Grundlage.

4. Böllige Wiederherstellung der Selbstverwaltung der Gemein­den einschl. Steuerhoheit:

Soweit diesbezügliche Geseze und Verordnungen der Regie­rung und des Reiches unterliegen, ist von Seiten der Hessischen Regierung auf die restlose Erfüllung unserer Forderungen hin­zuwirken.

Wir unterbreiten diese unsere knappen aber klaren und be­stimmten Forderungen den Parteien und erwarten eine ebenso flare und bestimmte Antwort. Es kann nach Lage der Verhält­nisse in Hessen für die wirtschaftlichen Verbände keinerlei Kom­promisse mehr geben, sondern nur noch ein bestimmtes Ja oder Nein.

Der Vorstand

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des Ortsgewerbevereins, der Einzelhandels- Vereinigung, des Hausbesigervereins,

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des Hypothekengläubiger und Sparer Schußverbandes, des Rentnerbundes und des Kaufmännischen Vereins.

Sparkassen anderer als der vorerwähnten Art bedürfen zur Er­haltung ihres Anspruchs auf Aufwertung feiner Anmeldung. Beratungsstelle für Fragen der Auswertung ist das Amtsgericht.

Bei Neigung zu Fettansah sollten Sie eine Zehrkur vor­nehmen. Wir raten Ihnen, in Ihrer Apotheke 30 g Toluba= Kerne zu kaufen, die wirksame, völlig unschädliche, Stoffe enthalten.