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schäft sich auf den Verkauf erstreckt, die Einrichtung sehr wohl zu den von der Pfändung ausgenommenen, zur persönlichen Fortsetzung der Erwerbstätigkeit unentbehrlichen Gegenständen zu rechnen sei, die dem Werkzeuge gleichständen.

Erwähnt sei noch, daß die betreffende Tätigkeit nicht den eigentlichen oder Hauptberuf des Schuldners zu bilden braucht. Erforderlich ist nur, daß er zu seiner und seiner Familie Ernährung dient und gewerblich, nicht nur aus Lieb­haberei betrieben wird.

Zurückhaltungsrecht bei Lohnforderungen.

Von Rechtsanwalt Geißler.

Vielfach ist die Meinung vertreten, daß ein Arbeitgeber, welcher gegen seinen Arbeitnehmer eine Forderung hat, kein Recht besitze, das Zurückhaltungsrecht an dem Lohne geltend zu machen, den der Arbeiter von ihm zu fordern hat. Wie in anderen Entscheidungen der neuesten Zeit hat auch das Landgericht Halle dahin erkannt, daß dem Arbeitgeber dieses Recht gegenüber der Lohnforderung seines Arbeiters nicht entzogen werden dürfe. Zugunsten der Anerkennung des Zu­rückbehaltungsrechtes spreche schon die Erwägung, daß der lohnberechtigte Arbeitnehmer, der selbst seine Verpflichtungen aus dem Dienstvertrage gegenüber seinem Dienstherren schuld­hafterweise nicht erfüllt, wider Treu und Glauben han­deln würde, wenn er ohne zur Erfüllung seiner Verbind­lichkeiten bereit zu sein die Erfüllung des Vertrages durch Auszahlung des Lohnes verlangen wollte. Einem solchen gegen alle Grundsätze der Billigkeit verstoßenden Rechte des Arbeitnehmers hat das Gesetz die Anerkennung offenbar ver­fagen wollen und deshalb das Zurückbehaltungsrecht Lohnforderungen nicht ausgeschlossen. Denn die Versagung dieses Zurückbehaltungsrechtes würde zu einer Entrechtung des Arbeitgebers führen; er müßte seinerseits den Vertrag durch Zahlung des Lohnes erfüllen, ohne irgendwelche Aussicht, von dem meist unpfändbaren Arbeitnehmer seine Ansprüche aus dem Vertrage zu erlangen. Wir bemerken dazu, daß auch gegenteilige Entscheidungen ergangen sind! Ein legtinstanz­liches Urteil ist uns nicht bekannt.

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Zur Lehrlingsfrage.

Von einer Handwerksmeisterin wird uns geschrieben:

bei

Es ist doch eine erfreuliche Neuerung, daß die Handwerker­zeitung jedem Gewerbetreibenden kostenlos zugestellt wird und wir Gelegenheit haben, uns näher kennen zu lernen und auszu­sprechen. Gibt es im Handwerk doch der Dinge viele, die der Aussprache und der Kritik bedürfen.

Wenn ich die Leitung des Gewerbeblattes bitte, dieser Aus­sprache eine Spalte zu widmen, so wird dies dem Sinne vieler Leser entsprechen. Heute möchte ich zur Lehrlingsfrage ein paar Worte reden. Es werden Stimmen laut, daß die Lehrlings­frage für das Handwerk nicht so große Bedeutung habe, wie ihr gewöhnlich zugemessen wird. Diesen Ausspruch eines Hand­werksmeisters aus der Nr. vom 15. Oktober zu widerlegen, möchte ich mir heute zur Aufgabe gestellt haben. Voraus muß ich noch schicken, daß ich ein Mensch bin, der Versammlungen besucht, um sich zu bereichern und zu lernen. Die Erfahrungen der beiden letzten von mir besuchten Versammlungen sollen beweisen, daß der Lehrlingsfrage nicht genug Aufmerksamkeit und Bedeutung zu­gemessen werden kann. Am 21. bis 24. September wohnte ich der Generalversammlung des Allgemeinen Deutschen Arbeitgeber­verbandes in Magdeburg bei, verbunden mit einer Schulwoche, veranstaltet vom Reichsverband für das Deutsche Schneider­gewerbe. Die Vorsitzenden der Landesverbände und Teilnehmer der Schulwoche waren Gäste des Adav.

Im Verlauf der ersten halben Stunde dieser Versammlung, deren Gast ich war, glaubte ich nicht hier hinein zu gehören. Die Sprache, die Führung, der Geist und nicht zuletzt die Disziplin, mit der alles vor sich ging, waren so ganz anders wie ich es in

unseren Versammlungen zu hören gewöhnt bin, und trotzdem gewann ich mit jeder Minute die Gewißheit, wir gehören zusam­men, es sind die gleichen Interessen, die hier vertreten werden, die auch wir haben, wir sind Kollegen und doch solch ein Unterschied?

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Während der Versammlung blieb mir keine Zeit, um da­rüber nachzudenken, doch als mich die vier Wände meines Hotel­zimmers umpfingen, da kam es mir zum Bewußtsein; die lauf­männische Schulung fehlt uns! Wir sind nur Handwerker. Im Adav ist man Kaufmann und Handwerker zu gleichen Teilen in einer Person.

Liebe Handwerksmeister, der Adav wurde ins Leben ge­rufen, als die Innungen sich unfähig zeigten mit der Arbeit­nehmerschaft Lohnverhandlungen zu führen. Beschämend aber wahr: Derartige Tatsachen empfinde ich heute noch wie einen Peitschenhieb.

Sollen die, die nach uns kommen, es wirklich nicht einmal besser machen können?

Auf einer in Frankfurt a. M. stattgefundenen Fachlehrer­Konferenz führte ein Fachlehrer, der nicht aus dem Handwerk hervorging, aus, die Handwerksmeister seien bei Prüfungen oft nicht in der Lage, einem Prüfling eine richtige Fachfrage zu stellen.

Schon wieder ein Peitschenhieb, an dem leider auch einige Wahrheit klebt. Auch hier muß Remedur geschaffen werden. Dies ist meines Erachtens nur möglich, wenn wir die er­schreckende Unkenntnis und geringe Vorkenntnis im Gewerbe erkennen, und jeder Handwerksmeister das seinige dazu tut, was für die Heranbildung eines besseren Nachwuchses getan werden muß.

Lokales.

Gießen. Das neue Semester an der Gewerbeschule Gießen beginnt am 3. November, desgleichen der Unterricht an der neu eröffneten Gießener Schuhmacher- Fachschule. Beide Schulen be­finden sich in dem hiesigen Gewerbeschulgebäude. Der Fernsprech anschluß hat die Nr. 912.

Literarisches.

Unser Vaterland. Ein Zeichen der Gesundung. In der ruhigen Stille der Provinz hat ferne von allem politisch. Gezänk und Parteihader der rührige, bestbekannte Schriftsteller J. B. Laßleben in Kallmünz eine neue, gediegene und reichhal­tige Monatsschrift gegründet: Unser Vaterland. Möge die neue Zeitschrift ein Schritt sein zu dem Einen, was not tut: zur Volksgemeinschaft.( Probeheft und Bestellung( Preis jährl. 4.20) durch die Post, den Buchhandel oder vom Verlag Michael Laßleben, Kallmünz bei Regensburg.) Dr. E. Herold.

Italienfahrt von Friedrich Carl Buz, Verlag von Gerhard Salling, Oldenburg i. O., 222 Seiten, in Halbleinen ge­hunden Preis Mt. 2,60 Der Wert dieses Buches liegt darin, daß Buzz mit den Augen eines überlegen lächelnden, alles ver­stehenden Philosophen gereist ist, der die politische und künstleri­sche Geschichte des deutschen Landes genau kennt und das er alles Geschaute mit den Verhältnissen der deutschen Heimat in Be ziehung zu bringen weiß. Die Italienfahrt zaubert den Geist und die Stimmung des Ortes und des Landes in unser Empfin den, sie erzählt, berichtet, plaudert, belehrt, rät, erklährt u. wenn man das Buch ausgelesen, dann hat man einen guten Freund gewonnen.

von

Im Jubel der Landschaft. Ein Buch vom Wandern Adalbert Czech. Mit farbiger Titelzeichnung von Else Wenz­Vietor, 9 Bildtafeln in Doppeltondrud und 18 Textabbildungen. Verlag Gerhard Stalling, Abt. Sportverlag, Oldenburg i. O. Preis steif broschiert 2,40 Mt., in Halbleinen gebd. 3,20 Mt. greift mit seinem Inhalt weit über das nur Sportliche hinaus. Heimatliebe auf tiefer ethischer Grundlage durchpulst seine Seiten.

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