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ten eine Zählung der Obstbäume statt. Die Zähl-| ung erstrect sich auf Aepjel, Birnen, Zwetschen, Bilau­men, Kirschen, Aprikosen, Pfirsiche und Wallnüsse und umfaßt auch Zwergobst und Spalierbäume.

* Ueber die Grenzbestimmungen Ron go Kamerun schreibt der Matin" u. a.: Die französischen und deutschen Missionen zur Festsetzung der neuen Grenze setzen ihre Arbeiten fort. Die Franzosen

mit bemerkenswerter Schnelligkeit, die anderen mit gro­Ber Langsamteit. Die Franzosen haben heute ihren deutschen Kameraden zur Hilfe eilen müssen, um sie aus einer gefährlichen Lage herauszuhauen. In Gabon mußte die französische Mission ihren Marsch unterbre­chen, um den Deutschen beizustehen, die mit den Pa­houins fämpften. Dabei verloren die Deutschen einen ihrer Unteroffiziere." Nachdem der Matin" noch die verschiedenen Schwierigkeiten aufgezählt hat, mit denen Leutnant Karcher in verschiedenen Gebieten infolge der feindseligen Haltung der Eingeborenen und der über­aus großen Size zu bestehen hatte, erklärt das Blatt zum Schluß, daß die Verhandlungen über die Grenz­festsetzung jetzt ihren Fortgang nehmen und die deutsche und die französische Mission über neue Streitigkeiten hin­wegzulommen suchen, die sich wieder aufgeworfen haben. Die Verhandlungen finden in Fort Ladt statt.

Holland.

Haag. Die Einweihung des Friedenspala­stes im Haag wird am 28. August stattfinden. Alle europäischen Regierungen werden Vertreter entsenden.

Italien.

Der König und die Königin von Spa­nien trafen heute morgen um 8.15 Uhr in Paris ein. Am Bahnhof wurden sie von dem Präsidenten Poin­caree mit Gemahlin und dem Minister des Aeußern Bichon mit Gemahlin empfangen. Mittags fand Elysee Frühstück statt.

Rußland.

Petersburg, 25. Juli. Der 3 a r, seine Seereise unterbrochen hat, hat den Kriegs­Marineminister zur Audienz befohlen.

Norwegen.

im

der

und

Christiania. Die gesetzgebende Körperschaft Norwegens beschloß, alle Dekorationen abzuschaffen, da sie ohne Nutzen für die Oeffentlichkeit seien.

Die Kohlenvorräte des deutschen Beiches.

Seit einigen Jahren wird das Bestreben der ein­zelnen Länder, sich über ihre Mineralschätze Rechenschaft zu geben, immer offenkundiger; aus diesem Bestreben heraus hat der in diesem Jahre in Kanada tagende Internationale Geologen- Kongreß die Aufnahme Der Kohlenvorräte aller Länder der Welt in die Wege ge­leitet. In der Berg- und Hüttenmännischen Zeitschrift Glückauf", Essen- Ruhr, hat soeben Bergassessor H. E. Böker von der Geol. Landesanstalt in Berlin die von ihm und anderen deutschen Fachleuten für diese Kon­greß- Enquete ermittelten Mongon der Kohlenvorräte des deutschen Reiches zusammengestellt und durch übersicht­liche graphische Darstellungen bildlich erleutert. Auf die ser Zusammenstellung baut Böker eine außerordentlich eingehende statistische Untersuchung auf, die zu sehr in­teressanten und für das deutsche Wirtschaftsleben hoch­erfreulichen Ergebnissen kommt. Uebrigens handelt sich dabei nur um erste Mitteilungen; ein umfang= reicheres Werk, daß noch eingehendere und vor allem auch die sehr wichtige Frage der Verwendungsmöglich feit( für Verkokung, Hausbrand usw.) behandelnde Un­tersuchungen enthalten soll, wird im nächsten Jahre von der Geol. Landesanstalt herausgegeben werden.

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Nach Bökers Angaben beträgt der in heute bau­würdigen( als Gruppe A bezeichneten) Flözen enthal­tene Steinkohlenvorrat von der Oberfläche bis herunter zu 2000 Meter, bis zu welcher Endtiefe die Einzelbe rechnungen durchgeführt worden sind, rund 290 Mil liarden Tonnen, oder wenn man die heute erst 3. T. ausbeutbaren Flöze bis zu 30 3m. Mächtigkeit hinab mitrechnet was aber nur in den beiden Ge­

bieten mit besonders regelmäßigem Aushalten der Flöze in Westfalen und Oberschlesien geschehen ist- sogar rd. 410 Milliarden T.( als Gruppe B bezeichnet). Von den vier unterschiedenen Teufenstufen 0-1000, 1000-1200, 1200-1500 und 1500-2000 Meter birgt die erste und zunächst wichtige Teufenstufe etwa 34 Prozent oder rd. 100 Milliarden T. des gesamten deutschen Steinkohlen­vorrates; die zweite von 1000-1200 Meter reichende Stufe dagegen sogar 10 Prozent. Der Umstand, daß in der 5mal so mächtigen ersten Teufenstufe nicht der 5fache, sondern nur der 3,4fache Kohlenvorrat der zwei­ten Teufenstufe vorhanden ist, ist auf den Einfluß des feine Kohlen führenden Deckgebirges zurückzuführen. Bis 1500 Meter über diese Teuse soll voraussichtlich der Steinkohlenbergbau in Deutschland in den nächsten Jahr­zehnten nicht herausgehen können birgt Deutschland

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an heute schon sicher bauwürdigen Kohlen 194 Milliar­den I. und wenn man die geringmächtigeren Flöze mitberücksichtigt, 272 Milliarden T. Diese Kohlenvor= räte der beiden Gruppen A und B sind noch in die drei Vorratsklassen der sicheren", wahrscheinlichen" und möglichen" Vorräte unterteilt worden; während für die beiden ersteren Zahlenangaben gemacht worden sind,

haben für die dritte Vorratsklasse der möglichen Vor­räte nur allgemeine Angaben wie erheblich", mäßig" und so weiter gegeben werden können. In dieser lezz­teren unsicheren Klasse sind solche Gebiete enthalten, die zwar mit Bestimmtheit Kohlen führen, aber heute noch nicht so genau bekannt sind, daß eine zahlemmäßige Be­rechnung jetzt schon möglich ist. Infolgedessen sind die Steinfohlenvorräte noch größer, als es nach den mit­geteilten Zahlen erscheint. Auf die mit größter Zuver­lässigkeit berechenbare Vorratsklasse der sicheren" Vor­räte entfallen allein 26 Prozent oder 75 Milliarden des Gesamtvorrats( d. i. 290 Milliarden) in Gruppe A.

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Wie naturgemäß nicht anders zu erwarten ist, ver­schiebt sich das Verhältnis zwischen den sicheren" Vor­räten einerseits, und den wahrscheinlichen" andererseits nach der Tiefe zu immer mehr zugunsten der beiden letzten Klassen, da das bergbaulich in Angriff genom­mene Gebiet heute erst einen verhältnismäßig fleinen Teil des gesamten Kohle führenden Gebietes ausmacht, und diese Kohlen in den noch weniger aufgeschlossenen Gebieten vorsichtigerweise nur den Vorratsklassen 2 und 3 zugerechnet worden sind. Umgekehrt ist bei der heutigen Beschränkung des deutschen Steinkohlenberg- baues auf die oberste Teufenstufe naturgemäß der Vorrat der Klasse 1 in den obersten und wirtschaftlich wichtigsten Teufenstufen absolut und relativ genommen erheblich größer als in deri tieferen. Die sicheren" Vor­räte betragen von 0-1200 mtr. rd. 57 Milliarden, d. i. zwei Drittel der Vorratsklasse 2 der wahrscheinlichen" Vorräte mit 85 Milliarden; das Verhältnis von Klasse 1 zu Klasse 2 beträgt von 1200-1500 mtr. nur noch ein Fünftel, von 1500-2000 Mtr. gar nur noch ein Neuntel. Hochbedeutsam ist, daß von dem 75 Milliar­den betragenden Gesamtvorrat der wichtigsten Klasse 1 von 0-2000 mtr. allein 76 Prozent bezw. 57 Milli­arden T. auf die heute schon in Betracht kommende Teufe von 0-1200 mtr. entfällt.

( Fortsetzung folgt.)

Aus Stadt und Land.

Tagen den Namen Krofdorferstraße und die Krofdorfer­n Gießen. Die Schützenstraße hat seit einigen Straße den Namen Schützenstraße erhalten.

n Gießen. Die Straffammer hat den Getreide­und Mehlhändler Leopold Borngässer wegen Betrugs und Fälschung durch Privaturkunden in zehn Fällen und wegen 9 Betrugsversuchen zu Jahren Zuchthaus und 6 Jahren Ehrverlust verurteilt.

Nathan Born gässer wurde wegen einfa­chen Konkurses zu 14 Tage Gefängnis verurteilt.

n Gießen. Bei dem am 22. und 23. Juli ab­gehaltenen Viehmarkt waren aufgetrieben 1702 Stüd Rindvieh und 151 Schweine. Der nächste Markt findet voraussichtlich am 5. und 6. August d. Js. statt; am letzten Tage auch Krämermarkt.

n Gießen. Am 27. und 28. Juli feiert der Schützenverein Gießen sein 35jähriges Stiftungsfest, ver­bunden mit Preisschießen. Durch Stiftungen stehen dem Verein allein Ehrenpreise im Werte von 1000 Mark zur Verfügung, ungeachtet der Barpreise, die in der übli­chen Weise auf die Meisterscheiben verteilt werden.

):( Marburg. Zur Jubiläumsfeier unseres Jä­gerbataillons treffen etwa 4-5000 ehemalige Jäger hier

ein.

):( Marburg. Zum Rektor der Universität ist der Geh. Justizrat Professor Dr. Träger für das Ret­toratsjahr 1913-14 gewählt worden.

):( Oberursel a. T. Prinz Heinrich der Nie­derlande wird im August zu einer Nachkur nach hier

kommen.

):( Frankfurt a. M. Der Kaiser hat aus An­laß des Jubiläums der 81er dem Regiment den Na­men Landgraf Friedrich 1. von Hessen- Kassel" verliehen. Dem alten furhessischen Generalmajor v. Kuchenhausen wurde der Charakter als Generalleutnant verliehen. Außerdem verlieh der Kaiser 163 furhessischen Veteranen und 60 Kriegsveteranen von 1870-71 eine besondere Denkmünze in Bronze und ferner noch zahlreiche andere Auszeichnungen.

):( Frankfurt. Da sich die Witterungs- Ver­hältnisse günstiger gestaltet haben, wird das Delag- Luft­schiff Viktoria Luise wieder hier Station nehmen. Es Frankfurt a. M. aufgestiegen sein. dürfte voraussichtlich gestern in Potsdam zur Fahrt nach

):( Hanau. Das 12jährige Töchterchen des Fuhr­unternehmers Bender hatte nach dem Genuß von Sta­chelbeeren Wasser getrunken. Infolgedessen erkrankte das Kind und starb.

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In seine Sitzung vom 26. April d. Js. hatte der Reichstag folgenden Antrag angenommen: den Reichs­fanzler zu ersuchen, im Hinblick auf die großen, immer mehr um sich greifenden Mißstände, die in dem Handel mit Düngemitteln, Futtermitteln und Sämereien herrschen, sowie im Hinblick da­rauf, daß der Betrugsparagraph des Reichsstrafgesetz- buchs nach Ansicht berufener Juristen zur Bekämpfung dieser Mißstände nicht ausreichend ist, ein besonderes Gesetz über den Handel mit Düngemitteln, Futtermit teln, Sämereien entsprechend den Grundgedanken, im Nahrungsmittelgesetze zum Ausdrud gekommen sind, zum Schutze der Landwirtschaft und des reellen Han dels baldigst in die Wege leiten zu wollen." In völli ger Uebereinstimmung mit einer vom Verbande deut­scher Kleinhändler an den Herrn Reichskanzler gerichte­ten Eingabe spricht sich die Handelskammer mit aller Entschiedenheit gegen den Erlaß eines derartigen Aus­nahmegesetzes, welches dem Handel unerträgliche Fes feln auferlegen würde, aus und beschließt, an die Gr. Regierung die dringliche Bitte zu richten, sich einer even­fuellen bezüglichen Gesetzesvorlage gegenüber im Bun desrate durchaus ablehnend zu verhalten.

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Durch die Novelle zur Gewerbeordnung vom Jahre 1896 ist das Detailreifen außerhalb des meindebezirks der gewerblichen Niederlaffung grundsätz lich dem Gewerbebetriebe im Umherziehen gleichgestellt und damit von der Lösung eines Wandergewerbeschei nes abhängig gemacht worden. Danach ist auch dem Bundesrate die Befugnis zugesprochen worden, Aus. nahmen von dieser allgemeinen Regelung zuzulassen, und demgemäß ist die Bekanntmachung des Herrn Reichskanzlers vom 27. November 1896 ergangen, wel­neben einer fleinen Anzahl von anderen Gewer­- auch das Detailreisen mit Leinen und Wäsche von der allgemeinen Wandergewerbe- scheinpflicht aus nimmt. Es ist nun beantragt worden, diese Ausnahmebestimmungen, soweit sie das Detailrei sen mit Leinen und Wäsche begünstigen, wieder aufzu­heben. Die Handelskammer fann bei Berücksichtigung der veränderten Zeitverhältnisse ein Bedürfnis für eine teresse des ansässigen Handels mit Leinen- und Wäsche­derartige Ausnahmestellung der Leinen- und Wäschefa­brikanten nicht mehr anerkennen und spricht sich im In­artifeln für eine Aufhebung der Ausführungsbestimmung des Bundesrats aus.

Gesetzliche Regelung des Zugabe wesen s. Im Preußischen Abgeordnetenhaus ist von dem Abgeordneten Hammer folgender Antrag einge­bracht worden: Wer im Einzelverkehr für sich selbst oder als Vermittler den Käufern, von Waren Zugaben oder in Waren bestehende Geschenke gewährt, oder in öffent­lichen Bekanntmachungen oder in Mitteilungen, die für einen größeren Kreis von Personen bestimmt sind, in Aussicht stellt, wird mit Geldstrafe bis zu 150 W. oder mit Haft bestraft. Wertlose Kleinigkeiten, deren Gewäh rung allgemein üblich ist, sowie der übliche Rabatt, wer den nicht als Zugaben und Geschenke im Sinne dieser Vorschriften angesehen." Von der Ueberzeugung geleitet, daß die bestehenden Mißstände infolge ihrer Schwere und ihres Umfanges im Wege der Selbsthilfe der betei­ligten Erwerbestände nicht wirksam bekämpft werden fönnen, spricht sich die Handelskammer, ohne dabei die außerordentliche Schwierigkeit einer gesetzlichen Regelung zu verkennen, grundsätzlich für ein gesetzliches Verbot des Zugabewesens aus.

Das Reichsgesundheitsamt hat, den wiederholten Anträgen verschiedener Verbände der Nahrungsmittel- branche entsprechend, unter der Mitwirkung hervorragen der Vertreter des Handels, der Industrie und Wissen- schaft, einen Entwurf zur Regelung der bisher fehlen­den Bestimmungen über die Bezeichnung von Essig und Kunstessig ausgearbeitet. In diesem Entwurf ist festgesetzt, daß die Bezeichnung Essig für die Folge mur noch dem auf dem natürlichen Wege der Gärung gewonnenen Produkt beizulegen ist, während das durch Verdünnung von Essigsäure( Essigessenz) mit Wasser hergestellte Fabrikat als solches, was es ist, als Kunstessig bezeichnet werden soll. Diese von dem Reichsgesundheitsamt vorgeschlagene Fassung der Be­griffsbestimmungen für Essig wird nun von der Essig essenzindustrie und den beteiligten Erwerbstreifen als unannehmbar bezeichnet, da sie unabsehbare Schädigun gen für diese zur Folge haben würde. Die Handels­fammer spricht sich sowohl im Interesse der in ihrem Bezirke vertretenen Effigfabrikation wie auch im Inte resse des Konsumenten, welcher ein Recht darauf hat, Klarheit über die Beschaffenheit der Nahrungsmittel mit Rücksicht auf seine Gesundheit zu verlangen, für die vom Gesundheitsamt aufgestellten Begriffsbestimmungen aus. Die Handelskammer beschließt im Interesse des rei­senden kaufmännischen Publikums für die Einführung von Schlafwagen 3. Klasse auf den deutschen Bahnen einzutreten.

Die Handelskammer beschließt, bei dem Gr. Amts­gericht in Alsfeld zu beantragen, daß die Veröffentlich

! Mainz. Der im Schapiro prozeß zu 6 Mo­naten Gefängnis verurteilte Redakteur Hirsch wurde anläßlich des 25jährigen Regierungsjubiläums des Kai­fers begnadigt und wird am 30. Juli aus der Haftung von Konkursen nicht nur im Reichsanzeiger und entlassen.

Handelskammer Gießen.

Aus der Sitzung vom 14. Juli 1913. Anwesend sind die Herren: Geh. Kommerzienrat Heichelheim als Vorsitzender, Kommerzienrat Schirmer als 1. stellv. Vorsitzender, Noll, Nowad, Röhr, Rühl, Stammler, Wallach, Wenner, Zurbuch und der Syn­

dikus.

der Darmstädter Zeitung, sondern fünftig auch im Kreis­blatt des Kreises Alsfeld erfolgt.

Nach§ 3 des Gesetzes über Aenderungen im Fi nanzwesen soll die Besteuerung von Scheds und ihnen gleichgestellten Quittungen erst mit dem Ablauf des 31. Dezember 1916 aufhören. In einer Eingabe an das Großh. Ministerium des Innern hat die Handelskam­mer den Wunsch ausgesprochen, die Gr. Regierung möge im Bundesrate auf eine sofortige Aufhebung des Schedstempels hinwirken.

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