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jähriger Dienstzeit vorhanden sind. Für die Studieren den der Tierheilkunde an der Universität Gießen wird die Ableistung des ersten Diensthalbjahres beim Inf.­Regiment Nr. 116 dahin beschränkt, daß grundsäßlich ein Studierender jährlich in jeder Rompagnie also 12 jährlich zuzulassen ist, und daß die Einstellung am 1. Cftober jeden Jahres erfolgt. Ausnahmen fön­nen durch das Generalfommando verfügt werden. Studierenden der Tierheilkunde ist die Anrechnung eines halben Jahres der Militärdienstzeit in Hessen auch noch dadurch ermöglicht, daß sie diese in Darmstadt ab­leisten und sich während dieser Zeit ein Semester an der technischen Hochschule für ein gleichwertiges Fach im­matrikulieren lassen. In diesem Fall muß, wenn der Studierende Veterinär des Beurlaubtenstandes werden will, die Ableistung des ersten Diensthalbjahres mit der Waffe bei einer berittenen Truppe erfolgen.

Die Hauptversammlung des Hessichen Landesverbandes des deutschen Bereins gegen den Mißbrauch geistiger Getränke fand am 7. d. Mts. im Hotel Trapp zu Fried berg statt, unter Leitung des neuen Vorsitzenden, Herrn Geheimen Regierungsrates Dr. Dietz zu Darmstadt. Vertreter der meisten in dem Verbande vereinigten Hess. Kreisvereine waren erschienen. Nach einer kurzen Be­grüßungsansprache des Vorsitzenden wurde in die reich haltige Tagesordnung eingetreten und zunächst die Frage erörtert, wie der bisher in der Oeffentlichkeit et­was zurückgetretene Landesverband neu belebt und durch Schaffung einer geeigneten Satzung aus eine ge­sunde Grundlage gestellt werden könne. Zur Vorbereit­ung der neuen Satzung wurde ein Ausschuß gewählt, der demnächst zusammentreten wird. Hierauf hielt der in der Versammlung anwesende Generalsekretär des deutschen Vereins, Herr Professor Gonser- Berlin einen interessanten Vortrag über die Aufgaben der Kreisver­eine. Der Vortrag gab den in der praktischen Arbeit stehenden Vereinsmitgliedern reiche Anregungen und löste eine lebhafte Aussprache aus, die erkennen ließ, daß man von dem Vortrag eine nachhaltige Wirkung er warten darf. An die Mitgliederversammlung schloß sich um 8 Uhr eine öffentliche Versammlung an, veranstal tet vom Kreisverein Friedberg, Schotten, Büdingen. Zu­erst begrüßte der Kreisvorsitzende Herr Pfarrer Fritsch­Ruppertsburg die Anwesenden, besonders den Landes­vereinsvorsitzenden Herrn Geh. Regierungsrat Dr. Dietz, wie die Vertreter der Stadt, des Predigerseminars der konfessionellen Gemeinden und der Jugendwehr, welche alle durch ihr Erscheinen ihr Interesse an der Arbeit des Vereins befundet hatten. Darauf führte er aus, wie jeder Stand die Schäden des Alkoholmißbrauches zu befürchten und zu bekämpfen habe, auch aus der Ar­beit des Vereins Vorteil ziehe. Herr Geh. Regierungs­rat Dr. Dietz begrüßte seinerseits die Versammlung im Namen des Landesvorstandes, stellte wachsende Beteilig­ung aller Volksfreise an der Arbeit fest, betonte die bei aller Verschiedenheit der Wege mit den Abstinentenver­einen gemeinsame Stampfesaufgabe, zeigte aber auch, wie notwendig noch die Aufklärung über die Alkoholge­fahr sei und wie alle Stände, namentlich auch die Frau­en, gegenüber dieser Gefahr( besonders bei Trinker rettung) große Aufgaben hätten. Herr Prof. Gonser, der Generalsekretär des deutschen Vereins, hielt sodann einen überaus fesselnden einstündigen Vortrag über das Thema: Der Kampf gegen den Mißbrauch geistiger Getränke eine nationale Aufgabe." Ausgehend von dem

bekannten Müllheimer Eisenbahnunglück, dessen Ursache

der Alkoholmißbrauch des Lokomotivführers gewesen war, und das damals 14 Tode, 84 Verwundete und 1 766 100 Mt. Entschädigung gekostet hatte, bewies es, wie die Alkoholrot das ganze Volk schädigt und wie der Mißbrauch des Alkohols die drei Säulen eines star­fen Volles, die Gesundheit, den Wohlstand und die Sittlichkeit des Staates untergräbt. Die Ansprachen wa­ren umrahmt von musikalischen Darbietungen, die treff­lich vorgetragen, reichen Beifall fanden, und zum Ge­lingen der Veranstaltung wesentlich beitrugen.

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n Gießen, 13. Febr. Eine Bürgermeister­Konferenz fand im Felsenkeller" unter dem Vor­sitz des Bürgermeisters Le u n- Großen- Linden statt. Da­bei gab es Besprechungen über Ausstellung von sprungszeugnissen, Beglaubigung von Rentenquittun gen und Dienstbezüge der Bürgermeister und Bürger meisterei- Gebühren. Die Anregung, im Sommer einen Ausflug zu unternehmen, fand Zustimmung. Der Aus­flug soll von Koblenz rheinabwärts bis Köln führen.

| Füllgrabe Klage bei dem Provinzialausschuß geführt, da die zu erlassende Ortssatzung nach Ansicht des Klä­gers ungefeßlich und rechtlich unzulässig sei. Die Klage wurde jedoch von dem Provinzialausschuß der Provinz Oberhessen fostenpflichtig als unzulässig abgewiesen.

n Gießen. Bella chini im Cafe Leib! Auf dem Gebiete der Magie, so schreibt man uns, steht uns ein großer Kunstgenuß bevor, indem der Hoffünstler Bellachini aus Marburg Sonntag im Cafe Leib dahier, ein auf mehrere Tage berechnetes Gastspiel eröffnet. Wenn Bellachini in Marburg Vorstellungen gibt, so ist mit Recht zu sagen, daß nach den dortigen Stadt= fälen eine wahre Völkerwanderung besteht. Der Künst ler hat seit langen Jahren an der Vervollkommnung seines Faches gearbeitet, um dem Publikum sensationel­les zu bieten. Häufig wird das Publikum getäuscht, wir glauben nach seiner Annonce zu urteilen, daß die ses ausgeschlossen ist, denn wenn ein Künstler ohne Anstand das Entree zurückzahlen will, muß er wissen, daß er außergewöhnliches zu bieten imstande ist. Wir haben uns informiert und empfehlen den Besuch das beste.

ethisches Moment für einen möglichst weitgehenden Schutz des Schuldners vor den Nachstellungen des Gläu bigers: die Sorge um die Familie.

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Das Reichsgericht ist schon oft wegen seiner Stellungnahme zum sogenannten 1500- Mart Vertrag" angefeindet worden. Bekanntlich ist der Dienst- und Arbeitslohn, soweit er 1500 Mart nicht übersteigt, unpfändbar. Man will dem Schuldner auf alle Fälle ein Existenzminimum belassen. Schon oft hat sich die ziffernmäßige Fixierung einer Grenze in geseh lichen Bestimmungen als sehr unpraktisch erwiesen. So wird auch im vorliegenden Falle eine Summe von 1500 Mark bei den jetzigen teuren Zeiten wohl nie ausrei chen, um für eine Familie Wohnung, Kleidung, Nahr­ung, Heizung usw. zu bezahlen. Besonders in den

Großstädten kann ein Einkommen von 1500 Mark fei neswegs als ausreichend für Bestreitung der Kosten Das eines Familienhaushaltes angesehen werden. Reichsgericht hat deshalb immer den Standpunkt ver­treten, daß der Ehemann berechtigt sei, einen Teil seines über 1500 Mark hinausgehenden Einkommens auf

o Rappel. Durch einen eigenartigen Unfall fam hier ein vierjähriger Junge zu Tode. Er stieß beim Spielen mit dem Kopf an einen Tisch und zog sich da­bei eine Blutvergiftung zu, der er nach furzer Zeit er­lag.

o Friedberg. Der bisherige Direktor des hie­sigen Prediger- Seminars, Geh. Kirchenrat Prof. Karl Eger, wurde zum ordentlichen Professor der theologi­schen Fakultät der Universität Halle ernannt.

Bingen. Die Stadtverordnetensitzung beschloß die Einführung einer Filial- und Warenhaussteuer, so­

wie einer Billettsteuer.

s Darmstadt. Die Stadtverordnetenversamm= ung beschloß die Einführung einer Billettsteuer, die 10 Prozent des tatsächlichen Eintrittspreises, min­destens aber 5 Pfg. beträgt. Von der Steuer befreit sind die Vorstellungen im Großh. Hoftheater, Vereins­veranstaltungen, welche nur durch Mitglieder stattfinden nicht mehr als 20 Pfg. beträgt. Unter die Steuer fal­und solche Veranstaltungen, bei denen der Eintrittspreis len Konzerte und alle öffentlichen und privaten Veran staltungen jeglicher Art, ebenso Vorträge jeder Art.

Aus aller Welt.

::: Köln. Der frühere Pfarrer Jath o ist sehr schwer erkrankt. Er liegt seit letzten Donnerstag an einer Blutvergiftung darnieder. Die Aerzte haben wenig Hoffnung, ihn am Leben zu erhalten. Der hier sehr geachtete Rechtsanwalt und Justizrat Leyendecker ist unter dem Verdacht großer Unterschlagungen verhaftet worden.

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::: Bremen Eine eigenartige Demonstration veranstaltete die gesamte Arbeiterschaft der A.-G. Weser in Bremen. Aus Anlaß der Beerdigung eines vor eini­gen Tagen in der Werft tötlich verunglückten Kamera den blieb die gesamte Arbeiterschaft, ungefähr 4000 Mann, ohne vorherige Benachrichtigung der Arbeit fern und folgte dem Verstorbenen zu Grabe. Der Betrieb auf der Werft ruhte deshalb vollständig.

::: Posen. Von der Oberrealschule in Posen

wurden zwei polnische Primaner, die bei der Kai­

feiner

Frau oder seinen Kindern zu zedieren, um den Lebens­unterhalt dieser Personen zu sichern. Erst neuerdings hat das Reichsgericht diese Auffassung wieder dargetan und begründet. Es handelte sich um einen Fall, wo ein Angestellter mit seinen Prinzipalen vereinbart hatte, das 2700 Mt. von einem Gesamteinkommen von 4200 Mt. an seine Ehefrau auszuzahlen seien. Das Reichsge richt vertrat die Ansicht, daß hier weder ein Scheinver­trag, noch ein Verstoß gegen die guten Sitten vorliege. Durch den Vertrag solle nur für den notwendigen Un­terhalt des Angestellten und seiner Frau Sorge getra gen werden. Hierin liege nichts gegen die guten Sitten Verstoßendes. Da unsere Gesetzgebung auch an anderer Stelle grundsätzlich für den Schutz des Familienlebens eintritt, so kann der erwähnten Entscheidung des Reichs­gerichts nicht zum Vorwurf gemacht werden, daß sie im Gegensatz stehe zum Geist des Gesetzes. Auch dem Rechtsempfinden des größten Teils der Bevölkerung trägt die Auffassung des obersten deutschen Gerichtsho fes durchaus Rechnung. Dem wirtschaftlich Schwachen muß eben der Schutz gewährt werden, der nötig ist, um ihm die Wiederaufrichtung seiner Eristenz zu möglichen. Der Staat hat aus naheliegenden Gründen ein dringendes Interesse daran, daß die Familie nicht unter vielleicht weit zurückliegenden Schulden des Fa milienvaters leidet.

Geschäftliches.

er

:: Der heutigen Nummer dieser Zeitung liegt ein Angebot des bekannten großen Fahrrad- und Pneuma tit- Versandhauses Franz Verheyen, Frankfurt a. M.

die

Wichtig für jeden Radfahrer" bei, welches wir der Beachtung sämtlicher Leser unserer 3eitung nur bestens anempfehlen können. Eine Katalog Verlangfarte befindet sich rechts unten an dem Reklame­prospekt und läßt sich leicht und bequem abtrennen. Falls unsere Leser für dieses wirklich staunenswerte An­gebot Interesse haben, so brauchen dieselben nur Karte genau auszufüllen und mit einer 3- Pfg.- Marke versehen in den Briefkasten zu werfen. Jeder Katalog­besteller erhält den reich illustrierten Hauptkatalog fosten­radzubehör, Waffen, Nähmaschinen, Taschenuhren, Uhr­los; derselbe enthält Fahrräder, Fahrradbereifung, Fah­Schallplatten 2c. und noch verschiedene tausende prakti tetten, Wanduhren, Musikinstrumente, Sprechmaschinen,

fergeburtstagsfeier während des Kaiserhochs nicht auf standen, relegiert. In der Knotschen höheren Pri- scher Geschenkartikel. Die Preise sind dabei außerordent­vat- Töchterschule wurden ebenfalls zwei Schülerinnen

aus demselben Grunde verwiesent

::: Jefferson. Der oberste Gerichtshof hot ein Urteil gefällt, wonach die Standard Oil Company dau­ernd von dem Staate Missouri ausgeschlossen

wird.

Erst die Familie dann der Gläubiger.

Man hat der modernen Gesetzgebung vielfach zum Vorwurf gemacht, daß sie dem säumigen Schuldner einen zu weitgehenden Schutz, dem auf Zahlung dring­enden Gläubiger aber feinen hinreichenden Beistand ge­währe. Zweifellos gibt es heute für den bös willi gen Schuldner unzählige Möglichkeiten, sich den Zahlungsverpflichtungen zu entziehen und den Glau­bigern ein Schnippchen zu schlagen. Im allgemeinen dürfte aber solchen Schiebern" das Handwerk nicht allzu schwer zu legen sein. Es gibt im Zivil- und Strafrecht noch wertvolle Handhaben, um den zahlungsfähigen, aber böswilligen Schuldner zur Erfüllung seiner Ver­

n Gießen. Am vergangenen Mittwoch hielt der Kriegerverein seine Jahres- Haupt- Versammlung ab, die recht gut besucht war. Der Vorsitzende, Staatspflichtungen anzuhalten und gegen unsaubere Manipu­anwalt Trümpert, gab Bericht und ehrte 11. a. den Schriftführer bus, der sein Amt nun volle 25 Jahre bekleidete, durch Ansprache und Ueberreichung eines schönen Geschenkes. Die Vorstandswahl brachte feine großen Veränderungen. Kamerad Möbus, der eine Wiederwahl als Schriftführer ablehnte, wurde stellvertretender Vorsitzender.

n Gießen. Der Hausbesitzerverein hielt am letz ten Donnerstag abend im Hotel Schütz eine gut be­suchte Versammlung ab. Rechtsanwalt Raab erstattete den Jahresbericht. Der Verein zählt jetzt 580 Mitglie der; die Einnahmen betrugen 1350 M., die Ausgaben 1193 Mark, der Vortrag beträgt 200 Mark, das Ver­mögen 2000 Mark. Der Voranschlag wurde mit 1515 Mark Einnahme und 1015 Mt. Ausgabe festgesetzt.

n Gießen. Gegen die Filialsteuer, wie sie durch die Stadtverordneten- Versammlung zur Einführung be schlossen war, hatte die Frankfurter Firma Schade u.

lich günstig gestellt und werden bei Ueberschreibung von Probeaufträgen die auf der Reklame befindlichen Ra­battmarken in Höhe von 3 Mt., 2 Mt. und 1 Mr. als oder solche, die es werden wollen, iun deshalb gut da bares Geld in Zahlung genommen. Jeder Radfahrer, ran, sofern sie Bedarf haben, sich den neuen Hauptka talog einzufordern.

:: Tausende von Erfahrungen aus allen Ländern liegen vor, welche die volle Wirkung des Thomasmehles für die Frühjahrssaaten beweisen. Auch Herbstsaaten, die noch keine Phosphorsäuredüngung er halten haben, sind für eine fräftige Thomasmehlkopf düngung sehr dankbar.

Mit Doulinbn wird Kathreiners Malzlaffen von der Kinderschone verlangt

Über 34,000 ähnlich lautende schriftliche Anerkennungen!

lationen einzuschreiten. Wo nichts ist, hat der Kaiser sein Recht verloren. Das ist eine alte Tatsache, mit der auch unsere Gesetzgebung rechnete. Deshalb räumte sie dem Schuldner, der seine Mittellosigkeit erwiesen und eiblich bestätigt hatte, eine Schutzfrist von 5 Jahren ein. eiblich beſtätigt hatte, eine Schuhfrist von 5 Jahren ein. und mit Oppetit getrunken." In dieser Zeit sollte von ihm fein neuer Offenbarungs­eid verlangt werden. Interessierte Kreise machen gegen­wärtig eifrig Propaganda für eine Verkürzung dieser Schutzfrist und für eine Abänderung des ganzen Offenbarungseid verfahrens. Demgegenüber ist zu betonen, daß der bisherige Modus sich im allgemeinen bewährt und es schon manchem wirtschaftlich Schwachen ermöglicht hat, sich wieder auf­zuraffen und schließlich auch jetne Gläubiger zu be­friedigen. Man kann die schrankenlose Verfolgung des Schuldners nicht einräumen, wenn man nicht die völlige Bernichtung der schwächeren Existenzen fördern will. Vor allem spricht aber ein sehr gewichtiges soziales und

Unserer heutigen Ausgabe liegt ein Prospekt der Firma Joh. Friedrich Marr, Köln a. Rh., bei, wel chen wir einer gefälligen Beachtung empfehlen.

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