Ausgabe 
14.12.1912 Zweites Blatt
 
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Gießener Zeitung

Bezugspreis 40 Pfg. monatlich

( Neueste Nachrichten)

verteljährlich 1,20 Mt., vorauszahlbar, frei ins Haus. Abgeholt in unserer Expedition oder in den Zweig­ausgabestellen vierteljährlich 90 Pfg.- Erscheint Mittwochs und Samstags. Redaktion: Selters weg 83.- Für Aufbewahrung oder Rücksendung nicht verlangter Manuskripte wird nicht garantiert. Verlag der ,, Gießener Zeitung" G. m. b.§.

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Nr. 100.

2. Blatt.

Steben Spargutgaben auch in

Kriegsfällen sicber?

Ueber diese, besonders in Zeiten politischer Hoch­pannung atute Frage schreibt die volkswirtschaftliche Zeitschrift Die Sparkasse" in ihrer letzten Nummer:

Für die Einlagen der Sparer haften bekanntlich: 1. Das eigene Vermögen der Kassen( Rücklagen); 2. das gesamte Vermögen der Körperschaft, die die Haftung übernommen hat;

3. die gesamte Steuerkraft der betreffenden Ge= meinde;

4. die Forderungen der Sparkassen selbst.

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Da die Anlegung der Gelder der Sparkassen der Hauptsache in vorsichtig ausgewählten, erstklassigen hypotheken und in Staatspapieren erfolgt, und da die Grundstücke nur bis höchstens zwei Drittel ihres Wertes beliehen werden, so würden schon die durch Hypotheken, durch Wertpapiere und Schuldscheine von Gemeinden

Expedition: Seltersweg 83.

Samstag, den 14. Dezember 1912.

Vermischtes.

):( Herborn. Das Herborner Tagblatt" bringt die Nachricht, daß im Westerwald große Radium­funde gemacht worden seien; es sollen bei Weißen= berg in der Nähe des Salzburger Kopfes durch Indu­strielle Landanläufe gemacht worden sein, und zwar soll die Rute, die bisher 2 Mark fostete, 15 Mark ge= bracht haben.

* Von der Eisenbahn. Die Eisenbahndi­reftion Frankfurt hat an die meisten Beamten und die Arbeiter aller Chargen in ihrem Direktionsbezirk Weih­nachtsgeldgeschenke auszahlen lassen. Die Beamten und Arbeiter der anderen Direktionsbezirke hoffen, daß auch sie in den augenblicklich teueren Zeiten von ihrer vor­gesetzten Behörde bedacht werden.

* Neue Wandergewerbescheine. Mit dem 1. Januar 1913 tritt eine Abänderung der Be­stirimungen inkraft. Der Bundesrat hat die alten Be­stimmungen dahin verschärft, daß neben der Personal­beschreibung des Inhabers d! s Scheines der Schein auch mit der Photographie des Inhabers

Jusste dergestellten Ansprüche in Verbindung mit dem eigenen jeben werden muß, da behördlich feſtgeſtellt worden ist,

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Vermögen der Kasse allein ausreichende Deckung für die Einlagen bieten, ohne daß die Gemeinde in An­spruch genommen zu werden brauchte.

Das gleiche gilt für den Kriegsfall. In den Jah­Tet 1866, 1870-71 haben alle Sparkassen den an sie gestellten Anforderungen entsprochen. Niemand hat bei Tonner einer behördlichen Sparkasse einen Pfennig verloren.

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Mit dem Tage der Mobilmachung würde das Reich für Ritter Flüssigmachung von Mitteln unter seiner Garantie hin­reichend sorgen und genügende Barmittel gegen Sicher­ung zur Verfügung stellen. 1848, 1866, 1870-71 ge­schah dies dadurch, daß Preußen Darlehenskassen ins Leben rief mit der Bestimmung, gegen Verpfändung von Waren oder Wertpapieren Darlehen zu gewähren. 31 diesem Zwecke wurden unter staatlicher Gewährleist­ung Darlehenskassenscheine im Nennwerte von 1, 5, 10 und 25 Talern ausgegeben, die der Kasse als vollgiltige Zahlungsmittel dienten. Diese Einrichtung hat sich vor­züglich bewährt. Dagegen tst in Kriegszeiten die Ge= fahr sehr groß, daß das von der Sparkasse abgehobene Geld dem Eigentümer zu Hause oder anderswo nommen wird. Es ist deshalb ganz entschieden besser, nur den unbedingt nötigen Betrag abzuheben, jede verfügbare Mark aber zur Sparkasse zu bringen und dort aufbewahrt zu lassen.

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Unter Kulturstaaten ist im Kriege das Privateigen­tuin unantastbar. Die Sparkassengelder sind Privat eigentum und die Sparkassen können nach den Grund sätzen des Völkerrechts nicht zu Zahlungen Retch, an den Bundesstaat oder gar an eine feindliche Macht angehalten werden. Die Annahme, daß zum Beispiel die Ersparnisse zur Deckung der Kriegsunkosten hnellgang verwendet und unter Umständen verloren gehen könn= ten, trifft deshalb nicht zu. Sollten durch den Krieg an den verpfändeten Grundstücken Wertminderungen ein­treten, so müßte das Reich vollständigen Ersatz leisten. Die Ansicht, daß ein Goldstück im Strumpf beim Aus­bruch eines Krieges sicherer sei als eine Eintragung von wanzig Mark im Sparkassenbuch, ist nach alledem falsch Man beobachte den Sparkassen gegenüber in fritischen Zeiten eine besonnene und vertrauensvolle Hal­ung, ein Verlust wird auf keinen Fall erwachsen.

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Unsterblichkeit.

Von Rudolf Dietz.

( Aus Flageolett und Flamberg".) Wer eines Kindes Kartenhaus

Als plumper Taps zertritt,

Wer strebet möglichst hoch hinaus Mit rücksichtslosem Schritt,

Wer Menschenherzen und Menschengeiſt Will in Schablonen pressen, Mit roher Hand am Zügel reißt, Der stirbt und wird vergessen.

Doch wer ein kleines fremdes Glück Wie's eigne hüten kann, Und wer mit Sankt Johannesblick Die Seelen sich gewann, Und wer gar fein ein Rosengerank Selbst um die Rute flicht,

Den trägt durchs Alter Lieb und Dank, Der Jünger, der stirbt nicht!

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dak Wandergewerbescheine verkauft worden sind, und zwar an solche Personen, denen die Ausstellung solcher Scheine von der Behörde versagt worden war.

* Die Deutsche Kolonialgesellschaft beging am gestrigen Tage das Fest ihres 30jährigen Bestehens. Aus fleinen Anfängen hat sich die Gesell schaft durch eigene Kraft zu einem weltumspannenden Unternehmen, das jetzt über 43 000 Mitglieder zählt, emporgearbeitet. In der am vormittag abgehaltenen Vorstandssitzung wies der Präsident, Herzog Johann Albrecht zu Mecklenburg, auf die Bedeutung des Ta­ges hin, gab einen furzen Rückblick über die Fortschritte des Unternehmens und hob besonders das Wohlwol­len hervor, das das Reichskolonialamt stets der Ge­sellschaft entgegengebracht habe.

Literarisches.

: Deutsches Jugendbuch. Unter Mitar­beit namhafter Schriftsteller und Künstler herausgegeben von Wilhelm Kozde. Band 4. Ein starker Band, 184 Seiten in Ganzleinen gebunden 3 Mark. Verlag von Jos. Scholz in Mainz. Das ist ein Fest­geschenk für Kinder, wie wir esuns besser und billiger kaum denken können." Diesem Urteil der Rundschau auf dem Gebiete der Jugendliteratur" können wir uns nur voll und ganz anschließen. Es wird in diesem für Kinder jeder Altersstufe bestimmten stattlichen Buche, nur Gediegenes geboten, unsere besten Schriftsteller u. Künst­ler beteiligen sich daran. In buntem Wechsel bringt es Märchen, Geschichten, Lieder, Reime, farbige Bilder und Zeidnungen; Rätsel, Spiele und Aufgaben mancherlei Art geben dem Kinde Gelegenheit zu heiterer Beschäf= tigung. Es ist also ein rechtes Haus- und Familien buch, auch die Eltern werden gerne in das Buch sehen, und wenn es die Familie zu gemeinsamer Freude zu sammenführt, wird es seine Aufgabe recht erfüllt haben.

( Gießener Tageblatt)

Anzeigenpreis 20 pfg.

die 44 mm breite Inseratenzeile.- Die 90 mm breite Zeile im Reklameteil 50 Pfg. Extrabetlagen werden nach Gewicht und Größe berechnet. Rabatt kommt bei Ueberschreitung des Zahlungs. zieles( 30 Tage), bei gerichtlicher Beitreibung oder bei Konkurs in Wegfall. Platzvorschriften ohne Verbindlichkeit. Druck der Gießener Verlagsdruckerei.

Telephon Nr. 362.

24. Jahrg.

Geschäftliches.

:: Saure Wiesen zu verbessern muß man gründlich sie entwässern. Erst wenn dies in sachgemäßer Weise erfolgt ist, fann man von einer Düngung, besonders von einer fräftigen Tho­masmehldüngung, die höchste Rente verlangen. Mit der Düngung Hand in Hand soll aber immer auch eine fräftige Bearbeitung mit der Wiesenegge gehen. nasse saure Wiesen liefern nur ganz minderwertiges Futter. Daher ist die Regulierung der Feuchtigkeit die erste Bedingung für jede Wiesenmelioration.

Kirchliche Nachrichten.

Evangelische Gemeinde in Gießen. Sonntag, den 15. Dezember, 3. Advent. Gottesdienst.

In der Stadtkirche. Vormittags 9 Uhr: Professor D. Schian. Vorm. 11 Uhr: Kinderkirche für die Markusgemeinde. Pfarrer Schwabe. Abends 5 Uhr: Pfarrer D. Schlosser.

Beichte u. hi. Abendmahl für Matthäusgemeinde, wozu besonders auch die konfirmierte Jugend einge­laden wird. Anmeldung vorher bei dem Pfarrer der Gemeinde erbeten.

Donnerstag, den 19. Dezember, abends 8 Uhr, im Martussaal: Bibelstunde.( Brief an die Philipper.) Pfarrer Schwabe.

In der Johanneskirche. Vorm. 9% Uhr: Pfarrassistent Hoffmann. Vormittags 11 Uhr: Kinderkirche für die Lukasgemeinde. Pfarrer Bechtolsheimer. Abends 5 Uhr: Pfarrer Ausfeld.

Beichte und heiliges Abendmahl für die Johannes­meinde, wozu besonders auch die konfirmierte Jugend eingeladen wird. Anmeldungen vorher im Pfarr­hause, Südanlage 8, erbeten.

Abends 8 Uhr: Bibelbesprechung im Johannessaal. Mittwoch, den 18. Dezember, abends 8 Uhr: Bibel= stunde im Lukassaal.( Die Gleichnisreden Jesu.) Pfarrer Bechtolsheimer.

Batholische Gemeinde in Gießen.

Samstag, den 14. Dezember. Nachm. um 5 Uhr und abends um 8 Uhr: Gelegen= heit zur hl. Beicht.

Sonntag, den 15. Dezember. 3. Advents- Sonntag. Vorm. von 6% Uhr an: Gelegenheit zur hl. Beicht. Vorm. 7 Uhr: Die erste hl. Messe.

Vorm. 8 Uhr: Austeilung der hl. Rommunion. Vorm. 9 Uhr: Hochamt mit Predigt. Vorm. 11 Uhr: Hl. Messe mit Predigt. Militärgottes­dienst.

Nachmi. Uhr: Christenlehre; darauf sakramentalische Bruderschaftsandacht.

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