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2.11.1912 Zweites Blatt
 
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Gießener Zeitung

Bezugspreis 40 Pfg. monatlich

( Neueste Nachrichten)

verteljährlich 1,20 Mt., vorauszahlbar, frei ins Haus. abgeholt in unserer Expedition oder in den Zweig­ausgabestellen vierteljährlich 90 Pfg.- Mittwochs und Samstags.

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Erscheint Redaktion: Selters­Für Aufbewahrung oder Rücksendung nicht verlangter Manuskripte wird nicht garantiert. Verlag der ,, Gießener Zeitung" G. m. b. H.

Nr. 88.

2. Blatt.

Aus Stadt und Land.

Krankenkassen und Reichsver icherungsordnung. Nach einer kaiserlichen Ver­dnung müssen die Kronkenkassen den Antrag auf Zu­htiger, redeung nach der Reichsversicherungsordnung bis

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Expedition: Seltersweg 83.

Samstag, den 2. November 1912.

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von dem preußischen Minister für Handel und werbe getroffenen Entscheidungen über Feststellungen des Lehrbegriffs liegen ebenfalls die obigen Merkmale zu Grunde, ja es wurde sogar hierbei noch angeführt, daß sobald die beschriebenen Voraussetzungen erfüllt sind, auch dann von einem Lehrverhältnis gesprochen wer­den kann, wenn beide Teile vereinbart haben, daß ein soiches nicht besteht. Dieser Hinweis mag solchen Per­sonen, die zur Zeit noch glauben, sich über die gesetz sichen Vorschriften hinwegsetzen zu können, zur Beach­

merksam gemacht, daß die Handwerkskammer bei Be­tanntwerden solcher Verhältnisse genaue Feststellungen veranlassen und nach Lage der Fälle mit Strafanträ­gen gegen die Betreffenden vorgehen wird. Die Be­ftimmungen müssen von jedermann beachtet werden, schon um diejenigen Handwerker, die ihren durch die Reichsgewerbeordnung vorgeschriebenen Verpflichtungen gewissenhaft nachkommen, vor Benachteiligung nach Mög­lichkeit zu schützen.

lauf dieses Jahres bei ihren Versicherungsämtern stellen. Die Krankenkassen reichen diesen Antrag zur Zeit ein. Die Versicherungsämter fordern nun von den Kassen von bebeute en Entwurf der Kassensatzung ein, der den Vorschriftung dienen und seien dieselben besonders darauf auf­en der Reichsversicherungsordnung entspricht. Die amt­ichen Mustersatzungen für die verschiedenen Kassenarten egen noch nicht vor; ihre Veröffentlichung ist dem­machst zu erwarten. Die Krankenkassen haben also kei­3. Batent ulei Unterlage für die schwierige Arbeit der Aufstell­- Provision on sofort de Lng der Satzungen nach dem neuen Recht. Es muß en biet t bar daher erwartet werden, daß die Versicherungsämter Wei­ende Position ung erhalten, von der Ermächtigung im Artikel 19 des guten Leiftur Einführungsgesetzes zur Reichsversicherungsordnung all­ellung geg. gemein Gebrauch zu machen und den Krankenkassen eine eitere Frist zu geben für die Einreichung der neuen Sagungen. Nach Lage der Verhältnisse würde am be­ten wie folgt vorgegangen: Zunächst wäre möglichst ald die Mustersatzung für die allgemeinen Ortsfran­enlassen herauszugeben und diesen Kassen eine möglin erzogen wird. Wie der Held des Buches über alle lichst turz bemessene Frist für die Einreichung zu stellen. Die Mustersatzungen für die anderen Kassenarten könn­ir Suten bann später veröffentlicht und der Zeitpunkt

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Einreichung der neuen Satzungen durch diese Kassen trn 3. Besut weiter hinausgeschoben werden. Die Betriebs-, Inn tlundschaft. ungs und besonderen Ortskrankenkassen müssen ihre arantiert. eistungen gleichwertig mit denen der zuständigen all­gemeinen Ortstrantentassen gestalten, was voraussetzt, abr., Leivzie ak die allgemeinen Ortskrankenkassen ihre Leistungen Thon festgesetzt haben. Ein derartiges Vorgehen würde den Interessen der weiten an den Krankenkassen betei­gten Kreise am ehesten entsprechen.

-ht Jn letzter Zeit mehren sich in auffälliger Weise die Fälle, in denen in Handwerksbetrieben junge Leute unter der Bezeichnung jugendlicher Arbeiter,

ilfsarbeiter oder Volontär eingestellt paden, deren ganze Beschäftigungsart die Merkmale ones Lehrverhältnisses aufweisen. Die Revisionen der Beauftragten der Handwerkskammer haben festgestellt, a dieses Verfahren besonders oft von Personen ge­ibt wird, die weder die Berechtigung zur Führung des Meistertitels besitzen, noch den gesetzlichen Voraussetzun­en zur Erlangung der Befugnis zum Anleiten hrlingen genügen. Meistenteils sind dies jüngere jüngere handwerker, die aus irgend welchen Gründen die Mei­eprüfung nicht ablegen wollen oder können und nun beuchen, die gesetzlichen Bestimmungen über die Rege­

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g des Lehrlingswesens auf diese Art zu umgehen. hierbei Unkenntnis der gesetzlichen Vorschriften oder dakteur: Rud swillige Absicht vorliegt, mag unerörtert bleiben. Die Redsgewerbeordnung gibt keine nähere Auslegung des Begriffs Lehrling", es muß daher in Zweifelsfällen neue Jahren Verwaltungsbehörden oder Gerichten überlassen blei­i grosse Romen zu entscheiden, ob ein Lehrverhältnis vorliegt oder corg En Sierbei fommt es jedoch nicht darauf an, welche Szeichnung der Arbeitgeber dem Arbeitsverhältnis bei­egt, sondern maßgebend wird immer die Art und Weise arg. Sie Beschäftigung des betreffenden jungen Mannes sein. n allgemeinen wird stets dann von einem Lehrver= mis gesprochen werden können, wenn eine Person in inem Betrieb hauptsächlich zum Zwecke der Erlernung Auch betreffenden Gewerbezweiges eingetreten ist. Abschluß eines Lehrvertrages kommt in Betracht, Denn auch, trotz des jetzt hierfür bestehenden Zwanges, schriftlich abgeschlossene Lehrvertrag nicht die allei rige Voraussetzung zum Bestehen eines Lehrverhältnis­es abgibt. Den bereits schon in vielen Fällen von Ver­wieder Daltungs- und Gerichtsbehörden und letzthin

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Literarisches.

? Du sollst ein Mann sein." Roman von D. Wohlbrück. In diesem Buche wird von dem Werde­gang eines Bremer Patriziersohnes erzählt, der in Ber­

Fährlichkeiten hinweg zu einem ganzen Mann und ma­teliosen Charakter emporwächst, ist mit künstlerischem Ernste erzählt. Du sollst ein Mann sein" gehört zu jenen seltenen Büchern, die tiefe bleibende Eindrücke hin­terlassen. Wie alle Bände der Ullstein- Bücher in ist auch dieser neue Band zum Preise von 1 Mk allen Buchhandlungen und auf den Bahnhöfen erhält­lich.

? Trowitsch's( Volks) Kalender 1913. ( Geb. 1 Mt.), 86. Jahrgang, Trowitsch& Sohn, Ber­lin SW. 48. Er ist's wohl wert, daß man ihm das altgewohnte Gastrecht gewährt, denn reich und vielseitig ist wiederum sein Inhalt. Den Vaterlandsfreund ver­setzt er in die Not- und Siegesjahre von 1812 und 13. Der Neuzeit wird er gerecht durch eine kurze Geschichte der Lufteroberung", wie sie Klaußmann prächtig dar­zustellen weiß. Syndikus Buß erläutert die Neuord­mung der Kranken- und Unfallversicherung". D. von Adelung klärt auf über Freunde und Feinde unserer Gärten". In geistvoller Weise spricht Hermann Maas über die Opfer, die unsere Väter 1813 brachten, als sie Eisen für Gold" eintauschten. Indem er dies auf un­sere Zeit anwendet, läßt er manche ernste Wahrheit hören. Zwei Dichtungen: Königstroft", Ein Bismard von 1813" sind ein ergreifendes Zeugnis der inneren und äußeren Kämpfe jener Zeit. Auf die Jahresge= schichte möchten wir diesmal ganz besonders aufmerksam machen. Sie läßt das vergangene Jahr in interessan­tem Licht vorübergleiten. Reich und vorzüglich, wie im­mer. ist der Bilderschmuck dieses alten und doch immer neuen Familienfreundes.

? Im Naturwissenschaftlichen Verlag( Abteilung des Keplerbundes) zu Godesberg- Bonn erschienen: Natur­studien für Jedermann. Heft 12: Der Haus­garien. Von 6. Heidk. Mit 9 Abbildungen. Preis 20 Pfg. Unter Berücksichtigung der für die Anlage eines Hausgartens wichtigsten Pflanzen enthält das Heftchen wertvolle Winke für Anlage und Behandlung eines prächtigen Ziergartens. Heft 13-14( Doppel­heft): Einheimische Käfigvögel. Fingerzeige für ihre Haltung in der Gefangenschaft unter Berück= sichtigung ihrer Lebensweise in der Freiheit. Von W. Fischer. Mit 14 Abbildungen. Preis 40 Pfg. Jeder Vrgelliebhaber, der nicht mur Interesse für freilebende Vögel hat, sondern sich auch im Zimmer Unterhaltung mit diesen lieben Gesellen durch Halten in Käfigen ver­schaften will, findet in vorliegendem Heft wichtige An­leitung für zwedmäßige Behandlung und Pflege.

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Telephon Nr. 32.

24. Jahrg.

Kirchliche Nachrichten.

Evangelische Gemeinde in Gießen. Sonntag, den 3. November, 22. nach Trin. Reformationsfest. Kollekte für den Gustav Adolfverein. Gottesdienst.

In der Stadtkirche. Vorm. Uhr: Pfarrer Schwabe. Vorm. 11 Uhr: Kinderkirche für die Markusgemeinde. Pfarrer Schwabe. Abends 5 Uhr: Pfarrer D. Schlosser. Beichte u. hl. Abendmahl für die Matthäus- u. Mar­fusgemeinde. Anmeldung vorher bei dem Pfarrer jeder Gemeinde erbeten.

Dienstag, den 5. November, abends 6 Uhr: Festgottes­dienst anläßlich des Jahresfestes des Oberh. Vereins für innere Mission. Pfarrer Mahr aus Langsdorf. Donnerstag, den 7. November, abends 8 Uhr im Mar­fus faal: Bibelstunde( Der Brief an die Philipper). Pfarrer Schwabe.

In der Johannesfirch e. Vormittags 9% Uhr: Pfarrer Bechtolsheimer. Vorm. 11 Uhr: Kinderkirche für die Lukasgemeinde. Pfarrer Bechtolsheimer.

Abends 5 Uhr: Pfarrer Ausfeld.

Beichte und hl. Abendmahl für die Lukas- und Jo­hannesgemeinde. Anmeldung vorher bei dem Pfar­rer jeder Gemeinde erbeten.

Abends 8 Uhr: Bibelbesprechung im Johannessaal. Mittwoch, den 6. Novbr., abends 8 Uhr: Bibelstunde im Lukassaal( Die Gleichnisreden Jesu.) Pfarrer Bechtolsheimer. Katholische Gemeinde in Gießen.

Sonntag, den 3. November. Vorm. von 6% Uhr an: Gelegenheit zur hl. Beicht. Vorm. 7 Uhr: Die erste hl. Messe. Vorm. 8 Uhr: Austeilung der hl. Kommunion. Vorm. 9 Uhr: Hochamt mit Predigt. Vorm. 11 Uhr: hl. Messe mit Predigt. Nachm. 4 Uhr: Jungfrauen- Kongregation. Nachm. 5% Uhr: Christenlehre; darauf Andacht für die Abgestorbenen.

Ditonta Nr. 27887.

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Wir machen unsere werten Leser auf den unserer heutigen Ausgabe beigelegten Prospekt der Firma Dr. Arthur Erhard, G. m. b. H., Berlin, aufmert= sam.

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