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Gießener Zeitung
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( Neueste Nachrichten)
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Erscheint Redaktion: SeltersFür Aufbewahrung oder Rücksendung nicht verlangter Manuskripte wird nicht garantiert. Verlag der ,, Gießener Zeitung" G. m. b. H.
Nr. 88.
2. Blatt.
Aus Stadt und Land.
Krankenkassen und Reichsver icherungsordnung. Nach einer kaiserlichen Verdnung müssen die Kronkenkassen den Antrag auf Zuhtiger, redeung nach der Reichsversicherungsordnung bis
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Expedition: Seltersweg 83.
Samstag, den 2. November 1912.
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von dem preußischen Minister für Handel und werbe getroffenen Entscheidungen über Feststellungen des Lehrbegriffs liegen ebenfalls die obigen Merkmale zu Grunde, ja es wurde sogar hierbei noch angeführt, daß sobald die beschriebenen Voraussetzungen erfüllt sind, auch dann von einem Lehrverhältnis gesprochen werden kann, wenn beide Teile vereinbart haben, daß ein soiches nicht besteht. Dieser Hinweis mag solchen Personen, die zur Zeit noch glauben, sich über die gesetz sichen Vorschriften hinwegsetzen zu können, zur Beach
merksam gemacht, daß die Handwerkskammer bei Betanntwerden solcher Verhältnisse genaue Feststellungen veranlassen und nach Lage der Fälle mit Strafanträgen gegen die Betreffenden vorgehen wird. Die Beftimmungen müssen von jedermann beachtet werden, schon um diejenigen Handwerker, die ihren durch die Reichsgewerbeordnung vorgeschriebenen Verpflichtungen gewissenhaft nachkommen, vor Benachteiligung nach Möglichkeit zu schützen.
lauf dieses Jahres bei ihren Versicherungsämtern stellen. Die Krankenkassen reichen diesen Antrag zur Zeit ein. Die Versicherungsämter fordern nun von den Kassen von bebeute en Entwurf der Kassensatzung ein, der den Vorschriftung dienen und seien dieselben besonders darauf aufen der Reichsversicherungsordnung entspricht. Die amtichen Mustersatzungen für die verschiedenen Kassenarten egen noch nicht vor; ihre Veröffentlichung ist demmachst zu erwarten. Die Krankenkassen haben also kei3. Batent ulei Unterlage für die schwierige Arbeit der Aufstell- Provision on sofort de Lng der Satzungen nach dem neuen Recht. Es muß en biet t bar daher erwartet werden, daß die Versicherungsämter Weiende Position ung erhalten, von der Ermächtigung im Artikel 19 des guten Leiftur Einführungsgesetzes zur Reichsversicherungsordnung allellung geg. gemein Gebrauch zu machen und den Krankenkassen eine eitere Frist zu geben für die Einreichung der neuen Sagungen. Nach Lage der Verhältnisse würde am beten wie folgt vorgegangen: Zunächst wäre möglichst ald die Mustersatzung für die allgemeinen Ortsfranenlassen herauszugeben und diesen Kassen eine möglin erzogen wird. Wie der Held des Buches über alle lichst turz bemessene Frist für die Einreichung zu stellen. Die Mustersatzungen für die anderen Kassenarten könnir Suten bann später veröffentlicht und der Zeitpunkt
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Einreichung der neuen Satzungen durch diese Kassen trn 3. Besut weiter hinausgeschoben werden. Die Betriebs-, Inn tlundschaft. ungs und besonderen Ortskrankenkassen müssen ihre arantiert. eistungen gleichwertig mit denen der zuständigen allgemeinen Ortstrantentassen gestalten, was voraussetzt, abr., Leivzie ak die allgemeinen Ortskrankenkassen ihre Leistungen Thon festgesetzt haben. Ein derartiges Vorgehen würde den Interessen der weiten an den Krankenkassen beteigten Kreise am ehesten entsprechen.
-ht Jn letzter Zeit mehren sich in auffälliger Weise die Fälle, in denen in Handwerksbetrieben junge Leute unter der Bezeichnung jugendlicher Arbeiter,
ilfsarbeiter oder Volontär eingestellt paden, deren ganze Beschäftigungsart die Merkmale ones Lehrverhältnisses aufweisen. Die Revisionen der Beauftragten der Handwerkskammer haben festgestellt, a dieses Verfahren besonders oft von Personen geibt wird, die weder die Berechtigung zur Führung des Meistertitels besitzen, noch den gesetzlichen Voraussetzunen zur Erlangung der Befugnis zum Anleiten hrlingen genügen. Meistenteils sind dies jüngere jüngere handwerker, die aus irgend welchen Gründen die Meieprüfung nicht ablegen wollen oder können und nun beuchen, die gesetzlichen Bestimmungen über die Rege
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g des Lehrlingswesens auf diese Art zu umgehen. hierbei Unkenntnis der gesetzlichen Vorschriften oder dakteur: Rud swillige Absicht vorliegt, mag unerörtert bleiben. Die Redsgewerbeordnung gibt keine nähere Auslegung des Begriffs„ Lehrling", es muß daher in Zweifelsfällen neue Jahren Verwaltungsbehörden oder Gerichten überlassen bleii grosse Romen zu entscheiden, ob ein Lehrverhältnis vorliegt oder corg En Sierbei fommt es jedoch nicht darauf an, welche Szeichnung der Arbeitgeber dem Arbeitsverhältnis beiegt, sondern maßgebend wird immer die Art und Weise arg. Sie Beschäftigung des betreffenden jungen Mannes sein. n allgemeinen wird stets dann von einem Lehrver= mis gesprochen werden können, wenn eine Person in inem Betrieb hauptsächlich zum Zwecke der Erlernung Auch betreffenden Gewerbezweiges eingetreten ist. Abschluß eines Lehrvertrages kommt in Betracht, Denn auch, trotz des jetzt hierfür bestehenden Zwanges, schriftlich abgeschlossene Lehrvertrag nicht die allei rige Voraussetzung zum Bestehen eines Lehrverhältnises abgibt. Den bereits schon in vielen Fällen von Verwieder Daltungs- und Gerichtsbehörden und letzthin
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Fährlichkeiten hinweg zu einem ganzen Mann und mateliosen Charakter emporwächst, ist mit künstlerischem Ernste erzählt.„ Du sollst ein Mann sein" gehört zu jenen seltenen Büchern, die tiefe bleibende Eindrücke hinterlassen. Wie alle Bände der Ullstein- Bücher in ist auch dieser neue Band zum Preise von 1 Mk allen Buchhandlungen und auf den Bahnhöfen erhältlich.
? Trowitsch's( Volks) Kalender 1913. ( Geb. 1 Mt.), 86. Jahrgang, Trowitsch& Sohn, Berlin SW. 48. Er ist's wohl wert, daß man ihm das altgewohnte Gastrecht gewährt, denn reich und vielseitig ist wiederum sein Inhalt. Den Vaterlandsfreund versetzt er in die Not- und Siegesjahre von 1812 und 13. Der Neuzeit wird er gerecht durch eine kurze Geschichte der„ Lufteroberung", wie sie Klaußmann prächtig darzustellen weiß. Syndikus Buß erläutert die Neuordmung der„ Kranken- und Unfallversicherung". D. von Adelung klärt auf über„ Freunde und Feinde unserer Gärten". In geistvoller Weise spricht Hermann Maas über die Opfer, die unsere Väter 1813 brachten, als sie „ Eisen für Gold" eintauschten. Indem er dies auf unsere Zeit anwendet, läßt er manche ernste Wahrheit hören. Zwei Dichtungen:„ Königstroft",„ Ein Bismard von 1813" sind ein ergreifendes Zeugnis der inneren und äußeren Kämpfe jener Zeit. Auf die Jahresge= schichte möchten wir diesmal ganz besonders aufmerksam machen. Sie läßt das vergangene Jahr in interessantem Licht vorübergleiten. Reich und vorzüglich, wie immer. ist der Bilderschmuck dieses alten und doch immer neuen Familienfreundes.
? Im Naturwissenschaftlichen Verlag( Abteilung des Keplerbundes) zu Godesberg- Bonn erschienen: Naturstudien für Jedermann. Heft 12: Der Hausgarien. Von 6. Heidk. Mit 9 Abbildungen. Preis 20 Pfg. Unter Berücksichtigung der für die Anlage eines Hausgartens wichtigsten Pflanzen enthält das Heftchen wertvolle Winke für Anlage und Behandlung eines prächtigen Ziergartens. Heft 13-14( Doppelheft): Einheimische Käfigvögel. Fingerzeige für ihre Haltung in der Gefangenschaft unter Berück= sichtigung ihrer Lebensweise in der Freiheit. Von W. Fischer. Mit 14 Abbildungen. Preis 40 Pfg. Jeder Vrgelliebhaber, der nicht mur Interesse für freilebende Vögel hat, sondern sich auch im Zimmer Unterhaltung mit diesen lieben Gesellen durch Halten in Käfigen verschaften will, findet in vorliegendem Heft wichtige Anleitung für zwedmäßige Behandlung und Pflege.
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Telephon Nr. 32.
24. Jahrg.
Kirchliche Nachrichten.
Evangelische Gemeinde in Gießen. Sonntag, den 3. November, 22. nach Trin. Reformationsfest. Kollekte für den Gustav Adolfverein. Gottesdienst.
In der Stadtkirche. Vorm. 9½ Uhr: Pfarrer Schwabe. Vorm. 11 Uhr: Kinderkirche für die Markusgemeinde. Pfarrer Schwabe. Abends 5 Uhr: Pfarrer D. Schlosser. Beichte u. hl. Abendmahl für die Matthäus- u. Marfusgemeinde. Anmeldung vorher bei dem Pfarrer jeder Gemeinde erbeten.
Dienstag, den 5. November, abends 6 Uhr: Festgottesdienst anläßlich des Jahresfestes des Oberh. Vereins für innere Mission. Pfarrer Mahr aus Langsdorf. Donnerstag, den 7. November, abends 8 Uhr im Marfus faal: Bibelstunde( Der Brief an die Philipper). Pfarrer Schwabe.
In der Johannesfirch e. Vormittags 9% Uhr: Pfarrer Bechtolsheimer. Vorm. 11 Uhr: Kinderkirche für die Lukasgemeinde. Pfarrer Bechtolsheimer.
Abends 5 Uhr: Pfarrer Ausfeld.
Beichte und hl. Abendmahl für die Lukas- und Johannesgemeinde. Anmeldung vorher bei dem Pfarrer jeder Gemeinde erbeten.
Abends 8 Uhr: Bibelbesprechung im Johannessaal. Mittwoch, den 6. Novbr., abends 8 Uhr: Bibelstunde im Lukassaal( Die Gleichnisreden Jesu.) Pfarrer Bechtolsheimer. Katholische Gemeinde in Gießen.
Sonntag, den 3. November. Vorm. von 6% Uhr an: Gelegenheit zur hl. Beicht. Vorm. 7 Uhr: Die erste hl. Messe. Vorm. 8 Uhr: Austeilung der hl. Kommunion. Vorm. 9 Uhr: Hochamt mit Predigt. Vorm. 11 Uhr: hl. Messe mit Predigt. Nachm. 4 Uhr: Jungfrauen- Kongregation. Nachm. 5% Uhr: Christenlehre; darauf Andacht für die Abgestorbenen.
Ditonta Nr. 27887.
.. Zehn Tage später setzte ich mainam Bonn unvermischten Kathreinerf Malzloffen 1001 und as fort lainan Unterschied gammelt.c
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