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Beide in Gießen
Gießener Zeitung
( Neueste Nachrichten)
Bezugspreis 50 Pfg. monatlich Enthält alle amfl. Bekanntmachungen
oierteljährlich 1,50 M., vorauszahlbar, frei ins Haus. Abgeholt in unserer Expedition oder in den Zweig ausgabestellen vierteljährlich 1,20 Wif.- Erscheint Mittage 3 Uhr. Die„ Illustr. Weltrundschau" Redaktion: liegt alle 14 Tage einmal gratis bei. Seltersweg 83. Für Aufbewahrung oder Rücksendung nicht verlangter Manuskripte wird nicht garantiert. Verlag der ,, Gießener Zeitung" G. m. b. H.
Nr. 111.
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Telephon: Nr. 362.
der Großherzoglichen Bürgermeisterei sowie vieler anderer
des Großherzoglichen Polizei- Amtes Behörden Oberhessens
Expedition: Seltersweg 83.
( Haus Brüter Schmidt.)
Freitag, den 12. Mai 1911.
Weg zur Selbsthilfe gewiesen, auf dem das Stadtverwaltung und das Handwerk. Weg zur Selbsthilfe gewiesen, auf dem das Handwerk, wenn auch zunächst nur auf einem Gebiete, zu innerer Gesundung und Kräftigung gelangen kann.
Wenn auch auf Grund der letzten Berufszählung als feststehend anzusehen ist, daß der Stand der Handwerker und Kleingewerbetreibenden im Deutschen Reich an Mitgliederzahl nicht verloren, son
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( Gickener Tageblatt)
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Stellen: die 44 mm breite Inseratenzeile. gesuche und Familienanzeigen 10 Pfg.- Die 90 mm breite Zeile im Reklameteil 50 Pig. Extrabeilagen werden nach Gewicht und Größe berechnet. Rabatt kommt bei Ueberschreitung des Zahlungszieles( 30 Tage), bei gerichtlicher Beitreibung oder bei Konkurs in Wegfall. Platzvorschriften ohne Verbindlichkeit. Verlag der ,, Gießener Zeitung" G. m. b. H.
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23. Jahrg.
15. d. Mts., auf 2 Tage im Torhäuschen am Stadt= theater zur) Einsichtnahme offen gelegt sind. Den Da= men des 3. Bezirks wird durch Herrn Architekt Meyer auf einer Postkarte das Gewünschte mitgeteilt werden.
dern eher noch gewonnen hat, so ist doch auch über die Die Friedensteier in Frankfurt a. m. fierter Stelle in Frankfurt a. m. tierter Stelle- wie die Darmstädter 3tg." schreibt
schwierige Erwerbslage dieser Bevölkerungsgruppen, über die Schwere des Daseinskampfes, den die Handwerker und Kleingewerbetreibenden seit Jahren zu bestehen haben, kein Zweifel möglich. Das unaufhörliche Wachstum der Großbetriebe, die fortschreitende Konzentration im Geschäfts- und Kreditwesen, die Teuerungsverhält nisse in den großen Städten, die den mittelständischen Geschäftsmann immer mehr an die Peripherie, in die ärmeren Stadtteile, oder gänzlich aus der Stadt herausdrängen, überhaupt der Zug der Zeit mit seinem im Vergleich zu früher wesentlich veränderten Angebot- und alles das hat den deutschen Handwerker Kaufsystem schwer geschädigt und hat die zu ihm gehörigen oder ihm nahestehenden Mittelstandsireise an dem allgemeinen Aufschwung der Lebenshaltung und Verdienstmög= lichkeit, der sonst überall in unserem Vaterlande zu beobachten ist, mindestens nicht in dem Maße wie alle übrigen Berufsstände und Volksschichten teilnehmen lassen. Die Hilfe tut not. Da ist es nun gerade für jeden Handwerker sehr schmeichelhaft zu hören bezw. zu lesen, daß Heidelberg bezw. sein Stadtrat wegen eines sehr glücklichen neuen Gedankens in dieser Hinsicht gelobt wird. Es sind dies die Abmachungen zwischen dem Stadtrat in Heidelberg und der Handwerkskammer in Mannheim über die Mitwirkung von Hand= werkssachverständigen bei der Vergeb ung städtischer Arbeiten und Lieferungen. Ihr Inhalt ist im wesentlichen der folgende:
Die Handwerkskammer ernennt zur Mitwirkung bei der Vergebung städtischer Arbeiten und Lieferungen für die einzelnen Gewerbe auf die Dauer eines Jahres je einen Sachverständigen. Letztere sind für die Dauer dieser ihrer Tätigkeit von der Beteiligung an städtischen Submissionen ausgeschlossen und erhalten keine Vergütung.
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2. Vor der Ausschreibung von Arbeiten aus solchen Gewerbsarten, für die von der Handwerkskammer Sachverständige ernannt sind, ist von dem ausführenden Amt dem betreffenden Sachverständigen Gelegenheit zu geben, von dem Entwurf des Ausschreibens und den Verdingungsunterlagen nicht jedoch auch von dem Kostenvoranschlage Einsicht zu nehmen, damit er etwaige Wünsche inbezug auf das Ausschreiben oder die Verdingungsunterlagen äußern kann. Von dem Termin zur Deffnung der Angebote ist der betreffende Sachverständige zu benachrichtigen. Auf Erscheinen kann er an einem besonderen Tische der Verhandlung beiwohnen und sich nach Belieben Notizen machen.
3. Von dem Submissionsergebnis, wie es sich nach erfolgter Prüfung der Angebote ergibt, ist ohne Gegenüberstellung der berichtigten Zahlen dem Sachverständi gen und dem Gewerbe- und Handwerkerverein von dem die Arbeit ausführenden Amt Kenntnis zu geben.
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4. Aufgabe des Sachverständigen ist es, die Angebote auf ihren Preis, sowie besonders darauf prüfen, ob die Selbstkosten des Anbieters gedeckt den. Wird von einem städtischen Amt der Zuschlag an ein Angebot beantragt, das nach Ansicht des Sachverständigen die Selbstkosten des Anbieters nicht deckt, so hat das Amt in seiner Vorlage an die Kommission für städtische Beamten ausdrücklich darauf hinzuweisen.
5. Die Sachverständigen sind befugt, im Benehmen und mit dem betreffenden Amt die Arbeiten während nach der Fertigstellung zu besichtigen. Etwaige Anstände sind zur Kenntnis des Amtes oder des Stadtrates zu bringen.
6. Die bestellten Sachverständigen sind auch zu den engeren Submissionen über Arbeiten und Lieferungen, deren Anschlag mehr als 2000 Mark beträgt, zuzuziehen. Der Beizug hat in solchen Fällen in sinngemäßer Anwendung der für die öffentlichen Submissionen geltenden Bestimmungen zu erfolgen.
Von solchen Abmachungen, so schreibt die Berliner Neue Korresp., wird man sich segensreiche Wirfungen versprechen dürfen. Es ist sattsam bekannt, wie von Handwerkern, die nur erst einmal in das Geschäft hineinkommen" wollen, bei Submissionen Angebote gemacht werden, deren geringe Höhe auf den ersten Blick erkennen läßt, daß derjenige, der die Lieferung zu solchen Preisbedingungen übernimmt, mit Verlust arbeiten muß. Indem solche Vorkommnisse durch Sachverständigen- Gutachten verhindert werden, ist ein
Frankfurt, 11. Mai.
Die Friedensfeier hat einen harmonischen Verlauf genommen. Es war ein Volksfest, das alle Straßen mit unabsehbaren Scharen erfüllte und überall den freu digsten Widerhall fand. Der Mittelpunkt des buntbewegten Straßentreibens war die Feier vor dem Schwan. Von einem vor dem Hotel errichteten Podium aus dirigierte Musikdirektor Weimar die Lieder„ Die Himmel rühmen des Ewigen Ehre" und„ Das deutsche Lied". Hierauf hielt der Vorsitzende des Kreiskriegerverbandes Kammerherr v. Bothmer vom Balkon des Hotels herab eine Ansprache, in der er u. a. sagte:
Ein gewaltiges Ringen hat vor 40 Jahren zwischen zwei Nationen stattgefunden. Viele Opfer mußten gebracht werden, bevor Deutschland den Sieg dapontrug. Viele Kameraden hat die fremde Erde behalten, aber sie sind nicht vergessen. In allen Städten und vielen Dörfern sind ihre Namen eingemeißelt zum Gedächtnis für die Nachwelt. Darum gilt auch der heutige Gedenktag jenen Tapfern, auf die wir mit Ehrfurcht und Bewunderung schauen. Wir sagen ihnen von Herzen Dank. Wir erneuern heute den Schwur unverbrüchlicher Treue zu unserem Vaterland und unserm Schirmherrn. Das Deutsche Reich und sein Kaiser, leben hoch!
Vieltausendstimmig erklangen die Hochrufe der Mas sen. Man sang„ Heil dir im Siegerkranz" und" Die Wacht am Rhein". Den würdigen Abschluß des festlich bewegten Tages bildete die Feier in der Festhalle. Unter der Leitung von Prof. Fleisch brachten geübte Sänger, die für festliche Gelegenheiten im Frankfurter Sänunterstützt von drei Musikkagerbund sich vereinen
pellen- ein erlesenes Programm zum Vortrag. Von wunderbarer Wirkung war besonders das niederländische Dankgebet.- Die Gesamteinnahme wird auf 70-80 000 Mt. geschätzt.
Aus Stadt und Land.
Gießen, den 12. Mai 1911. Der Finanz ausschuß der Zweiten Kammer, der jetzt über die Rücäußerung der Ersten Kammer zur Gemeindesteuervorlage beraten hat, hält bezüglich der Grundsteuer an dem Prinzip des gemeinen Wertes fest, jedoch soll in besonderen Fällen auf den Ertragswert zurückgegriffen werden können. Auch der dritte Ausschuß der Zweiten Kammer hielt eine Sitzung ab, in der die Vorstellung der Steinbruchbesitzer in Aschbach, betr. Ausbeutung der Granitlager daselbst, sowie Wahlprüfungen erledigt wurden.
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3weijährig Freiwillige für das am 1. Oktober d. Js. zu bildende Kraftfahr- Bataillon kön= nen noch angenommen werden. Gesuche um Einstellung sind schriftlich unter Beifügung eines Meldescheins die Kraftfahrabteilung der Verkehrstruppen in Schöne berg bei Berlin zu richten.
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-)(= Hessischer Blumentag. Für die Stadt Gießen liegt nunmehr das genaue Ergebnis dem Straßen- Verkauf vor. Es beziffert sich auf 6224,48 Mark. Dieser Betrag verteilt sich auf die einzelnen Bezirke wie folgt: Bezirk 1 33 Kassen Bezirk 2 61 Kassen Bezirk 3 46 Kassen
1246,64 Durchschn. 37,77 Mt. 2428,70 Durchschn. 39,81 Mt. 2549,14 Durchschn. 55,41 Mk.
6224,48 Gesamtd. 44,45 Mt. 140 Kassen Die beiden Konzerte ergaben einen Reinertrag von 173,70 Mark. Zuzüglich einer Schenkung dürfte sich der Betrag auf etwa 6900 Mark erhöhen. Das Zählgeschäft für die Landgemeinden ist noch nicht abgeschlossen, da einzelne Gemeinden die Sammelbüchsen noch nicht an die Bank abgeliefert haben. Der Ertrag aus den Landgemeinden, in denen der Blumentag gefeiert wurde, ist auf rund 3000 Mark zu schätzen. Den Damen, die am Blumentag als Verkäuferinnen mitgewirkt haben, und die gerne das Ergebnis ihrer Sammlertätigkeit wissen möchten, sei mitgeteilt, daß für den 1. und 2. Bezirk die Listen unter Angabe von Namen, Büchsennummer und Inhalt der Büchse von Montag, den
* Der Ertrag des Blumentags im gan= zen Land steht noch nicht fest. Man hat ihn an orienvor Wochen auf zirka 80 000 Mt. geschätzt. Durch die überraschend starke Beteiligung der ländlichen Gemeinden wird diese Summe jedoch überschritten werden. In ganz kleinen Gemeinden ohne Fremdenverkehr sind Befräge eingegangen, die geradezu in Erstaunen setzen. So find u. a. in Uffhosen, Kreis Alzen, bei zirka 560 Einwohnern 81 Mark eingegangen; in Wendelsheim mit zirka 1000 Einwohnern 134,07 Mk.; in Nieder- Wiesen mit zirka 500 Einwohnern 57,10 mt. Aehnlich, ja manchmal noch besser, ist es in anderen Orten mit überwiegender Arbeiterbevölkerung. Die ländlichen Gemeinstigen Ergebnis haben. den werden also einen erheblichen Anteil an dem gün
* Die Anlage musik findet schon am Samstag, den 13. d. Mts., vorm. 11 Uhr, in der Südanlage statt. Musikfolge( 1. Ouverture 3. Oper„ 3ar und Zimmermann" v. A. Lortzing; 2. Fantasie a. d. Oper „ Carmen" v. G. Bizet; 3. Czardas a. d. Oper„ Der Geist des Wojewoden" v. W. Großmann; 4. Coburger Josias- Marsch. Am Sonntag fällt die Anlagemusik aus, da die Kapelle beurlaubt ist.
* Abänderung der Lohnordnung für Eisenbahnbedienstete. Wie uns mitgeteilt wird, ist eine Aenderung der Bestimmungen des§ 23 der Lohnordnung für Eisenbahnbedienstete verfügt worden, die sich auf die Teilnahme der Bediensteten bei B e- gräbnissen unter Fortgewährung des Lohnes bezieht. Die neue Bestimmung besagt, daß, soweit der Dienst es gestattet und wenn engere dienstliche Beziehungen bestanden haben, zur Beerdigung von Vorgesetzten bis zu 60, und zur Beerdigung von Arbeitsgenos= sen 20 bis 30 Bedienstete unter Gewährung des Lohnes für höchstens 4 Stunden durch die Vorgesetzten beurlaubt werden können. Mitglieder von Kriegervereinen können unter gleichen Bedingungen zur Beerdigung eines Vereinsmitgliedes Urlaub erhalten.
=)(= Darmstadt, 11. Mai. In der gestrigen Sigung der Kommission zur Beratung über die Vereinfachung der Staatsverwaltung unter dem Vorsitz des Staatsministers Ewald, wurde die Beratung der Organisation der Forstbehörde wieder aufgenommen. Es bestand ein Einverständnis über die Zweckmäßigkeit des vor 12 Jahren eingeführten sogenannten Oberförster= systems, wonach die Oberförstereien der Ministerialabteilung für Forst- und Kameralwesen unmittelbar unterstehen. Die Frage, inwieweit Geschäftsvereinfachungen im Forstwesen durchgeführt werden können und ob die einzelnen Forstreviere ein genügend großes Arbeitsfeld für die Oberförster bieten, soll zunächst in einer Subtommission geprüft werden. Die Subkommission, in die vier Mitglieder gewählt wurden, wird voraussichtlich Mitte Juni zusammentreten und seinerzeit dem Plenum der Kommission ihr Gutachten erstatten. Bei der Besprechung der Denkschrift des Finanzministeriums über die staatliche Lokalkassenverwaltung wurde die jetzige Organisation nicht beanstandet. Ersparnisse sollen angestrebt werden durch Zusammenlegung nebeneinander bestehender Lokalkassenstellen in den Städten, durch Verminderung der ländlichen Bezirkskassen. Ferner soll die nächste freiwerdende Stelle eines Kontrollbeamten verfuchsweise nicht wieder besetzt werden. Der von einem Kommissionsmitglied gestellte Antrag, die Kosten der Vergütungen an die Untererheber durch die beteiligten Gemeinden aufbringen zu lassen, soll zunächst von den Ministerien geprüft werden.
Limburg, 11. Mai. Ein bei einem hiesigen Schneider beschäftigter Gehilfe suchte sich in einen ehelichen Zwist der Meisterfamilie einzumischen, weshalb ihn der Schneidermeister an die Luft setzen wollte. Hierüber geriet der Bursche in eine derartige Wut, daß er seinem Meister mit einem Messer mehrere Stiche in den Leib und die Beine beibrachte. Die Polizei verhaftete den rabiaten Gesellen.
Hanau. Die Stadtverordneten beschlossen, das seit etwa 100 Jahren bestehende Stundenpfeifen der Nachtwächter abzuschaffen und ihnen Stiefeln mit Gumihren nächtlichen Gängen nicht zu sehr die Nachtruhe misohlen auf Gemeindekosten zu stellen, damit sie bei stören und damit der Nachtrat die Diebe ungehört überraschen kann. Auch soll der Nachtwächter als Begleiter einen Polizeihund erhalten.


