lung der konfirmierten weiblichen Jugend der Johannesgemeinde.
Batholische Gemeinde in Gießen
Samstag, den 11. November.
Nachmittags um 5 Uhr und abends um 8 Uhr: Gelegenheit zur hl. Beicht.
Sonntag, den 12. November.
23. Sonntag nach Pfingsten.
Vorm. von 6½ Uhr an: Gelegenheit zur hl. Beicht.
Vorm. 7 Uhr: Die erste hl. Messe.
Vorm. 8 Uhr: Austeilung der hl. Kommunion.
Vorm. um 9 Uhr: Hochamt mit Predigt.
Borm. 11 Uhr: hl. Messe mit Predigt.
Abends 6 Uhr: Christenlehre; darauf Andacht.
Standesamt- Nachrichten der Stadt Gießen.
Geborene.
Nov. 1. Universitäts- Fechtmeister Karl Fehn eine Tochter, Erika Anna.
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5. Ingenieur Erwin Otto August Burmester ein Sohn, Martin Erwin Eugen Johannes.
Bekanntmachung.
Betr.: Den Hufbeschlag im Kreise Gießen.
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Kraftlose Retten Sie sich
Nerven
Wenn eine Saite springt, so gibt es einen schrillen Mißklang und mit der Harmonie des Instrumentes ist es aus. Verstimmte Salten kann man wieder stimmen, gesprungene lassen sich nicht * mehr reparieren.
-
Was die Salten für das Instrument sind, das sind Ihre Nerven für Sie! Solange dieselben nur verstimmt, d. h. in ihrer Harmonie gestört sind, ist es möglich, sie wieder in Ordnung zu bringen, Ihnen zu helfen, ein total zerrüttetes Nervensystem kann aber kein Arzt mehr reparieren; Lähmungen, Geistesgestörtheit, Epilepsie und sonstige der schrecklichen Leiden sind der letzte schrille Miẞklang des zerstörten Lebens. Wir sagen das nicht, um jemanden zu erschrecken, sondern nur, um davor zu warnen, daß beginnende Nervenleiden zu leicht genommen werden.
Mancher leidet an dauerndem, nicht besonders schmerzhaftem
Di Kopfweh und beachtet es weiter nicht, mancher an leichtem Nachstehende Bekanntmachung bringen wir wieder- Mainzle Händezittern, Ziehen in den Gliedern, Taubwerden einzelner forderlic Hautstellen, Zucken der Augenlider, seelischen Verstimmungen holt zur Kenntnis der Beteiligten. des schr und Angstzuständen, innerer Unruhe ohne besonderen Grund, 3 Verdauungsstörungen bei der kleinsten Aufregung, Reizbarkeit rend de und ärgerlicher Stimmung morgens nach dem Aufstehen, HautUnterzei jucken, geschlechtlicher Impotenz oder übermäßiger Erregbarkeit, Blag 3, Zuckungen im Gesicht oder in den Gliedern, Alpdrücken, Angebot schweren Träumen und ähnlichen scheinbar ziemlich harmlosen fstellung Zufällen und achtet nicht weiter darauf.
Gießen, den 2. November 1911. Großh. Polizeiamt. Gebhardt.
Betr.: Wie oben.
Bekanntmachung.
Die Gepflogenheit der Pferdebesitzer ihre Pferde mit außerordentlich hohen Stollen beschlagen zu lassen, hat verschiedentlich dazu geführt, daß die Pferde beim Ueberschreiten der Geleise, insbesondere derjenigen der städtischen elektrischen Straßenbahn in Gießen, mit den hohen Stollen in den Geleisen hängen geblieben sind, wodurch die Eisen von den Hufen gerissen und den Tieren erhebliche Verletzungen zugefügt wurden. Eine Haftung der Stadt Gießen kann für derartige Unfälle nicht in Frage kommen. Die hohen Stollen haben weiter den Nachteil, daß die Pferde bei der ausgedehnten Verwendung von fugenlosem Asphaltpflaster leicht zu Fall kommen. Endlich leiden die Hufe und Gelenke der Tiere sehr bei zu hohem Hufbeschlag, und es entstehen zahl= reiche Lahmheiten, die bei Verwendung niederer Stollen leicht vermieden werden können. Die Tierhalter können sich gegen diese Schädigungen selbst dadurch am besten schützen, daß sie den Pferden nur Hufeisen mit nicht zu hohen Stollen auflegen lassen.
Wir empfehlen daher, wie dies auch anderwärts üblich ist, die Zugtiere in der Zeit vom 1. April bis 1. November nur mit Hufeisen zu versehen, deren Stollen bis zu 2 Zentimeter über die Hufeisenfläche hervorragen. In den übrigen Monaten können die Stollen bis zu 3 Zentimeter erhöht werden.
Gleichzeitig weisen wir sämtliche Hufschmiede des Kreises Gießen an, den Tierhaltern von unserer Bekannt= machung stets vor dem Beschlagen der Tiere Kenntnis geben zu wollen.
Gießen, den 3. Juli 1911.
Großherzogliches Kreisamt Gießen. J. V. gez. Welcker.
Polizeiverordnung.
Betreffend: Verkehr auf den Wochenmärkten in Gießen.
Zum Schutze des Publikums gegen Unfälle bestimmen wir auf Grund des Art. 56 Abs 2 Ziffer 2 der Städteverordnung zunächst auf die Dauer von 4 Wochen folgendes:
§ 1.
Während der Marktzeiten am Dienstag, Donnerstag und Samstag von 8 Uhr vormittags bis 2 Uhr nachmittags dürfen Führwerke, die nicht den Wochenmarkt besuchen, und Reiter den Kanzleiberg, Braudplat u. die Marktlaubenstraße nicht passieren.
§ 2.
Zuwiderhandlungen gegen vorstehende Bestimmung werden mit Geldstrafe bis 90 Mark bestraft. Gießen, den 31. Oftober 1911. Großh. Polizeiamt.
Gebhardt.
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erhielten.
Dienst Diese Symptome sind durchaus und Anerkennungsschreiben unaufgefordert aus allen K poftfret den Uni F1
halten
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Kaiser
nicht harmlos
besonders dann nicht, wenn mehrere zusammentreffen, sondern sie sind ein Zeichen, daß Verstimmungen resp. Störungen im Nervensystem vorhanden sind, seien sie nun aus angeborener Schwäche oder aus Ueberarbeitung, Ausschweifungen, Kummer, Sorgen oder aus mehreren dieser Ursachen zusammen entstanden. Solange die Störungen noch keinen ernsteren Charakter angenommen haben, ist in den meisten Fällen noch Hülfe möglich durch eine systematische Kräftigung der Nerven. Soviel als irgend möglich sollen die schädlichen Einwirkungen, aus denen das Uebel entstand, vermieden werden und ferner soll für
eine ausgiebige Stärkung der
Nerven
durch Zuführung der nötigen Nährstotte Sorge getragen werden. Ist das eine nicht möglich, so soll man wenigstens das andere, notwendigste, nicht unterlassen. Nicht jeder kann sich den Einflüssen entziehen, die seinen Nerven schädlich sind. Nicht jeder kann seinen Beruf wechseln, einige Monate Ferien nehmen, oder seine geschäftlichen und Familiensorgen von sich werfen. Jeder aber kann seinen Nerven ausreichende Nährstoffe zukommen lassen.
Für das Tier, das nicht geistig, d. h. mit den Nerven angestrengt arbeitet, für den Menschen auf niederer Kulturstufe, der die Hauptmasse seines Nervensystems, das Gehirn, nicht besonders anstrengt, bietet die tägliche Nahrung aus einfachen mineralischen und vegetabilen Stoffen Nahrung genug, nicht nur für die Muskeln( Eiweiß usw.), sondern auch für die Nerven( Lecithin, Phosphorsalze usw.)
Der Kulturmensch aber lebt nicht unter natürlichen Verhältnissen, er arbeitet mehr geistig als körperlich, er genießt Alkohol und Tabak, Kaffee und andere Nervengifte,
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und strapaziert seine Nerven zehn- und hundertfach mehr, als es der Mensch im Urzustande tat, der keine Sorgen, kein Telephon und keine Nachtkaffees hatte.
Müßte jemand zehn- und hundertfache Muskelarbeit leisten, als ihm von der Natur ursprünglich bestimmt ist, so würde man es selbstverständlich finden, daß er sich anders nährt als unter gewöhnlichen Verhältnissen, daß aber die vermehrte Nervenanstrengung besondere Kräftigungsmittel nötig macht, daran denkt man erst, wenn die Nerven total erschöpft sind, und dann auch noch nicht immer. Man sollte aber rechtzeitig daran denken, nicht erst
wenn es fast oder ganz zu spät ist. Wir wollen Ihnen Gelegenheit geben, sich zu überzeugen, daß obige Darlegungen richtig sind, obgleich wir annehmen dürfen, daß Sie die Richtigkeit ohne weiteres einsehen. Aber immerhin können Sie ja einmal die Probe aufs Exempel machen, zumal Sie das keinen Pfennig kostet.
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