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Gießen.

Gießener Zeitung

( Neueste Nachrichten)

Bezugspreis 50 Pfg. monatlich Enthält alle amfl. Bekanntmachungen

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oiertelfährlich 1,50 Mt., vorauszahlbar, frei ins Haus. Abgeholt in unserer Expedition oder in den Zweig­Erscheint ausgabestellen vierteljährlich 1,20 mt.- Mittags 3 Uhr. Die Illuftr. Weltrundschau" Redaktion: liegt alle 14 Tage einmal gratis bei. Seltersweg 83. Für Aufbewahrung oder Rücksendung nicht verlangter Manuskripte wird nicht garantiert. Verlag der ,, Gießener Zeitung" G. m. b. H.

Siegfried. Den Erfolg

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Eulenberg

1.

Sanatogen

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der Großherzoglichen Bürgermeisterei

sowie vieler anderer

des Großherzoglichen Polizei Amtes

Behörden Oberhessens

Expedition: Seltersweg 83.

im Leben sichert sich nur der, der sich auf der Höhe seiner Leistungs­fähigkeit zu erhalten weiß. Wenn uns die fortgeschrittene Wissen­schaft und hochentwickelte Technik, die auf allen Gebieten so Erstaunliches leisten, ein sicheres, bequemes und preiswertes Mittel in die Hand geben zur Stärkung unserer Nerven- und Muskel­kraft, wäre es nicht unverständlich, ein solches Mittel unbenutzt zu lassen? Wer sich die segensreichen Wirkungen dieses Mittels,

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nicht zunutze macht, verkennt die Gelegenheit, die sich zur Wiedergewinnung neuer Kraft zeigt. Die heutige Zeit stellt die höchsten Anforderungen an die Leibes- und Geisteskräfte jedes Einzelnen. Diese zu stärken und ihren durch das aufreibende Leben der Gegenwart doppelt schnellen Verbrauch immer sofort wieder zu ersetzen, ist das ganze Geheimnis der Energie, Leistungs­fähigkeit und Spannkraft des modernen Menschen. Viele Tausende

bestätigen

daß Sanatogen ihnen die lang entbehrte Kraft und neue Lebenslust brachte. Dieses auf streng wissenschaftlicher Grundlage aufgebaute, nach den Erfahrungen modernster Hygiene zusammengesetzte Mittel, das in seiner Zusammensetzung der Natur auf das glücklichste abgelauscht ist, von dem man täglich nur einige Teelöffel voll zu nehmen braucht, hat schon dort geholfen, wo man die besten Kräfte für immer verloren glaubte. Damit wir aber mit vollem Vertrauen zum Gebrauche von Sanatogen schreiten können, sei erwähnt, daß

er in Fran mehr als 12000 Ärzte

Gießen. Anna Ma

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Nervenkraft inzung ihre ernen Berufs Pflicht. Das den Aerzten

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mit ihren übereinstimmend anerkennenden Gutachten dafür eintreten. Seine Exzellenz Professor Dr. von Tobold, Berlin, schreibt: ,, Sanatogen hat sich bei meinen Patienten, welche in der Ernährung wesentlich gelitten hatten und körperlich heruntergekommen waren, in hervorragender Weise bewährt. Der Appetit steigerte sich merklich, und darauf trat eine erfreuliche Zunahme des Körpergewichtes ein."

Sanatogen ist erhältlich in jeder Apotheke und in jeder Drogerie in Packungen zu M. 1.65, 3.20, 7.70 und 15.­

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An die

Drucksache

Sanatogen- Werke Bauer& Cie

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3 Pfg.­Marke

Friedrichstr. 231.

Das

( Haus Brüder Schmidt.)

ig, den 2. Mai 1911.

ieser Leporelloliste und der Unmöglich­Pensum auch nur annähernd zu bewäl­Plan, diesem Reichstag nach den Etat fzuhalsen, nur als ein schlechter Witz er­handelt sich ja in der Tat bereits um vorgestern. Ueberhaupt wird man gut ich bereits feststehenden Pläne über das des Reichstages mit Vorsicht zu ge­rs erste ist noch alles in der Schwebe, el Staatsmann, der sich nicht bloß der Linken, sondern in entscheidenden Fra­ie reichsländische Verfassungsreform ist, wärtigen Reichstags mehrheit gegenüber= hts der verworrenen Situation noch gar Je, Feldzugspläne zu schmieden. Ob der ines natürlichen Todes ster­Iufgelöst werden wird, und Teuwahlen stattfinden, das Jen an das Schicksal, die man stellen, tworten kann.

les Provinzial- Husfcbuffes Provinz Oberbeffen.

dem

Gießen, den 29. April. s gegen einen Polizeibefehl mts Gießen bezüglich des Hof­e. Das Kreisamt Gießen erließ > en der Ortseinwohner von Utphe veran­den Pächter Jakobi daselbst einen Poli­m gesagt war, daß J. öfter aus 2c. in größeren Mengen in den Orts= lasse. Da der aus dem Ortskanal durch te aufsteigende Geruch erheblich be­onders die Schulkinder beim Unterricht fährdet würden, werde ihm bei Meidung n 50 Mark für jeden Tag und Fall der ng verboten, wenn er den Uebelstand Der Beklagte erhob gegen diesen Boli­> an den Provinzial- Ausschuß. Die erste or dem Provinzialausschuß fand am 14. statt, es wurde aber beschlossen, zunächst tigung vorzunehmen. In dem heutigen neben mehreren Zeugen auch als Sach­edizinalrat Haberkorn von Gießen ver­estätigt, daß tatsächlich ein unhygienischer egen habe, der ein Einschreiten im öffent­erfordert hätte. Der Provinzialausschuß nd gemachter Feststellungen den Rekurs izeibefehl zurück und verurteilte J. zur tosten des Verfahrens sowie zur Zahlung ungsgebühr von 20 Mark.

inderatswahl zu Ober- Erlen er Gemeinderatswahl zu Ober- Erlenbach d. Js. gingen Franz Veith, J. Schaub nes Schmitt als gewählt hervor. Das edberg beanstandete aber die Wahl, Sertreter des höchstbesteuerten Drittels wesen seien, aber nur ein solcher ge= wäre. Der Kreisausschuß entschied des­wahl stattzufinden habe. Dagegen wurde n, der jedoch vom Provinzial- Ausschuß g verworfen wurde.

: des Ortsarmenverbandes gen den Ortsarmenverband egen Unterstützung des A. S. juletzt vom 20. März bis 16. April 1909 und ädtischen Hospital verpflegt werden BERLIN SW 48 ägiger Abwesenheit am 20. April 1909 s ein. Am 19. Mai verließ er das Ho­wurde am 29. September in die Klinik Dezember 1909 in das Johann Friedrich­ordnung noch die zweite und dritte Lesung zu pas- Stift in Laubach aufgenommen. Der Ortsarmenverband sieren haben, ist bisher noch keinerlei Einigung zwischen Gießen begehrte nun Ersatz seiner Vorlagen für S. vom 20. April 1909 ab mit 444,42 Mt. von dem Ortsar Reichstag und Regierung über die heißumstrittene Frage menverband Griedel, weil er dort vom 14. September der Organisation des Strafgerichts in Aussicht. 1906 bis 28. Februar 1908 und vom 16. Juni bis Arbeitskammergesetz hat zwar die zweite Le­5. November 1908 gearbeitet und nach der Novelle zum sung bereits durchgemacht, aber da die verbündeten Re­gierungen weder der Einbeziehung der Eisenbahnarbei- Unterstützungswohnsitzgesetz vom 30. Mai 1908 seinen ter noch der Wählbarkeit der Arbeitersekretäre in die Unterstützungswohnsiz erworben habe. Da S. am 16. April 1909, als er das städtische Hospital verließ, noch Kammern zustemmen wollen, wäre die Vorlage durch ein völliges Einschwenken der Reichstags mehrheit im Besitz ausreichender Geldmittel gewesen sei und sich bis zum 20. April 1909 habe selbst ernähren können, zu retten, und auch auf eine Einigung über das Heim­so stelle die Erkrankung am 20. April einen neuen Pfle­arbeitsgesetz ist kaum noch zu rechnen. Mehr Nei­gefall dar, so sei Griedel zahlungspflichtig. Griedel wei­gung besteht bei den Parteien, die dringliche Privat beamtenversicherung unter Dach und Fach zu gerte sich und es kam zur Klage. Der Provinzial- Aus­bringen, während Kurpfuschergesetz und Fernsprechgeschuß war im Gegensatz zu der Klägerin der Ansicht, bührenordnung schon jetzt auf die Verlustliste gestellt werden können.

nur

daß es sich um die Fortsetzung der früher bestandenen Hilfsbedürftigkeit handele und wies die Klage ab.

( Gießener Tageblatt)

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die 44 mm breite Inseratenzeile. Stellen­gesuche und Familienanzeigen 10 Pfg.- Die 90 mm breite Zeile im Reklameteil 50 Pfg.- Extrabeilagen werden nach Gewicht und Größe berechnet. Rabatt kommt bei Ueberschreitung des Zahlungs­zieles( 30 Tage), bei gerichtlicher Beitreibung oder bei Konkurs in Wegfall. Platzvorschriften ohne Verbindlichkeit. Verlag der ,, Gießener Zeitung" G. m. b. H.

Telephon: Nr. 362.

23. Jahrg.

Aus Stadt und Land.

Gießen, den 2. Mai 1911.

* Hessischer Blumenta g. Schlechtes Wet­ter würde die Erträge des allgemeinen hessischen Blu­mentags natürlich außerordentlich beeinflussen. Da jedoch sich nunmehr die Veranstaltungen über das ganze Land erstrecken, und sich sogar die kleinen und kleinsten Ge­meinden freudig in den Dienst der guten Sache stellen, wird es kaum möglich sein, auf eine allgemeine Losung hin den Blumentag zu verlegen. Es soll deshalb im Falle ausgesprochen schlechten Wetters den örtlichen Komitees überlassen bleiben, den Blumen­tag um eine Woche, also auf Samstag oder Sonntag, den 13. oder 14. Mai, zu verschieben. Um Irrtümer zu vermeiden, sei noch einmal betont, daß nach dem Blumentag die gefüllten Sammelbüchsen nicht etwa un­eröffnet nach Darmstadt gesandt werden sollen, sondern daß das Deffnen und Zählen Sache der Kreiskomitees ist. Diese haben in vielen Kreisen das Oeffnen und Zählen den örtlichen Komitees der einzelnen Gemeinden übertragen.

* Revierförster Adolph- Schlitz vor dem Reichsgericht. Gegen den Revierförster A.­Schlitz war Klage beim Landgericht Gießen wegen gewerbsmäßiger Wilderei und Unterschlagung von Wild erhoben worden. A. sollte trotz ausdrücklichen Verbotes von höherer Stelle Rehböcke und Hasen geschossen und Wild für sich behalten oder verschenkt haben, das er der gräflichen Verwaltung hätte abliefern müssen. Es mußte indessen Freisprechung von der Anklage der Wilderei er­folgen, weil der Angeklagte das Jagdverbot irrtümlicher­weise lediglich für einen ausgesprochenen Wunsch gehal­ten hatte. Was die Unterschlagung anbelange, so wurde ausgeführt, könnten ihm diese auch nicht nachgewiesen werden; denn er habe nach pflichtgemäßem Ermessen Wild, daß nicht genießbar sei, ausscheiden dürfen, und dies sei dann entweder verscharrt, den Hunden über­lassen oder verschenkt worden. Das Gericht sei nun nicht in der Lage, festzustellen, daß das Wild, welches er nicht verbucht habe, verwendbar sei. Soweit er genieß­bares Wild für sich behalten habe, sei eine Unterschla­gung nicht als vorliegend zu erachten, solange dem An­geklagten nicht nachgewiesen werden könne, daß er bei der Aneignung die Absicht gehabt habe, das Wild nicht zu bezahlen. Das von ihm für seine eigenen Bedürf­nisse behaltene Wild sei auf Grund von Lieferscheinen erst nachträglich von der Verwaltung auf sein Gehalt verrechnet worden. Gegen dieses freisprechende Urteil legte die örtliche Staatsanwaltschaft Revision beim Reichsgericht ein, die vom höchsten Gerichtshof indessen als unbegründet verworfen wurde.

Limburg, 30. April. Die Frau des Müh­lenbesitzers Schmidt auf der Lindenholzhäusermühle ge­riet in das Räderwerk der Mühle. Es wurde ihr der linke Arm ausgerissen und das linke Bein gebrochen. Die bedauernswerte Frau ist den schweren Verletzungen er­legen.

-n= Marburg, 2. Mai. Die hiesige Studenten= schaft ließ es sich nicht nehmen, den Wonnemonat Mai in hergebrachter Weise zu begrüßen. In den vielen studentischen Vereinshäusern und Ausflugsorten ging's in den Abendstunden bei Musik und Gesang lustig zu, und zwischen 11 und 12 Uhr bemerkte man wieder rings an den Höhen die schlangenartig sich langsam hinwin­denden Lampionzüge. Als die Mitternachtsstunde an­brach, flammten rings um die Stadt Feuerwerkskörper zum Nachthimmel empor und überall hörte man das Mailied singen. Um 12 Uhr spielte sich auf dem Markt­plaze die traditionelle Maifeier der Nassauer" ab, die mit gefüllten Gläsern und brennenden Lichtern an­tamen und mit Musikbegleitung das Mailied sangen.

* Marburg. Der bei der Baufirma Weishaupt beschäftigte Bautechniker Mauß wollte am Samstag nachmittags zirka 350 Mt. Arbeitslohn nach den Stein­brüchen bei Niederweimar bringen. Auf dem Wege trat ihm plötzlich ein junger Bursche entgegen und schoß ihm eine Kugel in den Leib. M. stürzte zu Boden, und als er die Augen aufschlug, feuerte der Räuber einen zwei­ten Schuß auf ihn ab, der ihm den vor das Gesicht ge­haltenen linken Arm zerschmetterte. Um sein Leben zu retten, warf Mauß jetzt das Geld hin, welches der Räu­ber dann an sich nahm und in dem nahen Wald ver­schwand. Der Ueberfallene war dann, nachdem er län­gere Zeit bewußtlos gelegen, noch im Stande, sich in die Nähe des Steinbruches zu schleppen und um Hilfe zu rufen. Man brachte den Verletzten in die Marbur­ger Klinik. Die sofort benachrichtigte Gendarmerie ver­haftete im nahen Dorf Wehrshausen einen kaum 17 Jahre alten übel berüchtigten Burschen, der der Tat dringend verdächtig ist.