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Gießener Zeitung
( Neueste Nachrichten)
Bezugspreis 40 Pfg. monatlich Enthält alle amfl. Bekanntmachungen
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vorauszahlbar, vierteljährlich 1,20 Mt., durch die Post 1,50 Mr. frei ins Haus. Erscheint Dienstags, Donnerstags und Samstags. Zwei Extrabeilagen: „ Humoristische Blätter" und die„ Neue Lesehalle", Redaktion: liegen wöchentlich einmal gratis bei. Seltersweg 83. Für Aufbewahrung oder Rücksendung nicht verlangter Manuskripte wird nicht garantiert.
Nr. 115.
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Telephon: Nr. 362.
Bekanntmachung.
der Großherzoglichen Bürgermeisterei
des Großherzoglichen Polizei Amtes Behörden Oberhessens Expedition: Seltersweg 83.
sowie vieler anderer
Druck und Verlag der Gießener Verlagsdruckerei( Albin Klein).
Dienstag, 30. August 1910
( Gießener Tageblatt)
Anzeigenpreis 15 Pfg.
die 44 mm breite Petitzeile oder deren Raum, auswärts 20 Pfg.; die 90 mm breite Petitzeile im Reklameteil 50 Pfg., auswärts 60 Pfg.; Tabellen mit 50% Aufschlag. Extrabeilagen werden nach Gewicht und Größe berechnet. Rabatt kommt bei Ueberschreitung des Zahlungszieles( 30 Tage), bei gerichtlicher Beitreibung oder bei Konkurs in Wegfall Platzvorschriften ohne Verbindlichkeit. Telephon: Nr. 362.
Amtliche Bekanntmachungen.
Bei der Stadt Gießen ist die Stelle des Polizei- Setretärs alsbald anderweit zu besetzen. Bewerber müssen die Prüfung für Polizei- Kommissäre bestanden haben und bei einer Polizeibehörde mit Erfolg prattisch tätig gewesen sein.
Mit der Stelle ist ein Anfangsgehalt von 2340 Mart, steigend alle drei Jahre um 260 Mt. bis zum Höchstgehalt bon 3900 Mr., sowie Ruhegehaltsberechtigung und Hinterbliebenenversorgung verbunden.
Bewerber wollen ihre Meldungen unter Anschluß von Lebenslauf und Zeugnissen bis zum
1. Oftober 1910
an uns gelangen lassen. Die Stelle ist zur Hälfte den Militäranwärtern vorbehalten und jetzt mit einem solchen zu besetzen.
Umzugskosten werden nicht gewährt. Frühere Dienstjahre können nur dann angerechnet werden, wenn das schon in der Meldung gewünscht wird.
Gießen, den 25. August 1910.
Großh. Bürgermeisterei Gießen.
Mecum.
Befanntmachung.
Betr.: Schweineseuche unter den Schweinen des Gastwirts Georg Kraft dahier, Frankfurterstraße 83.
Unter dem Schweinebestand des Wirts und Metzgers Georg Kraft, Frankfurterstraße 83, ist die Schweinefeuche festgestellt worden.
Gehöftsperre ist angeordnet.
Gießen, den 29. August 1910.
Großherzogliches Polizeiam t.
Gebhardt.
Bekanntmachung.
Betr.: Die Besetzung einer Schußmannsstelle bei Großh. Polizeiamt Gießen.
Bei der unterzeichneten Behörde ist alsbald eine Schutzmannsstelle zu besetzen.
Der Anfangsgehalt beträgt 1475 Mart steigend alle 3 Jahre um 115 bis zum Höchstbetrage von 2050 Mart. Außerdem wird ein jährliches Kleidergeld von 75 Mt. gewährt.
Bewerber, welche während ihrer aktiven Dienstzeit beim
beutschen Reichsheere oder bei der Kaiserlichen Marine mindestens drei Jahre als Unteroffizier gedient haben, wollen fich bis zum 15. September 1910 spätestens bei uns melden. Dem Gesuche sind beizufügen:
1. Selbstgeschriebener Lebenslauf,
2. Militärpapiere, Führungszeugnis,
3. ärztliches Attest darüber, daß Bewerber gesund und in dieser Beziehung in der Lage ist, den Dienst als Schutzmann versehen zu können.
Persönliche Vorstellung ist erwünscht und kann an jedem Vormittage zwischen 9 und 12 Uhr bei dem unterzeich neten Amtsvorstande erfolgen.
Gießen, den 26. August 1910.
Großherzogl. Polizeiamt.
Gebhardt.
Eine Programm- Bede des Kaisers.
Bei der Abendtafel für die Provinz Ostpreußen in Königsberg brachte der Kaiser am Donnerstag abend einen Trinkspruch aus, der folgenden Wortlaut hatte:
„ Es liegt mir am Herzen, den Herren der Provinz der Freude Ihrer Majestät und meiner Ausdruck zu geben, daß wir wiederum in den Grenzen dieses schönen Landes uns befinden, und daß wir von seiten der Bürgerschaft unserer treuen Königsstadt und der Provinz in so begeisterter Weise empfangen worden sind. Die Stimmung, die in diesen Tagen zum Ausdruck kommt, ist der Beweis dafür, daß ganz besonders innige Bande Stadt und Provinz mit unserem hause verbinden, und in der Tat, wenn man zurückblickt, auf die Geschichte des Landes und des Hauses, so ergibt sich daraus, daß große und bedeutende Abschnitte beiden gemeinsam sind. Hier war es, wo der Große Kurfürst aus eigenem Recht sich zum souveränen Herzog in Preußen machte, hier setzte sich sein Sohn die Königstrone aufs haupt, und das souveräne Haus Brandenburg trat damit in die Reihe der europäischen Mächte ein. Friedrich Wilhelm 1. stabilierte hier seine Autorität wie einen„ rocher de bronze", unter Friedrich dem Großen hat die Provinz Freude und Leid seiner Regierung geteilt, dann kam schwere Zeit der Prüfung. Der große Soldatenkaiser Franzosen residierte hier im Schloß und ließ, nachdem Preusens Macht zusammengebrochen war, seine erbarmungslose Hand Stadt und Land fühlen. Hier wurde aber auch der Gedanke der Erhebung und der Befreiung des Vaterlandes am ersten zur Tat. Auf Tauroggen folgte der begeisterte Beschluß des preußischen Provinziallandtages, als der alte eiserne York die Herren mit Flammender Rede begeisterte, das Werk der Befreiung zu beginnen, und hier setzte fich
die
der
Bekanntmachung
Wegen vorzunehmender Kanalisationsarbeiten wird der vom Hohleichweg längs der Lahn bis zum Abflußgraben der Unionbrauerei führende Feldweg( Leinpfad) bis auf Weiteres gesperrt.
Gießen, den 25. August 1910.
Großh. Bürgermeisterei Gießen.
Mecum.
Lindenholz- Liefernng.
Die Lieferung des Holzbedarfes für den Handfertig- keitsunterricht der hiesigen Knabenschule für das Winter halbjahr 1910-11 soll öffentlich vergeben werden. Es ist zu liefern reines astfreies Lindenholz in der Stärke von 5, 6, 7, 8, 10, 12, 14, 15 und 18 Millimeter, nach Größen angabe rechiwintelig bestoßen und beiderseitig sauber ge= hobelt. Angebote mit Angabe der Forderung für den Quadratmeter jeder angegebenen Holzarten sind mit der Aufschrift„ Holzlieferung" verschlossen bis spätestens Samstag, den 3. September bei uns einzureichen.
Gießen, den 25. August 1910. Bürgermeisterei.
Bekanntmachung.
be=
Betr.: Ausführung des Gesetzes, die polizeiliche Beaufsichtigung von Mietwohnungen und Schlafstellen treffend, vom 1. Juli 1893.
Die durch die nachgenannten Bestimmungen des GeseBes vom 1. Juli 1893 vorgeschriebene Anmeldung von Mietwohnungen, Schlafräumen und Schlafstellen oder von Aenderungen in der Person des Mieters oder Vermieters wird in vielen Fällen unterlassen.
Anzeigeformulare sind auf unserem Meldebureau
hältlich.
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Gleichzeitig machen wir darauf aufmerksam, daß Bestrafung erfolgt, falls bei den demnächst stattfindenden Revisionen der Mietwohnungen 2c. die Unterlassung von Anmeldungen festgestellt wird.
Gießen, den 20. August 1910.
Großherzogliches Polizeiamt.
Gebhardt.
Artikel 4.
Anzeigepflicht der Vermieter. Derjenige, für dessen Rechnung eine Wohnung erstmals vermietet wird, oder dessen Vertreter ist verpflichtet, hiervon vor dem Einzuge des Mieter der Ortspolizeibehörde Anzeige zu machen, wenn entweder
1. die Mietwohnung( einschließlich der Küche und ausschließlich solcher Räume, die in Aftermiete gegeben oder von anderen Personen regelmäßig mitbenutzt werden) aus drei oder weniger Räumen besteht, oder
2. Kellergeschosse oder nicht unterkellerte Räume, deren Fußboden nicht mindestens 0,25 Meter über Erde gelegen ist, oder
3. unmittelbar unter Dach( ohne Zwischendecke) befindliche Räume zum Wohnen vermietet werden sollen.
mein Großvater wiederum aus eigenem Recht die preußische Königstrone aufs Haupt, noch einmal bestimmt hervorhebend, daß sie von Gottes Gnaden allein ihm verliehen sei und nicht von Parlamen= ten, Volksversammlungen und Volksbe schlüssen, und daß er sich so als auserwähltes Instru ment des Himmels ansehe und als solches seine Regentenund Herrscherpflichten versehe. Und mit dieser Krone ge= schmückt zog er vor 40 Jahren ins Feld, um zu ihr noch die Kaiserkrone zu erringen. Fürwahr, was für ein Weg bis zu dem berühmten Telegramm des Kaisers an meine selige Großmutter:" Welche Wendung durch Gottes Füg= ung!" Dieses Bild würde jedoch unvollkommen sein, wenn ich nicht einer Figur gedächte, die besonders in diesem Jahre das preußische und ich kann wohl sagen, das deutsche Volk beschäftigt und von neuem gepackt hat. Es ist die Zeit unseres Zusammenbruchs und unserer Erhebung gar nicht denkbar ohne die Gestalt der Königin Luise! Auch die Stadt Königsberg und die Provinz Ostpreußen hat diesen Engel in Menschengestalt unter sich wandeln sehen, ist von ihr beeinflußt worden und hat auch mit ihr so schweres Leid getragen. Die hohe Königin ist von vielen Seiten eingehend geschildert worden, und unser Volt hat sich in dank= barer Erinnerung mit ihr beschäftigt. Aber ich meine, das eine kann nicht genug hervorgehoben werden, daß in dem allgemeinen Zusammenbruch unseres Vaterlandes, wo selbst Staatsmänner und Heerführer alles für verloren gaben, die Königin die einzige gewesen ist, die nie einen Augenblid an der Zukunft des Vaterlandes gezweifelt hat. Sie hat durch ihr Beispiel, durch ihre Briefe, durch ihr zureden und durch die Erziehung ihrer Kinder dem Volke den Weg gewiesen, auf dem es sich wiederfinden konnte. Sie hat die Umkehr zur Religion und damit die Umkehr zur Selbsterkenntnis
21. Jahrg.
Die Anzeige muß Auskunft geben über:
a) den Eigentümer, sowie die Lage des Hauses nach Straße und Nummer,
b) die Lage der Wohnung( ob im Haupt- oder Nebengebäude und in welchem Stockwerk),
c) die Anzahl und Bestimmung der Räume,
d) den Beruf des Mieters, sein Verhältnis zu den in seiner Hausgemeinschaft befindlichen Personen, sowie Namen und Alter derselben.
Die Vermieter sogenannter möblierter Wohnungen sind von dieser Anzeigepflicht befreit, wenn und solange der Mietpreis für das Zimmer den Betrag von monatlich acht Mark überschreitet.
Artikel 5.
Der Ortspolizeibehörde ist ferner binnen einer Woche Anzeige zu machen, wenn in der Person des Vermieters oder Mieters einer Wohnung der im Artikel 4 bezeichneten Art eine Aenderung eintritt, oder wenn durch Verminderung der Zahl der Mieträume oder durch Aftervermietung die Wohnung nachträglich anzeigepflichtig wird.
Die Anzeigepflicht trifft bei Aenderungen in der Person des Vermieters den neuen Vermieter.
Bei Aenderungen in der Person des Mieters sind zugleich die im vorigen Artikel unter d vorgeschriebenen Angaben zu machen.
Artikel 6.
Wer dritten, nicht zu seiner Familie gehörigen Perso nen Schlafstellen, mit oder ohne Berechtigung zum Aufenthalt über Tag, vermietet, hat hiervon vor Beginn der Mietbenutzung der Ortspolizeibehärde Anzeige zu machen.
Die Anzeige muß Auskunft geben über
a) Lage des Hauses nach Straße und Nummer, sowie über den Vermieter,
b) Lage, Länge, Breite und Höhe der zu Schlafstellen bestimmten Räume,
c) die Anzahl der in jedem einzelnen Raume vorhandenen Schlafstellen.
Von jedem Wechsel in der Person des Vermieters der Schlafstellen hat der neue Vermieter der Polizeibehörde binnen einer Woche Anzeige zu machen.
Artikel 11.
Mit Geldstrafe bis zu 30 Mark wird bestraft, wer die nach Artikel 4-6 vorgeschriebenen Anzeigen zu machen un terläßt oder in diesen Anzeigen wissentlich unrichtige Angaben macht.
Arbeitsvergebung.
Die 3 immer bezw. Schreinerarbeit zur Herstellung einer Fahrradhalle im Hofe des Realgymnasiums soll Donnerstag, den 1. September d. J., vormittags 10 Uhr, öffent ich vergeben werden.
Zeichnung, Arbeitsbeschreibungen und Bedingungen liegen bei uns zur Einsicht offen.
Angebote auf Vordruck, der daselbst erhältlich, sind bis zum genannten Termin an uns einzureichen. Gießen, den 26. August 1910.
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Städt. Hochbauamt. Gerbel.
und zum Selbstvertrauen gewiesen. Sie hat unser Volt angefeuert zu dem Gedanken, sich wieder um den König zu scharen und die Freiheit zurückzugewinnen. Und als ste eine hohe Märtyrerin verblichen war, und die Begeisterung im Lande auflammte und alt und jung zu den Waffen griff, um die Unterdrücker aus dem Lande zu treiben, da ist sie im Geiste vor den Fahnen hergeschritten und hat den Mut der Krieger belebt, daß das große Wert vollbracht werden konnte. Was lehrt uns die hohe Figur der Königin Luise? Sie lehrt uns, daß, wie sie einst ihre Söhne vor allem mit dem einen Gedanken erfüllt hat, die Ehre wiederherzustellen, das Vaterland zu verteidigen, wir Männer alle triegerischen Tugenden pflegen sollen; wie in der Zeit der Erhebung jung und alt herbeiströmte und das letzte hergab, wie selbst Frauen und Mädchen ihr Haar nicht schonten, so sollen auch wir stets bereit sein, um vor allem unsere Rüstung lückenlos zu erhalten, im Hinblick darauf, daß unsere Nachbarmächte so gewaltige Fortschritte gemacht haben. Denn nur auf unserer Rüstung beruht unser Friede. Und was sollen unsere Frauen von der Königin lernen? Sie sollen lernen, daß die Hauptaufgabe der deutschen Frauen nicht auf dem Gebiete des Versammlungs- u. Vereinswesens liegt, nicht in dem Erreichen von vermeintlichen Rechten, in denen sie es den Männern gleichtun tönnen, sondern in der stillen Arbeit im Hause und in der Familie. Sie sollen die junge Generation erziehen, bor allem zum Gehorsam und zum Respekt vor dem Alter! Sie sollen Kindern und Kindestindern flar machen, daß es heute nicht darauf ankommt, sich auszuleben auf Kosten anderer, seine Ziele zu erreichen auf Kosten des Vaterlandes, sondern einzig und allein das Vaterland im Auge zu haben, einzig und allein alle Kräfte und Sinne für das Wohl des Vaterlandes einzusehen. Das ist die Lehre, die die


