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)( Jean Boschlin reihte seinen diesjährigen Er­folgen einen neuen Sieg an, indem er am lebten Sonntag in Gosselies i. Belgien den Prix de la ville" auf Brenna bor glänzend gewann.

Amsterdam. Der französische Dauerfahrer G. Simar startete am letzten Sonntag auf der hiesigen Rad­rennbahn und belegte auf seinem leichtlaufenden Brennabor­Rade in beiden Dauerrennen über 15 und 25 Kilometer den ersten Platz.

Die Meisterprüfungen im Handwerk.

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Im Laufe des Sommers finden bei den drei Meister­prüfungstommissionen im Großherzogtum Hessen die Prüf­ungen zur Erlangung des Meistertitels im Handwerk nach § 133 der Reichsgewerbeordnung wieder statt. Es sei da­rauf aufmerksam gemacht, daß alle, die nach dem 1. Okto­ber 1901 sich selbständig gemacht haben, die Meisterprüfung ablegen müssen, wenn sie den Meistertitel( z. B. Schreiner­meister, Maurermeister, Bäckermeister 2c.) führen wollen. Eine andere Art der Erwerbung, wie vielfach angenom­men, etwa durch Verleihung, oder eine Berechtigung Führung, wenn jemand eine Reihe von Jahren sein Ge­schäft selbständig betrieben hat, gibt es nicht; nur durch Ablegung der Meisterprüfung fann der Meistertitel erwor ben werden. Die Anmeldungen sind möglichst bald an die Vorsitzenden der Prüfungskommissionen einzusenden. Jeder Handwerker, der sich selbständig macht, hat besonderes In­teresse daran, die Prüfung abzulegen, führt er doch einer staatlich hierzu bestellten Kommission den Nachweis, Daß er befähigt ist, sein Gewerbe auszuüben. Aber auch die Gesamtheit hat einen nicht zu unterschäßenden Vorteil, da schon äußerlich durch die Führung des Meistertitels der= jenige zu erkennen ist, der den Nachweis seiner Befähigung erbracht hat. Daß aber auch seitens der Prüfungstommif­sionen sowohl auf praktischem wie auf theoretischem biet von den Prüflingen etwas verlangt und bei nicht ge= nügenden Kenntnissen und Fertigkeiten im Haudwerk auch mit Strenge verfahren wird, beweist der Umstand, daß im letzten Jahre von 404 Geprüften 70 nicht bestanden hatten und die Prüfung wiederholen mußten. Wie es sonach im Interesse einer wirtschaftlichen Stärkung des Handwerks not­wendig ist, daß sich jeder, der sich selbständig macht, der Meisterprüfung unterzieht, so ist es auf der anderen Seite auch eine Aufgabe des Staates, der Gemeinde und der Ge­samtheit, die geprüften Handwerker durch Zuwendung der Aufträge und durch sonstige Berücksichtigung zu fördern und zu unterstützen. Schließlich sei noch darauf hingewiesen, daß die unbefugte Führung des Meister­titel s ebenfalls mit Geldstrafe bis zu 150 Mart bestraft wird. Nach der Gewerbenovelle von 1908( Kleiner Befähigungsnachweis) sind weiter fünftig nur diejenigen Handwerker zum Anleiten von Lehrlingen befugt, die die Meisterprüfung bestanden haben. Ausgenommen sind nur diejenigen älteren Handwerker, denen diese Befugnis durch die zuständige Verwaltungsbehörde( in Landgemeinden das Kreisamt, in Gemeinden mit Städteordnung die Bürger­meisterei) schriftlich weiter verliehen worden ist. Handwer­fer, die ohne Befugnis hierzu Lehrlinge anleiten, verfallen in eine Strafe bis zu 150 Mt. Wer also Lehrlinge leiten will, jedoch von der zuständigen Verwaltungsbehörde die Befugnis hierzu nicht erhalten hat, muß zu deren Er­langung die Meisterprüfung ablegen, deren Bestehen ein Recht von weittragender Bedeutung verleiht.

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Stundenlang stand das Schiff gegen den Sturm. Der Hef tige Südwest, der schließlich eine Stärke von zwanzig Se­fundenmetern erreichte, riß die Deutschland" in eine Höhe von über 1500 Metern, in undurchdringliches Gewölk. Die Steuerung versagte, das Schiff verlor den Auftrieb. Ein Mo­tor funktionierte nicht mehr, und so wurde das Schiff, das im Fallen noch einen Berg überwunden hatte, an einen zweiten kleineren Berg geschleudert. Man befand sich in der Nähe des Teutoburger Waldes. Es gelang, die Pas­sagiere ohne Unfall ans Land zu bringen. Militär aus Osnabrück und Münster wurde herbeigerufen und leistete Hilfe. Die Demontierung des Luftschiffes war unvermeid­lich, da das Schiff kurz vor den hinteren Propellern durch­brach. Der hintere Teil ist gänzlich zerstört. Der Andrang zu dem weitab von menschlichen Wohnungen liegenden Schauplatz( das nächste Dorf Wellendorf liegt etwa eine Stunde entfernt) war noch am Abend sehr start. Die Mann­schaft des Schiffes zeigte nach dem Auffahren eine muster­hafte Haltung. Im kritischen Moment wurde der sämtliche verfügbare Ballast, sogar Werkzeuge und Anker ausgewor­fen; der dynamische Auftrieb war aber nicht mehr stark genug, um das Schiff zu halten. Dazu kam, daß das Fahrzeug durch Schnee und Regen schwer belastet war und daß der vordere Motor versagte. Auf ein Kommando eil­ten eine Anzahl Herren in den hinteren Laufgang, um das Schiff nach vorne gegen den Berg zu in die Höhe zu drü= den. Die schroffe Auffahrt war aber nicht mehr zu hindern. Die Insassen kletterten an Bäumen herunter oder wurden an Strickleitern und Seilen an Land gebracht. Der Leiter des Schiffes, Oberingenieur Dürr, hatte die Absicht, eine Zwischenlandung in der Senne oder bei Münster vor­zunehmen, weil der Sturm sich immer mehr verstärkte; aber die Erreichung eines Landungsplaßes wurde im To­ben der Elemente vereitelt.

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Ueber die Strandung des Passagierluftkreuzers teilt ein Mitfahrender folgendes mit: Das Luftschiff hatte bereits um 12 Uhr einen hinteren Motordefekt und ging von dieser Zeit an lahm. Man versuchte, nach Dortmund oder Mün ster zu kommen, aber es stellte sich bald als unmöglich her­aus. Wir versuchten dann, Osnabrück zu erreichen, da es die höchste Zeit war, daß wir landeten, denn wir hatten nur noch für eine Stunde Benzin. Im Teutoburger Wald wurden wir von einem starken Sturm in eine Höhe von 1200 Metern getrieben. Beim starken Regen verloren wir aber so viel Gas, daß wir auf eine Höhe von 200 Metern herabsanken. Der Wind trieb uns dann gegen einen Berg­tamm. Dabei wurde der vordere Motor defekt, und wir des glitten nun langsam den Bergkamm in der Richtung Windes hinab. Dabei stieß das Luftschiff auf Bäume, die vielfach in die Passagiergondel eindrangen. Von den Mit­fahrenden ist dabei keiner verletzt worden.

Graf Zeppelin war am Dienstag abend nach 10 Uhr von Kiel kommend in Frankfurt eingetroffen und im Carl= ton- Hotel abgestiegen. Der Graf, der noch keine Kenntnis von dem Unfall des Passagierluftschiffes Peutschland" hatte,

Strandung des Luftschiffes Zeppelin VII. war beim Empfang der näheren Nachrichten tief erschüttert.

Dem Luftkreuzer Deutschland", wie 2. 3. 7" nach seiner Stationierung in Düsseldorf genannt wurde, war nur ein turzes Dasein beschieden. Gestern war es eine Woche, daß er seine ruhmreiche Fahrt nach Düsseldorf angetreten hat, und jetzt liegt er als Wrack in der Nähe von Osna­brück bei burg. Am Freitag voriger Woche unternahm er seine erste Passagierfahrt, die für die nächsten Tage ange­Findigten Fahrten, auch die Volksfahrten" nach Köln, mußten wegen des zweifelhaften Wetters unterbleiben. Der Flug am Dienstag, der für das Luftschiff so verhängnis­voll wurde, war für die Vertreter der Presse bestimmt. 2. 3. 7" war morgens um Uhr in Düsseldorf mit 20 Mitgliedern der Presse an Bord, zwei Herren der Direk­tion und zehn Mann der Bedienung aufgestiegen. Die Fahrt ging bei leidlichem Wetter zum Wuppertal. Später freuzte das Schiff lange über der Ruhrgegend und wurde dann von heftigen Winden dem Münsterlande zugetragen.

Bekanntmachung.

Für die chirurgische Univ Klinik zu Gießen soll die Lieferung des Bedarfs an Weißzeug, Bettzeug- u. Klei­dungsstücken für das Etatsjahr 1910 auf dem Wege

älter, häßlicher; öffentlicher Ausschreibung vergeben werden.

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Er reiste gestern vormittag nach der Unfallstelle ab. Ans dem Gerichtssaal.

Straffammer.

Gießen, 28. Juni 1910. Gegen die Gestellungspflichtigen der Gemeinde Assen heim ergingen Strafbefehle über je 3 Mart, weil sie sich nicht rechtzeitig zur Musterung gestellt hatten. Die Bekannt machung und Ladung zu diesem Termin lautete auf 8% Uhr, doch sollten die Leute schon um 8 Uhr zu Stelle sein. Das Schöffengericht verwarf den gegen die Strafbe­fehle erhobenen Einspruch, da die Angeklagten hätten wissen müssen, daß der Musterung eine Vorlesung vorausgeht und sie schon eine Viertelstunde früher hätten zur Stelle sein müssen. Der Gärtner Rudolf Stübs aus Assenheim erhob allein Berufung, indem er angab, er sei schon um 8 Uhr zu Stelle gewesen. Die Straffammer legte hierauf kein Ge­wicht, sondern entschied wie in einem früheren Fall, daß die Gestellungspflichtigen nicht verpflichtet sind, früher als

Biedenkopf

Sommerfrische im oberen Lahntal.

Die Lieferungsbedingungen sowie die Muster Itegen Prachtvolle Waldungen. Ausgezeichnete Verpflegung bei billigen zur Einsichtnahme nachmittags von 4 bis 6 Uhr auf dem Verwaltungs- Bureau offen.

Angebote, versiegelt und mit entsprechender Aufschrift versehen, sind bis zum Samstag, den 16. Juli 1910, vormittags 11 Uhr,

einer herrlichen auf der Verwaltung abzugeben.

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Die Zuschlagsfrist beträgt 14 Tage. Gießen, den 29. Juni 1910.

G: oßh. Direktion der chirurgischen Univ- Klinik. Poppert.

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Tüchtige, selbständige Wagensattler, Kaftenmacher, Wagner and Fellbänker finden sofort dauernde Stellung.

Offerten mit Zeugnissen erbeten.

Daimler- Motoren- Gesellschaft

Stuttgart( Untertürkheim).

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Preisen. Auskunft durch den Bürgermeister.

Für das am 28. Juli d. Js. stattfindende Jugend­fest sind die Bierwirtschaften und die Aus= chantstellen für Kaffee, Milch und alkohol freie Getränke zu vergeben.

Bewerber hierauf wollen sich alsbald, spätestens aber bis 5. Juli mit dem Vorsitzenden des Wirtschaftsaus= schusses Herrn Stadtverordneten Helm hier, ins Beneh­men sehen.

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20 Min. vom Bahnhof Marburg a. d. Lahn. Herrliche Lage im Marbachtale u am Walde; vollständig windgeschüßt. Schöne aus­gedehnte Spazier wege. Prachtvolle Aussicht. Großer schattiger Garten 36 Fremdenzimmer. Pension von Mt. 4.- an. Neuer Besizer: Gerhard Dünschede.

Erfinder

in der Ladung angegeben ist, zu erscheinen und sprach den Angeklagten frei, indem sie der Staatstasse alle stosten auf­erlegte.

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Zu Alsfeld erschien der kurz zuvor aus der Straf­anstalt Butzbach entlassene Zimmermann Heinrich Köhler aus Niedereisenhausen und gab sich in einer Messerwaren­handlung als Verwalter eines Hofgutes aus, indem Scheeren zum Scheeren der Pferde und Schafe verlangte, die ihm auch verabsolgt wurden. Dann versuchte er in einer Schuhwarenhandlung vergeblich ein Paar Schaften- stiefel unter den gleichen Umständen zu bekommen. In einem weiteren Geschäfte gab er sich als Knecht namens Friedrich aus Angenrod aus und verlangte ebenfalls Stiefel. Als das aus Angenrod stammende Dienstmädchen den Schwin­del aufdeckte, entfloh der Angeklagte. Trotz Leugnens der Täterschaft verurteilte ihn das Schöffengericht zu 10 Mo­naten Gefängnis. In der Berufungsinstanz gab er die Sache zu und bat um ein gelinderes Urteil, worauf die Straffammer die Strafe auf 7 Monate festsetzte.

Die Oberflor städter Wildereigeschichte beschäftigte die Straffammer in längerer Sitzung. Im letz­ten Frühjahr hörten die Niederflorstädter Gendarmen abends Schüsse. Sie stellten sich an eine Stelle, wo sie annahmen, die Wilderer fämen mit ihrer Beute her. Als der Tag­löhner Georg Karl Roth aus Oberflorstadt mit einem Reh­bock auf dem Rücken erschien, wurde er sowohl, wie auch sein Vater, der eine Geiß trug, angehalten. Auf Anruf warfen sie ihre Beute hin und suchten zu entfliehen. Der eine Gendarm suchte den alten Roth zu bewältigen, währ­end der andere sich mit dem jungen beschäftigte. Dieser entriß sich und entfam, aber auf das Geschrei seines Va­ters tam er wieder zurück und es entspann sich eine neue Rauferei, wobei er dem einen Gendarm einen Streifschuß versetzte. Der Gendarm schoß auch, traf aber in der Dun felheit nur den Gewehrschaft des jungen Roth. Dieser flüch tete dann und warf sein Gewehr in einen Wassertümpel. Der alte Roth wurde festgenommen und in das Haftlokal nach Altenstadt gebracht, wo er später durch Erhängen seinem Leben ein Ende machte. Der junge Roth wurde anderen Tags verhaftet. Er gibt die Sache im wesentlichen zu, nur will er den Gendarm nur haben schrecken, nicht aber ver­leben und töten wollen. Der Angeklagte wurde zu 2 Jah ren und 6 Monaten Gefängnis und 5jährigem Ehrverlust terurteilt und unter Polizeiaufsicht gestellt, während ein Monat Untersuchungshaft angerechnet wurde. Gewehr und Rucksack wurden eingezogen.

Geschäftliches.

Wer in der bevorstehenden Saison Freude am Rad­fahren haben will, der geht jetzt mit sich zu Rat, wie er es am zweckmäßigsten anzufangen habe, um beim Einkauf eines neuen Fahrrades oder dessen Zugehörteile das Rich tige zu treffen. Der gewiegte Radfahrer zögert in diesem Falle nicht lange. Er tut den einzig richtigen Griff und wählt eine der bekannten und bewährten Marken der Deutschland- Fahrräder aus. Weiß er doch nur zu genau, daß eine mit diesem Namensschild geschmückte Maschine gleichzeitig gut und preiswert ist und daß, wer bei den weltbekannten Deutschland- Fahrrad- Werken August Stusenbrot, Einbeck kauft, am besten bedient ist, weil dieses älteste, größte und leistußgfähigste Fahrradhaus Deutsch­lands zugleich auch das einzige ist, welches, zieht man die außerordentliche Billigkeit in Betracht, in der Qualität seiner sämtlichen Artikel von teiner Konkurrenz übertroffen wird.

Das kostbarste Rauchwert stammt zwar in seinem Rohmaterial aus dem Auslande, erhält aber in Deutschland seine vollkommene und feine Form und wird auch hauptsächlich auf dem deutschen Markte verbreitet. Am geschätztesten und wertvollsten sind die Felle des Scharz- fuchses, des Zobels und der Seeotter. Aehnlich wie bei dem Rauchwert des Pelzes verhält es sich bei dem des Ta­bats. Das beste Beispiel hierfür liefert die deutsche Ziga­retten- Industrie. Die Orientalische Tabat- und Zigaretten­fabrik Venidze", Inhaber Hugo Zietz, Dresden, stellt aus edlem orientalischen Tabak die weltbekannten feinen Sa= lem Aleitum- Zigaretten her, die von den Rauchern überall hochgeschätzt werden und auf dem deutschen und ausländi

schen Zigarettenmarkt eine führende Rolle spielen.

Verantwortlich: Albin Klein, Gießen.

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