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Gießener Zeitung
( Neueste Nachrichten)
Bezugspreis 40 pfg. monatlich Enthält alle amil. Bekanntmachungen
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vorauszahlbar, vierteljährlich 1,20 Mt., durch die Post 1,50 Mt. frei ins Haus. Erscheint Dienstags, Donnerstags und Samstags. Zwei Extrabeilagen: „ Humoristische Blätter" und die„ Neue Lesehalle", Redaktion: liegen wöchentlich einmal gratis bei. Seltersweg 83. Für Aufbewahrung oder Rücksendung nicht verlangter Manuskripte wird nicht garantiert. Telephon: Nr. 362.
Nr. 63.
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Erstes Blatt.
Bekanntmachung.
der Großherzoglichen Bürgermeisterei
des Großherzoglichen Polizei Amtes
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sowie vieler anderer Behörden Oberhessens Expedition: Seltersweg 83.
Druck und Verlag der Gießener Verlagsdruckerei( Albin Klein).
Samstag, 30. April 1910
( Gießener Tageblatt)
Anzeigenpreis 15 Pfg.
die 44 mm breite Petitzeile oder deren Raum, auswärts 20 Pfg.; die 90 mm breite Petitzeile im Reklameteil 50 Pfg., auswärts 60 Pfg.; Tabellen mit 50% Aufschlag. Extrabeilagen werden nach Gewicht und Größe berechnet. Rabatt kommt bei Ueberschreitung des Zahlungszieles( 30 Tage), bei gerichtlicher Beitreibung oder bei Konkurs in Wegfall Platzvorschriften ohne Verbindlichkeit. Telephon: Nr. 362.
Amtliche Bekanntmachungen.
Für die Vertilgung der Feldmäuse sind wieder vergiftete Haferkörner beschafft worden. Besizer von Grundstücken können ihren Bedarf in der Halie hinter dem Schlachthof vom nächsten Samstag ab, vormittags zwischen 7 und 8 Uhr abholen.
Gießen, den 29. April 1910.
Großh. Bürgermeisterei Gießen J. V.: Keller.
Arbeitsvergebung.
Die Maurer- und Pflasterarbeiten für die Befestigung der Auffahrtsrampe am Stadttheater von der Johannes- straße aus und von zwei Fußgängerwegen in der Südanlage sollen Dienstag, den 3. Mai, vorm. 11½ Uhr,
Die neue Wahlkreiseinteilung.
Der Gesetzgebungsausschuß der zweiten Kammer wird boraussichtlich in der nächsten Woche seine Sißungen wieder aufnehmen und sich in erster Linie mit der Beratung der neuen Wahlkreiseinteilung beschäftigen. Die Wahlkreiseinteilung bildet bekanntlich den dritten der Geseßentwürfe zur Einführung des direkten Landtagswahlrechts, und in mehr als einer Hinsicht auch mit den wichtigsten. Es leuch= tet wohl jedermann ein, daß auch die beste und vollstümlichste Wahlrechtsbestimmung einfach über den Haufen ge worfen werden kann, wenn die Grundbedingung für das Wählen überhaupt, die gleichmäßige, gerechte Einteilung der Wahlkreise, nicht erfüllt wird. Haben wir doch schon bei den früheren Wahlrechtsberatungen die Tatsache feststellen tönnen, daß unter Zuhilfenahme einer geschickten Wahlkreisgeometrie Vorschläge zustande gebracht wurden, die durch Zusammenfügung jeßt getrennter Teile von Wahlbezirken und Bevölkerungsgruppen manchen Parteien einen starken Mandatszuwachs in den Schoß gelegt hätten und daß einzelne Abgeordnete sich ihren Wahlkreis so schön„ abgerundet" zu gestalten bestrebten, daß ihnen dadurch der sorgenlose Besiz des Mandats für alle Zukunft garantiert worden wäre.
Eine neue Wahlkreiseinteilung in Hessen muß erfolgen, weil die Zahl der Landtagsmandate bei Einführung bes' diretten Wahlrechts von 50 auf 58 erhöht werden soll. Es gibt ja viele Leute im Lande, die der durchaus nicht von der Hand zu weisenden Meinung sind, daß ein Staat mit 1 120 000 Einwohnern sich wohl mit seinen 50 Voltsbertretern ganz gut begnügen tönnte; die übrigen Bundesstaaten haben zumeist im Verhältnis zur Bevölkerungszahl weniger Abgeordnete. Nachdem nun aber schon seit einer ganzen Reihe von Jahren über die auch von der Regierung als absolut notwendig erkannte Vermehrung der städtischen Mandate vergeblich debattiert und gestritten worden ift, glauben Regierung und Kammer endlich durch die Vermehrung der städtischen Mandate um fünf und der ländlichen um drei für jede Provinz eing- den Widerstreit zwischen Stadt und Land am glücklichsten beseitigen zu können; fie tun dies selbst auf die wenig erfreuliche Aussicht hin, daß von einer so vermehrten Abgeordnetenzahl noch mehr geredet und dem Lande noch erheblichere Kosten auferlegt werden. Den stärksten Widerspruch gegen diese Mandatsvermehrung hatte man bisher von der ersten Kammer befürchtet. Bekanntlich hat sich aber deren Wahlrechtsausschuß jüngst ausdrücklich mit der Vermehrung auf 58 Abgeordnete einverstanden erklärt, so daß eine darauf aufgebaute Wahlkreiseinteilung beim andern Hause auf keine Schwierigkeiten stoßen wird.
Der
Jetzt ist es nun Sache des Ausschusses der Zweiten Kammer, an die Wahlkreiseinteilung heranzutreten und man sagt sich in eingeweihten Kreisen, daß hier Schwierigkeiten liegen. Es ist zweifellos, daß die diesbezüglichen Vorschläge der Regierung nicht angenommen werden. Gesezgebungsausschuß hat bereits vor zwei Monaten einstimmig die Parteien ersucht, Vorschläge zu machen:„ Dieses einstimmige Ersuchen ist bis jetzt ohne jede Antwort geblieben und man kann den einzelnen Parteien den Vorwurf nicht ersparen, daß durch diese Haltung das Reform= werk verzögert, ja sogar gefährdet wird. Wenn deshalb mit mehr oder weniger Recht an der Haltung der Ersten Kammer Kritik geübt wird, so dürfte auch an der bisherigen Tätigkeit der Zweiten Kammer Kritit geübt werden, daß die Führer der Parteien endlich die hohe Wichtigkeit der Vorlage erkennen und ihrerseits mitwirken, daß baldigst das hessische Volk Klarheit darüber haben wird, ob die Reform fommen oder ob sie auch diesmal wieder wegen der Uneinigkeit der Parteien und der beiden Kammern imerledigt bleiben wird!
Bum 1. Mai.
Die Zeiten des Herenaberglaubens sind längst vorüber. Nur in dem Hirn derer, die durchaus nicht alle werden wollen, lebt diese Erscheinung noch ein fümmerliches Dasein, um bei gewissen Gelegenheiten sich schüchtern hervorzuwagen und allerlei sputhaftes Unwesen zu treiben. In unser Zeitalter der Aufklärung und des Fortschritts aber paßt Siefer mittelalterliche Zopf auch nicht mehr hinein und so wird es wohl nur wenige Menschen geben, die in der bevorstehenden Walpurgisnacht furchtsam die Bettdecke über den Kopf ziehen, wenn draußen Wind und Wetter ihr Spiel treiben und in der Phantasie eines hochgespannten
äffentlich vergeben werden. Die Verdingungsunterlagen liegen während der Dienststunden bei uns zur Einsicht offen. Angebote auf Vordruck, der daselbst erhältlich, sind spätestens bis zum vorgenannten Zeitpunkt verschlossen und mit entsprechender Aufschrift versehen, an uns einzureichen. Zuschlagsfrist 4 Wochen.
Gießen, den 27. April 1910.
Städt. Tiefbauamt. Braubach.
Vergebung von Maurer- u Pflasterarbeiten Die Maurer- und Pflasterarbeiten für die Neubefestigung der Bürgersteige in der Ebelstraße zwischen Riegelpfad und Wilhelmstraße sollen
Montag, den 25. d. Mts., vorm. 11 Uhr, äffentlich vergeben werden. Die Verdingungsunterlagen lie
Geistes die sonderbarsten Empfindungen und Vorstellungen wachrufen können. Vielmehr werden die meisten dem längsteingebürgerten Brauch huldigen und im Kreise der Familie oder guter Freunde die Ankunft des Wonnemonats erwarten und mit Becherklang und frohem Sang begrüßen. In diesem Jahre ist die Gelegenheit dazu ja besonders günstig, da der Samstagabend allgemein dem gemütlichen Beisammensein und der Erholung nach den Mühen und Arbeiten der Woche gewidmet ist und hierzu selbst die tyrannischste bessere Ghehälfte wohl anstandslos den sorgsam bewachten Hausschlüssel herausrückt. Diejenigen, die von solchen Voraussetzungen und Bedingungen nicht ab= hängig sind und das ganze Jahr hindurch die Samstag= abend- Sizungen etwas auszudehnen pflegen, werden natürlich erst recht die Walpurgisnacht in gebührender, würdiger Weise verbringen, und das sind in unserer Universitätsstadt hauptsächlich die Musensöhne. Mit lodernden Freudenfeuern, slammenden Fackeln und zischenden Raketen brin' gen sie dem neuen Monat ihr Willkommen entgegen, während ihre jungen, wohlangefeuchteten Kehlen zu den Klängen eines Musikkorps die alte, immer neue Weise in die Nacht hinausschmettern:
Der Mai ist gekommen,
Die Bäume schlagen aus; Da bleibe, wer Lust hat, Mit Sorgen zu Haus!
und poetischer Form begrüßt und besungen, wie der Mai. Kein anderer Monat wird wohl so viel in prosaischer Er gilt eben von jeher schon als der sehnsüchtig erwartete Monat, der nach dem mit konstanter Bosheit sich stets wiedereinstellenden Märzenschnee und nach dem als wetterwendisch arg verschrieenen April endlich die kalendarisch schon längst begonnene Frühlingszeit bringen soll. Auch in diesem Jahre erwartet die Menschheit von ihm die Erfüllung aller jener Hoffnungen, die sie alljährlich auf ihn seßt, mögen sie nun mehr selbstsüchtiger Art sein oder mögen sie sich auf die ganze Natur erstrecken. Dieser allgemeinen Erwartung schließen wir uns von Herzen an und geben dem Wunsche Ausdruck, daß nicht nur alle persönlichen Forderungen von dem kommenden Mai erfüllt werden, sondern sich auch die Behauptung Logau's bewahrheitet:
Dieser Monat ist ein Kuß, Den der Himmel gibt der Erde, Daß sie jeßund seine Braut, Künftig eine Mutter werde!
Deruntreuungen im Kassendienst.
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Ein trauriges Zeichen der Zeit sind die unheimlich zunehmenden Fälle von Kassengeld- Unterschlagungen bei den verschiedenen Staats-, Gemeinde und Privatverwaltungen. Die zahlreichen Gerichtsverhandlungen, sowie die fortge= setzten Meldungen der Tagesblätter geben hiervon beredtes Zeugnis.
Die Gefahr im Kassendienste vom Wege der Pflicht abzuweichen, besteht für schwache Charaktere unstreitig, sobald sie in Geldverlegenheiten geraten. Aber trotz aller vorher gegangenen, abschreckenden Beispielen hört man immer wieder, daß sich der eine oder andere Berufsgenosse an den ihm anvertrauten Kassengeldern vergriffen und damit die Ehre und das Ansehen des ganzen Standes geschädigt hat. Fragt man nach der Ursache des bedauerlichen Fehltrittes, so heißt es vielfach: die Not hat ihn dazu getrieben, oder auch: er ist leichtsinnig veranlagt; er wußte sich nicht nach seiner Decke zu strecken.
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Vom Standpunkte der Ehrlichkeit und Gerechtigkeit sind derartige Entschuldigungen verwerflich. Für den Strafrichter mag unter Umständen eine gewisse Notlage noch Milderungsgrund erscheinen, und bei Bemessung der Strafe auch Berücksichtigung finden; moralisch ist aber dadurch für den Beschuldigten nichts gewonnen. Denn er hat sein Ansehen genau so verwirkt, wie derjenige, der aus Oberflächlichkeit und Leichtsinnigkeit gefehlt hat. Im Hinblick auf die vielen anderen Menschen, die sich ebenfalls in großer Rechtschaffenheit abweichen, sollten auch die in Not gerate Not befinden, und doch nicht vom Wege der Pflicht und nen Beamten ihren ehrlichen Namen über alle irdischen Gü so in gewissem Sinne erzieherisch auf alle andere einwirter und Genüsse stellen, mit gutem Beispiele vorangehen und len. Jeder sollte den schon in den ersten Schuljahren gelernten schönen Liedervers:„ leb' immer Treu und Redlichkeit 2c.", als Richtschnur seines Handelns und Verhaltens wählen. Wächst einem infolge von Krankheiten, oder ähnlichen Fällen, wirklich einmal die Not über den Kopf,
21. Jahrg.
gen während der Dienststunden bei uns zur Einsicht offen. Angebote auf Vordruck, der daselbst erhältlich, sind spätestens bis zum vorgenannten Zeitpunkt verschlossen und mit entsprechender Aufschrift versehen an uns einzureichen.
Zuschlagsfrist 4 Wochen.
Gießen, den 18. April 1910.
Städtisches Tiefbauamt.
Braubach.
Bekanntmachung.
Anläßlich des Himmelfahrtsmarktes und der gleichzeitigen Anwesenheit des Zirkus Schumann wird die Kirch straße zwischen Wetsteingasse und Neustadt am Mittwoch, den 4. Mai 1910 für den Fuhrverkehr gesperrt. Gießen, den 28. April 1910.
Großherzogliches Polizeiamt.
Reinhart.
dann vergreife er sich um Himmels Willen nicht an den ihm anvertrauten Geldern, sondern suche Hilfe und Unterstützung bei Verwandten, guten, aufrichtigen Freunden, oder bei seiner vorgeseßten Behörde. Keinesfalls lasse er den schon verhängnisvollen Gedanken in sich aufkommen, nur vorübergehend Geld aus der Kasse zu entleihen. Die anvertrauten Gelder dürfen für den Kassen- Beamten keine andere Bedeutung haben, als eine gewöhnliche Ware, die er zwar verwaltet, aber nicht genießen fann.
Wie manches Familien- Elend würde vermieden; wie mancher Verzweiflungsruf hinter fahlen Gefängnismauern bliebe unausgestoßen und wie viele Ausbrüche seelischen Schmerzes von einst glücklichen Frauen, Kindern und Eltern gefallener Beamten wären nicht zu hören, wenn der erste Gedanke an die zum Verhängnis führende Tat charaktervoll unterdrückt worden wäre.
Uebrigens ist es schon längst erwiesen, daß es bei den Kassen- Beamten nicht weniger auf deren Charakterfestigkeit, als auf das Wissen und können antommt. Mit Rücksicht auf die in letzter Zeit sich mehrenden Unterschlagungen im Kassendienste ist es daher auch heilige Pflicht der oberen Behörden, sich vor der Beseßung verantwortlicher Stellen genau über den Charakter und das Privatleben der in Betracht kommenden Anwärter zu unterrichten. Es erscheint dies als eine im Interesse des Verwaltungs- wie des Stan desansehens gebotene Maßregel, deren Anwendung sich namentlich noch nicht genügend erprobten Kräften gegenüber empfiehlt. Jedenfalls wäre dies ein Vorbeugungsmittel gegen Unterschlagungen von weit zweckmäßiger Wirkung, als die an manchen Orten noch bestehenden, aber längst zur Lächerlichkeit heruntergefundenen Kautionen, sowie die manchmal nur zum Scheine vorgenommenen Kassen- Revisionen von völlig uneingeweihten Personen.
Mögen diese wohlmeinenden Worte geneigte Ohren fin den! Mögen besonders die jüngeren Beamten bedenken, daß sich schon mancher infolge eines Kassenversehens um die schönsten Hoffnungen seines Lebens gebracht hat. Die schlimmen Folgen eines derartigen Vergehens haften sich an seine Fersen bis an das Grab. Es sagt daher auch schon in treffender Weise der alte flassische Ausspruch: " Das eben ist der Fluch der bösen Tat, Daß sie fortzeugend Böses muß gebären!"
Deteranenbeihilfen.
Der Reichsinvalidensnds, der bekanntlich in diesem Jahre aufgezehrt ist, hat äußerst segensreich gewirkt und wo er in einzelnen zweifelhaften Fällen versagte, traten der faiserliche Dispositionsfonds, sowie der Invalidendant helfend ein. Dennoch litt er an dem Mangel, daß seine Mit tel wohl dafür ausreichten, den wirklich im Kriege selbst invalide gewordenen Personen Unterstübungen zu gewäh ren, nicht aber denjenigen, bei denen sich im Laufe der Jahre die Strapazen der Feldzüge nachträglich durch Siechtum rächten und sie erwerbsunfähig machten. Aus Anlaß des 25jährigen Kriegsjubiläums wurde der Reichs- Invali denfonds durch Gesetz vom 22. Mai 1895 dadurch noch weiter belastet, daß aus ihm an Kriegsteilnehmer, welche sich in unterstützungsbedürftiger Lage befanden, Beihülfen in Höhe von 120 Mt. jährlich gezahlt wurden, und ebenso wurde aus ihm der kaiserliche Dispositionsfonds verstärkt, um auch solchen Kriegsteilnehmern fleinere Pensionen zu sichern, deren Bedürftigkeit aber außer Frage stand. Aber ganz abgesehen davon, daß hierbei naturgemäß manche Härten mit unterliefen, fonnte in Anbetracht der üblen Finanzlage des Reiches die Zahl der Personen, denen diese Guttaten zuflossen, nur eine verschwindend kleine sein. Wurden doch nur etwa 24 000 Ariegsteilnehmer unterstützt, obwohl die Zahl der noch lebenden Kämpfer aus dem Unteroffiziers- und Mannschaftsstande rund 500 000 betrug.
Der Reichstag löste daher nur eine Ehrenschuld des deutschen Voltes ein, als er am 13. Juli 1909 beschloß, daß allen über 60 Jahre alten Veteranen, soweit sie ein Einkommen von weniger als 600 Mt. hätten, die Kriegsteilnehmerbeihilfe in Höhe von 120 mt. jährlich gezahlt werden sollte.
In dem Reichstage wurde nun diese Materie kürzlich aufs neue angeschnitten. Man gedachte, zur Lösung der Kostenfrage eine Wehrsteuer vorzuschlagen, die jedoch auch verschiedener Gründen halber feine Mehrheit fand. Das neue Gesetz der Veteranenbeihilfen, wonach eine jährliche Beihilfe von 120 Mt. gezahlt werden soll wurde ungeachtet der Nichtlösung der Kostenfrage dennoch angenommen und damit dürften manche berechtigten Wünsche in der Fürsorge für unsere alten Soldaten erfüllt werden.
ALIER
Lederputz


