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Gießener Zeitung

( Neueste Nachrichten)

Bezugspreis 40 pfg. monatlich Enthält alle amil. Bekanntmachungen

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vorauszahlbar, vierteljährlich 1,20 Mt., durch die Post 1,50 Mt. frei ins Haus. Erscheint Dienstags, Donnerstags und Samstags. Zwei Extrabeilagen: Humoristische Blätter" und die Neue Lesehalle", Redaktion: liegen wöchentlich einmal gratis bei. Seltersweg 83. Für Aufbewahrung oder Rücksendung nicht verlangter Manuskripte wird nicht garantiert. Telephon: Nr. 362.

Nr. 63.

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Erstes Blatt.

Bekanntmachung.

der Großherzoglichen Bürgermeisterei

des Großherzoglichen Polizei Amtes

=

sowie vieler anderer Behörden Oberhessens Expedition: Seltersweg 83.

Druck und Verlag der Gießener Verlagsdruckerei( Albin Klein).

Samstag, 30. April 1910

( Gießener Tageblatt)

Anzeigenpreis 15 Pfg.

die 44 mm breite Petitzeile oder deren Raum, auswärts 20 Pfg.; die 90 mm breite Petitzeile im Reklameteil 50 Pfg., auswärts 60 Pfg.; Tabellen mit 50% Aufschlag. Extrabeilagen werden nach Gewicht und Größe berechnet. Rabatt kommt bei Ueberschreitung des Zahlungs­zieles( 30 Tage), bei gerichtlicher Beitreibung oder bei Konkurs in Wegfall Platzvorschriften ohne Verbindlichkeit. Telephon: Nr. 362.

Amtliche Bekanntmachungen.

Für die Vertilgung der Feldmäuse sind wieder vergiftete Haferkörner beschafft worden. Besizer von Grundstücken können ihren Bedarf in der Halie hinter dem Schlachthof vom nächsten Samstag ab, vormittags zwischen 7 und 8 Uhr abholen.

Gießen, den 29. April 1910.

Großh. Bürgermeisterei Gießen J. V.: Keller.

Arbeitsvergebung.

Die Maurer- und Pflasterarbeiten für die Befestigung der Auffahrtsrampe am Stadttheater von der Johannes- straße aus und von zwei Fußgängerwegen in der Südan­lage sollen Dienstag, den 3. Mai, vorm. 11½ Uhr,

Die neue Wahlkreiseinteilung.

Der Gesetzgebungsausschuß der zweiten Kammer wird boraussichtlich in der nächsten Woche seine Sißungen wie­der aufnehmen und sich in erster Linie mit der Beratung der neuen Wahlkreiseinteilung beschäftigen. Die Wahlkreis­einteilung bildet bekanntlich den dritten der Geseßentwürfe zur Einführung des direkten Landtagswahlrechts, und in mehr als einer Hinsicht auch mit den wichtigsten. Es leuch= tet wohl jedermann ein, daß auch die beste und vollstüm­lichste Wahlrechtsbestimmung einfach über den Haufen ge worfen werden kann, wenn die Grundbedingung für das Wählen überhaupt, die gleichmäßige, gerechte Einteilung der Wahlkreise, nicht erfüllt wird. Haben wir doch schon bei den früheren Wahlrechtsberatungen die Tatsache feststellen tönnen, daß unter Zuhilfenahme einer geschickten Wahlkreis­geometrie Vorschläge zustande gebracht wurden, die durch Zusammenfügung jeßt getrennter Teile von Wahlbezirken und Bevölkerungsgruppen manchen Parteien einen starken Mandatszuwachs in den Schoß gelegt hätten und daß ein­zelne Abgeordnete sich ihren Wahlkreis so schön abgerun­det" zu gestalten bestrebten, daß ihnen dadurch der sorgen­lose Besiz des Mandats für alle Zukunft garantiert wor­den wäre.

Eine neue Wahlkreiseinteilung in Hessen muß erfol­gen, weil die Zahl der Landtagsmandate bei Einführung bes' diretten Wahlrechts von 50 auf 58 erhöht werden soll. Es gibt ja viele Leute im Lande, die der durchaus nicht von der Hand zu weisenden Meinung sind, daß ein Staat mit 1 120 000 Einwohnern sich wohl mit seinen 50 Volts­bertretern ganz gut begnügen tönnte; die übrigen Bundes­staaten haben zumeist im Verhältnis zur Bevölkerungszahl weniger Abgeordnete. Nachdem nun aber schon seit einer ganzen Reihe von Jahren über die auch von der Regier­ung als absolut notwendig erkannte Vermehrung der städti­schen Mandate vergeblich debattiert und gestritten worden ift, glauben Regierung und Kammer endlich durch die Ver­mehrung der städtischen Mandate um fünf und der ländlichen um drei für jede Provinz eing- den Widerstreit zwischen Stadt und Land am glücklichsten be­seitigen zu können; fie tun dies selbst auf die wenig er­freuliche Aussicht hin, daß von einer so vermehrten Abge­ordnetenzahl noch mehr geredet und dem Lande noch er­heblichere Kosten auferlegt werden. Den stärksten Wider­spruch gegen diese Mandatsvermehrung hatte man bisher von der ersten Kammer befürchtet. Bekanntlich hat sich aber deren Wahlrechtsausschuß jüngst ausdrücklich mit der Ver­mehrung auf 58 Abgeordnete einverstanden erklärt, so daß eine darauf aufgebaute Wahlkreiseinteilung beim andern Hause auf keine Schwierigkeiten stoßen wird.

Der

Jetzt ist es nun Sache des Ausschusses der Zweiten Kammer, an die Wahlkreiseinteilung heranzutreten und man sagt sich in eingeweihten Kreisen, daß hier Schwierigkeiten liegen. Es ist zweifellos, daß die diesbezüglichen Vor­schläge der Regierung nicht angenommen werden. Gesezgebungsausschuß hat bereits vor zwei Monaten ein­stimmig die Parteien ersucht, Vorschläge zu machen: Die­ses einstimmige Ersuchen ist bis jetzt ohne jede Antwort geblieben und man kann den einzelnen Parteien den Vor­wurf nicht ersparen, daß durch diese Haltung das Reform= werk verzögert, ja sogar gefährdet wird. Wenn deshalb mit mehr oder weniger Recht an der Haltung der Ersten Kammer Kritik geübt wird, so dürfte auch an der bisheri­gen Tätigkeit der Zweiten Kammer Kritit geübt werden, daß die Führer der Parteien endlich die hohe Wichtigkeit der Vorlage erkennen und ihrerseits mitwirken, daß bal­digst das hessische Volk Klarheit darüber haben wird, ob die Reform fommen oder ob sie auch diesmal wieder we­gen der Uneinigkeit der Parteien und der beiden Kammern imerledigt bleiben wird!

Bum 1. Mai.

Die Zeiten des Herenaberglaubens sind längst vorüber. Nur in dem Hirn derer, die durchaus nicht alle werden wollen, lebt diese Erscheinung noch ein fümmerliches Dasein, um bei gewissen Gelegenheiten sich schüchtern hervorzuwa­gen und allerlei sputhaftes Unwesen zu treiben. In unser Zeitalter der Aufklärung und des Fortschritts aber paßt Siefer mittelalterliche Zopf auch nicht mehr hinein und so wird es wohl nur wenige Menschen geben, die in der be­vorstehenden Walpurgisnacht furchtsam die Bettdecke über den Kopf ziehen, wenn draußen Wind und Wetter ihr Spiel treiben und in der Phantasie eines hochgespannten

äffentlich vergeben werden. Die Verdingungsunterlagen lie­gen während der Dienststunden bei uns zur Einsicht offen. Angebote auf Vordruck, der daselbst erhältlich, sind späte­stens bis zum vorgenannten Zeitpunkt verschlossen und mit entsprechender Aufschrift versehen, an uns einzureichen. Zuschlagsfrist 4 Wochen.

Gießen, den 27. April 1910.

Städt. Tiefbauamt. Braubach.

Vergebung von Maurer- u Pflasterarbeiten Die Maurer- und Pflasterarbeiten für die Neubefestig­ung der Bürgersteige in der Ebelstraße zwischen Riegelpfad und Wilhelmstraße sollen

Montag, den 25. d. Mts., vorm. 11 Uhr, äffentlich vergeben werden. Die Verdingungsunterlagen lie­

Geistes die sonderbarsten Empfindungen und Vorstellungen wachrufen können. Vielmehr werden die meisten dem längst­eingebürgerten Brauch huldigen und im Kreise der Fami­lie oder guter Freunde die Ankunft des Wonnemonats er­warten und mit Becherklang und frohem Sang begrüßen. In diesem Jahre ist die Gelegenheit dazu ja besonders günstig, da der Samstagabend allgemein dem gemütlichen Beisammensein und der Erholung nach den Mühen und Arbeiten der Woche gewidmet ist und hierzu selbst die tyrannischste bessere Ghehälfte wohl anstandslos den sorg­sam bewachten Hausschlüssel herausrückt. Diejenigen, die von solchen Voraussetzungen und Bedingungen nicht ab= hängig sind und das ganze Jahr hindurch die Samstag= abend- Sizungen etwas auszudehnen pflegen, werden natür­lich erst recht die Walpurgisnacht in gebührender, würdi­ger Weise verbringen, und das sind in unserer Universi­tätsstadt hauptsächlich die Musensöhne. Mit lodernden Freu­denfeuern, slammenden Fackeln und zischenden Raketen brin' gen sie dem neuen Monat ihr Willkommen entgegen, wäh­rend ihre jungen, wohlangefeuchteten Kehlen zu den Klän­gen eines Musikkorps die alte, immer neue Weise in die Nacht hinausschmettern:

Der Mai ist gekommen,

Die Bäume schlagen aus; Da bleibe, wer Lust hat, Mit Sorgen zu Haus!

und poetischer Form begrüßt und besungen, wie der Mai. Kein anderer Monat wird wohl so viel in prosaischer Er gilt eben von jeher schon als der sehnsüchtig erwartete Monat, der nach dem mit konstanter Bosheit sich stets wie­dereinstellenden Märzenschnee und nach dem als wetterwen­disch arg verschrieenen April endlich die kalendarisch schon längst begonnene Frühlingszeit bringen soll. Auch in die­sem Jahre erwartet die Menschheit von ihm die Erfüllung aller jener Hoffnungen, die sie alljährlich auf ihn seßt, mö­gen sie nun mehr selbstsüchtiger Art sein oder mögen sie sich auf die ganze Natur erstrecken. Dieser allgemeinen Er­wartung schließen wir uns von Herzen an und geben dem Wunsche Ausdruck, daß nicht nur alle persönlichen Forder­ungen von dem kommenden Mai erfüllt werden, sondern sich auch die Behauptung Logau's bewahrheitet:

Dieser Monat ist ein Kuß, Den der Himmel gibt der Erde, Daß sie jeßund seine Braut, Künftig eine Mutter werde!

Deruntreuungen im Kassendienst.

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Ein trauriges Zeichen der Zeit sind die unheimlich zu­nehmenden Fälle von Kassengeld- Unterschlagungen bei den verschiedenen Staats-, Gemeinde und Privatverwaltungen. Die zahlreichen Gerichtsverhandlungen, sowie die fortge= setzten Meldungen der Tagesblätter geben hiervon beredtes Zeugnis.

Die Gefahr im Kassendienste vom Wege der Pflicht ab­zuweichen, besteht für schwache Charaktere unstreitig, sobald sie in Geldverlegenheiten geraten. Aber trotz aller vorher gegangenen, abschreckenden Beispielen hört man immer wie­der, daß sich der eine oder andere Berufsgenosse an den ihm anvertrauten Kassengeldern vergriffen und damit die Ehre und das Ansehen des ganzen Standes geschädigt hat. Fragt man nach der Ursache des bedauerlichen Fehltrittes, so heißt es vielfach: die Not hat ihn dazu getrieben, oder auch: er ist leichtsinnig veranlagt; er wußte sich nicht nach seiner Decke zu strecken.

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Vom Standpunkte der Ehrlichkeit und Gerechtigkeit sind derartige Entschuldigungen verwerflich. Für den Strafrich­ter mag unter Umständen eine gewisse Notlage noch Milderungsgrund erscheinen, und bei Bemessung der Strafe auch Berücksichtigung finden; moralisch ist aber dadurch für den Beschuldigten nichts gewonnen. Denn er hat sein An­sehen genau so verwirkt, wie derjenige, der aus Oberfläch­lichkeit und Leichtsinnigkeit gefehlt hat. Im Hinblick auf die vielen anderen Menschen, die sich ebenfalls in großer Rechtschaffenheit abweichen, sollten auch die in Not gerate Not befinden, und doch nicht vom Wege der Pflicht und nen Beamten ihren ehrlichen Namen über alle irdischen so in gewissem Sinne erzieherisch auf alle andere einwir­ter und Genüsse stellen, mit gutem Beispiele vorangehen und len. Jeder sollte den schon in den ersten Schuljahren ge­lernten schönen Liedervers: leb' immer Treu und Red­lichkeit 2c.", als Richtschnur seines Handelns und Verhal­tens wählen. Wächst einem infolge von Krankheiten, oder ähnlichen Fällen, wirklich einmal die Not über den Kopf,

21. Jahrg.

gen während der Dienststunden bei uns zur Einsicht offen. Angebote auf Vordruck, der daselbst erhältlich, sind späte­stens bis zum vorgenannten Zeitpunkt verschlossen und mit entsprechender Aufschrift versehen an uns einzureichen.

Zuschlagsfrist 4 Wochen.

Gießen, den 18. April 1910.

Städtisches Tiefbauamt.

Braubach.

Bekanntmachung.

Anläßlich des Himmelfahrtsmarktes und der gleichzei­tigen Anwesenheit des Zirkus Schumann wird die Kirch straße zwischen Wetsteingasse und Neustadt am Mitt­woch, den 4. Mai 1910 für den Fuhrverkehr gesperrt. Gießen, den 28. April 1910.

Großherzogliches Polizeiamt.

Reinhart.

dann vergreife er sich um Himmels Willen nicht an den ihm anvertrauten Geldern, sondern suche Hilfe und Unterstütz­ung bei Verwandten, guten, aufrichtigen Freunden, oder bei seiner vorgeseßten Behörde. Keinesfalls lasse er den schon verhängnisvollen Gedanken in sich aufkommen, nur vorübergehend Geld aus der Kasse zu entleihen. Die an­vertrauten Gelder dürfen für den Kassen- Beamten keine an­dere Bedeutung haben, als eine gewöhnliche Ware, die er zwar verwaltet, aber nicht genießen fann.

Wie manches Familien- Elend würde vermieden; wie mancher Verzweiflungsruf hinter fahlen Gefängnismauern bliebe unausgestoßen und wie viele Ausbrüche seelischen Schmerzes von einst glücklichen Frauen, Kindern und Eltern gefallener Beamten wären nicht zu hören, wenn der erste Gedanke an die zum Verhängnis führende Tat charaktervoll unterdrückt worden wäre.

Uebrigens ist es schon längst erwiesen, daß es bei den Kassen- Beamten nicht weniger auf deren Charakterfestigkeit, als auf das Wissen und können antommt. Mit Rücksicht auf die in letzter Zeit sich mehrenden Unterschlagungen im Kassendienste ist es daher auch heilige Pflicht der oberen Behörden, sich vor der Beseßung verantwortlicher Stellen genau über den Charakter und das Privatleben der in Be­tracht kommenden Anwärter zu unterrichten. Es erscheint dies als eine im Interesse des Verwaltungs- wie des Stan desansehens gebotene Maßregel, deren Anwendung sich namentlich noch nicht genügend erprobten Kräften gegenüber empfiehlt. Jedenfalls wäre dies ein Vorbeugungsmittel ge­gen Unterschlagungen von weit zweckmäßiger Wirkung, als die an manchen Orten noch bestehenden, aber längst zur Lä­cherlichkeit heruntergefundenen Kautionen, sowie die manch­mal nur zum Scheine vorgenommenen Kassen- Revisionen von völlig uneingeweihten Personen.

Mögen diese wohlmeinenden Worte geneigte Ohren fin den! Mögen besonders die jüngeren Beamten bedenken, daß sich schon mancher infolge eines Kassenversehens um die schönsten Hoffnungen seines Lebens gebracht hat. Die schlimmen Folgen eines derartigen Vergehens haften sich an seine Fersen bis an das Grab. Es sagt daher auch schon in treffender Weise der alte flassische Ausspruch: " Das eben ist der Fluch der bösen Tat, Daß sie fortzeugend Böses muß gebären!"

Deteranenbeihilfen.

Der Reichsinvalidensnds, der bekanntlich in diesem Jahre aufgezehrt ist, hat äußerst segensreich gewirkt und wo er in einzelnen zweifelhaften Fällen versagte, traten der faiserliche Dispositionsfonds, sowie der Invalidendant hel­fend ein. Dennoch litt er an dem Mangel, daß seine Mit tel wohl dafür ausreichten, den wirklich im Kriege selbst invalide gewordenen Personen Unterstübungen zu gewäh ren, nicht aber denjenigen, bei denen sich im Laufe der Jahre die Strapazen der Feldzüge nachträglich durch Siech­tum rächten und sie erwerbsunfähig machten. Aus Anlaß des 25jährigen Kriegsjubiläums wurde der Reichs- Invali denfonds durch Gesetz vom 22. Mai 1895 dadurch noch weiter belastet, daß aus ihm an Kriegsteilnehmer, welche sich in unterstützungsbedürftiger Lage befanden, Beihülfen in Höhe von 120 Mt. jährlich gezahlt wurden, und ebenso wurde aus ihm der kaiserliche Dispositionsfonds verstärkt, um auch solchen Kriegsteilnehmern fleinere Pensionen zu sichern, deren Bedürftigkeit aber außer Frage stand. Aber ganz abgesehen davon, daß hierbei naturgemäß manche Här­ten mit unterliefen, fonnte in Anbetracht der üblen Finanz­lage des Reiches die Zahl der Personen, denen diese Gut­taten zuflossen, nur eine verschwindend kleine sein. Wur­den doch nur etwa 24 000 Ariegsteilnehmer unterstützt, ob­wohl die Zahl der noch lebenden Kämpfer aus dem Un­teroffiziers- und Mannschaftsstande rund 500 000 betrug.

Der Reichstag löste daher nur eine Ehrenschuld des deutschen Voltes ein, als er am 13. Juli 1909 beschloß, daß allen über 60 Jahre alten Veteranen, soweit sie ein Einkommen von weniger als 600 Mt. hätten, die Kriegs­teilnehmerbeihilfe in Höhe von 120 mt. jährlich gezahlt werden sollte.

In dem Reichstage wurde nun diese Materie kürzlich aufs neue angeschnitten. Man gedachte, zur Lösung der Kostenfrage eine Wehrsteuer vorzuschlagen, die jedoch auch verschiedener Gründen halber feine Mehrheit fand. Das neue Gesetz der Veteranenbeihilfen, wonach eine jährliche Beihilfe von 120 Mt. gezahlt werden soll wurde ungeach­tet der Nichtlösung der Kostenfrage dennoch angenommen und damit dürften manche berechtigten Wünsche in der Für­sorge für unsere alten Soldaten erfüllt werden.

ALIER

Lederputz