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nachbarten Häuser in einem schlechten Zustand befinden, fand das Gesuch um Genehmigung der Anlage im Hinblick auf die Feuersgefahr teine Berücksichtigung. Einer Eingabe des Prof. Walther um Erlaubnis einer hölzernen Ein­friedigung seines Grundstückes in der Liebigstraße wurde stattgegeben. Ebenso erklärten sich die Stadtverordneten mit dem hölzernen Zaun des Neubaues der Witwe Bu­derus in der Ludwigstraße einvesstanden. Auf Antrag der Stadtv. Winn und Huhn nahm die Versammlung bei dieser Gelegenheit einen Zusatz zu dem§ 1 der Po lizeiberordnung von 1897 an, welcher lautet: Einfriedig­ungen aus Holz sind auf besondere Genehmigung der Stadt­verordneten hin zulässig. Die Firma Birkenstock u. Schneider wünscht in ihren Neubau, Friedrichstraße 15,

Stadtv. Grünewald: Ich möchte beantragen, daß die Versammlung noch heute beschließt, alle Wagen bis zu dem Schüßenhaus durchlaufen und die Kosten von dem Ausschuß beraten zu lassen. Stadtv. Krumm: Wir kennen die Unterlage einer derartigen Aenderung noch nicht. Bezüg­lich der Monatstarten vertrete ich den Standpunkt, daß ein Zuwachs an Fahrgästen zu bezweifeln ist. Ich hoffe, daß mit mir diejenigen Stadtverordneten gegen die Durchführ­ung stimmen werden, welche die wirtschaftliche Lage Gie­Bens berücksichtigen wollen. Ein Antrag des D. B. Mecum zu der gleichen Sache war folgender: der näch­sten Situng ist eine Vorlage bezüglich der Durchführung der Wagen nach dem Schüßenhaus zu machen. Derselbe fand

Ballone einzufügen, welche 50 Zentimeter verspringen, 101 Annahme. Straßenbahn nach Wiesed.

len. Dieselben sind jedoch nicht 3 Meter von der Nachbar= grenze entfernt. Der Befreiung von dem§ 2 der Bau­ordnung wurde zugestimmt.

16. Puntt: Genehmigung von Rechnun­gent. Der starfe Sturm in den ersten Maitagen beschä­digte das Dach der Aktienbrauerei derartig, daß eine Aus­gabe von 438,65 Mt. notwendig wurde, welche die Ver­sammlung genehmigte. Die durch die Grobschlosserarbei­ten bei dem Schlachthof entstandenen Ausgaben in Höhe von 2866 Mt. fanden gleichfalls die Zustimmung der Stadt­verordne, en. Die im Reichsadreßbuch erschienene Anzeige der Stadt Gießen verursachte gegenüber dem Voranschlag von 60 Mt. Mehrkosten von 25 Mt. Auch dieser Posten wurde genehmigt.

17. Bei der Stadt hatten eine Anzahl von Anwoh­nern der Ostanlage um die Anlegung eines Weges vor den Häusern Oftanlage 14 und 16, welche sich auf der Seite der Landgrafenstraße befinden, nachgesucht. Sie wiesen hier­bei auf die Umgangbarkeit der fraglichen Gegend bei schlech­tem Wetter hin. Das Gutachten des Bauausschusses be= zeichnete wegen der nahen Anlagen die Herstellung eines Fahrweges als unangebracht, es empfahl aber dafür einen Fußweg. Die Stadtverordneten beschlossen dementsprechend.

der

18. In der Stadtverordnetenversammlung wurde seiner­zeit der Verkauf des Liebig Laboratoriums beschlossen. Am 29. August tam vorbehaltlich der Zustimm= ung der Stadtverordneten ein Kaufvertrag zwischen Stadt Gießen und dem Kommerzienrat Merck zu Darm­stadt zustande, dem zufolge die ehemalige Arbeitsstätte Lie­bigs nebst dem Vorgarten gegen einen Preis von 60 000 Mark abgetreten wurde. Die sofortige Anzahlung beträgt 10 000 Mr., während der Rest von dem Käufer mit 4 Prozent verzinst wird. Die Versammlung stimmte dem Ab­Vommen zu. Bei dieser Gelegenheit wandte sich O.-B. M e- cum gegen die in Gießen vielfach aufgetauchte Meinung, daß die Stadt eine sehr hohe Summe ungeachtet der fünftigen Bestimmung des Laboratoriums als Museum ge= fordert habe. Er wies unter dem Beifall der Versamm= lung nach, daß der Quadratmeter in jener Gegend 40 Mt. koste und daß der Grund allein einen Wert von 45 000 Mart darstelle.

19. Punkt. Durch den Tod des Rendanten Wetter ist die Frage entstanden, wie zukünftig die Kasse des Gas werfs verwaltet werden solle. Der den Stadtver­ordneten in dieser Sache gemachte Vorschlag der Stadtver­waltung ging nun dahin, daß die Kasse des Gaswerks mit der Stadtkasse verschmolzen wird. Die Stelle des Rendanten Wetter soll deshalb nicht mehr besetzt wer den. Der bisherige Bureaugehilfe Eger beim Gaswerk erhält eine entsprechende Stelle bei der Stadtkasse. Die Buch­haltung übernimmt der Gehilfe Brauer bei dem Gas­werk. Für die schriftlichen Arbeiten soll eine weitere Hilfe hinzugezogen werden. Die Kassendiener Schmidt und öber werden gleichfalls der Stadtkasse überwiesen. Die Stadtverordneten hießen diese Neuerung gut.

20. Fahrplan der Straßenbahn. Den Stadtverordneten lag der am 1. Oktober in Kraft tretende Winterfahrplan zur Einsichtnahme vor. Er bringt u. a. als Neuerung auf der roten Linie den Fortfall des an den Werktagen vom Bahnhof 5,37 Uhr abfahrenden Wa­gens, während in entgegengesetter Richtung der im Som­mer um 6,05 Uhr am Schüßenhaus beginnende Wagenver­tehr erst um 6,20 Uhr anhebt. Auf der grünen Li­nie verläßt der 1. Wagen den Marktplatz erst um 6 Uhr, während die Abfahrt des Gegenzuges von dem Wiesecker Weg um 6,23 Uhr erfolgt. Es verschwinden hier die Züge 5,30 Uhr( Martt- Wieſecter Weg) und 5,37 Uhr wegen lie Wiesecker Weg), welche bisher nur fen. In Verbindung damit beschränkt sich der= Minu­ten- Verkehr an den Sonn- und Feiertagen statt auf 3-7 Zeit von 2-5. Stadt. Bier=

Uhr nachmittags auf von seher mein Wunsch geweſen, daß

mer: Es war

alle Wagen der roten Linie bis zu den Kasernen durch­geführt würden. Zu meinem größten Bedauern wurde je­doch mein darauf bezüglicher Antrag von der Stadtverord netenversammlung umgestoßen.( Es war zur Verwirklich= ung dieſes Planes belanntlich die Anschaffung eines mei

teren Wagens und die Anstellung eines neuen Schaffners notwendig. D. Red.) Aus diesem Anlaß möchte ich meinen Antrag erneuern und hoffen, daß mein Vorschlag diesmal eine Mehrheit unter den Stadtverordneten finden werde. Stadtv. Ebel: Der Antrag des Kollegen Biermer kann nur meine Zustimmung finden. Ich vermisse ferner sehr lebhaft die Abonnement starten, welche eine weit stärkere Inanspruchnahme der Straßenbahn mit sich bräch ten. Stadtv. Winn: Der Vorschlag des Koll. Ebel, Dauerkarten einzuführen, dünft mir ganz annehmbar. Der Bahn selbst würde eine so bequeme Maßnahme bedeutend mehr Fahrgäste als früher zuführen. Stadtverordneter Grünewald: Vielleicht würde es sich empfehlen, sämt­liche Straßenbahnangelegenheiten in einer besonderen Sitz­ung zu erledigen. Es liegt im Wunsche der ganzen Bür gerschaft, daß derartige wichtige Sachen keine Bertagung er­fahren. Stadtv. Gabriel: Ich halte es für notwen­dig, daß die Wagen in Abständen von 7% Minuten auch Bei an den Werktagen bis zum Schüßenhaus fahren. dieser Gelegenheit möchte ich meinen früheren Vorschlag wie­derholen, versuchsweise Mon atstarten im Preise von 5 Mart für Erwachsene und im Preise von 2,50 Mart für Schüler für Hin- und Rückfahrt nach den Schulen zur Aus­gabe gelangen zu lassen. Stadtv. Löber: Ich möchte bitten, die beiden Haltestellen Lindenpla z und A ste r= weg' wieder einzuführen und dementsprechend die Eingabe des Nordost- Vereins Beide Stationen

rechtfertigen sich mehr als hindurch ihre frühere

starte Inanspruchnahme. Namentlich der Marktverkehr läßt das Verschwinden der Haltestelle Lindenplay unangebracht erscheinen. Nicht viel weniger Fahrgäste benußten die Bahn Stadtv. Krumm: Es iſt von dem Asterweg aus. meiner Ansicht nach das beste, wenn zuvor behuss Durch­führung des Minutenverkehrs nach den Kasernen stati­stisches Material gesammelt wird. Eine jährliche Ausgabe Laut Kommissionsvorlage von 8000 Mart dünkt mir zu hoch. Stadtv. Biermer: Ich halte den Antrag des Stadt­rerordneten Gabriel nicht für spruchreif, da gegen die Dau­erfarten namentlich die Unmöglichkeit einer eingehenden Kontrolle spricht. Stadtv. Gabriel trat nochmals für Dauerfarten ein und konstatierte, daß durch verschiedenar tige Farben der Karten für die einzelnen Monate u. Vor­zeigen der Karten beim Einsteigen eine gute Kontrolle sehr gut möglich sei, außerdem revidierten doch auch noch die zwei Kontrolleure. Stadtv. Winn: Ich stehe voll­kommen auf dem Standpunkte des Stadtv. Gabriel.

Die Bürgermeisterei von Wieseck hatte am 22. Januar bei der Gießener Stadtverwaltung angefragt, ob Anschluß von Wieseck an die Straßenbahn ermöglichen ließe. Der daraufhin von der Verwaltung des Elektrizitätswertes aufgestellte Kostenanschlag beläuft sich auf 151.000 Mart, während die jährlichen Betriebskosten 22 000 Mark betra gen. Wieseck sollte sich daher 10 Jahre lang verpflichten, jährlich einen Zuschuß von 10 000 Mt. zu leisten oder als einmalige Ausgabe 75 000 Mr. beizusteuern. Am 3. Aug. lief bei der Gießener Stadtverwaltung ein Schreiben des Wiesecker Bürgermeisteramtes ein, welches als Beitrag zu dem Bahnbau 20 000 Mt. in Aussicht stellte. O.-B. Me­in Gießen auch in Wie­

cum: Nimmt der B wie die Bahn benüßt,

seck der zehnte

so würde das eine jährliche Einnahme von 10 150 Mt. bedeu­ten, wozu die Stadt Gießen noch einen Zuschuß von 11 024

Mr. 50 Pfg. leiſten müßte. Das Angebot von Wieſed

fommt einem jährlichen Beitrag von 2066,24 Mt. gleich. Der Finanz- und Elektrizitätswerts- Ausschuß hat daher Ab­

ſehnung des Gesuches beantragt.-. Stadtv. Ga bt i e I: Mich nimmt es wunder, daß sich die Kosten des Anschlus­ses von Wieseck auf 151 000 Mt. belaufen, während sich die ganze Straßenbahn nur auf zirka 600 000 MB. stellte. Biel­leicht läßt sich die Summe noch herabmindern. Auch die jährlichen Betriebskosten von 22 000 Mt. erscheinen mir ent­schieden zu hoch. Wenn ein Vorteil für Gießen in dieser Verbindung besteht, den den ich annehmen zu dürfen glaube, dann sollten wir den Wieseckern entgegenkommen. Der von der Stadt Gießen verlangte Beitrag ist gleichfalls für ein Dorf wie Wieseck zu hoch. O.-B. Me cu m: Die Bau­

fosten von 151 000 Mt. erklären sich aus der Entfernung Wiesecks von Gießen, welche sich auf 2 Kilometer beläuft, während die gesamte Strecke der Straßenbahn eine Länge von 6 Kilometern aufweist. Der Voranschlag der Stra ßenbahnverwaltung ist also eher zu niedrig als zu hoch ge­griffen. Das Angebot von Wieseck wurde dementsprechend abgelehnt.

22. Die israelitische Religionsgesellschaft hatte durch ihre Absicht, in der Nähe des neuen Friedhofes einen eigenen Friedhof anzulegen, bereits die Stadtverordne­ten am 4. August beschäftigt. Sie hatte damals zwecks Verbindung ihrer Begräbnisstätte mit dem neuen Friedhof um eine Ueberbrückung des zwischen beiden genannten Plä­ben befindlichen Hohlweges nachgesucht, da sie die israeli­tische kommunale Leichenhalle mitbemußen will. Die Ein­gabe wurde damals der juristischen Kommission überwiesen, da man sich zuvor darüber klar werden mußte, ob die Re­ligionsgesellschaft eine juristische Person sei. Die nach dieser Richtung hin angestellten Ermittelungen haben nun ergeben, daß die Religionsgesellschaft im Jahre 1888 durch Erlaß des Großherzogs als juristische Person anerkannt wurde. Dessenungeachtet lehnten die Stadtverordneten das Gesuch um Ueberbrückung des Hohlweges ab, weil sie der Ansicht waren, daß die Genehmigung der Eingabe leicht in den verschiedenen Seften den Wunsch aufsteigen lassen werde, ebenfalls Sonderfriedhöfe anzulegen.

23. Der zur Verpflegung der armen Kranten mit den Kliniken abgeschlossene Ve r- trag ist zum 1. April 1911 der Stadt Gießen gekündigt worden. Kurz vorher hatte das Ministerium des Innern an die Stadtverwaltung ein Schreiben gerichtet, in dem u. a. folgendes ausgeführt war:

der

Puntte 25-28 waren die Schankgesuche Gastwirte Theodor Rösch, Heinrich Rühl und Gustav Scharmann. Da gegen die Gesuchsteller keinerlei Be denten sprachen, wurden sämtliche Gesuche von den Stadt verordneten genehmigt. -h=

Hus Hessen und Nachbargebiet.

- Kincenbach. Der Mitteldeutsche Kaninchen zuchtverband, welcher sich in die Bezirke Oberhessen und Kreis Wetlar gliedert, hält morgen bei Gastwirt Heinrich Beusch am Bahnhof eine außerordentliche Versammlung ab. Die Lolalvereine unseres Kreises haben beschlossen, dem Kreisvereine Weßlar für Geflügel- und Kaninchenzucht_bei­zutreten. Der Kaninchenverein Kinzenbach, durch welchem überhaupt diese edle Kleintierzucht in der weiten Umgegend so viele Anhänger gefunden, hat für den Vorwinter ein Kaninchenessen mit anschließendem Ball geplant.

? Rodheim a. d. Bieber. Am Donnerstag, legten die beiden Söhne des Schreinermeisters Schlierbach, Karl und Friedrich, sowie der Schreinergeselle Joh. Kraft aus Fronhausen die gesetzliche Meisterprüfung ab und bestanden dieselbe mit der Note sehr gut. Es war eine 6gliedrige Prüfungstommission, lauter Fachleute, erschienen. Schreiner­meister Meckel- Dillenburg als Vorsitzender; von der Hand­werkskammer Wiesbaden war Zimmermeister Kasten an­wesend.

Königsberg. Herr Forstmeister Baumann tritt mit dem ersten November in den wohlverdienten Ruhestand. Die dadurch erledigte Oberförsterstelle Strupbach ist von diesem Zeitpunkte ab dem Oberförster Oberteis, seither in St. Vith( Eifel), übertragen worden.

Verantwortlich: Albin Klein, Gießen.

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über die ärztliche Behandlung und Verpflegung der der Stadt zur Last fallenden armen Kranken mit Wirkung vom 1. April 1885 abgeschlossene Vertrag vom 27. Juli 1886 hat sich nach eingehender Prüfung der vorliegenden Ver= hältnisse im Laufe der Zeit finanziell derart ungünstig für die Staatstasse gestaltet, daß er bei der gegenwärtigen Fi­nanzlage des Staates' weiterhin nigt aufte t erhalten werden kann. Die Stadt entrichtet für die zu ver Restaurant 1, Café Leib

pflegenden städtischen Ortsarmen eine jährliche Pauschver- gütung von 10 000 Mt. an das Universitätsrentamt. Die baren Auslagen, um deren Ersatz es sich für uns handelt, sind für Verköstigung der Kranken, für Medikamente und Löhne des Pflegepersonals im Laufe der Zeit bei den Kli­niken unverhältnismäßig in die Höhe gegangen, worüber unser Staatsbudget die genaueste Auskunft geben wird. Auch die Zahl und Pflegetage franter Ortsarmen sind in den letzten Jahren gestiegen. Die Universitätskliniken haben im Rechnungsjahr 1909 für aufgenommene Stadtarme 6759 Verpflegungstage zu verzeichnen, woraus sich die durch- schnittliche Vergütung für einen Pflegetag auf 1,48 Mt. be­rechnet. Nach der von unserer Buchhaltung aufgestellten, hier anliegenden Berechnung stellen sich aber die Selbstko­sten für einen Kranten 3. Klasse in den Kliniken für 1908 auf mindestens 3 Mart für den Tag. Hierbei sind die Kosten der ärztlichen Behandlung, der allgemeinen Ver­waltung, der baulichen Unterhaltung, sowie der Aufwand für Verzinsung und Tilgung des Bautapitals nicht ein­gerechnet. Was nun die Verpflegung der auswärti­gen Ortsar men, für welche die Stadt geseßlich die vorläufige Fürsorge zu übernehmen hat, anlangt, so werden diese zur Zeit in den Kliniken zum Saß von 1,40 Mark pro Tag verpflegt. Es liegt kein Grund vor, die auswär= tigen Ortsarmen billiger als die einheimischen in den Staatskliniken zu verpflegen. Bei der Stadt Worms kommt

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tarif zur Anwendung. Aus den angegebenen Gründen kann eine Verpflegung zu ermäßigten Säßen für die Folge nicht mehr stattfinden. Unser Vorschlag geht hiernach dahin, den bestehenden Vertrag mit Wirkung vom 1. April 1911 an aufzuheben und die von der Stadt eingewiesenen Kranten, ohne Unterschied, ob es einheimische oder auswärtige Arme sind, zu den jeweiligen Tariffäßen in den Kliniken zu ver­pflegen."

Die daraufhin von dem Bürgermeisteramt mit dem Mi­nisterium angeknüpften Verhandlungen zerschlugen sich je­

doch, weil die Gießener Stadtverwaltung eine Abänderung

des Kliniksvertrages wünschte. Am 14. September wurde

deshalb das Abkommen im Auftrage des Ministeriums von der Universität gekündigt. Anläßlich dieses Umstandes hatte die Stadtverwaltung folgenden Antrag unterbreitet: Es wird ein Ausschuß von 4 Mitgliedern ernannt, dessen Auf­gabe darin besteht, der Versammlung demnächst eine Vor­lage über die anderweitige Verpflegung der Kranten zu ma= chen. Dieser Kommission sollen angehören die Stadtver­ordneten Grünewald, Haberkorn, Wallenfels und Beigeord­neter Keller. Dies fand Annahme.

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