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Bezugspreis 40 Pfg. monatlich vorauszahlbar, vierteljährlich 1,20 Mt., durch die Post 1,50 Mr. frei ins Haus. Erscheint Dienstags, Donnerstags und Samstags. Zwei Extrabeilagen: Humoristische Blätter und die Neue Lesehalle", Redaktion: liegen wöchentlich einmal gratis bei. Seltersweg 83. Für Aufbewahrung oder Rücksendung nicht verlangter Manuskripte wird nicht garantiert.

Nr. 126.

Telephon: Nr. 362.

Bekanntmachung.

-

Enthält alle amfl. Bekanntmachungen

der Großherzoglichen Bürgermeisterei

des Großherzoglichen Polizei Amtes

=

sowie vieler anderer Behörden Oberhessens Expedition: Seltersweg 83.

Druck und Verlag der Gießener Verlagsdruckerei( Albin Klein).

Samstag, 24. September 1910

Amtliche Bekanntmachungen.

Auf Grund des Artikels 23 des Volksschulgesetzes und der Bestimmung Großherzoglichen Ministeriums des Innern, Abteilung für Schulangelegenheiten, vom 26. November 1901 bringen wir zur allgemeinen Kenntnis, daß die Fortbildungsschule Montag, den 3. Oktober d. Is., im Schulhause der Stadt Knabenschule an der Nordanlage beginnt und von ge­nanntem Tage an wöchentlich zweimal abgehalten wird.

Zum Besuche der Fortbildungsschule sind alle Knaben der verpflichtet, die während der letzten drei Jahre aus Boltsschule entlassen wurden, sowie die Schüler der Gym­nafien, Realgymnasien, Oberrealschulen, Realschulen und häheren Bürgerschulen, die nach Ablauf des achten Schul­jahres austreten, ohne mindestens ein Jahr der Obertertia angehört zu haben.

Es haben zu erscheinen:

Montag, den 3. Oktober, nachmittags 2 Uhr: 1. Gruppe.

Alle schulpflichtigen Kaufleute, die nicht die kaufmänni­sche Fachschule( Nordanlage 15) besuchen, Schreiber, Buch­händler, Buchbinder, Schriftseber, Telegraphisten, Geometer, Photographen, Lithographen, Optiker, Techniker, Graveure.

2. Gruppe.

Alle schulpflichtigen Schreiner, Zimmerleute, Wagner, Drechsler, Küfer, Maurer, Steinhauer, Weißbinder, Lackie­rer, Maler, Glaser, Tapezierer, Dachdecker, Kaminfeger, Holzbildhauer, Gärtner.

4. Gruppe.

Alle schulpflichtigen Bäcker, Konditoren, Metzger, Mül ler, Kellner, Köche, Schneider, Schuhmacher, Sattler, Fri­seure.

Montag, den 3. Oftober, nachmittags 5 Uhr: 2. Gruppe.

Alle schulpflichtigen Schlosser, Former, Metalldreher, Grob, Huf, Messer, Kupferschmiede, Spengler, Elektro­monteure, Installateure, Mechaniter, Goldarbeiter, Uhrmacher. 5. Gruppe.

Alle schulpflichtigen Taglöhner, Fabritarbeiter, Haus­burschen, Auslaufer, Erdarbeiter, Fuhrleute, Korbmacher, ohne Beruf.

Gießen, den 20. September 1910.

Der Schulvorstand: Mecum, Oberbürgermeister.

Bekanntmachung.

Samstag, den 1. Oktober d. Js., beginnen in dem Schulhause am Afterweg( alte Handwerkerschule) zwei Un­terrichtsturse für erziehliche Handar­beit mit je 3stündiger wöchentlicher Unterrichtszeit. In dem einen derselben werden die Schüler mit Pap par­be= beiten, in dem anderen mit Holzarbeiten schäftigt. Zur Beteiligung an dem Unterricht können ältere

Schüler der Volksschule und auch der höheren Lehranstalten ( lettere vom 11. Lebensjahre ab) zugelassen werden.

Für Werkzeuge und Materialien, welche den Schülern während der Unterrichtszeit gestellt werden, sind von jedem derselben 2 Mart zu entrichten; die Schüler der höheren Lehranstalten haben außerdem noch ein Schulgeld von Mark zu bezahlen.

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Anmeldungen zum Unterricht werden Sa matag, den 1. Oktober, nachmittags 3 Uhr, in obengenanntem Schul­hause entgegengenommen.

Gießen, den 21. September 1910.

Der Schulvorstand: Mecum, Oberbürgermeister. Bekanntmachung.

Der Hohleichweg vom Untermühlwehr bis zu Bichlers Graben ist wegen Kanalisationsarbeiten vom 24. d. Mts. ab bis auf weiteres gesperrt.

Gießen, den 22. September 1910. Bürgermeisterei Gießen.

Mεecum.

Arbeitsvergebung.

Die zur Erweiterung der Schlachthofanlage erforder= lichen Schreinerarbeiten( 5 Lose) sollen Montag, den 10. Oktober d. I., vormittags 10 Uhr,

öffentlich vergeben werden.

Zeichnungen, Arbeitsbeschreibung und Bedingungen lie­gen bei uns zur Einsicht offen. Angebote auf Vordruck, der daselbst erhältlich, sind bis zum genannten Termin an uns einzureichen. Zuschlagsfrist 3 Wochen. Gießen, den 22. September 1910. Städt. Hochbauamt. Gerbel.

Künstlicher Dünger.

Die Lieferung von:

250 Zentner Kainit und

250 Zentner Thomasmehl( etwa 16proz.)

ist zu vergeben. Die Anlieferung hat bis 1. November zu erfolgen. Angebote sind bis 28. September, vormittags 11 Uhr, bei der Bürgermeisterei einzureichen.

Gießen, den 17. September 1910. Großherzogliche Bürgermeisterei.

J. V.: Keller.

Ein jüngerer intelligenter Schreibgehilfe wird zum alsbaldigen Eintritt gesucht. Bewerbungen mit Le­benslauf und Zeugnisabschriften sind unter Angabe der Ge­haltsansprüche alsbald hierher einzureichen.

Gießen, den 21. September 1910. Bürgermeisterei. Mecum.

mann, ihn als ein politisches Werkzeug betrachten will,

Handwerker, Hansabund und Regierung. schadet sich und den gewerblichen Intereffen.

Der Berliner Handwerkertag hat einen sehr erfreulichen Erfolg gehabt. Hauptsächlich deshalb, weil man im Rah men fachlicher Beratung blieb. Die für die Förderung des Handwerks wichtigsten Erörterungen tamen in drei For­derungen zum Ausdrucke, denen man in der Sache vorbe­haltlos zustimmen kann. Die eine Forderung ging dahin, es möge dafür gewirkt werden, daß auch Handwerker zu Mitgliedern der ersten Kammer ernannt würden. Diese Forderung ist sehr vernünftig und begründet. Denn die in den zweiten Kammern für ihre beruflichen Interessen wirkenden Handwerker sind vielfach durch parteipolitische u. Be taktische Fragen in der Vertretung ihrer spezifischen rufs- Interessen beengt, sie können sich nur selten durchsetzen. Allzuviel wird man von der Mitarbeit der Handwerker in den ersten Kammern auch nicht hoffen dürfen, doch wird ge­wiß gar oft sich die Gelegenheit ergeben, ein offenes Wort auch da zu sprechen. Und das ist immerhin schon etwas, was dem Handwerk und seinem gedeihlichen Fortschritt ben kann.

Dhe dritte Forderung des Handwerkertages betraf die Frage der Staatshilfe. Da tam u. a. die Mein ung zum Ausdruck: Selbsthilfe, nicht ein Füttern aus der Staatskrippe. Und es sprechen gar vielerlei Erfahrun gen dafür. Wir erinnern da z. B. an die Aktion zur Ge­werbeförderung in Desterreich. Männer von reicher Lebens­erfahrung, wie Hofrat Erner, und Männer von entschiede­ner Tatkraft auf dem Gebiete der gewerblichen Organisa­tion, wie Faber und Abg. Hueber, fönnen da ein Lied singen. Der Staat will, aber der Gewerbetreibende will oft nicht. So werden die für Gewerbeförderung ausgewor­fenen Kredite nur verhältnismäßig wenig beansprucht, der Hilfe zur Motorenanschaffung wird aus dem Wege gegan­gen; und merkwürdigerweise gerade von den deutsch- öster­reichischen Gewerbetreibenden, während Tschechen und Polen von der Staatshilfe mehr Gebrauch machen. Die Staats­hilfe hat also zweifellos irgend einen Haken, der Deutsche will eben Selbsthilfe, er will ein freier Mann der Tat, nicht ein Bittender sein im Kreise seiner Volksgenossen. Und da hat er ganz recht.

Die zweite wichtige Forderung war, dem Handwerker­und stleingewerbestande die Möglichkeit wohlfei Sihung der Stadtverordneten Gießens. ler Kreditbenübung zu schaffen. Diese Frage ist unseres Erachtens die wichtigste Angelegenheit für den modernen Gewerbestand. Man hat bei dieser Ge­Legenheit betont, daß gerade der Hansabund in dieser Hin ficht wirken sollte. Es scheint daher nicht genügend bekannt zu sein, daß der Hansabund speziell diese Frage bereits längst in die Hand genommen hat, wie aus einem Aus= schreiben uns bekannt ist, das der Hansabund im Frühjahr dieses Jahres erlassen hat.

Dieses Ausschreiben( 3 Preile zu 2000, 1000, 600 Mr., Termin 1. Oktober 1910, Berlin NW. 7, Dorotheenstraße 3) lautet: Durch welche praktisch durchführbaren Maßregeln fann das für Errichtung und Betrieb fleingewerblicher Un­ternehmungen erforderliche Anlage- und Betrtebskapital be­schafft werden?" Dem Preisgerichte gehört auch Tischler= Obermeister Rahardt- Berlin an. Wir glauben, daß gerade eine recht intensive Beteiligung der Gewerbetreibenden selbst an diesem Preisausschreiben jene Handhaben und Maß­regeln zu Tage fördern wird, die sich praktisch durchführen lassen, weil von praktisch im Gewerbe tätigen Männern aus ihrer reichen Erfahrung gewonnen. Also nur heran zur praktischen Mitarbeit, dann wird der Hansabund das sein, was er ja eigentlich sein soll und will, eine Hilfe und Stüße für die werftätig arbeitenden Stände des Gewerbes, der Industrie und des Handels. Wer, wie Herr von Pech­

Gießen, 22. Septbr. 1910. Die Tagesordnung, welche heute den Stadtverordneten zur Beratung vorlag, war mit 28 Punkten eine recht reich­haltige zu nennen. Da sich außerdem noch bei dem Punkt " Fahrplan der Straßenbahn" eine rege Aussprache entſpann, zu der auch die Frage der Weiterführung der elektrischen Bahn nach Wieseck Anlaß gab, so erreichten die öffentlichen Beratungen erst nach 3 Stunden ihr Ende. Erfreulich war besonders das Eintreten der Stadtverordneten für die Durchführung aller Wagen der roten Linie der elektr. Straßenbahn bis zu den Kasernen, sowie die Befürwort ung der Haltestellen Afterweg und Lindenplatz durch den Stadtv. Löber.

Eingangs der Sitzung fand die Auslosung von Schuldverschreibungen der Anleihen von 1893, 1894 und 1895 statt.

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Der 2. Punkt der Tagesordnung waren Mitteil ungen. Beig. Georgi war von dem Großherzog auf weitere 6 Jahre bestätigt worden. Er wurde durch Handschlag von O.-B. Mecum für sein Amt neu pflichtet und sprach seinen Dank für seine Wiederwahl aus.

ber=

Mit den Geschäftsleuten Gebrüder Stamm in der Schulstraße ist ein Abkommen getroffen worden, nach wel­

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21. Jahrg.

Bekanntmachung.

Vom Freitag, den 23. d. Mis., an befinden sich die Geschäftsräume des Elektrizitätswerks und der Straßen= bahn im neuen Verwaltungsgebäude, Lahnstraße 28, part. Gießen, den 21. September 1910. Elektrizitätswert und Straßenbahn der Stadt Gießen.

Stolte.

Bekanntmachung.

Aus der Louis Scheid- Stiftung sind am 11. Dezember die diesjährigen Zinsen in Gaben nicht unter 20 Mark an Witwen und Waisen armer Kaufleute, oder an arme Kaufleute selbst, sofern sie unverschuldet in Not ge­kommen sind, ohne Unterschied der Konfession zu verteilen. Meldungen nimmt das Armenamt, Asterweg 9, bis 15. Oftober 1910 entgegen.

Gießen, den 15. SepteGber 1910.

Die Armendeputation der Stadt Gießen.

Keller.

Obstversteigerung.

Montag, 26. September, soll das Abst auf den städt. Bäumen an Ort und Stelle versteigert werden und zwar: 1. vormittags 9 Uhr beginnend, am Krofdorfer Weg, hinter dem Güterbahnhof, bei der früheren Aktien- brauerei und am Leihgesternerweg, am Steinbacher Weg, auf dem Lutherberg, im Lärchenwäldchen, am Anneröder Weg und an der Licherstraße. Hier wird auch das Obst von den Bäumen am Wiesecker Weg mitversteigert. Im An schluß hieran werden die Kastanien an der Licherstraße und Kaiser- Allee versteigert;

2. nachmittags 2 Uhr beginnend, von dem Obstbaumstück an der Licherstraße. Die Obsternte besteht aus Tafel, Wirtschafts- und Kelterobst in größeren Mengen. Die Besichtigung des Obstbaumstücks ist von Dienstag nach­mittags ab gestattet. Unter den Aepfeln befinden sich Bors­top, Harberts- Reinette, Baumanns- Reinette, Parters Pep­ping, Kanada- Reinette, Goldparmaine 2C.

Die Zusammenkunft ist vormittags am Schlachthof, nach­mittags an der Kaserne an der Licherstraße. Gießen, den 19. September 1910.

Großh. Bürgermeisterei Gießen. Mecum.

Bekanntmachung.

Wegen Vornahme von Abbruchsarbeiten wird die Sand­gasse von der Neustadt bis an das Gail'sche Sprißenhaus auf etwa 10 Tage für den Fuhrwerts- und Personen- Ver fehr gesperrt.

Gießen, den 20. September 1910.

Großh. Polizeiamt Gießen. Gebhardt.

chem die mit dem Umbau der Ecke des Hauses Schulstraße 2 freiwerdende Straßenflächen in den Besitz der Stadt über­geht. Eine Eingabe des Nord- Ost- Vereins, welche sich gegen die Aufhebung der Haltenstellen der Straßenbahn am Afterweg und am Lindenplaß wandte, wurde auf den An­trag des O.-B. Mecum hin der Elektrizitätswerks- Depu tation zur etwaigen Antragstellung überwiesen.

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Puntte 3-15 waren Baugesuche. Rentner David Stamm wünscht an seinem Grundstück, Schulstraße 2, einen Balton anzubringen, für den eine Befreiung von dem § 2 der Ortsbauordnung notwendig war. Auf Befürwor­ten des Ausschusses wurde dem Gesuch stattgegeben. Mühlenbesizer Möser beabsichtigt auf seinem Anwesen, Rodheimerstraße 16, einen Anbau, welcher jedoch außer= halb des Ortsbauplanes liegt. Aus diesem Grunde eine Befreiung von dem§ 3 der Bauordnung erforder= E. Stoch lich, welche die Stadtverordneten erteilten. hatte um die Erlaubnis zur Anbringung von Balkonen mit einem Vorsprung von 45 Zentimeter an seinem Neubau in der Ederstraße nachgesucht. Die dadurch bedingte Dispens Dem von§ 2 der Ortsbauordnung wurde genehmigt. Bauunternehmer Scheppelmann wurde die Erlaub nis zur Errichtung eines Neubaues in der Rodheimerstraße unter der Bedingung gegeben, daß das Haus 4,50 Meter hinter die Fluchtlinie zurücktritt. An dem Neubau des Küfermeisters Wellhöfer in der Marburgerstraße sollen Baltone angebracht werden, gegen welche die Stadtverord­neten nichts einzuwenden hatten. Hauptmann Busse hatte sich an die Stadt mit einer Eingabe gewandt, welche um die Genehmigung zur Ausführung einer Holzverschal­ung an dem oberen Teil seines Villenneubaues in der Kaiser- Allee nächsuchte. Auf Befürworten des Ausschusses wurde Busse von der Verordnung des Jahres 1897 ent­bunden. Kolonialwarenhändler Maternus gedenkt in der Klinikstraße ein Gebäude aufzuführen, gegen das die Stadtverordneten unter der Bedingung nichts einzuwenden hatten, daß die Tiefe des Hauses nicht mehr als 5,85 mtr. beträgt. Kaufmann Bär hatte für seinen Neubau, Süd­anlage 15, um eine Befreiung von§ 7 der Polizei- Ver­ordnung nachgesucht, welcher untersagt, daß Kellerfenster nach außen aufschlagen. Diese Eingabe lehnten die Stadt­verordneten ab. auf Mühlenbesizer Möser wünscht der Flur 28 Nr. 57 eine Feldscheuer zu errichten. Die Be­freiung von dem§ 3 der Ortsbauordnung, welche infolge der Lage des fraglichen Grundstückes außerhalb des Orts­Agent Her­bauplanes erforderlich war, wurde erteilt. alten mann Schaumberger beabsichtigt auf einem Schweinestall in der Sandgasse eine Kaminanlage anzubrin gen. Da sich aber der genannte Bau sowohl wie die be­