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Redaktion, Tante Aus­

orfer- Blätter

frei!

Gießener Zeitung

Bezugspreis 40 pfg. monatlich

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( Neueste Nachrichten)

vorauszahlbar, vierteljährlich 1,20 Mt., durch die Post 1,50 Mt. frei ins Haus. Erscheint Dienstags, Donnerstags und Samstags. Zwei Extrabeilagen: Humoristische Blätter" und die Neue Lesehalle", Redaktion: liegen wöchentlich einmal gratis bei. Seltersweg 83.- Für Aufbewahrung oder Rücksendung nicht verlangter Manuskripte wird nicht garantiert. Telephon: Nr. 362.

Nr. 60.

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Erstes Blatt.

Enthält alle amil. Bekanntmachungen

der Großherzoglichen Bürgermeisterei

sowie vieler anderer

des Großherzoglichen Polizei Amtes

Behörden Oberhessens Expedition: Seltersweg 83.

Druck und Verlag der Gießener Verlagsdruckerei( Albin Klein).

Samstag, 2. April 1910

( Gießener Tageblatt)

Anzeigenpreis 15 Pfg.

die 44 mm breite Petitzeile oder deren Raum, auswärts 20 Pfg.; die 90 mm breite Petitzeile im Reklameteil 50 Pfg., auswärts 60 Pfg.; Tabellen mit 50% Aufschlag. Extrabeilagen werden nach Gewicht und Größe berechnet. Rabatt kommt bei Ueberschreitung des Zahlungs­zieles( 30 Tage), bei gerichtlicher Beitreibung oder bei Konkurs in Wegfall Platzvorschriften ohne Verbindlichkeit. Telephon: Nr. 362.

Amtliche Bekanntmachungen.

Bergebung von Wasserleitungsarbeiten.! Die zur Verlängerung der Wasserleitung in der Bahn­hofstraße zu Ettingshausen erforderlichen Ar­beiten und Lieferungen sollen öffentlich vergeben werden.

Arbeitsbeschreibungen und Bedingungen liegen währ­end der Dienststunden auf dem Amtszimmer des Unterzeich­neten, Zimmer Nr. 24, zur Einsicht offen, woselbst die An­gebote mit entsprechender Aufschrift versehen und postfrei bis Dienstag, den 3. Mai 1f. I s., vormittags 10 Uhr,

einzureichen sind.

Freie Wahl unter den Bewerbern bleibt vorbehalten. Zuschlagsfrist 3 Wochen.

Gießen, den 14. April 1910.

Der Großh. Kreisbauinspektor des Kreises

Gießen.

J. V.: Knö I I.

Vergebung von Kanilisationsarbeiten. Die zur Herstellung der Kanalisation in der Un= teren Bahnhofstraße zu Leihgestern erfor­derlichen Arbeiten und Lieferungen sollen öffentlich verge­ben werden.

Zeichnungen, Arbeitsbeschreibungen und Angebotsun­terlagen I egen auf dem Amtszimmer des Unterzeichneten offen und können Angebotsvordrucke daselbst käuflich erwor­ben werden.

Die mit entsprechender Aufschrift versehenen Angebote sind postfrei bis

Dienstag, den 3. Mai lf. I s., vormittags 10 Uhr,

bei dem Unterzeichneten einzureichen, woselbst die Eröffnung stattfindet. Freie Auswahl bleibt vorbehalten. Zuschlagsfrist 3 Wochen.

Gießen, 21. März 1910.

Der Großh. Kreisbauinspektor des Kreises

Gießen.

J. V.: Knö I I.

Betr.: Kleinpflasteranlage der Kreisstraße Gießen- Steinbach. Ausschreiben.

Die zur Herstellung der Kleinpflasteranlage der Kreis­straße Gießen- Steinbach erforderlichen Arbeiten und Liefer­ungen sollen auf dem Wege des öffentlichen Wettbewerbes bergeben werden.

Arbeitsbeschreibungen, Bedingungen und Zeichnungen liegen während der Dienststunden auf dem Amtszimmer des Unterzeichneten, Zimmer Nr. 23, zur Einsicht offen, wo­selbst die Angebote, deren Unterlagen gegen Erstattung der Herstellungskosten abgegeben werden, mit entsprechender Auf­schrift versehen, postfrei bis

Dienstag, den 3. Mai 1f. I., vormittags 10 Uhr, einzureichen sind.- Zuschlagsfrist 3 Wochen. Freie Wahl unter den Bewerbern vorbehalten. Gießen, den 20. April 1910.

Der Großh. Kreisbauinspektor des Kreises

Gießen.

J. V.: Knö I I.

Bekanntmachung.

Die am Montag, den 18. d. Mts. begonnene Ver­teigerung von Kleidungsstücken, Mö­beln 2c. wird am Montag, den 25. d. Mts., na ch mittags 2 Uhr im städt. Hospital, Seltersweg 11, fortgesetzt..

Gießen, den 20. April 1910. Die Armen- Deputation der Stadt Gießen.

Keller.

Der Termin der nächsten Reichstagswahlen.

Kürzlich ging die Nachricht durch die Presse, die näch ften Reichstagswahlen würden möglicherweise nicht erst An­fang 1912, sondern schon Ende 1911 stattfinden. Die Be fimmung in Artikel 13 der Verfassung, wonach der Reichs­tag alljährlich" einberufen wird, ist unbestritten dahin aus­zulegen, daß mindestens in jedem Jahre der Reichstag zu­sammentreten muß, daß aber auch eine mehrmalige Ein­berufung in einem Jahre zulässig ist. So ist auch 1870 der Reichstag dreimal, 1871 und 1874 je zweimal einberufen worden. Um den genauen Zeitpunkt des Ablaufs der Le­gislaturperiode, mit dem die Mandate erlöschen, zu bestim­men, muß man zunächst den Zeitpunkt des Anfangs fest­stellen. Es bestehen hier zwei Ansichten: nach der herrschen­den, die u. a. auch von unserer größten staatrechtlichen Autorität, Prof. Laband, vertreten wird, beginnt sie mit dem Tage der allgemeinen Wahl, nach anderer Ansicht mit dem Tage des ersten Zusammentritts. Sonach würde der

Befenntmachung

Die auf Dienstag, den 26. If. Mts. angesetzte General­versammlung des Kreisrinderzuchtvereins zu Gießen( Vogelsberger) wird hiermit verlegt auf: Dienstag, den 3. Mai 1910, nachmittags Uhr, in das Cafe Ebel zu Gießen. Gießen, den 22. April 1910.

Der Direktor des Kreisrinderzucht­vereins Gießen( Vogelsberger). Dr. Merck.

Bekanntmachung.

Zum Ortsbaustatut der Stadt Gießen vom 6. Juli 1888 ist folgender Nachtrag erlassen worden. Gießen, den 14. April 1910.

Bürgermeisterei Gießen.

Mecum.

Auf Grund des Artikels 2 der Allgemeinen Bauord­nung vom 30. April 1881 und der§§ 3-5, 7 und 9 der Ausführungsverordnung hierzu vom 1. Februar 1882 wird auf Beschluß der Stadtverordneten- Versammlung vom 5. August 1909 nach Anhören des Oberbürgermeisters und Be­gutachtung durch den Kreisausschuß mit Genehmigung Gr. Ministeriums des Innern vom 21. Dezember 1909 zu dem Ortsbaustatut für die Stadt Gießen folgender Nachtrag er­lassen:

Zu Artikel 59 der A. B. O. und 78 der Ausf.- Ver­ordnung. § 1.

Für die Bergstraße, Gartenstraße, Hofmannstraße und Moltkestraße wird offene Bauweise vorgeschrieben. Zu Artikel 59 der A. B. O."

§ 2.

Die an diesen Straßen zu errichtenden Gebäude dürfen nicht mehr als zwei Stockwerke über dem Erdgeschoß er halten und müssen von den Nachbargrenzen mindestens drei Meter entfernt bleiben. Ein Vorspringen von Treppen, Erkern, Balkonen und dergleichen bis auf 2 Meter Abstand von der Nachbargrenze ist zulässig.

Zu Artikel 37 und 59 der A. B. O.

§ 3.

Für die Höhe der Seiten und Hintergebäude und de­ren Entfernung von der Nachbargrenze gelten die Bestimm­ungen in§ 2. Solche Gebäude dürfen nur mit besonderer Zustimmung der Stadtverordneten- Versammlung und unter den von dieser etwa zu stellenden weiteren Bedingungen genehmigt werden.

Zu Artikel 59 der A. B. O.

§ 4.

Alle von einer Straße aus sichtbaren Außenseiten der Vorder, Hinter- und Seitengebäude müssen eine gefällige architektonische Ausbildung erhalten.

Zu Artikel 29 der A. B. O.

§ 5.

Anlagen der in§ 16 der Gewerbeordnung bezeichne­ten Art sind in den in§ 1 genannten Straßen unzulässig. § 6. Diese Bestimmungen treten mit ihrer Veröffentlichung in Kraft. Gießen, den 14. April 1910.

Bürgermeisterei Gießen.

Mecum.

Bekanntmachung.

Betr.: Ausführung der Gewerbeordnung; hier: Sonntags= ruhe in offenen Verkaufsstellen.

Wir bringen hiermit zur allgemeinen Kenntnis, daß auf Grund des Ortsstatuts vom 27. Juni 1892 am 1. und 8. Mai d. Js. als den zwei Sonntagen vor Pfingsten, die Beschäftigungszeit der Handlungsgehilfen 2c. 2c. und die Verkaufszeit für das gesamte Handelsgewerbe bis 7 Uhr abends ausgedehnt werden kann.

Gießen, den 19. April 1910.

Großherzogliches Polizeiamt.

Reinhart.

ersteren Ansicht zufolge die gegenwärtige Periode erst früh estens am 25. Januar 1912 endigen. Da nun nach der herrschenden Ansicht auch die Mandate sofort am Wahltage bezw. Stichwahltage mit allen durch sie begründeten Rech­ten und Pflichten in Kraft treten, fann tatsächlich eine all­gemeine Neuwahl frühestens an jenem Tage stattfinden, an dem die vorhergehende Periode endet. Wenn man die Wah­len früher stattfinden ließe, und dann in der Zwischenzeit infolge Kriegsausbruchs eine sofortige Einberufung des Reichstages nötig würde, so würden sich unlösbare Kon­flikte ergeben.

Seit Bestehen des Reichs ist dieser Grundsatz auch be achtet worden. Die Wahlen sind, soweit nicht der Termin durch Auflösung verschoben wurde, regelmäßig wieder auf fast denselben Tag anberaumt worden, so 1871 und 1874 auf den 10. Januar, 1881 und 1884 auf den 27.( 28.) Oftober, 1887 und 1890 auf den 21.( 20.) Februar, 1893, 1898, 1903 auf den 15.( 16.) Juni. Nur einmal ist der Termin mehrere Monate später gelegt worden: nachdem 1878

21. Jahrg.

Bekanntmachung.

Die Steigerer von Holz aus den Waldungen der Stadt Gießen werden aufgefordert, das auf dem Schießstandsgelände lagernde Holz in der Zeit vom 18. d. Mts. bis 2. Mai d. Is. abzufahren, da wäh­rend dieser Zeit dort keine Schießübungen stattfinden.

Gießen, den 16. April 1910.

Großh. Bürgermeisterei Gießen. J. V. Keller.

Bekanntmachung.

Betrifft; Die Vertilgung der Raupennester. Die Garten- und Feldbesißer der Gemarkung Gießen werden hiermit aufgefordert, bis zum 20. Mai 1910 ihre Bäume, Sträucher und Hecken von den Raupennestern zu reinigen.

Diejenigen, welche dieser Aufforderung nicht Folge lei­sten, verfallen in die in§ 368 des Reichsstrafgesetzbuches bestimmte Geld- oder Haftstrafe. Außerdem wird die Ver­tilgung der vorhandenen Raupennester auf Kosten des Säu­migen angeordnet werden.

Gießen, den 20. April 1910.

Großh. Bürgermeisterei Gießen. J. V.: Keller.

Bekanntmachung.

Nachstehende Bekanntmachung bringen wir hiermit zur öffentlichen Kenntnis.

Gießen, den 18. April 1910.

Großh. Bürgermeisterei Gießen. J. V.: Keller.

Bekanntmachung.

Betr.: Feldbereinigung in der Gemarkung Gießen links der Lahn 1. und 2. Teil.

In der Zeit vom 20. bis einschließlich 27. April 1910 liegen Werktags in der alten Gewerbeschule zu Gießen Asterweg- folgende Akten zur Einsicht der Beteiligten offen.

1. für Gießen links 2. Teil:

1. die Geldausgleichungsverzeichnisse von Gießen, Klein Linden, Heuchelheim und Wieseck;

2. ein Verzeichnis über Entschädigungen verschiedener Art;

3. das Hauptgeldausgleichungsverzeichnis;

4. ein Verzeichnis über nachträgliche Abschätzung von Obstbäumen;

2. Ese ein Machtrag zum Geldausgleichungsverzeichnis von Gießen links der Lahn 1. und 2. Teil. Einwendungen hiergegen sind bei Meidung des Aus­schlusses innerhalb der oben angegebenen Offenlegungsfrist im Offenlegungslokal schriftlich abzugeben. Friedberg, den 14. April 1910.

Der Großh. Feldbereinigungskommissär. gez. Schnittspahn, Gr. Kreisamtmann. Bekanntmachung

Weg entlang des Elettrizitätswertes von heute Wegen Vornahme von Kanalisationsarbeiten wird der an bis auf Weiteres für jeglichen Fuhr- und Radfahrver­fehr gesperrt.

Gießen, den 19. April 1910.

Großherzogliches Polizeiamt.

Reinhart.

Bekanntmachung.

Wir sehen uns veranlaßt, das Publikum darauf hinzu­weisen, daß bei Unfällen stets die nächste durch entsprech endes Schild gekennzeichnete Verbandsstelle der Freiwilli­gen Sanitätstolonne vom Roten Kreuz um Hilfeleistung an gerufen wird.

Sollte ein Transport von Kranten nach den Kliniken durch die Sanitätstolonne gewünscht werden, so ist eben­falls möglichst frühzeitig die nächst gelegene Verbandsstelle hiervon zu benachrichtigen.

Gießen, den 19. April 1910.

Großherzogliches Polizeiam t.

Reinhart.

| infolge der Auflösung die Wahl am 30. Juli stattfinden mußte, fand sie 1881 erst am 27. Oftober statt. Alle an­deren Terminverschiebungen waren die Folge von Auflös= ungen.

Gegen eine Verlegung auf eine spätere Zeit, wie sie 1881 infolge des höchst ungünstigen Zeitpunktes nötig wurde, sprechen feinerlei verfassungsrechtliche Bedenten. Denn nur für den Fall der Auflösung ist vorgeschrieben, daß binnen 60 Tagen Neuwahl erfolgen muß; in allen anderen Fällen besteht keine bestimmte Begrenzung. Nur aus Artifel 14 ist eine solche zu entnehmen: da der Reichstag mindestens in iedem Jahre einmal zusammentreten muß, dürften die Neuwahlen nur soweit hinausgeschoben werden, daß noch vor Ende 1912 die Eröffnung des nächsten Reichstages er­folgen fönnte. Will man also aus praktischen Gründen die nächsten Wahlen nicht im Januar stattfinden lassen, so kommt nur( da der Bundesrat von der Ausnahmeregel der Auf­lösung aus einem solchen Grunde natürlich keinen Gebrauch machen wird) die Verlegung auf einen späteren Termin

Seltersweg

83.