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Gießener Zeitung

( Neueste Nachrichten)

Bezugspreis 40 Pfg. monatlich Enthält alle amfl. Bekanntmachungen

-

vorauszahlbar, vierteljährlich 1,20 Mk., durch die Post 1,50 Mt. frei ins Haus. Erscheint Dienstags, Donnerstags und Samstags. Zwei Extrabeilagen: Humoristische Blätter" und die Neue Lesehalle", Redaktion: liegen wöchentlich einmal gratis bei. Seltersweg 83.- Für Aufbewahrung oder Rücksendung nicht verlangter Manuskripte wird nicht garantiert. Telephon: Nr. 362.

Nr. 59.

Belanntmachung

-

der Großherzoglichen Bürgermeisterei sowie vieler anderer

des Großherzoglichen Polizei Amtes Behörden Oberhessens Expedition: Seltersweg 83.

Druck und Verlag der Gießener Verlagsdruckerei( Albin Klein).

Donnerstag, 21. April 1910

( Gießener Tageblatt)

Anzeigenpreis 15 Pfg.

die 44 mm breite Petitzeile oder deren Raum, auswärts 20 Pfg.; die 90 mm breite Petitzeile im Reklameteil 50 Pfg., auswärts 60 Pfg.; Tabellen mit 50% Aufschlag. Extrabeilagen werden nach Gewicht und Größe berechnet. Rabatt kommt bei Ueberschreitung des Zahlungs­zieles( 30 Tage), bei gerichtlicher Beitreibung oder bei Konkurs in Wegfall Platzvorschriften ohne Verbindlichkeit. Telephon: Nr. 362.

Amtliche Bekanntmachungen.

Die Staatssteuerzettel für 1910 werden den Steuer= pflichtigen in den nächsten Tagen zugestellt.

Diejenigen Steuerpflichtigen, welche bis zum 1. Mai leinen Steuerzettel erhalten haben, werden aufgefordert, hiervon auf unserem Steuerbureau Anzeige zu erstatten. Gießen, den 18. April 1910. Großherzogliche Bürgermeisterei.

J. V.: Keller.

Bekanntmachung.

Nachstehende Bekanntmachung bringen wir hiermit zur öffentlichen Kenntnis.

Gießen, den 18. April 1910.

Großh. Bürgermeisterei Gießen. J. V.: Keller.

Bekanntmachung.

Betr.: Feldbereinigung in der Gemartung Gießen links der Lahn 1. und 2. Teil.

In der Zeit vom 20. bis einschließlich 27. April 1910 liegen Werktags in der alten Gewerbeschule zu Gießen Afterweg folgende Akten zur Einsicht der Beteiligten offen.

1. für Gießen links 2. Teil:

1. die Geldausgleichungsverzeichnisse von Gießen, Klein Linden, Heuchelheim und Wieseck;

2. ein Verzeichnis über Entschädigungen verschiedener Art;

3. das Hauptgeldausgleichungsverzeichnis;

4. ein Verzeichnis über nachträgliche Abschätzung von Obstbäumen;

2. He ein Machtrag zum Geldausgleichungsverzeichnis von Gießen links der Lahn 1. und 2. Teil. Einwendingen hiergegen sind bei Meidung des Aus­schlusses innerhalb der oben angegebenen Offenlegungsfrist im Offenlegungslokal schriftlich abzugeben. Friedberg, den 14. April 1910.

Der Großh. Feldbereinigungskommissär. gez. Schnittspahn, Gr. Kreisamtmann.

Bekanntmachung.

Die Steigerer von Holz aus den Waldungen der Stadt Gießen werden aufgefordert, das auf dem Schießstandsgelände lagernde Holz in der Zeit vom 18. d. Mts. bis 2. Mai d. Is. abzufahren, da wäh­rend dieser Zeit dort keine Schießübungen stattfinden. Gießen, den 16. April 1910.

Großh. Bürgermeisterei Gießen.

J. V. Ke II er.

Bekanntmachung.

Betr.: Die Ausführung der polizeilichtech­nischen Maß und Gewichts- Revi sion in Gießen.

Bekanntmachung.

Wir bringen hiermit zur Kenntnisnahme der Interes­senten, daß demnächst eine allgemeine Révision der Maße, Gewichte und Wagen in hiesiger Stadt vorgenommen wer­den wird. Mit Ausführung derselben wird ein Eichmeister und ein Schußmann betraut werden. Die Gewerbetreiben­den sind gehalten, diesen Beamten bei Meidung der Strafe des§ 369 Nr. 2 des Reichsstrafgesetzbuches alle in ihrem Betriebe benüßten Maße, Gewichte und Wagen vorzuzei­gen und die Prüfung derselben zu gestatten. Bei der Re­vision sich ergebende Vorschriftswidrigkeiten werden nach den angezogenen Geseßesstellen mit Geldstrafe bis zu 100 Mr. oder Haft bis zu 4 Wochen, auch mit Einziehung der un­vorschriftsmäßigen Maße, Gewichte und Wagen geahndet. Um Strafen möglichst zu verhindern und das Revi­sionsgeschäft zu beschleunigen, empfehlen wir den Interes­senten, ihre der Revision unterworfenen Gegenstände vorher bei dem Neuenweg Nr. 43 dahier amtierenden Großherzog­lichen Eichamt Gießen prüfen zu lassen. Die Vorrevisionen finden für die Gewerbetreibenden der nachbenannten Stra­Ben an den jeweils angegebenen Tagen statt und zwar: Bezirk I.

Vom 15. bis 31. April 1910: Kreuzplab, Seltersweg, Maigasse, Plockstraße, Teufelsluft­gärtchen, Johannesstraße und Diezstraße wohnen.

Bezirk II.

Vom 1.- 15. Mai 1910: Marktplatz, Mäusburg, Kir­chenplay, Lindenplay, Schulstraße, Schloßgasse, Kaplanei= gasse, Wagengasse, Wettergasse, Kirchstraße, Burggraben, Auf der Bach, Dreihäusergasse,

Bezirk III.

Vom 16.- 31. Mai 1910: Marktstraße, Rittergasse, Neustadt, Löbershof, Mühlgasse, Kornblumengasse, Westan­lage, Nordanlage, Oswaldsgarten, Hammstraße, Lahnstraße, Rodheimerstraße, Krofdorferstraße, Schüßenstraße, Hardt.

Bezirk IV.

21. Jahrg.

Bekanntmachung.

Betr.: Ausführung der Gewerbeordnung; hier: Sonntags= ruhe in offenen Verkaufsstellen.

Wir bringen hiermit zur allgemeinen Kenntnis, daß auf Grund des Ortsstatuts vom 27. Juni 1892 am 1. und 8. Mai d. Js. als den zwei Sonntagen vor Pfingsten, die Beschäftigungszeit der Handlungsgehilfen 2c. 2c. und die Verkaufszeit für das gesamte Handelsgewerbe bis 7 Uhr abends ausgedehnt werden kann.

Gießen, den 19. April 1910.

Großherzogliches Polizeiamt.

Reinhart.

Wir sehen uns veranlaßt, das Publikum darauf hinzu­weisen, daß bei Unfällen stets die nächste durch entsprech endes Schild gekennzeichnete Verbandsstelle der Freiwilli­gen Sanitätstolonne vom Roten Kreuz um Hilfeleistung an­gerufen wird.

Sollte ein Transport von Kranken nach den Kliniken durch die Sanitätstolonne gewünscht werden, so ist eben­falls möglichst frühzeitig die nächst gelegene Verbandsstelle hiervon zu benachrichtigen.

Gießen, den 19. April 1910.

Großherzogliches Polizeiamt.

Reinhart.

Wegen Vornahme von Kanalisationsarbeiten wird der Weg entlang des Elektrizitätswerkes von heute an bis auf Weiteres für jeglichen Fuhr- und Radfahrver­tehr gesperrt.

Gießen, den 19. April 1910. Großherzogliches Polizeiamt.

Reinhart.

Vergebung von Pflasterarbeiten.

Die Pflasterarbeiten für die Befestigung des Zugangs­weges zum Voltsbad von der Westanlage aus sollen Montag, den 25. d. Mts., vorm. 11% Uhr, äffentlich vergeben werden. Die Verdingungsunterlagen lie­gen während der Dienststunden bei uns zur Einsicht offen. Angebote auf Vordruck, der daselbst erhältlich, sind späte­stens bis zum vorgenannten Zeitpunkt verschlossen und mit entsprechender Aufschrift versehen an uns einzureichen. Zuschlagsfrist 4 Wochen.

Gießen, den 18. April 1910. Städtische& Tiefbauamt. Braubach.

Vom 1.- 15. Juni 1910: Bahnhofstraße, Tiefenweg, Kaplansgasse, Katharinengasse, Löwengasse, Wolkengasse, Schanzeustraße, Frankfurterstraße, Alicestraße, Wilhelm­straße, Liebigstraße, Leihgesternerweg, Riegelpfad, An den Bahnhöfen, Ebelstraße, Friedrichstraße, Hofmannstraße, Cred­nerstraße, Hillebrandstraße, Klinitstraße, Weßlarerweg, Gra- Vergebung von Maurer- u. Pflasterarbeiten.

benstraße, Hinter der Westanlage.

Bezirk V.

Zum Ortsbaustatut der Stadt Gießen vom 6. Juli 1888. phanstraße, Hessenstraße, Schiffenbergerweg, Ludwigsplay, ift folgender Nachtrag erlassen worden.

Gießen, den 14. April 1910.

Bürgermeisterei Gießen.

Mecum.

Auf Grund des Artikels 2 der Allgemeinen Bauord­nung vom 30. April 1881 und der§§ 3-5, 7 und 9 der Ausführungsverordnung hierzu vom 1. Februar 1882 wird auf Beschluß der Stadtverordneten- Versammlung vom 5. August 1909 nach Anhören des Oberbürgermeisters und Be­gutachtung durch den Kreisausschuß mit Genehmigung Gr. Ministeriums des Innern vom 21. Dezember 1909 zu dem Ortsbaustatut für die Stadt Gießen folgender Nachtrag er­

laffen:

Zu Artikel 59 der A. B. O. und 78 der Ausf.- Ver­§ 1.

ordnung.

Für die Bergstraße, Gartenstraße, Hofmannstraße und Moltkestraße wird offene Bauweise vorgeschrieben. Zu Artikel 59 der A. B. O.

§ 2.

Die an diesen Straßen zu errichtenden Gebäude dürfen nicht mehr als zwei Stockwerte über dem Erdgeschoß er­halten und müssen von den Nachbargrenzen mindestens drei Meter entfernt bleiben. Ein Vorspringen von Treppen, Erfern, Balkonen und dergleichen bis auf 2 Meter Abstand von der Nachbargrenze ist zulässig.

Zu Artikel 37 und 59 der A. B. O. § 3.1

Für die Höhe der Seiten und Hintergebäude und de ren Entfernung von der Nachbargrenze gelten die Bestimm= ungen in§ 2. Solche Gebäude dürfen nur mit besonderer Zustimmung der Stadtverordneten- Versammlung und unter den von dieser etwa zu stellenden weiteren Bedingungen genehmigt werden.

Zu Artikel 59 der A. B. D.

§ 4.

Alle von einer Straße aus sichtbaren Außenseiten der Vorder, Hinter- und Seitengebäude müssen eine gefällige architektonische Ausbildung erhalten.

Zu Artikel 29 der A. B. O.

§ 5.

Anlagen der in§ 16 der Gewerbeordnung bezeichne ten Art sind in den in§ 1 genannten Straßen unzulässig. § 6.

in Kraft.

Diese Bestimmungen treten mit ihrer Veröffentlichung Gießen, den 14. April 1910.

Bürgermeisterei Gießen.

Mecum.

Vom 16.- 30. Juni 1910: Neuenweg, Neuenbäue, Sonnenstraße, Erlengasse, Weidengasse, Gartenstraße, Ste­Ludwigstraße, Südanlage, Bismarckstraße, Goethestraße, Bleichstraße, Bergstraße, Löberstraße, Licherstraße, Kaiser­Allee, Wolfstraße, Moltkestraße, Eichgärten, Großer Stein­weg, Roonstraße, Gutenbergstraße.

Bezirk VI.

Vom 1.- 15. Juli 1910: Walltorstraße, Wetsteingasse, Wetsteinstraße, Lindengasse, Brandgasse, Brandplab, Kanz­leiberg, Hundsgasse, 3ozelsgasse, Asterweg, Schillerstraße, Braugasse, Steinstraße, Weserstraße, Dammstraße, Eder= straße, Schoktstraße, Marburgerstraße, Wieseckerweg sowie Ostanlage und alle anderen noch nicht aufgeführten Stra­ßen.

Im Interesse eines besseren Fortganges der Revisionen und um die Gewerbetreibenden vor unnötigen Kosten zu be­wahren, ist es unbedingt erforderlich, daß sämtliche zu prü­fenden Gegenstände in gehörig gereinigtem Zustande und reparaturbedürftige Maße und Wagen erst nach vollzogener Reparatur in das Eichlotal verbracht werden.

Gießen, den 10. April 1910.

Großh. Polizeiamt Gießen. Reinhart.

Bekanntmachung

Dienstag, den 26. April 1910, nachmit= tags Uhr, findet im Cafe Ebel zu Gießen die diesjährige ordentliche Generalversamm= lung unseres Vereins statt, wozu die Ausschußmitglieder, die sonstigen Mitglieder des Vereins und der angeschlossenen Ortszuchtvereine, sowie alle Interessenten ergebenst eingela­den werden.

Tagesordnung.

1. Rechnung 1909. 2. Voranschlag 1910.

3. Jahresbericht.

4. Verschiedenes.

Die Großherzoglichen Bürgermeistereien derjenigen Ge meinden, in welchen sich Mitglieder unseres Vereins und Züchter von Vogelsbergervieh befinden, werden ergebenst ersucht, vorstehende Bekanntmachung ortsüblich veröffentlichen zu lassen.

Gießen, den 16. April 1910.

Der Direttor

des Kreisrinderzuchtvereins Gießen ( Vogelsberger).

Dr. Merck, Gr. Regierungsrat.

Die Maurer- und Pflasterarbeiten für die Neubefestig­ung der Bürgersteige in der Ebelstraße zwischen Riegelpfad und Wilhelmstraße sollen

Montag, den 25. d. Mts., vorm. 11 Uhr, äffentlich vergeben werden. Die Verdingungsunterlagen lie­gen während der Dienststunden bei uns zur Einsicht offen. Angebote auf Vordruck, der daselbst erhältlich, sind späte­stens bis zum vorgenannten Zeitpunkt verschlossen und mit entsprechender Aufschrift versehen an uns einzureichen. Zuschlagsfrist 4 Wochen.

Gießen, den 18. April 1910.

Städtisches Tiefbauamt.

Braubach.

Lieferung von Fußbodenöl.

Die Lieferung von zirka 1870 Kilogramm Fußboden­

öl für die städtischen Gebäude soll

Samstag, den 23. April ds. J., vormittags 10 Uhr,

öffentlich vergeben werden.

Bedingungen liegen während der Amtsstunden bei uns zur Einsicht offen. Angebote auf Vordruck, der daselbst er­hältlich, sind bis zum genannten Zeitpunti an uns einzu­reichen. Zuschlagsfrist 6 Wochen.

Gießen, 12. April 1910.

Städt. Hochbauamt. Gerbel.

Bergebung von Pflasterarbeiten.

Die Pflasterarbeiten für die Neubefestigung der Liebig­straße zwischen Frankfurterstraße und Oberhessischen Eisen­bahn sollen

Mittwoch, den 20. April ds. Js., vormittags 11½ Uhr,

öffentlich vergeben werden. Die Verdingungsunterlagen lie gen während der Dienststunden bei uns zur Einsicht offen. Angebote auf Vordruck, der daselbst erhältlich, sind späte­stens bis zum vorgenannten Zeitpunkt verschlossen und mit entsprechender Ausschrift versehen an uns einzureichen. Zuschlagsfrist 4 Wochen.

Gießen, den 13. April 1910.

Städtisches Tiefbauamt.

Braubach.

Bekanntmachung.

Die am Montag, den 18. d. Mts. begonnene Ver= steigerung von Kleidungsstücken,= beln 2c. wird am Montag, den 25. d. Mts., na ch mittags Uhr im städt. Hospital, Seltersweg 11, fortgesetzt.

Gießen, den 20. April 1910.

Die Armen Deputation der Stadt Gießen. Keller.