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Gießener Zeitung

( Neueste Nachrichten)

Bezugspreis 40 pfg. monatlich Enthält alle amfl. Bekanntmachungen

vorauszahlbar, viertefjährlich 1,20 Mt., durch die Post 1,50 Mr. frei ins Haus. Erscheint Dienstags, Donnerstags und Samstags. Zwei Extrabeilagen: Humoristische Blätter" und die Neue Lesehalle", liegen wöchentlich einmal gratis bei. Redaktion: Seltersweg 83. Für Aufbewahrung oder Rücksendung nicht verlangter Manuskripte wird nicht garantiert. Telephon: Nr. 362.

Nr. 97.

Bekanntmachung

der Großherzoglichen Bürgermeisterei

sowie vieler anderer

des Großherzoglichen Polizei Amfes

11

Behörden Oberhessens Expedition: Seltersweg 83.

Druck und Verlag der Gießener Verlagsdruckerei( Albin Klein).

Dienstag, 19. Juli 1910

( Gießener Tageblatt)

Anzeigenpreis 15 Pfg.

die 44 mm breite Petitzeile oder deren Raum, auswärts 20 Pfg.; die 90 mm breite Petitzeile im Reklameteil 50 Pfg., auswärts 60 Pfg.; Tabellen mit 50% Aufschlag. Extrabeilagen werden nach Gewicht und Größe berechnet. Rabatt kommt bei Ueberschreitung des Zahlungs­zieles( 30 Tage), bei gerichtlicher Beitreibung oder bei Konkurs in Wegfall Platzvorschriften ohne Verbindlichkeit. Telephon: Nr. 362.

Amtliche Bekanntmachungen.

Vom 5. August bis 22. September d. Js. wird vor­aussichtlich feine Sibung der Stadtverordneten- Versammlung abgehalten. Dringliche, die Beschlußfassung der Stadt Ver ordneten- Versammlung erfordernde Angelegenheiten sind daher spätestens bis zum 24. d3. Mts. bei uns vorzulegen. Gießen, den 16. Juli 1910.

Bürgermeisterei.

Mecum.

Bekanntmachung.

Es sind zu vergeben, die 3 insen aus der Stiftung ber Daniel Moog Ww. am 2. Oftober an hiesige be­dürftige unbescholtene Witwer und Witwen. Meldungen nimmt das Armenamt, Asterweg 9, bis 5. August entgegen. Gießen, den 16. Juli 1910.

Großherzogliche Bürgermeisterei.

Keller.

Bekanntmachung.

Der letzte diesjährige öffentliche Impstermin für die Erstimpflinge der Stadt Gießen findet am Mittwoch, den 20. Juli d. Js. statt.

Gießen, 14. Juli 1910.

Großh. Bürgermeisterci Gießen.

J. V.: Keller.

Bekanntmachung.

Betrifft: Gesuch der Firma R. Sternburg zu Weilburg um Genehmigung zum Umbau der Seifenfabrik Gießen, Marburgerstraße 44.

in

Die nachstehende Bekanntmachung Großherzoglichen Kreis­amts Gießen bringen wir zur öffentlichen Kenntnis. Gießen, den 13. Juli 1910.

Bürgermeisterei Gießen.

Betrifft: Wie oben.

J. V.: Keller.

Betanntmachung.

auf

Die Firma R. Sternburg, Weilburg, beabsichtigt dem Grundstück Flur 2 Nr. 257 und 256 9-10 der Ge martung Gießen eine Seifenfabrit umzubauen.

Pläne und Beschreibung hierüber liegen 14 Tage lang, vom Erscheinen dieses in der Darmstädter Zeitung bezw. im Kreisblatt für den Kreis Gießen an gerechnet, auf dem Bu reau der Gr. Bürgermeisterei Gießen zur Einsicht der In­teressenten offen. Etwaige Einwendungen sind binnen dieser Frist bei Meidung des Ausschlusses bei Großh. Bürgermei

fierei Gießen vorzubringen.

Gießen, den 11. Juli 1910.

Großh. Kreisamt Gießen. J. V. gez.: Langermann. Bekanntmachung.

1100

Betr.: Die Abhaltung des Jugendfestes. Donnerstag, den 28. Juli 1. J., nachmittags von 2 Uhr ab, wird das diesjährige Jugend­fest im Philosophenwalde abgehalten werden.

Zwecks Aufrechterhaltung der öffentlichen Ordnung und Sicherheit bestimmen wir hiermit, daß am genannten Tage von Uhr nachmittags ab der Fuhrwerksverkehr nach dem Philosophenwalde nur den Mittelweg entlang und von da

Königin Luise von Preußen.

daß die

Ein Jahrhundert ist am 19. Juli d. Js. dahingegan­gen, seit die Königin Luise, erst 34 Jahre alt, den Ihren und dem Vaterlande durch den Tod entrissen wurde. Ihr Andenken aber lebt fort im Herzen des Volkes und wird fortleben, solange es Menschen gibt, die zu der hehren, würdevollen Hoheit einer idealen Frauengestalt bewundernd aufblicken. Von der strahlenden Sonne weiß man, sie Flecken hat, und von den berühmtesten Menschen, über die Erde gegangen sind, verzeichnet die Geschichte auch Züge, die ihr Bild in minderem Glanz! erscheinen lassen. Das Bild der Königin Luise dagegen wird durch keinen häßlichen Zug entstellt; es ist fleckenlos der Nachwelt über­liefert. So viele Federn auch ihr Lebensbild gezeichnet ha­ben, alle stimmen überein in der bewundernden Verehrung für die Dahingeschiedene. Napoleon, ihr höchster Feind, bekennt nach der Zusammenkunft in Tilsit seinem Minister Talleyrand: Ich wußte, daß ich eine schöne Königin jehen würde, aber ich habe die schönste Königin und zugleich die interessantefte Frau gefunden." Der alte Haudegen Blü= cher geriet bei der Nachricht ihres Todes ganz außer sich und schrieb: Ich bin wie vom Blitz getroffen. Der Stolz der Weiber ist also nun von der Erde geschieden. Gott im Himmel, fie muß for uns zu gut gewesen sind. In meiner jeßigen Stimmung is mich nichts lieber, als das ich er­fahre: die Welt brennt an allen vier Ecken und Enden." Und doch war Königin Luise vom Schicksal vor eine schwere Aufgabe gestellt. Auf der glanzumgebenen, viel beneideten Höhe eines Königsthrones hat sie die schwersten Schicksals­daß schläge zu erdulden gehabt; sie hat erfahren müssen, Kronen gar hart drücken. Sie fonnte mit Recht Goethes Wort auf sich anwenden: Wer nie sein Brot mit Tränen , wer nie die fummervollen Nächte auf seinem Bette wei­nend saß, der fennt euch nicht, ihr himmlischen Mächte."

Als Kind von 6 Jahren verlor sie durch den Tod ihre Mutter; 5 verwaiste Kinder blieben zurück. Die Sorge um diese Kinder legte es dem Vater nahe, sich wieder zu ver­

zurück nach der Stadt nur durch die Eichgärten, von 6 Uhr nachmittags ab aber in umgekehrter Richtung zu be= werkstelligen ist.

Das Publikum wird gebeten, sich nicht in den Zug hin­einzudrängen, auch nicht die Spielplätze im Philosophen= walde zu betreten oder in die Spiele einzugreifen und ins­besondere beim Passieren des Zuges durch die Festplatein­gänge diese freizulassen.

Gießen, den 15. Juli 1910.

Großherzogl. Polizeiamt.

Gebhardt.

Bekanntmachung.

In der Zeit vom 9. bis 16. Juli 1910 wurden in hiesiger Stadt

gefunden: 2 Ringe, 1 Zwicker, 1 Satteltasche mit Inhalt, 1 Rasiermesser und 1 Damenuhr;

berloren: 1 schwarzer Stock mit Silbergriff, 1 Panamahut, 1 3wider, 1 schwarzer Regenschirm, 1 Um­Gang und 1 silberne Damenuhr mit Goldrände. Entflogen: 1 Papagei.

3ugeflogen: 1 Kanarienvogel.

Die Empfangsberechtigten der gefundenen Gegenstände belieben ihre Ansprüche alsbald bei uns geltend zu machen. Die Abholung der gefundenen Gegenstände kann an jedem Wochentag von 11-12 Uhr vormittags und 4-5 Uhr nachmittags bei unterzeichneter Behörde Zimmer Nr. 1 erfolgen.

Gießen, den 16. Juli 1910.

Großherzogliches Polizeiamt.

Gebhardt.

Bekanntmachung.

an

Wegen Vornahme von Straßenarbeiten wird die Süd­anlage zwischen Bleichstraße und Selterstor von heute bis auf Weiteres für jeglichen Fuhrwerfs- und Radfahrver­fehr gesperrt.

Gießen, den 15. Juli 1910.

Großherzogliches Polizeiamt.

Gebhardt.

Warnung.

Schon wiederholt ist vor dem unlauteren Geschäftsge­bahren zahlreicher inländischer und besonders ausländischer Unternehmen von sog. Serienlos- Spielgesellschaften gewarnt worden.

Das Wesen dieser Unternehmen besteht darin, daß der Unternehmer einen Anteil an Serienlosen oder die Aussicht auf den Gewinn aus einer größeren oder fleineren Anzahl solcher Lose verkauft und daß die Zahlung des Kaufpreises in der Regel in Raten erfolgen fann.

Der Betrieb dieser Geschäfte ist strafbar. Denn handelt es sich um den Verkauf von Gewinnaussichten, so ist dies als öffentliche Veranstaltung einer Lotterie ohne obrigkeit liche Erlaubnis anzusehen(§ 286 des R.-S.-G.-Bl.), und werden Losanteile gegen Teilzahlungen vertauft, so liegt ein Vergehen gegen§ 7 des Reichsgesetzes, betreffend die Abzahlungsgeschäfte, bom 16. Mai 1894( R.-Ges.-Bl. S. 450) vor. Der gewerbsmäßige Verkauf von Los- Anteilen wird aber auch in der Regel gegen das Großherzoglich Hessische Geseß, betr. den Handel mit Anteilen und Ab= schnitten von Losen zu Lotterien und Ausspielungen, vom 11. April 1896( Reg.-BI. S. 47) verstoßen.

Es kommt ferner das Großh. Hess. Gesetz vom 14. Februar 1906( Reg.-Bl. S. 45) in Betracht, wonach das

heiraten, er wählte die Schwester seiner ersten Gattin. Doch auch diese starb schon nach dem ersten Jahre der Ehe und hinterließ ihrem Gatten noch einen Sohn. So wären nun 6 unmündige Kinder zu erziehen. Der Vater, der Herzog Karl von Mecklenburg, war bis dahin Gouverneur der da­maligen englischen Provinz Hannover gewesen. Die harten Schläge hatten ihm seinen bisherigen Aufenthaltsort Han­nover und den Dienst verleidet; er zog sich nach Darmstadt zurück und übertrug das schwierige Amt der Erziehung so vieler Kinder seiner Mutter, der Landgräfin von Hessen. Mit echt großmütterlicher Liebe hat sich die edle Dame die­ser Aufgabe hingegeben. Heiter und lebensfroh wuchs Prin­zeß Luise heran. Frühzeitig zeigten sich aber auch schon bei ihr die edlen Eigenschaften des Herzens, die sie ihr ganzes Leben hindurch auszeichneten. Viele liebliche Züge aus die­ser ersten Jugendzeit befunden diese Herzensgüte. Körper­liche Anmut und wahrer Seelenadel zeigten sich aufs in­nigste vereint. Prinzeß Luise entwickelte sich zu jungfräu­licher Schönheit. Ein bestridender Zauber ging von ihr aus und nahm die Herzen für sie ein. Dieser Zauber wirkte darum so mächtig, weil er nicht gleißnerischer Schein, son­dern der Ausfluß ungefünftelter, natürlicher Anmut war. Kein Wunder, daß der schlichte, allem unwahren abholde Kronprinz von Preußen, der nachmalige König Friedrich Wilhelm 3., beim ersten Anblick dieser holden Mädchen= fnospe in herzlicher, inniger Liebe entbrannte und sich ge­lobte: Diese oder teine andere!" Es ist allgemein bekannt, daß diese Heirat aus innerster Herzensneigung entsprungen und daß die Ehe, bis der Tod sie schied, eine vorbildlich glückliche gewesen ist. Die ersten Jahre dieses Ehelebens find des Lebens Sonnenglanz für beide Gatten gewesen. Diese Jahre haben aber auch das Gold der Treue für das ganze Leben geprägt. Am Hofe des Schwiegervaters schritt Kronprinzessin Luise wie eine Lichtgestalt dahin, ohne daß das wenig saubere Treiben dieses Hofes auch nur den Saum ihres Gewandes zu berühren vermocht hätte. Was Schiller von dem Mädchen aus der Fremde zu berichten weiß, galt auch von ihr: Beseligend war ihre Nähe, und alle Herzen

21. Jahrg.

Spielen in außerhessischen Lotterien, die nicht mit ſtaatl. Genehmigung im Großherzogtum Hessen zugelassen sind, bei Geldstrafe bis zu 600 Mart im Großherzogtum Hessen ver­boten ist.

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Wenn hiernach einerseits derjenige, der einer derarti­gen Serienlosgesellschaft beitritt, nicht nur hierdurch an dem strafbaren Tun des Unternehmers beteiligt, son­dern in den meisten Fällen( sofern es sich nämlich nicht ausschließlich um im Großherzogtum Hessen zugelassene Lot­terielose handelt) selbst eine mit empfindlicher Strafe be­drohte Handlung begeht, so ist andererseits hiermit für ihn in den meisten Fällen auch eine erhebliche Vermögensschä­digung verbunden, wie sich aus Nachstehendem ergibt.

Die Serienlosgesellschaften beruhen fast alle ohne Aus­nahme auf schwindelhafter Grundlage. Die Beitrittserklär ungen lassen die Natur des Geschäfts und die den Teil- nehmern zustehenden Rechte nicht flar erkennen. Das Pub­likum wird durch die Anpreisung, daß jedes Los gewinnt und Nieten nicht eristieren, sowie durch die fettgedruckten Gesamtbeträge der Gewinne angelockt. Dabei ist meist nicht bekannt und kann auch aus den Anfündigungen gar nicht ersehen werden, daß die Zahl der Teilnehmer an den frag­lichen Gesellschaften unbeschränkt ist, die Summen der ein­zelnen Beträge den von dem Unternehmer gezahlten Kaul­preis der Lose um ein vielfaches übersteigen und daß des­halb der aus den Teilnehmer entfallende Gewinnbetrag fast ausnahmslos nur einen verschwindenden Teil der Gesamt­summe der gezahlten Beiträge ausmachen wird. Dazu be steht nicht einmal die Gewähr, daß der Unternehmer sich im Besiße der Lose befindet, an denen die Teilnehmer einen Anteil erwerben sollen. Zweifel der letzterwähnten Art sind namentlich hinsichtlich der ausländischen Unternehmer gerecht­fertigt, welche das Geschäft in Deutschland betreiben oder durch Agenten betreiben lassen.

Wir sehen uns veranlaßt, auf diese Gesichtspunkte wie­derholt hinzuweisen, da troß häufiger Warnungen in der Presse, trop zahlreicher Bestrafungen von Unternehmern der­artiger Spielgesellschaften, troß der traurigen Erfahrungen tieler Spieler sich immer noch Leute finden, die auf bie verlockenden Anerbieten dieser flugen Geschäftsunternehmer hereinfallen, namentlich wenn diese unter einer hochtraben­den Firma wie" Internationale Vereinsbant", Nationale Renten und Kreditbant"," Deutsch- Desterreichisches Bank- effetten und Kommerzhaus" oder dergleichen auftreten. Gießen, den 11. Juli 1910.

Großh. Polizeiamt Gießen. Gebhardt.

Arbeitsvergebung.

Zur Entwässerung des Gebietes rechts der Lahn sollen die Arbeiten für die Verlegung eines doppelten ders, sowie für die Herstellung des anschließenden To n= rohrkanales,

Samstag, den 30. Juli dieses Jahres, nachmittags 3 Uhr,

vergeben werden. Die Verdingungsunterlagen liegen bei uns offen und werden gegen Erstattung der Soften abgegeben. Angebote sind verschlossen und mit entsprechender Aufschrift versehen, bis zum vorgenannten Zeitpunkt an uns einzu reichen.

Zuschlagsfrist 6 Wochen.

Gießen, den 16. Juli 1910.

Städtisches Tiefbauamt.

Braubach.

die

wurden weit; doch eine Würde, eine Höhe entfernte Vertraulichkeit." An geistiger Begabung ihren Gatten weit überragend, fühlte sie sich doch am wohlsten als Hausfrau und Mutter der Kinder". Gutsfrau von Pareß zu sein, dünkte ihr beneidenswert. Ganz und gar fremd war ihr das franthaste, sogenannte Nichtverstandensein" unserer heutigen überreizten Modedamen; sie war eine an Körper und Geist gesunde deutsche Frau. Die Liebe zum Gatten und zu den Stindern war bei ihr treudeutsch, wahr und echt.

Am herrlichsten offenbarte sich die Seelengröße der Kö­nigin Luise in der Zeit des Unglücks. Des Vaterlandes Sturz beugt zwar die Dulderin nieder bis zur Hoffnungs losigkeit, aber sie richtet sich bald wieder auf und wird an dern eine Trösterin. Schwertrant flüchtet sie im strengen Winter von 1807 an die äußerste Ostgrenze des Reiches, nichtahnend, daß 5 Jahre später der Sieger von Jena, ihr größter Hasser, herabgeschleudert aus stolzer Höhe, im Schlit­ten finster vor sich hinbrütend, den Weg in umgefehrter Richtung dahinjagen würde. Die Ursache der Niederlage Preußens ertennt die Königin flar: Wir sind auf den Lor­sie. beeren Friedrichs des Großen eingeschlafen", schreibt Die Anmaßung des übermütigen Siegers aber pariert sie treffend, wenn sie Napoleon antwortete:" Dem Ruhme Fried­richs des Großen war es erlaubt, uns über unsere Sträfte zu täuschen". Die Königin war sich vollkommen flar, auf allein welcher Grundlage die Wiedergeburt des Staates möglich war; sie beginnt die Reformation zunächst am eig­nen Herde; ihr Familienleben ward vorbildlich für Palast und Hütte. Friedrich Wilhelm 3. betennt:" Du, liebe Luise, bist mir im Unglück noch lieber und werter geworden. Nun Jhre weiß ich aus Erfahrung, was ich an Dir habe". Söhne sollen tüchtige Männer werden, damit sie wieder erobern, was verloren worden ist. Sie ist die zärtlichste Gattin und sorglichste Mutter. Um des Vaterlandes willen bringt sie das vergebliche Opfer ihrer schwersten Demütig­ung vor dem stolzen Sieger. Ob Napoleon, als er später auf dem einsamen Felseneilande St. Helena Zeit genug hatte, über die Vergangenheit nachzudenken, wohl der Ge­