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Eintritt 75 Pfg.

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Gießener Zeitung

( Neueste Nachrichten)

Bezugspreis 40 Pfg. monatlich vorauszahlbar, vierteljährlich 1,20 Mt., durch die Post 1,50 Mt. frei ins Haus. Erscheint Dienstags, Donnerstags und Samstags. Zwei Extrabeilagen: Humoristische Blätter" und die Neue Lesehalle", liegen wöchentlich einmal gratis bei. Redaktion: Seltersweg 83. Für Aufbewahrung oder Rücksendung nicht verlangter Manuskripte wird nicht garantiert. Telephon: Nr. 362.

Nr. 84.

Bekanntmachung

10

Enthält alle amfi. Bekanntmachungen

der Großherzoglichen Bürgermeisterei

sowie vieler anderer

des Großherzoglichen Polizei Amtes

Behörden Oberhessens Expedition: Seltersweg 83.

Druck und Verlag der Gießener Verlagsdruckerei( Albin Klein).

Samstag, 1. Juni 1910

( Gießener Tageblatt)

Anzeigenpreis 15 pig.

die 44 min breite Petitzeile oder deren Raum, auswärts 20 Pig.; die 90 mm breite Petitzeile im Rettameteil 50 Pfg., auswärts 60 Pig.; Tabellen mit 50° Aufschlag. Extrabeilagen werden nach Gewicht und Größe berechnet. Rabatt kommt bei leberschreitung des Zahlungs­zieles( 30 Tage), bei gerichtlicher Beitreibung oder bei Konkurs in Wegfall Plasvorschriften ohne Verbindlichkeit. Telephon: Nr. 362.

Amtliche Bekanntmachungen.

Der bisherige Oftroi- Inspektor Ludwig Mäser ift zum Stadtrechner ernannt und verpflichtet wor Er hat seinen Dienst heute angetreten. Gießen, den 16. Juni 1910.

den.

Großherzogliche Bürgermeisterei.

J. V.: Keller.

Bekanntmachung.

Wegen Vornahme von Kanalisationsarbeiten wird die Sammstraße zwischen den Unterführungen an der Westan­lage und an der Neustadt von heute an bis auf weiteres für jeglichen Fuhrwerts- und Radfahrverkehr gesperrt. Gießen, den 17. Juni 1910.

Großherzogliches Polizeiamt.

J. V.: Pfeffer.

Arbeitsvergebung.

Die Maurer- und Pflasterarbeiten für die Neubefestig­ung des Großen Steinweges und des Eichweges sollen Mittwoch, den 22. Juni. Is., vormittag 3 10 Uhr,

öffentlich vergeben werden.

Die Verdingungsunterlagen liegen während der Dienst­famden bei uns zur Einsicht offen. Angebote auf Vordruck, ber daselbst erhältlich, find spätestens bis zum vorgenann ten Zeitpunkt verschlossen und mit entsprechender Aufschrift bersehen an uns einzureichen. Zuschlagsfrist 4 Wochen. Gießen, den 14. Juni 1910.

Städt. Tiefbauamt. Braubach.

Arbeitsvergebuna.

Die Maurer- und Pflasterarbeiten für die Neubefestig­ung der Sentenbergstraße sollen

Mittwoch, den 22. Juni ds. Js., vormittag 3 10% Uhr, öffentlich vergeben werden.

Die Verdingungsunterlagen liegen während der Dienst­Stunden bei uns zur Einsicht offen. Angebote auf Vordruck, ber daselbst erhältlich, sind spätestens bis zum vorgenann ten Zeitpunkt verschlossen und mit entsprechender Aufschrift bersehen an uns einzureichen. Zuschlagsfrist 4 Wochen. Gießen, den 14. Juni 1910.

Städt. Tiefbauamt.

Braubach.

Arbeitsvergebung.

Die Maurer- und Pflasterarbeiten für die Neubefestig= mg der Licherstraße sollen

Mittwoch, den 22. Juni ds. Is., vormittags Uhr,

öffentlich vergeben werden.

Die Verdingungsunterlagen liegen während der Dienst­stunden bei uns zur Einsicht offen. Angebote auf Vordruck, der daselbst erhältlich, sind spätestens bis zum vorgenann ten Zeitpunkt verschlossen und mit entsprechender Aufschrift versehen an uns einzureichen. Zuschlagsfrist 4 Wochen. Gießen, den 14. Juni 1910. Städt. Tiefbauamt. Braubach.

-

Arbeitsvergebung.

Die Erd-, Maurer- und Asphaltarbeiten für die Neube­festigung der Schloßgasse sollen

Mittwoch, den 22. Juni ds. Is., vormittags 11½ Uhr,

öffentlich vergeben werden.

Die Verdingungsunterlagen liegen während der Dienst­stunden bei uns zur Einsicht offen. Angebote auf Vordruck, der daselbst erhältlich, sind spätestens bis zum vorgenann­ten Zeitpunkt verschlossen und mit entsprechender Aufschrift versehen an uns einzureichen. Zuschlagsfrist 4 Wochen. Gießen, den 14. Juni 1910. Städt. Tiefbauamt. Braubach.

Bekanntmachung.

Wegen Vornahme von Revisionsarbeiten im Maschinen­haus des Elektrizitätswertes wird am Sonntag, den 19. Juni d. Js., von bis 6 Uhr morgens das samte Kabelnet ausgeschaltet und die Stromlieferung un­terbrochen, was wir den Konsumenten hiermit zur Kennt­nis bringen.

Gießen, den 16. Juni 1910. Elektrizitätswert u. Straßenbahn der Stadt Gießen. J. V.: Dipl.- Ing. Schmit.

Bekanntmachung.

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Die unterm 26. Mai 1910 angeordnete Sperre der Lie­bigstraße am Uebergang über die Oberh. Bahn wird hier­mit aufgehoben.

Gießen, den 14. Juni 1910.

Großherzogl. Polizeiamt.

Gebhardt.

Vergebung von Pflasterarbeiten.

Die Erd-, Maurer und Asphaltarbeiten für die Neube­festigung der Brandgasse sollen

Das neue hessische Gemeindeßteuergelek. sein, die Grund und Gewerbesteuer einer durchgreifenden

Der Finanzausschuß der zweiten Kammer hat den neuen Gesetzentwurf über die Gemeindeumlagenreform so­eben fertiggestellt; er wird den Hauptberatungsgegenstand fuhr, Dresden 2. 2 der Sommertagung des Landtages bilden. Die Neuregel­ung des Gemeindesteuerwesens ist eine allseitig anerkannte Notwendigkeit. Bereits 1904 ist ein Gefeßentwurf von der Zweiten Kammer beraten und genehmigt, von der Ersten

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sümtl. System, Kom Borſchlag der Regierung, bei der Veranlagung zur Grund­ten, Minerva, F Rammer aber fallen gelassen worden, weil namentlich der erlaubt, wenig fteuer lediglich den gemeinen Wert als Unterlage zu neh funktionierend, spomen und den Ertragswert auszuscheiden, nicht den Beifall

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Die erste Aufgabe der neuen Gesetzgebung aber muß sein, die Grund und Gewerbesteuer einer durchgreifenden Reform zu unterziehen, die Grundsteuer, die bei dem Grund und Boden auf den alten Grundsteuerkapitalien von 1824 und bei der Gebäudesteuer auf Schäßungen der 1860er Jahre beruhen, und der Gewerbesteuer, deren Aufbau eben­falls auf veralteten Grundlagen gestüßt ist; sie können un­ter feinen Umständen aufrecht erhalten werden, da sie we­der Rücksicht auf das im Gewerbe arbeitende Anlage- und Betriebskapital nimmt, noch auf den Ertrag.

Ein Jahr Hansabund.

der Mitglieder der Ersten Kammer fand. Am 8. Mai 1909 wurde dann ein neuer, den Wünschen der Herren entge= Der Hansabund für Gewerbe, Handel und Industrie genkommender Entwurf eingebracht.

Wie schon bei der früheren Beratung, so war auch diesmal wieder durch die eingebrachten Anträge des Abg. Schönberger die Frage zur Erörterung gebracht worden, die

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hat in diesen Tagen das erste Jahr seines Bestehens been­det. Das gibt der Leitung des Bundes Anlaß zu folgen­dem Rückblick:

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21. Jahrg.

Mittwoch, den 22. Juni ds. Js., vormittags 11 Uhr,

öffentlich vergeben werden.

Die Verdingungsunterlagen liegen während der Dienst­stunden bei uns zur Einsicht offen. Angebote auf Vordruck, der daselbst erhältlich, sind spätestens bis zum vorgenann ten Zeitpunkt verschlossen und mit entsprechender Aufschrift versehen an uns einzureichen. Zuschlagsfrist 4 Wochen. Gießen, den 14. Juni 1910. Städt. Tiefbauamt.

Braubach.

Vergebung von Maurer- u Pflasterarbeiten. Die Maurer- und Pflasterarbeiten für die Neubefestig­ung der Bürgersteige in der Ludwigstraße zwischen Riegel­pfad und Liebigstraße sollen

Mittwoch, den 22. Juni ds. Is., vormittags 9 Uhr,

öffentlich vergeben werden.

Die Verdingungsunterlagen liegen während der Dienst­stunden bei uns zur Einsicht offen. Angebote auf Vordruck, der daselbst erhältlich, sind spätestens bis zum vorgenann ten Zeitpunkt verschlossen und mit entsprechender Aufschrift versehen an uns einzureichen. Zuschlagsfrist 4 Wochen. Gießen, den 14. Juni 1910. Städt. Siefbauamt. Braubach.

Vergebung von Bauarbeiten.

Die für die Erbauung eines Schulhauses nebst Abort­gebäude und Einfriedigung zu

Garbenteich

erforderlichen Arbeiten und Lieferungen, wie:

Erd-, Maurer-, Steinmetz( Lungstein), Zimmer-, Dachdecker, Spengler, Schlosser, Glaser-, Schreiner-, Weißbinder- und Tapezierarbeiten, Blizableiteranlage, Träger, Eisen, Röhren und Zementlieferung, Pflaster= arbeiten und Basaltgruslieferung, sollen im Wege öffent­lichen Angebots vergeben werden.

Die Angebotsunterlagen liegen auf dem Amtszimmer des Unterzeichneten, Zimmer Nr. 18, während der Dienst­stunden zur Einsicht offen.

Angebote mit entsprechender Aufsicht versehen, sind ver­schlossen und postfrei bis spätestens Freitog, den 24. Juni d. Js., vormittags 8% Uhr, bei Gr. Bürgermeisterei Garbenteich einzureichen, woselbst die Eröffnung in Gegen­wart etwa erschienener Bewerber erfolgt.

Freie Wahl unter den Bewerbern bleibt vorbehalten. Gießen, den 14. Juni 1910.

Der Gr. Kreiskaninspektor des Kreises Gießen.

Diehm.

sprechgebührenordnung, welche jetzt einer Kommission über­wiesen ist, ablehnen müssen; bei aller Anerkennung des dem Wertzuwachssteuergeset zugrunde liegenden gerechten Gedankens der Besteuerung des unverdienten Wertzuwach­ses hat er gegen den Entwurf des Gefeßes Stellung ge­nommen. Er hat weiter in der Frage der Reichsversicher­ungsordnung die Versicherungsämter, die Kodifikation der ganzen Gesetzgebung und die Beseitigung der freien, wie Einschränkung der Betriebstrantentassen bekämpft. In allen diesen Fragen hat der bisherige Gang der öffentlichen Er­örterungen den Standpunkt, den der Hansabund eingenom­men, bestätigt. Was die Stellung des Hansabundes zu den Wahlen betrifft, so sind auch hier erfreuliche Erfolge zu verzeichnen. Insbesondere hat eine Anzahl an­gesehener Vertreter von Gewerbe, Handel und Industrie auf Veranlassung des Hansabundes sich bereit erklärt, für den Reichstag zu kandidieren, und zwar in nicht geringer Zahl. Der Hansabund hat demnach in­nerhalb der furzen Zeit seines Bestehens eine Grundlage ge­schaffen, auf der für die Zukunft fortgebaut werden kann.

Parlamentarisches aus Hessen.

Die Kämpfe um die Reichsfinanzreform hatten die Er­ger bantens emblem eine Mettre ma ber die Gemeinden und damit die Abſchaffung der Realsteuern wirtschaftlichen und wirtschaftspolitischen Interessen der An zu veranlassen, wobei zugleich folgerichtig vom Antragstel gehörigen von Handel, Gewerbe und Industrie, der Ar­ler das Verbot des Schuldenabzugs bekämpft wurde, und, beitgeber und der Arbeitnehmer, der Groß-, Mittel- und wie bei ei der staatlichen Einkommens- und Vermögenssteuer Kleinbetriebe, des Handwerks und des Mittelstandes zu lediglich das Prinzip der Leistungsfähigkeit des Steuerzah- schaffen. Wie sehr dieser Gedanke den praktischen Bedürf­lers auch in der Gemeindesteuer zur Geltung tommen sollte. nissen der erwerbstätigen Kreise entspricht, ergibt sich da­Der Ausschuß ist diesen Anregungen nicht gefolgt; er hält raus, daß in einem Jahre 33 Landesgruppen und größere mit der Regierungsvorlage an dem Grundgedanken fest, Bezirksgruppen des Hansabundes und 537 Ortsgruppen ge­daß die Abschaffung der Realsteuern in der Gemeindesteuer­gründet worden sind, daß außerdem in 889 Orten des gesetzgebung und ihr Ersatz durch Zuschläge zur staatlichen Deutschen Reiches 1120 Vertrauensmänner des Hansabun­Einkommen und Vermögenssteuer feineswegs den Interessen des tätig sind. Weiterhin sind dem Hansabund 525 deutsche her Gemeinden entsprechen würde. Die Verhältnisse in der wirtschaftliche Vereine als forporative Mitglieder beigetre Gemeinde sind ganz anders als im Staate gelagert. Bei Die Mitgliederzahl des Hansabundes an direkten Mit­den Gemeinden tommt in erster Linie der Grundsatz gliedern beträgt ungefähr 250 000 Personen, wobei die dem Leistung und Gegenleistung in Betracht. Zahlreiche Auf= Hansabund forporativ angeschlossenen Vereine als einzelne Personen gerechnet sind. Seit Gründung des Hansabundes find etwa 800 öffentliche Versammlungen abgehalten wor­den; Aufklärungsmaterial, Flugblätter wurden in Höhe von gegen Millionen Exemplaren verteilt. Die praktische tigkeit des Hansabundes beruht im wesentlichen darin, daß bis in die entfernteften Kreise des Bürgertums Aufklärung getragen wird über die wirtschaftliche Bedeutung von Ge­werbe, Handel und Industrie, über die diesen Kreisen ge­meinsamen Interessen, insbesondere aber Aufklärung über die gegenwärtige Politik des Bundes der Landwirte, die zum Schaden der Nation zu einer einseitigen Belastung und Be- germeister und Beigeordneten durch den Kreis- und Pro­fämpfung einzelner Erwerbstände des deutschen Bürger- tums ausgeartet ist. Der Hansabund hat auf wirtschaft= lichem und wirtschaftspolitischem Gebiete Stellung genom men zu den wichtigsten der während seines Bestehens zur Verhandlung gelangten Gefeßentwürfe. Er hat die Fern­

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lich in solchen Fällen, wo, wie in rein landwirtschaftlichen 1 oder industriellen Gemeinden die meisten Gemeindeausga ben einer dieser beiden Erwerbstlassen vornehmlich zugute lommen, alle Gemeindegenossen im gleichen Maße dafür Steuerlich heranzuziehen." Es wird noch weiter darauf hin­gewiesen, daß Einkommen- und Vermögenssteuer erheblichen Schwankungen unterworfen feien im Gegensatz zu den Re­alsteuern, besonders der Grund- und Gewerbesteuer, und daß die Gemeinden solche Schwankungen weniger gut er­tragen fönnen, als der Staat, der sich eher auf andere

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Berlin 246 SW. 4 Weise Deckung zu verschaffen vermag. Dazu bringe

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natürliche Entwickelung unseres wirtschaftlichen und öffent­lichen Lebens fast von Jahr zu Jahr eine weitere Steiger­ung der Gemeindelaften mit sich.

Der Sonderausschuß für die Verwaltungsge= febreform behandelte am Mittwoch die Vorschriften der Artifel 51-102, welche sich beschäftigen mit der Einleitung und Durchführung der Wahl zum Gemeinderat, der Beset= ung der Bürgermeistereien, der Wahl, den Dienstbezügen und dem Ausscheiden des Bürgermeisters und der Beige­ordneten aus dem Amt, der Tätigkeit des Gemeinderats und der Genehmigungspflicht der Geschäfte und Beschlüsse des Gemeinderats. Die Vorschriften über das Wahlver­fahren sind neu gefaßt und einheitlich in der Städte und Landgemeindeordnung dem Verfahren über das Reichstags­wahlrecht entsprechend gestaltet werden. Die Abstimmung erfolgt mit Stimmzetteln, die der Abstimmende selbst dem Wahlvorsteher in einem amtlich gestempelten Umschlag über­reicht. Die Stimmzettel müssen von weißem Papier ohne durchsichtigem Papier, auch muß ein der Beobachtung un­Kennzeichen sein, die Umschläge von dunkelfarbigem, un­zugänglicher Raum oder eine Vorrichtung mit Tisch handen sein, damit der Wähler unbeobachtet seinen 3ettel in den Umschlag steden tann. Bei Artikel 85, der die Vor­und Beigeordneten enthält, wurde die Bestätigung der Bür­schriften über die Bestätigung der gewählten Bürgermeister

binzialpusschuß beibehalten.

vor=

Die Vorschriften Aber die Dienstbezüge der Bürgermeister in der Landgemeindeord­nung haben in der Regierungsvorlage eine neue Fassung erhalten. Der Ausschuß hat jedoch die Entscheidung in die­ser wichtigen Frage vorläufig ausgesetzt und will die Frage