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Gießener Zeitung

( Neueste Nachrichten)

Bezugspreis 40 Pfg. monatlich vorauszahlbar, vierteljährlich 1,20 Mt., durch die Post 1,50 f. frei ins Haus. Erscheint Dienstags, Donnerstags und Samstags. Zwei Extrabeilagen: Humoristische Blätter" und die Neue Lesehalle", liegen wöchentlich einmal gratis bei.- Redaktion: Seltersweg 83.- Für Aufbewahrung oder Rücksendung nicht verlangter Mannifripte wird nicht garantiert. Telephon: Nr. 362.

Vr. 96.

Bekanntmachung.

Enthält alle amil. Bekanntmachungen

der Großherzoglichen Bürgermeisterei

des Großherzoglichen Polizei Amfes Behörden Oberheffens Expedition: Seltersweg 83.

sowie vieler anderer

Druck und Verlag der Gießener Verlagsdruckerei( Albin Klein).

Samstag, 16. Juli 1910

( Gießener Tageblatt)

Anzeigenpreis 15 Pfg.

die 44 mm breite Petitzeile oder deren Raum, auswärts 20 Big.; die 90 mm breite Petitzeile im Reklameteil 50 Big., auswärts 60 Pig.; Tabellen mit 50% Aufschlag. Extrabeilagen werden nach Gewicht und Größe berechnet. Rabatt kommt bei Ueberschreitung des Zahlungs­zieles( 30 Tage), bei gerichtlicher Beitreibung oder bei Konkurs in Wegfall Plagvorschriften ohne Berbindlichkeit. Telephon: Nr. 362.

Amtliche Bekanntmachungen.

Der letzte diesjährige öffentliche Impstermin für die Erstimpflinge der Stadt Gießen findet am Mittwoch, den 20. Juli d. Js. statt.

Gießen, 14. Juli 1910.

Großh. Bürgermeisterei Gießen.

J. V.: Keller.

Bekanntmachung

Wegen Vornahme von Straßenarbeiten wird die Süd­anlage zwischen Bleichstraße und Selterstor von heute an bis auf Weiteres für jeglichen Fuhrwerks- und Radfahrver­fehr gesperrt.

Gießen, den 15. Juli 1910.

Großherzogliches Polizeiami.

Gebhardt.

Hessischer Landtag.

Zweite Kammer.

Die Kammer ist am Donnerstag vor Eintritt der Som merferien noch zur Lösung der neuen Wahlkreisein teilung übergegangen. Die von der Regierung vorge­schlagene Wahlkreiseinteilung ist bekanntlich von allen Par­teien abgelehnt worden, weil sie sich einmal gar zu sehr auf die Einteilung der Amtsgerichtsbezirke stüßte, haupt sächlich aber, weil sie den Interessen der Parteien nicht ent­sprach und feine derselben befriedigte. Der Hauptstreit im Ausschuß drehte sich um die Einteilung der beiden Provin­zen Rheinhessen und Oberhessen. In Rhein­hessen hat sich das eigentümliche Schauspiel gezeigt, daß sich die Nationalliberalen selber über die Neueinteilung der Be­zirfe ganz gewaltig in die Haare gegriffen haben, und daß die Mainz- Oppenheimer Parteileitung namentlich wegen der angeblich seitens der nationalliberalen Fraktion dem Zen frum gemachten Konzessionen öffentlich Protest erhob. In Oberhessen hat die Fraltion der Bauernbündler in der von ihr vorgeschlagenen Wahlkreiseinteilung die bereits in Der Gießener Zeitung" mitgeteilte Forderung gestellt, daß die beiden Orte Heuchelheim mit 2390 und Wiesec mit 2876 Einwohnern zu den beiden Gießener Wahltreisen geschlagen werden, andernfalls die Bauernbündler gegen die ganze Einteilung votieren wollen.

Vizepräsident Korell eröffnete die Sitzung mit der Mit­teilung, daß beabsichtigt sei, nur zwei Sißungstage zu hal­ten und dann die Kammer bis zum Herbst zu vertagen. Das Haus verwies zunächst mehrere Anträge und Vorstell­ungen an den zuständigen Ausschuß. Bei der Vorstellung u. Haar- Geschäft der hessischen Staatsunterbeamten um Gewährung einer Ww, Gießen Teuerungszulage entspann sich eine längere De­batte, in der sich namentlich die Abgeordneten Dr. Diann, Reh, Molthan, Raab und Brauer für die Bewilligung einer Zulage aussprachen, falls nicht in aller Kürze eine Neu­ordnung der Besoldungsordnung erfolge. Die Vorstellung wurde schließlich einstimmig an den Ausschuß überwiesen.

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Dann entspann sich bei der Beratung von Gehaltsauf besserungen über etwa 40 Vorstellungen von Beamten, Leh­rern 2c. nochmals eine längere Debatte. Es wurde schließ= lich ein Antrag Raab( Soz.) in Verbindung mit Ausschußantrag angenommen, sämtliche Vorstellungen Finanzausschuß zu überweisen und die Vorstellungen unteren Beamten besonders zu berücksichtigen. Nachdem da= rauf die Wahl der Abgeordneten Ba ch= Mainz und Dr. Wols Gonsenheim für giltig erklärt und mehrere Auz­schußwahlen vorgenommen worden waren, berichtete Abg. Feueranmachen lebel über die Abänderung des Fürsorgefassen 15 pro Zenta gefeßes. Der ganze Entwurf wurde nach kurzer De­batte nach den Ausschußanträgen angenommen.

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Zur Regierungsvorlage betreffend die Herstellung einer Nebenbahn von Kreuznach nach Sprend Lingen( Rheinhessen) machte Abg. Pennrich( 3trm.) Einwendungen, weil sie eine Schädigung der Stadt Bingen bedinge. Nachdem Geheimrat Süffert und Abg. Er. ba ch die Annahme des ganzen Entwurfs befürwortet hai­ten, wurde dieser mit allen gegen drei Stimmen angenom

men.

Die Kammer setzte gestern ihre Beratungen fort und be­schäftigte sich mit der Wahlkreiseinteilung nach­dem zuvor ein Antrag Leun über die Bauordnung dem zu­ständigen Ausschuß überwiesen worden war. Als Abg. von Brentano als Ausschußberichterstatter auf das Wort verzich­fete, sprach zuerst Abg. Reh( freis.), der einleitend be­merfte, der reaktionäre Block in Hessen habe nach dem Pluralwahlrecht ein zweites Kind geboren, das er nicht als eine Mißgeburt bezeichnen wolle. Bei dieser Wahl= freiseinteilung der Mehrheit des Hauses komme der trasseste Parteiegoismus zum Ausdruck. Die Regierungsvorlage sei verhältnismäßig objektiv gewesen, aber gegen die Winkler­schen Vorschläge müsse unter allen Umständen protestiert werden. Seine Partei( die Freisinnigen) würden zunächſt für den Antrag Reh, dann für die Regierungsvorlage und eventuell für den Antrag Bach bezüglich der Wahlkreisein­deilung in Rheinhessen eintreten. Im Namen der Gerech digkeit müsse er gegen die Wahlkreiseinteilung der Mehrheit Abg. Ba ch betont, daß ihm der Entschluß zur Einbringung seines Antrages als parla­

solches so schöne des Hauses protestieren.

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erle und Schutz- mentarischer Neuling sehr schwer geworden sei. Aber er ger. Allein. Fabr. habe sich dazu entschließen müssen. Das Bestreben sei ge­er, Göppingen. vesen, den Besitstand der Parteien zu erhalten, und an

Berseits volle Gerechtigkeit obwalten zu lassen. Der Antrag

Befenntmachung.

Betrifft: Gesuch der Firma R. Sternburg zu Weilburg um Genehmigung zum Umbau der Seifenfabrik in Gießen, Marburgerstraße 44.

Die nachstehende Bekanntmachung Großherzoglichen Kreis­amts Gießen bringen wir zur öffentlichen Kenntnis. Gießen, den 13. Juli 1910.

Bürgermeisterei Gießen. J. V.: Steller.

Betrifft: Wie oben.

Betanntmachung.

auf

Die Firma R. Sternburg, Weilburg, beabsichtigt dem Grundstück Flur 2 Nr. 257 und 256 9-10 der Ge­marfung Gießen eine Seisenfabrik umzubauen.

Pläne und Beschreibung hierüber liegen 14 Tage lang, vom Erscheinen dieses in der Darmstädter Zeitung bezw. im

Reh sei von parteipolitischen Rücksichten diktiert, ebenso der Antrag Winkler. Der Redner führt namentlich verschiedene Beispiele aus der Provinz Rheinhessen an und ersucht das Haus, für seinen Antrag einzutreten und den Mehrheitsan­trag abzulehnen. Abg. Winkler polemisiert eingeh­

end zunächst gegen das" Mainzer Tageblatt", das für die nationalliberale Partei nicht fompetent sei, sodann gegen die Abgg. Reh und Bach. Reh wirft er vor, daß er, der nur von 4600 Einwohnern, einschließlich aller Säuglinge, in Alsfeld gewählt worden sei, doch beim besten Willen nicht der kompetente Beurteiler für rheinhessische Verhältnisse sein könne.

Nach einer Frühstückspause behauptete Abg. Dr. Ful da( Soz.), schon die Regierungsvorlage hätte geschadet, und es sei nicht mit gleichem Maß gemessen worden. Die Vorlage der Mehrheitsparteien verfolgte aber noch mehr als den Zweck, die Sozialdemokratie zurückzudrängen, und be­deute eine schamlose Beschränkung der Rechte des Volkes.

Abg. Dr. Schmitt wandte sich scharf gegen die Aus­führungen des Abg. Reh, der vielfach das Maß des par­lamentarisch Erlaubten überschritten habe. Abg. Dr. Wink ler habe seine Wahlkreiseinteilung nach bester Ueberzeug­ung ausgearbeitet. Abg. von Brentano wies da rauf hin, daß die Sozialdemokratie es nicht einmal der Mühe wert gehalten habe, selber eine Wahlkreiseinteilung vorzuschlagen; sie habe daher auch am wenigsten ein Recht, zu fritisieren.

Bei der nach 2 Uhr erfolgten Abstimmung wurde die Wahlkreiseinteilung für Startenburg nach dem Antrag Heydenreich mit 30 gegen 12 Stimmen, für Ober­hessen die Wahlkreiseinteilung des Bauernbundes mit 27 gegen 15 Stimmen und für Rheinhessen nach dem An­trag Winkler mit 30 gegen 11 Stimmen angenommen und daraufhin die Kammer bis zum Herbst vertagt.

Sihung der Stadtverordneten Gießens.

Gießen, 14. Juli 1910.

im

In der heutigen Stadtverordneten- Sißung waren ganzen 22 Punkte zu beraten. U. a. tam diesmal die man­gelhafte Heizung der Friedhofstapelle zur Sprache, während der Punkt Mitteilungen" D.-B. Mecum zu einer Dar­legung der zwischen der Stadt Gießen und Lollar schwe benden Bahn- Angel genheit veranlaßte, welche die Stadt weiter verfolgen wird. Im übrigen tat der heiße Abend das seinige, die Debatten nicht allzusehr in die Länge zu ziehen, so daß die öffentliche Sigung nach Ablauf von 2 Stunden schließen fonnte.

Punkt 1 wären Mitteilungen. O.-B. Me­cum gab über den hinsichtlich des wegen der Verteilung der Kosten des Geländeerwerbs für die Bahn Lollar Con­dorf zwischen der Stadt und der Gemeinde Lollar ausge­brochenen Streites folgenden Ausschluß: In einer von Ver­tretern der Gemeinden Lollar, Mainzlar, Treis a. d. Lda. und anderen Orten besuchten Versammlung wurde im Jahre 1899 die Bildung einer Vereinigung beschlossen, welche die Anteilsumme der Stadt Gießen auf ein Zehntel der etwa 250 000 Mt. betragenden Geländeerwerbskosten also auf 25 000 Mt. festsetzte, nachdem sie das für den Bahnbau er­forderliche Gelände unter der Bedingung des Rückgriffs auf die interessierten Gemeinden erworben hatte. Die Stadt war jedoch zur Zahlung dieser Summe durchaus nicht geneigt. Aus diesem Grunde lam vor dem Kreisausschuß des Krei­ses Friedberg, welcher sich infolge der Beschlußunfähigkeit des Kreisausschusses des Kreises Gießen mit der Sache be­faßte, am 19. Dezember 1908 die Angelegenheit zur Ver­handlung. Der genannte Kreisausschuß setzte den Anteil der Stadt Gießen auf 45,59 Prozent also von 25 000 Mt. auf ungefähr 113 000 mt. herauf. Da diese Summe der Stadt Gießen zu hoch erschien, hatte sich nunmehr der Pro­vinzial- Ausschuß mit den Geländeerwerbskosten zu beschäf= tigen. Derselbe sette am 6. Juli 1910 den Anteil Gießen auf 35,85 Prozent fest, womit die Summe von 113 000 Mart auf 90 000 Mt. herabgesetzt wurde". Schließlich be= merkte der D.-B. Mecum, daß die Begründung des Urteiles des Provinzialausschusses bis jetzt ausstehe, weshalb die Stadt dazu noch nicht Stellung nehmen fann. Soviel steht aber fest, daß die Stadtverwaltung gegen die Entscheidung des Provinzial Ausschusses bei dem Ministerium des Innern Beschwerde einlegen wird.- Interessenten hatten in einer Eingabe um die Errichtung einer Haltestelle der Straßen bahn an der Braugasse gebeten, welche auf Antrag Oberbürgermeisters der Verwaltung des Elektrizitätswertes des

21. Jahrg.

Streisblatt für den Kreis Gießen an geredmet, auf dem Bu reau der Gr. Bürgermeisterei Gießen zur Einsicht der In­teressenten offen. Etwaige Einwendungen sind binnen dieser Frist bei Meidung des Ausschlusses bei Großh. Bürgermei­sterei Gießen vorzubringen.

Gießen, den 11. Juli 1910.

Großh. Kreisamt Gießen. J. V. gez.: Langermann.

Bekanntmachung.

der

Die unterm 25. Juni 1910 angeordnete Sperre Südanlage zwischen Goethe- und Bleichstraße wird hiermit aufgehoben.

Gießen, den 15. Juli 1910.

Großherzogl. Polizeia mt.

Gebhardt.

zur Begutachtung und etwaigen Berücksichtigung überwiesen

wurde.

Puntt 2 betraf Erweiterung des Bahnhos­g- ebäudes. Für den augenblicklichen Umbau des Bahn­Hofsgebäudes, welches, wie bereits gemeldet, anstelle des abgebrochenen nördlichen Anbaues einen Fürsten Empfangs­raum erhalten soll, war ein Dispens von dem§ 18 See Ortsbausatzung erforderlich, welchen die Versammlung auf Befürworten des Bau- Ausschusses erteilte. Hierbei wies Stadtv. Grünewald auf die zu geringe Weite des Viadukts an der Neustadt hin, welche sehr leicht ein Un glück entstehen lassen könne. Demgegenüber bemerkte O.-B. Mecum, daß bei einer Erweiterung des Viaduktes auch die Stadt die nicht unerheblichen Umbautosten tragen müsse.

Puntte 3-6 waren Baugesuche. Karl Wie= gandt hatte Löberstraße 5 ein Werkstättengebäude er= richtet. Da jedoch die benachbarte Ortstranfenfasse in der Entfernung von 3 Mtr. einen Anbau aufführte, so war für den aus diesem Anlaß notwendig gewordenen Umbau des Wiegandt'schen Gebäudes eine Befreiung von den§§ 45 und 50 der Ortsbausatzung notwendig, welche die Stadt­verordneten auf Befürworten der Kommission erteilten. Die Firma Birkenstock u. Schneider gedenkt Friedrich­straße 15 ein Haus zu erbauen, welches 80 Zentimeter hin­ter der Baulinie zu stehen kommt und allen Vorschriften der Baupolizei entspricht. Die Versammlung erteilte die nach­gesuchte Erlaubnis zur Aufführung dieses Gebäudes Die Firma Rinn gedentt ihren dreistöckigen Neubau an der Bahnhof- und Alicestraße in drei selbständige Teile zu gliedern. Sie war deshalb bei der Stadt um Genehmigung dieses Vorhabens eingekommen, welche die Versammlung unter der Bedingung erteilte, daß die nötigen Hofreiten vor­gesehen werden.- Wilhelm Balthaser Büttner hatte bei der Stadt um die Erlaubnis zur Errichtung eines Neu baues an der oberen Marburgerstraße nachgesucht. Da sich jedoch das in betracht kommende Grundstück außerhalb des Ortsbauplanes befindet, so war der Ausschuß nicht in der Lage, das Gesuch zu befürworten. Stadtv. Simon: Der Beschluß der Kommission fann mich eigentlich nicht über­zeugen, da auch in anderen Städten es üblich ist, außer­halb des Bebauungsplanes Neubauten zu genehmigen. Der Platz des fraglichen Grundstückes muß zweifellos ein gün stiger genannt werden, da sich dort der Endpunft der Stra ßenbahn befindet. Beig. Keller: Die Entwicklung einer Stadt ist zweifellos nur dann eine gesunde, wenn sie von innen nach außen erfolgt. Ferner steht zu erwarten, daß eine derartige Ausnahme zu üblen Folgen führt. O.-B. Mecum: Aus der Erlaubnis dieses Neubaues er gibt sich für uns auch die unbedingte Notwendigkeit, nach dem Grundstück Gas- und Wasserleitung zu legent Die Versammlung lehnte das Gesuch ab. Hierbei empfahl D.­B. Mecum, in Zukunft den Grundstücsagenten bei Ver­von 1 Prozent zu zahlen. Dieser Vorschlag fand im Hin mittelung von Verkäufen städt. Grundstücke eine Provision blick auf die dadurch der Stadt erwachsenden Vorteile bei unseren Stadtverordneten lebhaften Antlang und wurde so­fort zum Beschluß erhoben.

7. Punft: Für die Errichtung eines An­titeln 15 und 18 der Bauordnung gewünscht worden, welche bauez Seltersweg 63 war eine Befreiung von den Ar­Grundstüces einer bereits früher ergangenen Aufforderung, der Ausschuß nicht befürwortete, da der Eigentümer des bei dem Anbau die in den beiden obigen Artifeln gesor derte Umfassungswand auszuführen, nicht nachgefommen war. Die Versammlung beschloß in dem Sinne des Ausschusses. Puntt 8: Für die Erbauung eines Häuschens in der Sandgrube von H. W. Rinn an der Marburgerstraße war ein Dispens von§ 5 der Bauordnung notwendig, welchen die Stadtverordneten einstimmig erteilten.

9. Puntt: Jakob Heilbronner beabsichtigt, am Haus Marktstraße 17 Schautasten anzubringen, welche 5 Zentimeter über die Hauswand hervorragen. Der in der Marttstraße herrschende Verfehr hätte dem Ausschuß nahege legt, das in dieser Sache eingereichte Gesuch nicht zu fürworten, welches die Stadtverordneten infolgedessen ab­lehnten.

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10. Punit: Die Gail'fche Dampiziegelei war um Erlaubnis zur Verlegung ihrer Anschlußge= leise über städt. Wege eingefommen. Die Firma hatte dieses Vorhaben mit der Feldbereinigung begründet. Die Versammlung erflärte sich mit der Verlegung einverstanden, da sie die Berechtigung derselben anerkannte.

11. Punft: Ein Beschluß der Stadtverordneten am 6. Mai 1910 hatte die jährliche Miete für den der Häute­und Fettverwertungsgenossenschaft über­lassenen Raum im Schlachthose auf 100 Mt. festgesetzt. Die