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Gießener Zeitung

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( Neueste Nachrichten)

Bezugspreis 40 Pfg. monatlich vorauszahlbar, vierteljährlich 1,20 M., durch die Post 1,50 Mt. frei ins Haus. Erscheint Dienstags, Donnerstags und Samstags. Zwei Extrabeilagen: Humoristische Blätter" und die Neue Lesehalle", liegen wöchentlich einmal gratis bei. Redaktion: Seltersweg 83.- Für Aufbewahrung oder Rücksendung nicht verlangter Manuskripte wird nicht garantiert. Telephon: Nr. 362.

Nr. 122.

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Amtliche Bekanntmachungen.

Bekanntmachung.

Wir bringen hiermit zur allgemeinen Kenntnis, daß die Viehmärkte vom Dienstag, den 27. September lf. Is. an um 7 Uhr vormittags beginnen, und machen noch da­rauf aufmerksam, daß das Marktvieh nicht vor der ange­führten Zeit in den Zufuhrstraßen aufgestellt werden darf. Gießen, den 13. Sept. 1910.

Großherzogliches Polizeiamt.

Gebhardt.

Rattenvertilgung.

In der Zeit vom 15. bis 20. September d. Is. sollen die Ratten in den städt. Kanälen und Wasserläufen durch Gift vertilgt werden. Die Besizer von Hausgrundstücken im Stadtgebiet werden aufgefordert, für gleichzeitige Ver­tilgung der Ratten auf ihren Grundstücken zu sorgen. Haus­tiere, Geflügel 2c. sind von den gefährdeten Stellen fern zu

halten.

Gießen, den 10. September 1910. Bürgermeisterei Gießen.

Mecum.

Maschinistenstelle.

Zur Bedienung der neuen Kesselanlage in unserem Schlachthof, mit der eine nach dem Kohlensäuresystem ar­beitende Kühlanlage nebst Eismaschine verbunden ist, wird zum alsbaldigen Antritt ein geprüfter Maschinist ge­fucht.

Vorbehältlich der Genehmigung der Stadtverordneten= Versammlung ist für die Stelle ein Anfangsgehalt von jähr­lich 1660 Mt., steigend alle 3 Jahre um 140 Mt., bis zum

Höchstgehalt von 2500 Mt. vorgesehen. Bewerbungen um die Stelle sind unter Beischluß von Ausweisen über die seitherige Tätigkeit und über die mit Erfolg abgelegte Maschinistenprüfung bis spätestens 20. Sep­tember ds. s. bei der Bürgermeisterei einzureichen. Gießen, den 10. September 1910. Bürgermeisterei Gießen.

Mecum.

Gebäude- Abbruch.

Das Gebäude Neustadt Nr. 30 nebst der dazu gehöri­gen Scheuer in der Mühlgasse soll Donnerstag, den 15. September, vormittags 10 Uhr, im Wege öffentlicher Verdingung auf den Abbruch verkauft werden. Die Bedingungen liegen bei uns zur Einsicht offen. Die Besichtigung der Gebäude ist Interessenten gestattet. Angebote sind schriftlich, verschlossen und mit entsprechen­der Aufschrift versehen bis zum genannten Termin bei uns einzureichen.

Gießen, den 10. Sept. 1910. Städt. Hochbauamt.

Gerbel.

Zur Neuregelung der Sonntagsruhe.

Ein Entwurf über die Neuregelung der handelsgewerb­lichen Sonntagsruhe wird dem Reichstage voraussichtlich zu Beginn des nächsten Jahres zugehen. Die Verhandlungen zwischen dem Reichsamt des Innern und den zuständigen preußischen Ressorts schweben noch. Irgendwelche endgül­tige Abmachungen sind amtlicherseits noch nicht getroffen worden. Einiges ist aber von den Bestimmungen, die ins Auge gefaßt sind, doch bekannt geworden. Unter Vorbe= halt und Hinweis auf die definitive Regelung wird des= halb schon jetzt wesentliches mitgeteilt.

Die Bestimmungen der Novelle werden allgemeinen Cha­rafter haben und den verschiedenen lokalen Verhältnissen überlassen bleiben. Einzelheiten über die zu beobachtende Braris werden die Ausführungsbestimmungen enthalten. Der Entwurf geht von dem Gedanken aus, den sonntag= lichen Ruhetag den Angestellten noch mehr zugute kommen zu lassen als bisher, ohne die Geschäftswelt und das Pub­fifum zu sehr zu schädigen. Es ist die Beobachtung gemacht worden, daß für eine Reihe von Branchen eine gänzliche Sonntagsruhe teinen Schaden anrichte, und daß das Pub­Lifum sich an eine weitere Ausdehnung der Sonntagsruhe ebenso leicht gewöhnen wird, wie früher an die Beschränt­ung der Verkaufszeit an Sonntagen.

Die Novelle will also vorschlagen: völlige Sonntags= ruhe in allen Betrieben, die mit feiner offenen Verkaufs= ftelle verbunden sind, für gewisse Betriebe und in Festzeiten oder in der Zeit der Branchen- Hochsaison sind Ausnahmen zulässig, doch darf die Arbeitszeit zwei Stunden nicht über­schreiten. Näheres haben die Ortsstatute anzuordnen. Be schränkte Sonntagsruhe herrscht bei allen offenen Verkaufs­stellen, im allgemeinen soll die Verkaufszeit bei ihnen aber nur noch die Stunden währen, die vor die Kirchzeit fallen, so daß die Angestellten nach Beendigung des Gottesdienstes Herren ihrer Zeit sind. Da beobachtet worden ist, daß den Angestellten vielfach die Möglichkeit zum Kirchenbesuch fehlt, so muß der Schluß des Geschäfts bereits 30 Minuten vor Beginn des Gottesdienstes beginnen und nach Beendigung des Gottesdienstes die gleiche Zeit bis zur erneuten Ge schäftseröffnung verstreichen. Im allgemeinen haben die Ge­schäfte also von ½ 10 bis ½ 12 Uhr vormittags zu schließen.

Enthält alle amfl. Bekanntmachungen

der Großherzoglichen Bürgermeisterei

des Großherzoglichen Polizei Amtes Behörden Oberhessens Expedition: Seltersweg 83. Druck und Verlag der Gießener Verlagsdruckerei( Albin Klein).

sowie vieler anderer

Donnerstag, 15. September 1910

Für die sogenannten Lebensmittelbranchen( Fleisch, Ma­terialien, Vorfost, Butter, Backwaren 2c.) ist die Ueber= schreitung der dreistündigen Marimalarbeitszeit bis zu fünf Stunden zulässig. In diesem Falle müssen die 5 Stunden so gelegt werden, daß spätestens um 2 Uhr nachmittags überall vollständige Sonntagsruhe eintritt, auch die jetzigen Ausnahmen für Bäckereien und Blumengeschäfte sollen fort­fallen. Aber noch eine weitere Wohltat für die Angestellten ift geplant. Es soll in Zukunft streng darauf geachtet wer­den, daß an Sonntagen beim Eintreten der Schlußzeiten fein Kunde mehr bedient wird, auch dann nicht, wenn er bereits vorher im Laden anwesend war. Die Beobachtung hat gezeigt, daß an Sonntagen häufig ganz kurz vor Laden­schluß sich noch das Geschäft füllt und die Abfertigung der Kunden sich lange über die gefeßliche Schlußzeit ausdehnt. Die Sonntagsruhe der Angestellten wird dadurch bedeutend eingeschränkt.-An Wochenabenden ist die Bedienung der beim Schluß anwesenden Kunden zulässig.

Der Entwurf verzichtet auf den Erlaß von Sonderbe­stimmungen für große, mittlere und kleinere Gemeinden, da die Verhältnisse in den Einzelstaaten grundverschieden sind, hier wird das Ortsstatut eingreifen, um zu verhindern, daß zu große Härten auftreten, die derartige gesetzliche Bestimm= ungen meist im Gefolge haben. Als freizugebende Sonn­tage gelten in Zukunft nur noch die beiden, die den Festen vorangehen, im ganzen also sechs; die Geschäfte dürfen aber auch an ihnen höchstens neun Stunden offen halten.

Eine Verschärfung der Strasbestimmungen für Zuwider­handlungen beabsichtigt die Novelle nicht einzuführen, die geltenden reichen aus.

( Gießener Tageblatt)

Anzeigenpreis 15 Pfg.

die 44 mm breite Petitzeile oder deren Raum, auswärts 20 Pfg.; die 90 mm breite Petitzeile im Reklameteil 50 Pfg., auswärts 60 Pfg.; Tabellen mit 50% Aufschlag. Extrabeilagen werden nach Gewicht und Größe berechnet. Rabatt kommt bei Ueberschreitung des Zahlungs­zieles( 30 Tage), bei gerichtlicher Beitreibung oder bei Konkurs in Wegfall Platzvorschriften ohne Verbindlichkeit. Telephon: Nr. 362.

21. Jahrg.

nende Tätigkeit des Regierungsrats Dr. Kranzbühler der Darmstädter Automobilklub sich herausgenommen hat, den ordentlichen Fuhrleuten Vorschriften zu machen und mit Strafanzeigen zu drohen? Sowie, daß auf diesen als amt­lich dargestellten Autofahrten, unter Assistenz des erwähn ten Regierungsrates Dr. Kranzbühler, Strafanzeigen gegen Fuhrleute erfolgt sind und Fuhrwerte angehalten wurden?

5. Hat die Großherzogliche Regierung davon Kenntnis, daß man im Volke draußen der Meinung ist, daß die amt­lichen Stellen im Lande den wegen ihrer hohen Protektion schwer angreifbaren Automobilisten gegenüber in einer ge­wissen Befangenheit sich befänden?

Langsdorf, den 8. September 1910. Köhler.

Dom Bauerntum

schreibt Professor W. H. Riehl in seinem Werke: Die Na­turgeschichte des Voltes als Grundlage einer deutschen So­zialpolitik":

" Es ruht eine unüberwindliche konservative( d. h. staats­erhaltende) Macht in der deutschen Natton, ein fester, trotz alles Wechsels beharrender Kern, und das sind unsere Bauern. Sie sind ein rechtes Originalstück, dazu kein an­deres Volk ein Gegenbild aufstellen kann. Der Gebildete mag konservativ gesinnt sein aus Vernunftsgründen, der Bauer ist es traft seiner Sitte. In den sozialen Kämpfen unserer Tage hat der Bauer eine wichtigere Rolle gespielt als die meisten ahnen; denn er hat den natürlichen Damm gebildet gegen das Ueberfluten der französischen Revolutions­lehren in die unteren Volksschichten. Nur der träge Wider­

Reichstagsabgeordneter Köhler- Langsdorf ſtand der Bauern hat im März 1848 die deutſchen Throne

hat an die Zweite hess. Kammer eine Anfrage betreffend die Automobil unglücke von Obermörlen und Die­benbach und ihre Sühne gerichtet, welche folgenden Wort­laut hat:

Zwei schauderhafte Mordtaten hat in letzter Zeit der von den höchsten Kreisen protegierte Automobilsport allein in unserem fleinen Lande Hessen zu verzeichnen: den Auto­mord von Ober- Mörlen und den Automord von Dießenbach.

Beim Mord von Obermörlen fuhren die Insassen des Mordfahrzeugs nach vollbrachter Tat davon und ließen das arme Opfer ohne weiteres in seinem Blute liegen." Die Folge war, da niemand Hilfe brachte, daß der Ueberfah­rene sterben mußte. Zwar wurden nachher Verhaftungen borgenommen, jedoch ging's auch hier so, wie in anderen Fällen, wenn's die oberen Zehntausend angeht: Die Bad­Nauheimer Zeitung, Amts- und Anzeigeblatt für den Amts­gerichtsbezirk Bad- Nauheim( Nr. 207 vom 5. September 1910), meldet im folgenden den Ausgang: Ober- Mörlen, 3. Sep. Die Untersuchung gegen den amerikanischen Chauf­seur Zettel, welcher im Juli d. Js. mit seinem Automobil ben Müllersohn Kremer auf der Frankfurterstraße totfuhr, ist mangels genügender Schuldbeweise eingestellt und Zettel gegen die Rückgabe seiner Kaution von 5000 Mart auf freien Fuß gesetzt worden. Er hat es aber vorgezogen, nach seiner Haftentlassung schleunigst zu verschwinden. Die Eltern des braven jungen Mannes lehnten ein angebotenes Schmerzensgeld" von 1000(!) Mart ab, und zwar mit

gerettet. Man sagt, die Revolution sei vor den Thoren stehen geblieben; dies ist nicht ganz richtig: die Bauern sind vor den Thronen stehen geblieben. Eine konservative Poli­tit, die Bestand haben will in Deutschland, muß sich auf die Bauern stüßen. Ein Ministerium, welches wahrhaft volkstümlich werden will, muß damit anfangen, bauern= tümlich zu sein. Alle Maßregeln zur Sicherung des gesell­schaftlichen Friedens, zur Kräftigung der Staatsgewalt hal­len nur für den Augenblick wider, sofern sie nicht von dem Grundsatz ausgehen, daß der Bauer die konservative Macht im Staate sei, daß darum vor allen Dingen seine Wucht erhöht, seines Charakters Eigenart gefestigt, seine Bedürf­nisse beachtet werden müssen. Er stellt das in Ueberfeiner­ung verschobene Gleichgewicht in der Gesellschaft wieder her; den Sozialismus fatin man nicht mehr durch die Presse, sondern mehr durch Regierungsmaßregeln erfolgreich bekäm­pfen, man fann das aber durch die Bauern, durch die Pflege ihrer zähen Sitte. In den Bauern kann der praktische Staatsmann die leibhaftige Geschichte gegen die Geschichts= losigkeit unserer gebildeten Jugend aufmarschieren lassen, die leibhaftige Wirklichkeit gegen die Ideale des Schreibtisches, das letzte Stück einer Natur" gegen eine gemachte Welt; er tann in den Bauern die Macht der Gruppen und Massen wirken lassen gegen die ins Endlose zerfahrene und per= sönlich gebildete Gesellschaft.

XX. Verbandstag

Recht, denn mit ein paar lumpigen Mart' kann ein solches mittlerer Reichs- Post- und Telegraphenbeamten.

Verbrechen nicht gesühnt werden. Damit ist auch dieser Au­tomobilmord, wie schon so mancher andere, ungestraft ge­blieben."

Zu dem Automobilmord von Dießenbach äußert sich die Allgemeine Automobilzeitung, offizielles Organ dez Kaiserlichen Automobilklubs" zu Berlin( Heft Nr. 35 Seite 35, vom 2. September 1910), wie folgt: Der... er= wähnte. Fall ist, wie unsere Erfundigungen ergeben haben, auch nichts weiter als eine durch einen unglücklichen Zufall herbeigeführte Verlegung eines Radfahrers, der in ben Staub eines begegnenden Automobils hineinsuhr, wo­bei er von einem zweiten hinterdreinfahrenden Automobil, das den Radfahrer nicht wahrnehmen konnte, angefahren und tötlich verletzt wurde. Der Radfahrer, der hätte ab­steigen sollen, ist in diesem Fall wohl schuldiger als das zweite Automobil."

Eine entsetzliche Anschauungsweise! Würdig des Pro­Ben- und Parvenütums, das die gegenwärtige Zeit zur Blüte brachte und hoffähig machte! Angesichts solcher Um­wertung aller Werte", um im Jargon dieser Art Leute zu reden, erscheint es als höchste Pflicht des wahren Volks­freundes, nicht feige zu schweigen, sondern zu reden frei­mütig; von der Wahrheit zu zeugen und Gerechtigkeit zu heischen: Landgraf werde hart!

Darum frage ich die Großherzogliche Regierung:

1. Welche Maßnahmen hat sie getroffen, um dem mör­derischen Treiben der sog. Autoferen Einhalt zu tun?

2. Werden seitens der Polizei die Bestimmungen des revidierten Hessischen Polizeiftrafgesetes vom 10. Oftober 1871, des Reichsgesetzes vom 3. Mai 1909 über den Ver­tehr mit Kraftfahrzeugen und der Bundesratsbekanntmach­ung vom 3. Februar 1910, betreffend die Regelung des Ver­fehrs mit Kraftfahrzeugen, neuestens so angewandt, daß eine Wiederholung der Mordtaten wie der von Obermörlen und Dießenbach als vermeidbar erscheint?

3. Sind die Polizeiorgane angewiesen, solche Automo­bile, die die einzuhaltende Fahrgeschwindigkeit überschreiten, zur Anzeige zu bringen und wie kommt es, daß troballe­dem bis jetzt von einer solchen Tätigkeit der Polizeiorgane man in der Oeffentlichkeit noch nichts gehört hat?

4. Ist es der Großherzoglichen Regierung bekannt, daß der Großherzoglich Hessische Regierungsrat Dr. Kranzbühler an Autofahrten des Darmstädter Automobilklubs teilgenom­men hat, um festzustellen, wie auf den Landstraßen der Fuhrverkehr sich entwickelt, wie infolgedessen und unter Be­rufung auf die Polizei und die hierbei als amtlich erschei­

Berlin, 12. Septbr. 1910. Unter äußerst zahlreicher Beteiligung aus allen Bezir­fen des Reichs- Postgebietes ist der 20. Verbandstag des Verbandes mittlerer Reichs- Post- und Telegraphen- Beamten am 12. September in Berlin im Lehrervereinshaus" zu­sammengetreten.

In seiner Begrüßungsansprache sagte der 1. Verbands­| tagsvorsißende Gottschalt nach einem furzen Rückblick auf die verflossenen 20 Jahre des Verbandes, daß im Post­berbande Königstreue und Vaterlandsliebe stets die erste Statt gefunden habe, und dies bewies auch sein begeistert aufgenommenes Hoch auf den Kaiser. Nach der Feststellung der Anwesenheitsliste, die 134 Vertreter mit 385 Stimmen für 38 500 Mitglieder ergab, und nach der üblichen Ehrung der im letzten Jahr verstorbenen 180 Kameraden wurden zur Beratung der vorliegenden Anträge, des Geschäftsbe­richts für 1909, der Haushaltsrechnung für 1911 u. a. m. vier Kommissionen gebildet.

In der nach der Mittagspause eröffneten ersten Plenar­situng berichtete zunächst der zweite Verbandstagsvorsitzende Ley- Berlin, daß die Kassenprüfung feinen Anlaß zu Aus­stellungen gegeben hat. In eingehender Weise gab der 1. Verbandsvorsißende Sten der eine Darstellung der Tä­tigkeit des Verbandsvorstandes in den Jahren 1909-10. Ueber den geschäftlichen Abschluß des Jahres ist zu be­merken, daß u. a. dem Verbandsreservesonds mehr als 10 000 Mt. zugeführt werden konnten, trotz der hohen Ko­sten, die für die Einberufung der außerordentlichen Ver­sammlung der Bezirksvertreter u. a. m. entstanden sind.

Die Rechtsschußkasse wurde in 23 Fällen in Anspruch genommen, zahlreiche Berufungen in Steuerangelegenheiten verursachten einen erhöhten Schriftwechsel, von 4941 Schrift stücken des letzten Jahres betrafen 640 Rechtsfragen, 152 Sachen waren vom Rechtsbeistande zu erledigen. Mit einer Versicherungsgesellschaft wird ein Vertrag für Haftpflichtver­sicherung geschiossen werden, der den Mitgliedern bei ge­ringer Beitragszahlung Ersatz für solche Verluste bietet, die ihnen bei Ausübung ihrer Amtspflicht entstehen. Die Unterrichtszeitung ist durch Einführung stenographischer Un­terrichtsbriefe erweitert worden. In der Beamtenbewegung nimmt die Oberassistentenfrage eine hervorragende Stelle ein; die Frage hat jetzt den Charakter als Kampffrage ver­loren, sie ist eine Rechtsfrage geworden. Die Frage der Zivil und Militäranwärterbewegung erfordert unsere ganze Ruhe und Besonnenheit; nur wenn beide dasselbe wollen,

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15.Big.

Das Hest