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Carltzeit im
Beitung
Gießener Zeitung
( Neueste Nachrichten)
Bezugspreis 40 pfg. monatlich Enthält alle amfl. Bekanntmachungen
vorauszahlbar, vierteljährlich 1,20 Mt., durch die Post 1,50 Mt. frei ins Haus. Erscheint Dienstags, Donnerstags und Samstags. Zwei Extrabeilagen: „ Humoristische Blätter" und die Neue Lesehalle", Redaktion: liegen wöchentlich einmal gratis bei. Seltersweg 83. Für Aufbewahrung oder Rücksendung nicht verlangter Manuskripte wird nicht garantiert. Telephon: Nr. 362.
Nr. 95.
Bekanntmachung.
1
der Großherzoglichen Bürgermeisterei'
sowie vieler anderer
des Großherzoglichen Polizei Amfes
Behörden Oberhessens Expedition: Seltersweg 83.
Druck und Verlag der Gießener Verlagsdruckerei( Albin Klein).
Donnerstag, 14. Juli 1910
( Gießener Tageblatt)
Anzeigenpreis 15 Pfg.
die 44 mm breite Petitzeile oder deren Raum, auswärts 20 Big.; die 90 mm breite Petitzeile im Reklameteil 50 Pfg., auswärts 60 Pig.; Tabellen mit 50% Aufschlag. Extrabeilagen werden nach Gewicht und Größe berechnet. Rabatt kommt bei Ueberschreitung des Zahlungszieles( 30 Tage), bei gerichtlicher Beitreibung oder bei Konkurs in Wegfall Playzvorschriften ohne Verbindlichkeit. Telephon: Nr. 362.
Amtliche Bekanntmachungen.
Der geänderte Bebauungsplan für die Gu tenbergstraße ist festgestellt und dazu die nachfolgende Ortsbausatzung erlassen worden.
Der Bebauungsplan fann auf dem städtischen Tiefbauamt von jedermann eingesehen werden.
Gießen, den 12. Juli 1910.
Bürgermeisterei Gießen.
Mecum.
Ortsbausatzung.
Auf Grund der Artikel 2, 29, 37 und 59 des Gesetzes vom 30. April 1881, die allgemeine Bauordnung betreffend und der§§ 3-5, 7, 9 und 78 der Verordnung vom 1. Februar 1882 die Ausführung der allgemeinen Bauordnung betreffend, wird auf Beschluß der Stadtverordnetenversammlung, nach Anhörung des Oberbürgermeisters und Begut- achtung durch den Kreisausschuß mit Genehmigung Großherzoglichen Ministeriums des Innern vom 20. Juni 1910 zu Nr. M. d. J. 8370 zu dem Bebauungsplan für die Gutenbergstraße folgender Nachtrag zu dem Ortsbaustatut für die Stadt Gießen erlassen, der sofort in Kraft tritt:
§ 1.
Für die Gutenbergstraße wird offene Bauweise vorgeschrieben.
Zu Artikel 59 der Allgemeinen Bauordnung.
§ 2.
Die an dieser Straße zu errichtenden Gebäude dürfen nicht mehr als zwei Stockwerke über dem Erdgeschoß enthalten und müssen von den Nachbargrenzen mindestens 3 Meter entfernt bleiben. Treppen, Erfer, Balkone 2c. dürfen bis auf 2 Meter Abstand von der Nachbargrenze in diesen Zwischenraum vorspringen.
Zu Artikel 59 der Allgemeinen Bauordnung.
§ 3.
Für Seiten- und Hintergebäude gelten hinsichtlich der Höhe und Entfernung von der Nachbargrenze die Bestimm= ungen in§ 2. Solche Gebäude dürfen nur mit besonderer Zustimmung der Stadtverordneten- Versammlung und unter den von dieser etwa zu stellenden weiteren Bedingungen errichtet werden.
Zu Artikel 37 der Allgemeinen Bauordnung.
§ 4.
Alle von Straßen und Pläßen aus sichtbaren Außenseiten der Vorder, Hinter- und Seitengebäude müssen eine gefällige architektonische Ausbildung erhalten.
Zu Artikel 59 der Allgemeinen Bauordnung.
§ 5.
Anlagen, die unter den§ 16 der Gewerbeordnung fallen, sind unzulässig.
Zu Artikel 29 der Allgemeinen Bauordnung. Gießen, den 12. Juli 1910.
Bürgermeisterei Gießen.
Mecum.
Bekanntmachung.
Zu vergeben sind: 240 Mt. Zinsen der Stiftung der Friedrich Textor Eheleute an verschämte Arme, in Gaben nicht unter 50 Mt. Meldungen nimmt das Armenamt, Afterweg 9, bis 31. Juli 1910 entgegen. Gießen, den 8. Juli 1910.
Großh. Bürgermeisterei Gießen. Keller.
Bekanntmachung
Der Installateur Heinrich Blum dahier ist zur Ausführung von Anlagen im Anschluß an das Gas- und
Zeichen der Zeit.
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im
In die stille Zeit der inneret Politik ist plötzlich eine Ueberraschung gekommen. Der zweite Vizepräsident des Reichstages Prinz Hohenlohe hat in einer Zuschrift an den Präsidenten des Reichstages Grafen Schwerin- Löwit flärt, daß er sein Amt niederlege. Der Prinz Hohenlohe begründet seinen Rücktritt damit, daß er seinerzeit deshalb dem Rufe, in das Reichstagspräsidium einzutreten, gefolgt fei, um eine Wiederannäherung derjenigen Parteien Reichstage zu fördern, die bis zur Entscheidung über die Finanzreform in wichtigen politischen Fragen zusammenge wirft hatten. Inzwischen hätten aber eine ganze Reihe von Vorgängen bei den Reichstagserfaßwahlen und auch die jüngste Erflärung der nationalliberalen Partei eine erhebliche Vertiefung der Gegensätze zwischen den alten Block= parteien gezeigt, und der früher gerechtfertigte Versuch der Möglichkeit einer Wiederannäherung der Blockparteien sei jezt gegenstandslos geworden. Der Prinz Hohenlohe tritt
Wasserwert auf Grund der Bestimmungen vom 29. Dezbr. 1902 zugelassen worden.
Gießen, den 9. Juli 1910.
Bürgermeisterei Gießen.
Mecum.
Bekanntmachung.
Betr.: Feldbereinigung in der Gemarkung Hausen.
In der Zeit vom 14. bis einschließlich 27. Juli 1910 liegt auf dem Amtszimmer der Großherzoglichen Bürger= meisterei Hausen
das Projekt über Ausführung der Drainagen in den Fluren 2, 3, 4 und 5 nebst Beschluß der Vollzugskommission vom 5. Juli 1910
zur Einsicht der Beteiligten offen.
Einwendungen hiergegen sind bei Meidung des Ausschlusses innerhalb der oben angegebenen Offenlegungsfrist bei Großh. Bürgermeisterei Hausen schriftlich einzureichen und zu begründen.
Friedberg den 10. Juli 1910.
Der Großherzogliche Feldbereinigungskommissär:
Schnittspahn,
Großherzogl. Kreisamtmann.
Bekanntmachung.
Die Lieferung des zu 6400 Zentner veranschlagten Bedarfs an Nu ßfohlen 2. Größe für die städtischen Anstalten für dvs Rechnungsjahr 1910 ist zu vergeben. Die Bedingungen liegen auf unserem Sekretariat Zimmer Nr. 15 zur Einsicht offen.
Mit entsprechender Aufschrift versehene Angebote sind bis 16. d. Mts., vormittags 11 Uhr, bei uns einzureichen. Gießen, den 8. Juli 1910. Großherzogliche Bürgermeisterei.
Mecum.
Bekanntmachung.
Betr.: Gebührentarif der Gesindevermieterinnen und Stellenvermittler.
Bestehender Bestimmung gemäß bringen wir nachstehenden Gebührentarif der hiesigen Gesindevermieterinnen und Stellenvermittler zum Abdruck.
Für Vermittelung eines Dienstboten;
Gesindevermieterinnen:
Bärrn, Kirchenplatz 11
Dülfer, Neustadt 50
nach nach Gießen: auswärts: Mark Mart 5
für Vermittlung einer Köchin mit einem Gehalt über 40 Mt.
für Vermittlung eines Servierfräuleins
Herr, Sonnenstraße 6
8
7
107
11
1005
80
für Vermittlung einer Köchin mit einem Gehalt über 40 Mt.
10
für Vermittlung eines Servierfräuleins ( welche von demselben zu zahlen sind) Heyer, Marktplatz 17
10
10
5
7
für Vermittlung einer Köchin mit einem Gehalt über 40 Mt.
10
für Vermittlung eines Servierfräuleins Hüttenberger, Seltersweg 67
10
10
7
Dertel, Dammstraße 43
47
für Vermittlung von Köchinnen in Wirt
10
Lorenz, Dammstraße 25
Pißer, Seltersweg 3
schaften und Hotels
Schmidt, Weserstraße 5
Stoll, Schloßgasse 17
Vaupel, Bahnhofstraße 30
805555
8558
177778
0777
Weißenbach, Kreuzplatz 6 Zimmermann, Neuenweg 29
21. Jahrg.
5
7
4
6
Von den Gebühren hat der Dienstbote jeweils 2 Mart zu entrichten.
Vermieterinnen Bärrn und Hetzger erheben von Dienstboten 1 Mart Gebühr, die Vermieterinnen Herr, Dülfer, Pizzer, Schmidt, Dertel, Stoll, Weißenbach und Zimmermann erheben von denselben feine Gebühr.
Gesindevermieterinnen Herr und Pizzer erheben von den Köchinnen feine Gebühr.
Die Vermieterin Schmidt( Teulelslustgärtchen) hat ihren Gewerbebetrieb vorläufig eingestellt.
Stellen vermittler.
Germann, Wolfengasse:
für einen 1. Gesellen 3 Mt. für einen 2. Gesellen 2 Mt. für einen 3. Gesellen 1,50 Mt.
von welchen Gebühren Meister und Geselle je die Hälfte zu entrichten haben.
Gießen, den 7. Juli 1910.
Großherzogliches Polizeiamt.
Gebhardt.
Bekanntmachung.
die
Wegen Vornahme von Befestigungsarbeiten wird Brand- und die Schloßgasse von heute an bis auf weiteres für jeglichen Fuhrwerts- und Radfahrverkehr gesperrt. Gießen, den 9. Juli 1910. Großherzogliches Polizeiamt.
Gebhardt.
Bekanntmachung.
In der Zeit vom 20. Juni bis 9. Juli 1910 wurde in hiesiger Stadt
gefunden: 1 Kinderportemonnaie mit Inhalt, 1 Pferdedecke, 5 Portemonnaies mit Inhalt, 1 Brosche, 1 Uhr, 1 Tasche, 1 Regenschirm, 1 Brille, 1 Damengummigürtel, 1 Zwicker und 1 Werkzeuglasten;
berloren: 1 Portemonnaie mit goldenem Kettchen, 1 fleine schwarze Damenuhr mit weißem Zifferblatt, 1 Brille, 1 schwarzer Damenregenschirm, 1 silberne Remontoiruhr mit Weinzipfel, 1 Regenschirm, 1 ledernes Zigarrenetui mit 2 Urlaubspässen auf den Namen„ Wolf" lautend, 1 längliches gelbes Portemonnaie mit ungefähr 400 Mart Inhalt, 1 schwarzer Sammetbeutel mit 1 Portemonnaie und 10-12 Mt. Inhalt, 1 Damenportemonnaie mit 3 bis 4 Mt. Inhalt, 1 Panamahut mit schwarzem Band, 1 Spazierstock mit Silbergriff und 1 goldene Damenuhr mit goldener Kette, im innern des Deckels„ E. M." eingraviert. Entflogen: 1 Kanarienvogel.
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Die Empfangsberechtigten der gefundenen Gegenstände belieben ihre Ansprüche alsbald bei uns geltend zu machen. Die Abholung der gesundenen Gegenstände tann jedem Wochentag von 11-12 Uhr vormittags und 4-5 Uhr nachmittags bei unterzeichneter Behörde Zimmer Nr. 1 erfolgen.
Gießen, den 9. Juli 1910.
Großherzogliches Polizeiamt.
Gebhardt.
Bekanntmachung.
Die unterm 6. Juni 1910 angeordnete Sperre der Südanlage, von Bismarck bis Goethestraße, wird hiermit aufgehoben.
Gießen, den 6. Juli 1910.
Großherzogl. Polizeiamt.
Gebhardt.
also deshalb aus dem Reichstagspräsidium aus, weil er an| mus und die Sozialdemokratie zeigen in ihrer Wesensart der erhofften Wiederannäherung der Parteien des alten Blocks, verzweifelt. Damit sagt der Prinz der politischen Welt ja durchaus nichts Neues, aber nicht diese Kundgeb ung und der Rücktritt des Prinzen aus dem Reichstags= präsidium sind das bedeutsame an dem ganzen Vorgange, sondern alle nationalen Kreise Deutschlands ersehen daraus mit Bedauern, daß die inneren Gegensätze und Zwistigteiten im Deutschen Reiche seit der in Szene gefeßten Finanzreform immer schlimmer werden. Dabei ist aber auch vom parlamentarischen Standpunkte aus gar nicht abzusehen, wie einer großen Parteibildung eine andere wirklich große Par teibildung entgegengesetzt werden soll. Zwar wird in freisinnigen Kreisen nach den Vorgängen im Großherzogtum Baden energisch an dem Plane gearbeitet, alle liberalen Parteien mit Hilfe der Sozialdemokratie zu einem liberalen Großblocke zu vereinigen, aber dieser Plan dürfte feine rechte Verwirklichung erleben, da er allen liberalen Männern keine rechte Freude bereiten kann, denn der Liberalis
die schärfsten Gegensäße, und eine aus liberalen und so= zialdemokratischen Abgeordneten gebildete Reichstagsmehrheit wäre für eine positive Arbeit wohl ganz unfähig. Ferner ist bei einem Zusammengehen der Liberalen mit den Sozialdemokraten doch auch mit dem Umstande zu rechnen, daß die Liberalen in dieser Gemeinschaft nur die Geschäfte der Sozialdemokratie besorgen würden, daß aber dte So= zialdemokratie niemals eine Stüße für eine liberale Politif abgeben würde. Vereinigungen nur auf Grund gemein= samer Opposition versprechen überhaupt feine Dauer, δα ihnen die innere Gemeinsamkeit fehlt. So ist es denn da hin gekommen, daß seit der Begründung des Deutschen Reiches noch niemals eine solche Verärgerung und Zersplitterung der politischen Parteien in Deutschland vorhanden gewesen ist, als jeßt. Es ist auch ungemein schwer, in dieser fritischen Lage einen Ausweg zu finden, denn die Wiederannäherungsversuche an die Konservativen fönnen nach der Lage der Dinge jetzt gar nicht von den liberalen Parteien


