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admittags der Markt

Carltzeit im

Beitung

Gießener Zeitung

( Neueste Nachrichten)

Bezugspreis 40 pfg. monatlich Enthält alle amfl. Bekanntmachungen

vorauszahlbar, vierteljährlich 1,20 Mt., durch die Post 1,50 Mt. frei ins Haus. Erscheint Dienstags, Donnerstags und Samstags. Zwei Extrabeilagen: Humoristische Blätter" und die Neue Lesehalle", Redaktion: liegen wöchentlich einmal gratis bei. Seltersweg 83. Für Aufbewahrung oder Rücksendung nicht verlangter Manuskripte wird nicht garantiert. Telephon: Nr. 362.

Nr. 95.

Bekanntmachung.

1

der Großherzoglichen Bürgermeisterei'

sowie vieler anderer

des Großherzoglichen Polizei Amfes

Behörden Oberhessens Expedition: Seltersweg 83.

Druck und Verlag der Gießener Verlagsdruckerei( Albin Klein).

Donnerstag, 14. Juli 1910

( Gießener Tageblatt)

Anzeigenpreis 15 Pfg.

die 44 mm breite Petitzeile oder deren Raum, auswärts 20 Big.; die 90 mm breite Petitzeile im Reklameteil 50 Pfg., auswärts 60 Pig.; Tabellen mit 50% Aufschlag. Extrabeilagen werden nach Gewicht und Größe berechnet. Rabatt kommt bei Ueberschreitung des Zahlungs­zieles( 30 Tage), bei gerichtlicher Beitreibung oder bei Konkurs in Wegfall Playzvorschriften ohne Verbindlichkeit. Telephon: Nr. 362.

Amtliche Bekanntmachungen.

Der geänderte Bebauungsplan für die Gu tenbergstraße ist festgestellt und dazu die nachfolgende Ortsbausatzung erlassen worden.

Der Bebauungsplan fann auf dem städtischen Tiefbau­amt von jedermann eingesehen werden.

Gießen, den 12. Juli 1910.

Bürgermeisterei Gießen.

Mecum.

Ortsbausatzung.

Auf Grund der Artikel 2, 29, 37 und 59 des Gesetzes vom 30. April 1881, die allgemeine Bauordnung betreffend und der§§ 3-5, 7, 9 und 78 der Verordnung vom 1. Februar 1882 die Ausführung der allgemeinen Bauordnung betreffend, wird auf Beschluß der Stadtverordnetenversamm­lung, nach Anhörung des Oberbürgermeisters und Begut- achtung durch den Kreisausschuß mit Genehmigung Groß­herzoglichen Ministeriums des Innern vom 20. Juni 1910 zu Nr. M. d. J. 8370 zu dem Bebauungsplan für die Gu­tenbergstraße folgender Nachtrag zu dem Ortsbaustatut für die Stadt Gießen erlassen, der sofort in Kraft tritt:

§ 1.

Für die Gutenbergstraße wird offene Bauweise vorge­schrieben.

Zu Artikel 59 der Allgemeinen Bauordnung.

§ 2.

Die an dieser Straße zu errichtenden Gebäude dürfen nicht mehr als zwei Stockwerke über dem Erdgeschoß ent­halten und müssen von den Nachbargrenzen mindestens 3 Meter entfernt bleiben. Treppen, Erfer, Balkone 2c. dürfen bis auf 2 Meter Abstand von der Nachbargrenze in diesen Zwischenraum vorspringen.

Zu Artikel 59 der Allgemeinen Bauordnung.

§ 3.

Für Seiten- und Hintergebäude gelten hinsichtlich der Höhe und Entfernung von der Nachbargrenze die Bestimm= ungen in§ 2. Solche Gebäude dürfen nur mit besonderer Zustimmung der Stadtverordneten- Versammlung und unter den von dieser etwa zu stellenden weiteren Bedingungen er­richtet werden.

Zu Artikel 37 der Allgemeinen Bauordnung.

§ 4.

Alle von Straßen und Pläßen aus sichtbaren Außen­seiten der Vorder, Hinter- und Seitengebäude müssen eine gefällige architektonische Ausbildung erhalten.

Zu Artikel 59 der Allgemeinen Bauordnung.

§ 5.

Anlagen, die unter den§ 16 der Gewerbeordnung fallen, sind unzulässig.

Zu Artikel 29 der Allgemeinen Bauordnung. Gießen, den 12. Juli 1910.

Bürgermeisterei Gießen.

Mecum.

Bekanntmachung.

Zu vergeben sind: 240 Mt. Zinsen der Stiftung der Friedrich Textor Eheleute an verschämte Arme, in Gaben nicht unter 50 Mt. Meldungen nimmt das Ar­menamt, Afterweg 9, bis 31. Juli 1910 entgegen. Gießen, den 8. Juli 1910.

Großh. Bürgermeisterei Gießen. Keller.

Bekanntmachung

Der Installateur Heinrich Blum dahier ist zur Ausführung von Anlagen im Anschluß an das Gas- und

Zeichen der Zeit.

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im

In die stille Zeit der inneret Politik ist plötzlich eine Ueberraschung gekommen. Der zweite Vizepräsident des Reichstages Prinz Hohenlohe hat in einer Zuschrift an den Präsidenten des Reichstages Grafen Schwerin- Löwit flärt, daß er sein Amt niederlege. Der Prinz Hohenlohe begründet seinen Rücktritt damit, daß er seinerzeit deshalb dem Rufe, in das Reichstagspräsidium einzutreten, gefolgt fei, um eine Wiederannäherung derjenigen Parteien Reichstage zu fördern, die bis zur Entscheidung über die Finanzreform in wichtigen politischen Fragen zusammenge wirft hatten. Inzwischen hätten aber eine ganze Reihe von Vorgängen bei den Reichstagserfaßwahlen und auch die jüngste Erflärung der nationalliberalen Partei eine erheb­liche Vertiefung der Gegensätze zwischen den alten Block= parteien gezeigt, und der früher gerechtfertigte Versuch der Möglichkeit einer Wiederannäherung der Blockparteien sei jezt gegenstandslos geworden. Der Prinz Hohenlohe tritt

Wasserwert auf Grund der Bestimmungen vom 29. Dezbr. 1902 zugelassen worden.

Gießen, den 9. Juli 1910.

Bürgermeisterei Gießen.

Mecum.

Bekanntmachung.

Betr.: Feldbereinigung in der Gemarkung Hausen.

In der Zeit vom 14. bis einschließlich 27. Juli 1910 liegt auf dem Amtszimmer der Großherzoglichen Bürger= meisterei Hausen

das Projekt über Ausführung der Drainagen in den Fluren 2, 3, 4 und 5 nebst Beschluß der Vollzugskom­mission vom 5. Juli 1910

zur Einsicht der Beteiligten offen.

Einwendungen hiergegen sind bei Meidung des Aus­schlusses innerhalb der oben angegebenen Offenlegungsfrist bei Großh. Bürgermeisterei Hausen schriftlich einzureichen und zu begründen.

Friedberg den 10. Juli 1910.

Der Großherzogliche Feldbereinigungskommissär:

Schnittspahn,

Großherzogl. Kreisamtmann.

Bekanntmachung.

Die Lieferung des zu 6400 Zentner veranschlagten Be­darfs an Nu ßfohlen 2. Größe für die städtischen An­stalten für dvs Rechnungsjahr 1910 ist zu vergeben. Die Bedingungen liegen auf unserem Sekretariat Zimmer Nr. 15 zur Einsicht offen.

Mit entsprechender Aufschrift versehene Angebote sind bis 16. d. Mts., vormittags 11 Uhr, bei uns einzureichen. Gießen, den 8. Juli 1910. Großherzogliche Bürgermeisterei.

Mecum.

Bekanntmachung.

Betr.: Gebührentarif der Gesindevermieterinnen und Stel­lenvermittler.

Bestehender Bestimmung gemäß bringen wir nachstehen­den Gebührentarif der hiesigen Gesindevermieterinnen und Stellenvermittler zum Abdruck.

Für Vermittelung eines Dienstboten;

Gesindevermieterinnen:

Bärrn, Kirchenplatz 11

Dülfer, Neustadt 50

nach nach Gießen: auswärts: Mark Mart 5

für Vermittlung einer Köchin mit einem Gehalt über 40 Mt.

für Vermittlung eines Servierfräuleins

Herr, Sonnenstraße 6

8

7

107

11

1005

80

für Vermittlung einer Köchin mit einem Gehalt über 40 Mt.

10

für Vermittlung eines Servierfräuleins ( welche von demselben zu zahlen sind) Heyer, Marktplatz 17

10

10

5

7

für Vermittlung einer Köchin mit einem Gehalt über 40 Mt.

10

für Vermittlung eines Servierfräuleins Hüttenberger, Seltersweg 67

10

10

7

Dertel, Dammstraße 43

47

für Vermittlung von Köchinnen in Wirt­

10

Lorenz, Dammstraße 25

Pißer, Seltersweg 3

schaften und Hotels

Schmidt, Weserstraße 5

Stoll, Schloßgasse 17

Vaupel, Bahnhofstraße 30

805555

8558

177778

0777

Weißenbach, Kreuzplatz 6 Zimmermann, Neuenweg 29

21. Jahrg.

5

7

4

6

Von den Gebühren hat der Dienstbote jeweils 2 Mart zu entrichten.

Vermieterinnen Bärrn und Hetzger erheben von Dienst­boten 1 Mart Gebühr, die Vermieterinnen Herr, Dülfer, Pizzer, Schmidt, Dertel, Stoll, Weißenbach und Zimmer­mann erheben von denselben feine Gebühr.

Gesindevermieterinnen Herr und Pizzer erheben von den Köchinnen feine Gebühr.

Die Vermieterin Schmidt( Teulelslustgärtchen) hat ihren Gewerbebetrieb vorläufig eingestellt.

Stellen vermittler.

Germann, Wolfengasse:

für einen 1. Gesellen 3 Mt. für einen 2. Gesellen 2 Mt. für einen 3. Gesellen 1,50 Mt.

von welchen Gebühren Meister und Geselle je die Hälfte zu entrichten haben.

Gießen, den 7. Juli 1910.

Großherzogliches Polizeiamt.

Gebhardt.

Bekanntmachung.

die

Wegen Vornahme von Befestigungsarbeiten wird Brand- und die Schloßgasse von heute an bis auf weiteres für jeglichen Fuhrwerts- und Radfahrverkehr gesperrt. Gießen, den 9. Juli 1910. Großherzogliches Polizeiamt.

Gebhardt.

Bekanntmachung.

In der Zeit vom 20. Juni bis 9. Juli 1910 wurde in hiesiger Stadt

gefunden: 1 Kinderportemonnaie mit Inhalt, 1 Pferde­decke, 5 Portemonnaies mit Inhalt, 1 Brosche, 1 Uhr, 1 Tasche, 1 Regenschirm, 1 Brille, 1 Damengummigürtel, 1 Zwicker und 1 Werkzeuglasten;

berloren: 1 Portemonnaie mit goldenem Kettchen, 1 fleine schwarze Damenuhr mit weißem Zifferblatt, 1 Brille, 1 schwarzer Damenregenschirm, 1 silberne Remon­toiruhr mit Weinzipfel, 1 Regenschirm, 1 ledernes Zigarren­etui mit 2 Urlaubspässen auf den Namen Wolf" lautend, 1 längliches gelbes Portemonnaie mit ungefähr 400 Mart Inhalt, 1 schwarzer Sammetbeutel mit 1 Portemonnaie und 10-12 Mt. Inhalt, 1 Damenportemonnaie mit 3 bis 4 Mt. Inhalt, 1 Panamahut mit schwarzem Band, 1 Spazierstock mit Silbergriff und 1 goldene Damenuhr mit goldener Kette, im innern des Deckels E. M." eingraviert. Entflogen: 1 Kanarienvogel.

an

Die Empfangsberechtigten der gefundenen Gegenstände belieben ihre Ansprüche alsbald bei uns geltend zu machen. Die Abholung der gesundenen Gegenstände tann jedem Wochentag von 11-12 Uhr vormittags und 4-5 Uhr nachmittags bei unterzeichneter Behörde Zimmer Nr. 1 erfolgen.

Gießen, den 9. Juli 1910.

Großherzogliches Polizeiamt.

Gebhardt.

Bekanntmachung.

Die unterm 6. Juni 1910 angeordnete Sperre der Süd­anlage, von Bismarck bis Goethestraße, wird hiermit auf­gehoben.

Gießen, den 6. Juli 1910.

Großherzogl. Polizeiamt.

Gebhardt.

also deshalb aus dem Reichstagspräsidium aus, weil er an| mus und die Sozialdemokratie zeigen in ihrer Wesensart der erhofften Wiederannäherung der Parteien des alten Blocks, verzweifelt. Damit sagt der Prinz der politischen Welt ja durchaus nichts Neues, aber nicht diese Kundgeb ung und der Rücktritt des Prinzen aus dem Reichstags= präsidium sind das bedeutsame an dem ganzen Vorgange, sondern alle nationalen Kreise Deutschlands ersehen daraus mit Bedauern, daß die inneren Gegensätze und Zwistigtei­ten im Deutschen Reiche seit der in Szene gefeßten Finanz­reform immer schlimmer werden. Dabei ist aber auch vom parlamentarischen Standpunkte aus gar nicht abzusehen, wie einer großen Parteibildung eine andere wirklich große Par teibildung entgegengesetzt werden soll. Zwar wird in frei­sinnigen Kreisen nach den Vorgängen im Großherzogtum Baden energisch an dem Plane gearbeitet, alle liberalen Parteien mit Hilfe der Sozialdemokratie zu einem liberalen Großblocke zu vereinigen, aber dieser Plan dürfte feine rechte Verwirklichung erleben, da er allen liberalen Män­nern keine rechte Freude bereiten kann, denn der Liberalis­

die schärfsten Gegensäße, und eine aus liberalen und so= zialdemokratischen Abgeordneten gebildete Reichstagsmehr­heit wäre für eine positive Arbeit wohl ganz unfähig. Fer­ner ist bei einem Zusammengehen der Liberalen mit den Sozialdemokraten doch auch mit dem Umstande zu rechnen, daß die Liberalen in dieser Gemeinschaft nur die Geschäfte der Sozialdemokratie besorgen würden, daß aber dte So= zialdemokratie niemals eine Stüße für eine liberale Politif abgeben würde. Vereinigungen nur auf Grund gemein= samer Opposition versprechen überhaupt feine Dauer, δα ihnen die innere Gemeinsamkeit fehlt. So ist es denn da hin gekommen, daß seit der Begründung des Deutschen Rei­ches noch niemals eine solche Verärgerung und Zersplitter­ung der politischen Parteien in Deutschland vorhanden ge­wesen ist, als jeßt. Es ist auch ungemein schwer, in dieser fritischen Lage einen Ausweg zu finden, denn die Wieder­annäherungsversuche an die Konservativen fönnen nach der Lage der Dinge jetzt gar nicht von den liberalen Parteien