e
Rover, Leipzig stalten.
ellte.
a.d. B
ei anerkannt gut
der Bergstraße Georg Göri
aschine
stopfen alle
Schwingschiffche undschiffchen u
ür jeden Haush Tadellose K
olzarbeit, moder
Elegante Fal
gesucht. Katal
Berlin- Halensee Oberheije
und Vorratsh alienhandlung an d. Exp. d.
benkrank
niffiraße)
nd 5-7 Uhr. entranten und anfen.
me in Heilstätt
ng bon Anstecku
Volt.
ts- Werk rnunterrich Handelsschule hrig- Freiwillige Prüfung.
Präparand. chullehrer- Pr ildeteKaufma
ilitäranwärter Bankbeamte. Conservatoriun cken: 1. den Bes zu ersetzen; 2.1
eln; 3. auf Exar
a) dass der Un
uf das Sorgfälti
t in so einfacher
er den ehrstoff
tprüfung, fortgeset
das Erlernte daue terricht auf die T sicht genommen wu ungsschreiben koste ren bereitwilligst.
POTSDAM. S
Je Berfon und Fa
fundheitszusta: b c
nhaft und bistret
renzen zur Verfü
-Büro
g.
Neue Zeil
chmittags 4
bet Spiffenb
auf Abbruch
den bei der!
äude fann bor
Gießener Zeitung
Bezugspreis 40 pfg. monatlich
-
( Neueste Nachrichten)
vorauszahlbar, vierteljährlich 1,20 Mt., durch die Post 1,50 Mt. frei ins Haus. Erscheint Dienstags, Donnerstags und Samstags. Zwei Extrabeilagen: „ Humoristische Blätter" und die„ Neue Lesehalle", liegen wöchentlich einmal gratis bei. Redaktion: Seltersweg 83.-Für Aufbewahrung oder Rücksendung nicht verlangter Manuskripte wird nicht garantiert. Telephon: Nr. 362.
Nr. 107.
Bekanntmachung.
Enthält alle amil. Bekanntmachungen
der Großherzoglichen Bürgermeisterei
des Großherzoglichen Polizei Amfes Behörden Oberhessens Expedition: Seltersweg 83.
sowie vieler anderer
Druck und Verlag der Gießener Verlagsdruckerei( Albin Klein).
Donnerstag, 11. August 1910
( Gießener Tageblatt)
Anzeigenpreis 15 Pfg.
die 44 mm breite Petitzeile oder deren Raum, auswärts 20 Pfg.; die 90 mm breite Petitzeile im Reklameteil 50 Pfg., auswärts 60 Pig.; Tabellen mit 50% Aufschlag. Extrabeilagen werden nach Gewicht und Größe berechnet. Rabatt kommt bei Ueberschreitung des Zahlungszieles( 30 Tage), bei gerichtlicher Beitreibung oder bei Konkurs in Wegfall Platzvorschriften ohne Verbindlichkeit. Telephon: Nr. 362.
Amtliche Bekanntmachungen.
Das Schulgeld der Realschule der Höheren und Erweiterten Mädchenschule und der Gymnasialvorschule für das 2. Vierteljahr 1910 fann innerhalb der nächsten 10 Tagen noch ohne Mahnkosten bezahlt werden. Gießen, den 8. August 1910.
Stadttasse Gießen.
Mäjer.
Bekanntmachung.
Die Stadtverordneten- Versammlung hat durch Beschluß vom 14. Juli 1910 jür die Sandgasse zwischen Neustadt und Kirchstraße einen Baufluchtlinienplan aufgestellt. Derselbe liegt bis zum 25. d. Mts. bei unserem Tiefbauamt zur Einsicht offen. Einwendungen dagegen sind binnen der gleichen Frist bei Meidung des Ausschlusses bei uns vorzubringen.
Gießen, den 8. August 1910.
Bürgermeisterei Gießen.
Bekanntmachung.
Die Stadtverordnetenversammlung hat durch Beschluß vom 21. Juli d. Is. für das Gebiet nordöstlich der Ostanlage zwischen dem Weg nach dem Philosophenwald und Wiesenstraße einen Bebauungsplan aufgestellt und soll dazu der folgende Nachtrag zum Ortsbaustatut für die Stadt Gießen erlassen werden.
Bebauungsplan und Nachtrag zur Ortsbausatzung liegen bis zum 25. d. Mts. bei unserem Tiefbauamt zur Einficht offen.
Einwendungen dagegen sind binnen der gleichen Frist bei Meidung des Ausschlusses bei uns vorzubringen. Gießen, den 8. August 1910.
Bürgermeisterei Gießen.
Ortsbausatzung.
Auf Grund der Bestimmungen in Artikel 2, 10, 13, 20, 29, 37, 44 und 59 des Gesetzes vom 30. April 1881, die allgemeine Bauordnung betr. und in§ 3-5, 7, 9, 66 und 78 der Verordnung vom 1. Februar 1882 die Ausführung der allgemeinen Bauordnung betr., wird auf Beschluß der Stadtverordneten Versammlung, nach Anhörung des Oberbürgermeisters und Begutachtung durch den Kreisausschuß mit Genehmigung Großherzoglichen Ministeriums des Innern vom.... zu Nr. M. d. J. zu dem Be
bauungsplan für das Gebiet nordöstlich der Ostanlage zwischen Weg nach dem Philosophenwald und Wiesenstraße solgender Nachtrag zu dem Ortsbaustatut für die Stadt Gießen erlassen, der sofort in Kraft tritt.
§ 1.
Gewerbebetriebe, die durch schädliche Dünste, starken Rauch oder ungewähnliches Geräusch Nachteile, Gefahren oder Belästigungen für die Umgebung herbeiführen, sind verboten. Art. 29 allgemeine Bauordnung und§ 5 der Ausführungsverordnung zur allgemeinen Bauordnung. § 2.
Für das an den Straßen AB, BC und AD belegene Gebiet wird offene Bauweise vorgeschrieben und bestimmt: a) Jeder Bauplatz muß eine Größe von mindestens 600 Quadratmetern haben. Art. 13 allgemeine Bau= ordnung.
Die Strafprozeß- Ordnung.
Wie die ständige Kommission zur Beratung einer neuen Reichsversicherungsordnung, so ist jetzt die ebenfalls stän dige Kommission, die mit der Durchsicht unserer Strafgerichtsverfassung und unseres Strafverfahrens betraut ist, für zwei Monate in die Ferien gegangen. Anders als die erste Kommission hat die Strafprozeßfommission bereits den größten und wichtigsten Teil ihrer Aufgabe erledigt, wenig ftens was das Verfahren betrifft. Die Strafgerichtsverfassung, als die unangenehmste Arbeit, hat man für den Schluß zurückgestellt. Es ist nicht ausgeschlossen, daß sich erst bei dieser Gelegenheit die größten Schwierig= feiten ergeben werden, da sie eine Stellungnahme zu den heiklen Fragen der Laienbeteiligung an der Rechtsprechung, der Schwurgerichtsverfassung und der Berufung gegen die Urteile der Straffammern erheischt. Bisher sind nur zwei Fragen von derselben grundsäßlichen Wichtigkeit zu ent= scheiden gewesen, einmal, ob, in welchem Umfange, mit welchen Garantien das heute herrschende„ Legalitätsprinzip", das die unbedingte Strafverfolgung aller strafbaren Handlungen zur Pflicht macht, durch das„ Opportunitätsprinzip", das ein freies Ermessen gestattet, ersetzt werden kann, und zweitens: ob die Voruntersuchung, wie sie eine wesentliche Einrichtung unseres heutigen Strafverfahrens bildet, beizubehalten und nicht vielmehr ein reines Anklageverfahren mit den beiden Parteien des Antlägers und Angeklagten, das sich vor dem sich passiv verhaltenden Richter aufbaut, bei uns einzuführen ist.
und
b) Die Gebäude dürfen mit dem Dachgesima nicht mehr als 10 Meter über dem Bürgersteig sich erheben; oberhalb dieser Höhe dürfen die Dächer eine Neigung von 45 Grad gegen die Wagrechte nicht übersteigen.- Art. 59 A. B.-O. und§ 78 Ausführungsverordnung zur allgemeinen Bauordnung.
c) Die Grundstücke dürfen nur zur Hälfte ihrer Gesamtfläche bebaut werden. Außer den Vorderhäusern sind nur zu diesen gehörige, nicht gewerbsmäßig zu benutzende Stallungen, Remisen und Kutscherwohnungen gestattet. Die Errichtung anderer Neben- oder Hintergebäude ist verboten. Art. 37, 59 allgemeine Bauordnung und§ 78 Ausführungsverordnung zur allgemeinen Bauordnung.
d) Die Gebäude müssen von den Nachbargrenzen und von anderen Gebäuden auf demselben Grundstück mindestens 6 Meter entfernt sein. Jedoch sind an der Straße BC Doppelhäuser mit gemeinschaftlicher Brandmauer oder Scheidemauer erlaubt. Art. 37, 59 allgemeine Bauordnung und 78 Ausführungsverordnung zur allgemeinen Bauord nung.
§ 3. Die Nordostseite der Straße AB ist von der Bebauung ausgeschlossen. Art. 13 der allgemeinen Bauordnung. § 4.
Abweichend von den Vorschriften in§§ 7 und 8 des Ortsbaustatuts wird bestimmt, daß an den bei A nach Nordwesten und bei B nach Südosten abzweigenden Straßen nur die Eckgrundstücke bebaut werden dürfen. Die Bebauung dieser Eckgrundstücke ist nur auf eine Tiefe von 20 Meter, von den Baufluchtlinien der Straßen AD und BC aus gemessen, gestattet. Die Eckgrundstücke dürfen einen Ausgang nach den abzweigenden Straßen vorerst nicht erhalten. Art. 20 der allgemeinen Bauordnung.
§ 5.
Abweichend von der Bestimmung in§ 18 des Ortsbaustatuts vom 6. Juli 1888 fann mit besonderer Genehmigung der Stadtverordneten Versammlung die Ausführung der Umfassungswände oberhalb des Erdgeschosses in Holzfachwert gestattet werden, wenn die Gefache mindestens 12 Zentimeter start mit Ziegel- oder Schwemmsteinen ausge mauert werden. Die Schwemmsteinmauerung muß verputzt oder anderweitig verkleidet werden. Art 44 allgemeine Bauordnung und§ 66 der Ausführungsverordnung allgemeinen Bauordnung. Gießen, den
1910.
Bürgermeisterei Gießen
Befanntmachung.
zur
Die Friedhöfe sind vom 16. August bis 15. Ottober von morgens 6 bis abends 8 Uhr geöffnet. Gießen, den 10. August 1910.
Bürgermeisterei.
Mecum.
Bekanntmachung.
Die Stadtverordneten Versammlung hat durch Beschluß vom 14. Juli d. Is. für die Große Mühlgasse einen Baufluchtlinienplan aufgestellt.
Der Baufluchtlinienplan liegt bis zum 25. d. Mts. bei unserem Tiefbauamt zur Einsicht offen.
Einwendungen dagegen sind binnen der gleichen Frist bei Meidung des Ausschlusses bei uns vorzubringen. Gießen, den 8. August 1910.
Bürgermeisterei Gießen.
ten und seines Verteidigers begnügt. So blieb also, wie in einem Artikel der„ Köln. 3tg." ausgeführt wird, für die Freunde einer Erneuerung an Haupt und Gliedern nur noch die Hoffnung auf die Kommission. Aber deren Beratun gen und Beschlüsse dürften für jene noch in höherem Maße eine Enttäuschung gebildet haben. Denn die Kommission hat sich ihre Aufgabe nicht in einer Neugestaltung, sondern nur in einer geschäftsmäßigen Durchberatung der Re gierungsvorlage von§ 1 bis§ 500 gesteckt; lettere bildet die Richtlinie, von der nicht erheblich abgewichen wird. Ebenso ist über die Kardinalfrage, ob die Voruntersuchung beizubehalten sei, keine Besprechung bekannt geworden. Man hat sie, als man an den betreffenden Paragraphen fam, gemäß dem Vorschlag der Vorlage beibehalten. Die Regierung aber darf sich diese Arbeitsmethode der Kommissio nen füglich als Erfolg anrechnen.
an
Von den Verbesserungen die der Regierung wie der Kommission bis jetzt u. a. zu danken sind, sei zu nächst die Aufnahme eines Zeugnisverweigerungsrechts für Abgeordnete und Redakteure in gewissen, leichteren Straj fällen erwähnt. Der Gewährung eines solchen Rechts Abgeordnete widersprachen die Regierung und die Rechte. Gleichwohl wurde es eingeführt mit Garantien dafür, daß nur Vergehungen politischen Charaters den Schuß dieser Bestimmung genießen. Ohne näher auf die Einzelheiten der Kommissionsbeschlüsse eingehen zu wollen, sei an dieſer Stelle nur noch vermerkt, daß weiter beschlossen wurde, Be schlagnahmen und Durchsuchungen in den Diensträumen einer gefeßgebenden Versammlung nur mit Genehmigung des Vor sitzenden der Versammlung zuzulassen. Daß die Kommission an der Voruntersuchung und der Vorbereitung der Haupt verhandlung überhaupt die Vorlage so ziemlich unverändert übernommen hat, ist schon gesagt worden. Auch, daß ſte die Stellung des Angeklagten und seines Verteidigers in einigen Puntten gestärkt hat. Dafür hat sie aber den sehr | bemerkenswerten Ansatz der Vorlage, das englische Kreuzten Frage, ob die Voruntersuchung beizubehalten sei, hat| verhör bei uns auf seine praktische Brauchbarkeit zu prüfen, fie jede grundlegende Aenderung von der Hand gewiesen wieder beseitigt. An der verbesserten Gestaltung der Beund sich mit einer Erweiterung der Rechte des Angeklag- stimmungen über die Untersuchungshaft gebührt das Ver
Die Regierungsvorlage ist schon lange bekannt. Sonderliche Begeisterung hat sie nirgendwo hervorgerufen. Nach ihrer ganzen Grundlage kommte sie das auch nicht, denn sie hat sich der Meinung angeschlossen, daß unser Strafverfahren im allgemeinen ein gutes und zweckmäßiges Geſetz ſei daher nur ihre Aufgabe sein könne, im einzelnen zu bessern, zu streichen und zu ergänzen. In der wichtig
21. Jahrg.
Bekanntmachung.
In der Zeit vom 30. Juli bis 6. August 1910 wurde in hiesiger Stadt
gefunden: 1 Karren und 1 Damenschirm; verloren: 1 Zehnmarkstück, 1 grünledernes Portemonnaie mit 20 Mart Inhalt, 1 schwarzlederne Tasche, Inhalt: Portemonnaie mit zirka 8 Mit., 1 Brille, 1 Paar Handschuhe und 1 Taschentuch Inhalt, i Portemonnaie mit 7 Mt. Inhalt und 1 goldene Brosche mit 3 Opalperlen Die Empfangsberechtigten der gefundenen Gegenstände belieben ihre Ansprüche alsbald bei uns geltend zu machen. Die Abholung der gesundenen Gegenstände kann jedem Wochentag von 11-12 Uhr vormittags und 4-5 Uhr nachmittags bei unterzeichneter Behörde Zimmer Nr. 1 erfolgen.
Gießen, den 6. August 1910.
Großherzogliches Polizeiamt.
Gebhardt.
Bekanntmachung.
an
Wegen Vornahme von Pflasterarbeiten wird der Große Steinweg und der Eichweg von heute an bis auf weiteres für jeglichen Fuhrwerts- und Radfahrverkehr gesperrt. Gießen, den 8. August 1910.
Großh. Polizeiamt Gießen. Gebhardt.
Sekanntmachung.
Wegen Vornahme von Pflastererarbeiten wird die Senfenbergstraße von heute an bis auf weiteres für jeglichen Fuhrwerts- und Radfahrverkehr gesperrt. Gießen, den 8. August 1910.
Großherzogl. Polizeiamt.
Gebhardt.
Bekanntmachung
Die Lieferung von 20 na benanzügen( Größen 7-12) für die Ebel stiftung ist zu vergeben. Angebote mit Angabe der Preise für die einzelnen Größen sind unter Beischluß von Muster bis spätestens 20. d. Mts. beim Armenamt, Afterweg 9, einzureichen, wo auch Stoffproben eingesehen werden können.
Gießen, den 11. August 1910.
Die Armendeputation der Stadt Gießen. Mecum.
Arbeitsvergebung.
Die Lieferung und Herstellung der Bli- ableiter Anlage für die Schlachthoferweiterung soll
Montag, den 15. August d. J., vormittag 3 11 Uhr, öffentlich vergeben werden.
Arbeitsbeschreibungen und Bedingungen liegen bei uns
zur Einsicht offen.
Angebote auf Vordruck, der daselbst erhältlich, sind bis zum genannten Termine an uns einzureichen.
Zuschlagsfrist 5 Wochen.
Gießen, den 8. August 1910.
Städt. Hochbauamt. Gerbel.
dienst ganz der Regierung, nicht der Kommission. Ein Verdienst der Kommission dagegen besteht darin, die Wiederaufnahme eines rechtskräftig geschlossenen Verfahrens auch dann auf eine falsche Zeugenaussage stüßen zu dürfen, wenn diese Aussage nicht beeidigt war. Das Verfahren gegen Jugendliche endlich ist von der Kommission in der Form angenommen worden, wie es längst von allen Seiten als dringend bezeichnet worden war. Für jugendliche soll das Opportunitätsprinzip im weitesten Umfange eingeführt werden. Die Zwedmäßigkeit dieser Befreiung der Staatsanwaltschaft von den Fesseln des Verfolgungszwanges wird wohl kaum noch von jemand bestritten. Daß die Kommission die Entscheidung, auch soweit sie an sich in den Händen der Amtsanwaltschaft liegen würde, dem Ersten Staatsanwalt zugewiesen hat, ist ebenfalls beachtenswert. Ein der Erwähnung wertes Verdienst der Kommission liegt schließlich in der Annahme einer Resolution, in das zufünftige Strafgesetzbuch die bedingte Verurteilung aufzunehmen.
Deutscher Hausbesikertag.
und
Braunschweig, 8. August. In Gegenwart von Vertretern der Braunschweigischen Regierung, der Stadt Braunschweig, der Handwerksder Handelskammer trat heute vormittag die 32. Hauptver ſammlung des Zentralverbandes der städtischen Haus- und Grundbesißer Vereine" Deutschlands zusammen. Der erste Punkt der Tagesordnung betraf die Reichswertzuwachs steuer. Berichterstatter war Rechtsanwalt Kohlmann( Dresden), der darauf hinwies, daß die Reichswertzuwachssteuer bereits auf der Tagung in Dresden theoretisch behandelt worden sei. Praktische Erfahrungen gab es damals noch nicht, nur wissenschaftliche, namentlich Professor Wagner wurde ihre Einführungsmöglichkeit erörtert. Es hat sich nun gezeigt, daß sich zwar theoretisch verdienter und unverdienter Wertzuwachs auseinander halten läßt, aber nicht in der Praxis. Die eigentlichen Spetulanten werden immer wieder durch die Maschen des Gejeznetes schlüpfen. Der zweite Referent Rechtsanwalt Ber
von


