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Gießener Neueste Nachrichten
Bezugspreis 40 Pfg. monatlich vierteljährlich 1,20 Mt. frei Haus; durch die Post 1,50 Mf.
Erscheint 3 Mal wöchentlich:
und zwar Dienstags, Donnerstags und Samstags. Telephon: Gießen Nr. 362.
Nr. 29.
Bekanntmachung
Enthält alle amtlichen Bekanntmachungen
der Großherzoglichen Bürgermeisterei
Gießen
des Großherzoglichen Polizeiamtes Gießen
und vieler anderer Behörden in Oberhessen. Expedition: Seltersweg 83.
Gießen, den 10. Februar 1910
Gießener Tageblatt
Anzeigenpreis:
die 44 mm breite Petitzeile 15 Pfg., Reklame 50 Pfg. 60 20" Außerhalb Oberhessen
Amtliche Bekanntmachungen.
Nachstehende Bekanntmachung Großh. Kreisamts Gießen bringen wir hiermit zur öffentlichen Kenntnis. Gießen, den 4. Februar 1910.
Großherzogliches Polizeiam t.
Reinhart.
Bekanntmachung.
nce" Betr.: Die Ausführung des Urkundenstempelge setzes; hier die Erhebung der Stempelabgabe für Automaten und Musikwerke.
ten von han und Ifeld.
Unter Bezugnahme auf die Nummer 10 und 52 des Tarifs zum Gesetz über den Urkundenstempel vom 12. Aug. 1899 in der Fassung der Bekanntmachung vom 28. März be 9% 1907, fowie unter Hinweis darauf, daß nach Artikel 33 in Verbindung mit Artikel 31 Absatz 1 und 4 dieses Gesetzes, diejenigen Personen, welche es unterlassen, ihrer Anmeldepflicht zu genügen, unbeschadet ihrer Haftpflicht, für den fehlenden Stempel eine Geldstrafe, welche dem vier= sachen Betrag des hinterzogenen Stempels gleichkommt, oder jede Sta eine Ordnungsstraße bis zu 200 Mart verwirkt haben,' bringen wir hiermit zur allgemeinen Kenntnis:
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1. Wer in Bahnhöfen, öffentlichen Wirtschaften oder an ollen. Be anderen öffentlichen Orten oder Pläßen einen VerkaufsOfferte oder Wageautomaten, Kraftmesser oder einen Automaten, Coblenz der zur Unterhaltung des Publikums dient, sowie wer in einem öffentlichen Wirtschaftslokal ein Klavier oder sonstiges Musilwert aufstellen will, hat zuvor dem Kreisamt feines Wohnortes oder Aufenthaltes oder des Ortes, welchem die Aufstellung erfolgen soll, eine Jahreskarte zu erwirken und für Lösung dieser Karte eine Stempelabgabe zu entrichten, welche jährlich beträgt:
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a) für jeden Automaten je nach der Größe, dem Antaufspreise und der Leistungsfähigkeit desselben 10 bis 40 Mart;
b) für jedes Klavier oder sonstige Musikwerte nach der Größe, dem Ankaufspreise und der Leistungsfähig keit desselben 10 bis 40 Mart. Für besondere leistungsfähige Instrumente fann die Stempelabgabe bis auf den zweifachen Betrag erhöht werden. Unter Leistungsfähigkeit ist die finanzielle Leistungsfähigkeit oder Ergiebigkeit zu verstehen.
Die Ausstellung von Automaten für Bahnsteigtarten ist stempelfrei.
Entsteht die Abgabepflicht für die vorstehend aufgeführten Gegenstände in der Zeit zwischen dem 1. Oktober und 31. März, so beträgt für diese Zeit der Stempel die Hälfte des regelmäßigen Betrages. Die Erneuerung der Jahresfarten( gültig vom 1. April bis 31. März des nächstfolgenden Jahres) und Entrichtung der vorgeschriebenen Stempelabgabe erfolgt im Monat März eines jeden Jahres.
2. Die Abgabe ist von ein und derselben Person, auch bei einem Wechsel des Automaten oder Instruments oder des Aufstellungsortes innerhalb desselben Jahres( vom 1. April bis 31. März nächsten Jahres) stets nur einmal und zwar erstmalig vor der Aufstellung des Automaten oder des Instruments und sodann alljährlich im Monat März für das darauf folgende Jahr bei dem Kreisamte zu entrichten. 3. Das Kreisamt erteilt dem Anmeldenden eine mit amtlichem Stempel versehene Karte, welche die Nummer des Verzeichnisses, Vor- und Zuname, Stand oder Gewerbe und die Wohnung des Anmeldenden, den angemeldeten Gegenstand, den Tag der Anmeldung und Stempelmarken im Beirage der entrichteten Abgabe enthält. Die Karte ist nur für die Zeit gültig, für welche sie ausgestellt ist.
4. Wer einen Automaten oder ein Klavier oder sonstiges Musikinstrument, welches an einem der unter Ziffer 1 erwähnten Plätze aufgestellt ist, von diesem Plate entfernt, ohne denselben oder dasselbe auf einen anderen der unter Ziffer 1 erwähnten Plätze aufstellt, hat dies bis 1.
Stadttheater Gießen. Dienstag, den 8. Februar. „ Der onatic Bankt."
April 1910 dem Kreisamt anzuzeigen, widrigenfalls er zur Entrichtung der Abgabe weiter verpflichtet bleibt. Die Abmeldung wird auf Verlangen bescheinigt.
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5. Gesuche um Erlaubnis haben schriftlich unter nauer Beschreibung des Instrumentes, um das es sich han delt- bei Automaten auch der finanziellen Leistungsfähig keit oder mündlich im Kreisamtsgebäude zu erfolgen.
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6. Die Abgabe für das Jahr 1910 ist im Monat März 1910 zu entrichten; als Zahltage haben wir jeden Werktag, vormittags von 9-12 Uhr, festgeseßt. Die Abgabe fann jetzt schon bezahlt werden. Die Entrichtung hat auf 3im
Lustspiel in drei Aften von G. Kadelburg und R. Presber. Gestern machte„ Der dunkle Punkt" in Mainz zum sechsten Male ein volles Haus und heute in Gießen zweiten Male. Das Lustspielchen mit seiner drallen Situationskomit, dieser Gipfelpunkt aller modernen Urteilslosig feit
mer Nr. 1 stattzufinden.
Sollte die Entrichtung der Abgabe im Wege der Posteinzahlung oder Geldeinsendung erfolgen, so wird darauf aufmerksam gemacht, daß die Geldsendungen stets ganz frei" von Porto sein müssen, und die lette Jahresfarte ebenfalls einzusenden ist. Die Zustellung der Karte erfolgt dann durch die Poſt als„ portopflichtige Dienstsache".
Die für das Jahr 1909 ausgestellten Karten sind mitzubringen.
und Geschmacksverirrung wird noch manchen leeren Abend ausfüllen; plumper und possenmäßiger konnten diese aus allen Möglichkeiten und Unmöglichkeiten zurechtgepappten Figuren nicht der Laune ihrer Schöpfer gehorchen! Sie schieben und werden geschoben, zappeln und lassen zappeln, lachen und machen lachen so wie es für den„ Knalleffekt", den Lacherfolg gerade nötig ist.
Gegen alle diejenigen, welche ausweislich unseres Registers zur Zahlung der Abgabe verpflichtet sind, und die selbe bis zum 1. April 1910 nicht entrichtet haben, wird nach Ablauf dieses Termins, vorbehältlich einer Bestrafung in Höhe des vierfachen Betrages des hinterzogenen Stempels oder Erkennung einer Ordnungsstraße bis zu 200 Mk. nach Artikel 31, 33 des Urkundenstempelgesetzes, das Beitreibungsverfahren gemäß Artikel 26 loc. lit. eingeleitet
Alle Kasten und Kästchen ihres Warenlagers haben die Herren Autoren durchstöbert und richtig, es fanden sich da zu den üblichen Verlobungsgeschichtchen, den ostgenußten Kniffen in einer dunklen Ecke nicht ein, sogar zwei, wenn man will, vier dunkle Punkte: ein Schuster, ein Mohr und- Josua und Rebekka, die Mohrentinder! Der Major von Kuckrott ist so glücklich, nach einem kleinen, für den „ Knalleffekt" unerläßlichen Scheintampf zwischen einem ahnenstolzen Freiherrn, dem wandelnden„ Gothaischen" und einem fommerzienrätlichen Molkereibesitzer, der anno dazumal mit
werden.
Gießen, den 2. Februar 1910.
Großh. Kreisamt Gießen. J. V. gez.: Welcker. Bekanntmachung.
Freitag, den 11. Februar 1910, nachmittags 2-4 Uhr, wird im Impflokal( Schulgebäude Neustadt 61)
ein öffentlicher Impftermin abgehalten, in welchem diejenigen Angehörigen von Impfpflichtigen, welche Aufforderungen erhalten haben, ihre Ktin der fostenlos der Impfung unterziehen lassen können.
Freitag, den 18. Februar, von 3-4 Uhr, sind die am 11. Februar Geimpften zu der geseßlichen Nachschau wieder vorzustellen. In beiden Terminen können ferner Kinder, welche wegen Krankheit bis zum Sommer von der Impfung zurückgestellt werden wollen, dem Impfarzte zur Un tersuchung vorgezeigt oder diesbezügliche ärztliche Atteste abgegeben werden. Die am Großh. Kreisgesundheitsamte abgegebenen Impfscheine müssen dort wieder abgeholt werGießen, den 5. Februar 1910.
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Großh. Bürgermeisterei Gießen. J. V.: Keller.
Bekanntmachung.
Durch Beschluß des Kreisausschusses vom 24. Juli 1909 wurde der Frau Sophie Dülfer dahier die Erlaubnis zur Ausübung des Gewerbes als Gesinde- Vermieterin erteilt.
Deren Gebührentaris bringen wir nachstehend zur öffentlichen Kenntnis:
a) Für Vermittelung eines Dienstboten an eine Herrschaft in Gießen 5 Mt.; nach auswärts 7 Mt.;
b) Für Vermittelung einer Köchin mit über 40 Mark Lohn nach Gießen 8 Mt.; nach auswärts 10 Mt.; c) Für Vermittelung eines Servierfräuleins 10 Mt., wovon die Stellungsuchenden 1 Mart zu bezahlen haben. Gießen, den 5. Februar 1910.
Großherzogliches Polizeiam t.
Reinhart.
Extra- Beilagen
werden nach Gewicht und Größe berechnet.
Druck und Verlag:
Gießener Verlagsdruckerei( Albin Klein).
21. Jahrg.
Bekanntmachung.
Betrifft: Das gleichzeitige Dienen zweier Brüder im Militärdienst.
Der§ 20 des Reichsmilitärgesetzes schreibt vor: „ Können zwei arbeitsfähige Ernährer hilfloser Familien, erwerbsunfähiger Eltern, Großeltern oder Geschwister nicht gleichzeitig entbehrt werden, so ist einer von ihnen zurückzustellen, bis der andere entlassen wird. Spätestens nach Ablauf des zweiten Militärpflichtjahres soll der einstweilen zurückgestellte eingestellt und gleichzeitig der zuerst Gingestellte entlassen werden. Diese Bestimmung findet entsprechende Anwendung, wenn ein zur Arbeit und Aufsicht unfähiger Grundbesizer, Pächter oder Gewerbetreiben der zwei Söhne nicht gleichzeitig entbehren kann."
3 Küchen in Berlin„ von unten" angefangen, zu den dunt len Punkten dieser beiden Häuser in verwandtschaftliche Be ziehungen treten zu dürfen. Sein Sohn Hans heiratet die fommerzienrätliche Tochter; Verlobungsgeschenk: den dunklen Puntt in Gestalt des Schusters, des Mannes ihrer Schwester. Seine Tochter Else verlobt sich mit Emmerich, dem Sohne des Freiherrn, Verlobungsgeschenk: es präsentiert sich ein Mohr, der drüben in Amerita die Tochter des Freiherrn vor zwei Jahren heiratete, auch ein dunkler Punkt, der dunkelste in der Geschichte derer von der Dühnen! Sie friegen sich alle und alle verbinden und verbrüdern sich der Schluß! Bravo!!-
Damit die Ersatzbehörde in der Lage ist, die Bestimmung bei der Musterung zu berücksichtigen, fordern wir die Beteiligten auf, bei dem Standesamt im Rathaus schon jetzt entsprechenden Antrag zu stellen.
Gießen, den 7. Februar 1910.
Großh. Bürgermeisterei Gießen. J. V.: Keller.
Bekanntmachung.
Das Polizeireglement vom 24. Februar 1882, wonach die Garten und Feldbesitzer die ihren Grundbesitz an öffentlichen Fahr- oder Fußwegen einfriedigenden Hecken in jedem Frühjahr bis zum 1. März auf 1,25 Meter Höhe und 0,50 Meter Breite zurückzuschneiden haben, wird mit dem Anfügen wiederholt zur öffentlichen Kennt nis gebracht, daß Zuwiderhandlungen auf Grund des Artikels 43 des Feldstrafgeseßes mit Geldstrafe von 1-10 Mark bestraft werden.
Gießen, den 2. Februar 1910. Bürgermeisterei. Keller.
Bekanntmachung.
Georg Dieß dahier, Schloßgasse 15, hat die Konzession als Dienstmann mit der Nr. 16 erhalten. Gießen, den 7. Februar 1910.
Großherzogliches Polizeiamt.
Reinhart.
Bekanntmachung.
Die Rechnungen der Armentasse und der Plockischen Stiftung für 1908 liegen vom 12. d. Mts ab eine Woche lang zu jedermanns Einsicht auf dem Armenamt offen.
Ich habe fast schon zuviel über den„ Inhalt“ oder„ Ge| halt" dieses Fabrikats gesprochen, dessen Wirkung nur aus Lacherfolg abzielt und ihn mit diesen Mittelchen und Knisfen immer erreichen wird. Der große Erfolg erlaubt weniger einen Schluß auf die Fähigkeit oder Unfähigkeit der Autoren, mit wirklich fünstlerischen Mitteln ein gutes Lustspiel zu schaffen, zumal die literarische Bedeutung der Kompagnons in dieser Hinsicht hinlänglich feststeht, als auf den Geschmack, die Urteilsfähigkeit und die Wünsche unseres deut schen Theaterpublikums, das sich gern mit deutschem„ MischMasch", irgendeinem Gebräu oder Brei zufrieden gibt, wenn nur recht viel darin zusammengemengt ist. Ich sprach im | allgemeinen vom Theaterpublifum; hier in Gießen waren die Galerieplätze nicht besonders besucht, dagegen sehr gut Parkett und Galerie noble.
Gießen, den 9. Februar 1910.
Die Armendeputation der Stadt Gießen. Keller.
Bekanntmachung.
Die Stadt Gießen hat alte Pflastersteine zum Preise von 10 Mt. für den cbm. abzugeben. Liebhaber werden gebeten, sich an das Tiefbauamt zu wenden. Bürgermeisterei. Mecum.
Von den schauspielerischen Leistungen ist nicht viel mehr zu sagen, als daß sie sämtlich befriedigend waren; ich könnte auch das Prädikat: vortrefflich wählen, wenn es in Anbetracht dieses Stückes nicht komisch klänge. Hervorheben muß ich unbedingt Hermann Batof als Freiherrn v. d. Dühnen, der mir ganz besonders gefiel und Karl Volck als Dr. Woodleigh, den dunklen Punkt derer v. d. Dühnen ohne doch Hermann Norden als Kommerzienrat Brinkmeyer vergessen zu wollen.
Das lachlustige Publitum unterhielt sich sehr gutH. J. O. beim dunklen Punkt am Faschingstag.
Mittwoch, den 9. Februar. ,, Aschenbrödel oder der gläserne Bantoffel. Kinder- Vorstellung.
Es war eine Lust zu sehen, wie die kleinen Gäste an den Bildern des Märchens, das ihnen aus dem Munde des Großmütterchens vertraut war, ihren Gefallen fanden, an dächtig schauten und zuhörten; wie sie über die Possen und Scherze des alten Königs Kakadu und des Barons v. Montecentecuculorum luftig mitlachten, freudig flatschten- und wenn der Vorhang gefallen, wacker schwäßten. Schade nur, daß das Theater nicht besser besucht war; tat doch die noch nicht verwehte Faschingsstimmung ein übriges, einige hei tere Stunden herauszuführen.


