Einzelbild herunterladen

The

0.

Steingoet

bruar 19

Thr.

g

nements

Noviti

Punki

ften von

rg und ber.

be 10% U

Febr. 191

2 Uhr

Volkspreis ellung

Gießener Zeitung

ödel Pantoffe

Bildern rner.

nbe 5%

br.

Dorftellu

Gießener Neueste Nachrichten

Bezugspreis 40 Pfg. monatlich vierteljährlich 1,20 Mt. frei Haus; durch die Post 1,50 Mf.

Erscheint 3 Mal wöchentlich:

und zwar Dienstags, Donnerstags und Samstags. Telephon: Gießen Nr. 362.

Nr. 29.

Bekanntmachung

Enthält alle amtlichen Bekanntmachungen

der Großherzoglichen Bürgermeisterei

Gießen

des Großherzoglichen Polizeiamtes Gießen

und vieler anderer Behörden in Oberhessen. Expedition: Seltersweg 83.

Gießen, den 10. Februar 1910

Gießener Tageblatt

Anzeigenpreis:

die 44 mm breite Petitzeile 15 Pfg., Reklame 50 Pfg. 60 20" Außerhalb Oberhessen

Amtliche Bekanntmachungen.

Nachstehende Bekanntmachung Großh. Kreisamts Gießen bringen wir hiermit zur öffentlichen Kenntnis. Gießen, den 4. Februar 1910.

Großherzogliches Polizeiam t.

Reinhart.

Bekanntmachung.

nce" Betr.: Die Ausführung des Urkundenstempelge setzes; hier die Erhebung der Stempelabgabe für Automaten und Musikwerke.

ten von han und Ifeld.

Unter Bezugnahme auf die Nummer 10 und 52 des Tarifs zum Gesetz über den Urkundenstempel vom 12. Aug. 1899 in der Fassung der Bekanntmachung vom 28. März be 9% 1907, fowie unter Hinweis darauf, daß nach Artikel 33 in Verbindung mit Artikel 31 Absatz 1 und 4 dieses Ge­setzes, diejenigen Personen, welche es unterlassen, ihrer An­meldepflicht zu genügen, unbeschadet ihrer Haftpflicht, für den fehlenden Stempel eine Geldstrafe, welche dem vier= sachen Betrag des hinterzogenen Stempels gleichkommt, oder jede Sta eine Ordnungsstraße bis zu 200 Mart verwirkt haben,' brin­gen wir hiermit zur allgemeinen Kenntnis:

sonen, d

und oh

1. Wer in Bahnhöfen, öffentlichen Wirtschaften oder an ollen. Be anderen öffentlichen Orten oder Pläßen einen Verkaufs­Offerte oder Wageautomaten, Kraftmesser oder einen Automaten, Coblenz der zur Unterhaltung des Publikums dient, sowie wer in einem öffentlichen Wirtschaftslokal ein Klavier oder sonsti­ges Musilwert aufstellen will, hat zuvor dem Kreisamt feines Wohnortes oder Aufenthaltes oder des Ortes, welchem die Aufstellung erfolgen soll, eine Jahreskarte zu erwirken und für Lösung dieser Karte eine Stempelabgabe zu entrichten, welche jährlich beträgt:

ge

1.68

80

.85

35

35

-5

5555

35

58

an

a) für jeden Automaten je nach der Größe, dem An­taufspreise und der Leistungsfähigkeit desselben 10 bis 40 Mart;

b) für jedes Klavier oder sonstige Musikwerte nach der Größe, dem Ankaufspreise und der Leistungsfähig keit desselben 10 bis 40 Mart. Für besondere leistungsfähige Instrumente fann die Stempelabgabe bis auf den zweifachen Betrag erhöht wer­den. Unter Leistungsfähigkeit ist die finanzielle Leistungs­fähigkeit oder Ergiebigkeit zu verstehen.

Die Ausstellung von Automaten für Bahnsteigtarten ist stempelfrei.

Entsteht die Abgabepflicht für die vorstehend aufgeführ­ten Gegenstände in der Zeit zwischen dem 1. Oktober und 31. März, so beträgt für diese Zeit der Stempel die Hälfte des regelmäßigen Betrages. Die Erneuerung der Jahres­farten( gültig vom 1. April bis 31. März des nächstfol­genden Jahres) und Entrichtung der vorgeschriebenen Stem­pelabgabe erfolgt im Monat März eines jeden Jahres.

2. Die Abgabe ist von ein und derselben Person, auch bei einem Wechsel des Automaten oder Instruments oder des Aufstellungsortes innerhalb desselben Jahres( vom 1. April bis 31. März nächsten Jahres) stets nur einmal und zwar erstmalig vor der Aufstellung des Automaten oder des Instruments und sodann alljährlich im Monat März für das darauf folgende Jahr bei dem Kreisamte zu entrichten. 3. Das Kreisamt erteilt dem Anmeldenden eine mit amtlichem Stempel versehene Karte, welche die Nummer des Verzeichnisses, Vor- und Zuname, Stand oder Gewerbe und die Wohnung des Anmeldenden, den angemeldeten Gegen­stand, den Tag der Anmeldung und Stempelmarken im Be­irage der entrichteten Abgabe enthält. Die Karte ist nur für die Zeit gültig, für welche sie ausgestellt ist.

4. Wer einen Automaten oder ein Klavier oder sonsti­ges Musikinstrument, welches an einem der unter Ziffer 1 erwähnten Plätze aufgestellt ist, von diesem Plate ent­fernt, ohne denselben oder dasselbe auf einen anderen der unter Ziffer 1 erwähnten Plätze aufstellt, hat dies bis 1.

Stadttheater Gießen. Dienstag, den 8. Februar. Der onatic Bankt."

April 1910 dem Kreisamt anzuzeigen, widrigenfalls er zur Entrichtung der Abgabe weiter verpflichtet bleibt. Die Ab­meldung wird auf Verlangen bescheinigt.

ge­

5. Gesuche um Erlaubnis haben schriftlich unter nauer Beschreibung des Instrumentes, um das es sich han delt- bei Automaten auch der finanziellen Leistungsfähig keit oder mündlich im Kreisamtsgebäude zu erfolgen.

zum

6. Die Abgabe für das Jahr 1910 ist im Monat März 1910 zu entrichten; als Zahltage haben wir jeden Werktag, vormittags von 9-12 Uhr, festgeseßt. Die Abgabe fann jetzt schon bezahlt werden. Die Entrichtung hat auf 3im­

Lustspiel in drei Aften von G. Kadelburg und R. Presber. Gestern machte Der dunkle Punkt" in Mainz zum sech­sten Male ein volles Haus und heute in Gießen zweiten Male. Das Lustspielchen mit seiner drallen Situa­tionskomit, dieser Gipfelpunkt aller modernen Urteilslosig feit

mer Nr. 1 stattzufinden.

Sollte die Entrichtung der Abgabe im Wege der Post­einzahlung oder Geldeinsendung erfolgen, so wird darauf aufmerksam gemacht, daß die Geldsendungen stets ganz frei" von Porto sein müssen, und die lette Jahresfarte ebenfalls einzusenden ist. Die Zustellung der Karte erfolgt dann durch die Poſt als portopflichtige Dienstsache".

Die für das Jahr 1909 ausgestellten Karten sind mit­zubringen.

und Geschmacksverirrung wird noch manchen leeren Abend ausfüllen; plumper und possenmäßiger konnten diese aus allen Möglichkeiten und Unmöglichkeiten zurechtgepapp­ten Figuren nicht der Laune ihrer Schöpfer gehorchen! Sie schieben und werden geschoben, zappeln und lassen zappeln, lachen und machen lachen so wie es für den Knalleffekt", den Lacherfolg gerade nötig ist.

Gegen alle diejenigen, welche ausweislich unseres Re­gisters zur Zahlung der Abgabe verpflichtet sind, und die selbe bis zum 1. April 1910 nicht entrichtet haben, wird nach Ablauf dieses Termins, vorbehältlich einer Bestrafung in Höhe des vierfachen Betrages des hinterzogenen Stem­pels oder Erkennung einer Ordnungsstraße bis zu 200 Mk. nach Artikel 31, 33 des Urkundenstempelgesetzes, das Bei­treibungsverfahren gemäß Artikel 26 loc. lit. eingeleitet

Alle Kasten und Kästchen ihres Warenlagers haben die Herren Autoren durchstöbert und richtig, es fanden sich da zu den üblichen Verlobungsgeschichtchen, den ostgenußten Kniffen in einer dunklen Ecke nicht ein, sogar zwei, wenn man will, vier dunkle Punkte: ein Schuster, ein Mohr und- Josua und Rebekka, die Mohrentinder! Der Major von Kuckrott ist so glücklich, nach einem kleinen, für den Knalleffekt" unerläßlichen Scheintampf zwischen einem ahnen­stolzen Freiherrn, dem wandelnden Gothaischen" und einem fommerzienrätlichen Molkereibesitzer, der anno dazumal mit

werden.

Gießen, den 2. Februar 1910.

Großh. Kreisamt Gießen. J. V. gez.: Welcker. Bekanntmachung.

Freitag, den 11. Februar 1910, nachmittags 2-4 Uhr, wird im Impflokal( Schulgebäude Neustadt 61)

ein öffentlicher Impftermin abgehalten, in welchem diejenigen Angehörigen von Impf­pflichtigen, welche Aufforderungen erhalten haben, ihre Ktin der fostenlos der Impfung unterziehen lassen können.

Freitag, den 18. Februar, von 3-4 Uhr, sind die am 11. Februar Geimpften zu der geseßlichen Nachschau wie­der vorzustellen. In beiden Terminen können ferner Kin­der, welche wegen Krankheit bis zum Sommer von der Impf­ung zurückgestellt werden wollen, dem Impfarzte zur Un tersuchung vorgezeigt oder diesbezügliche ärztliche Atteste abgegeben werden. Die am Großh. Kreisgesundheitsamte abgegebenen Impfscheine müssen dort wieder abgeholt wer­Gießen, den 5. Februar 1910.

den.

Großh. Bürgermeisterei Gießen. J. V.: Keller.

Bekanntmachung.

Durch Beschluß des Kreisausschusses vom 24. Juli 1909 wurde der Frau Sophie Dülfer dahier die Erlaubnis zur Ausübung des Gewerbes als Gesinde- Ver­mieterin erteilt.

Deren Gebührentaris bringen wir nachstehend zur öf­fentlichen Kenntnis:

a) Für Vermittelung eines Dienstboten an eine Herr­schaft in Gießen 5 Mt.; nach auswärts 7 Mt.;

b) Für Vermittelung einer Köchin mit über 40 Mark Lohn nach Gießen 8 Mt.; nach auswärts 10 Mt.; c) Für Vermittelung eines Servierfräuleins 10 Mt., wovon die Stellungsuchenden 1 Mart zu bezahlen haben. Gießen, den 5. Februar 1910.

Großherzogliches Polizeiam t.

Reinhart.

Extra- Beilagen

werden nach Gewicht und Größe berechnet.

Druck und Verlag:

Gießener Verlagsdruckerei( Albin Klein).

21. Jahrg.

Bekanntmachung.

Betrifft: Das gleichzeitige Dienen zweier Brüder im Mili­tärdienst.

Der§ 20 des Reichsmilitärgesetzes schreibt vor: Können zwei arbeitsfähige Ernährer hilfloser Fa­milien, erwerbsunfähiger Eltern, Großeltern oder Ge­schwister nicht gleichzeitig entbehrt werden, so ist einer von ihnen zurückzustellen, bis der andere entlassen wird. Spä­testens nach Ablauf des zweiten Militärpflichtjahres soll der einstweilen zurückgestellte eingestellt und gleichzeitig der zu­erst Gingestellte entlassen werden. Diese Bestimmung findet entsprechende Anwendung, wenn ein zur Arbeit und Auf­sicht unfähiger Grundbesizer, Pächter oder Gewerbetreiben der zwei Söhne nicht gleichzeitig entbehren kann."

3 Küchen in Berlin von unten" angefangen, zu den dunt len Punkten dieser beiden Häuser in verwandtschaftliche Be ziehungen treten zu dürfen. Sein Sohn Hans heiratet die fommerzienrätliche Tochter; Verlobungsgeschenk: den dunklen Puntt in Gestalt des Schusters, des Mannes ihrer Schwe­ster. Seine Tochter Else verlobt sich mit Emmerich, dem Sohne des Freiherrn, Verlobungsgeschenk: es präsentiert sich ein Mohr, der drüben in Amerita die Tochter des Frei­herrn vor zwei Jahren heiratete, auch ein dunkler Punkt, der dunkelste in der Geschichte derer von der Dühnen! Sie friegen sich alle und alle verbinden und verbrüdern sich der Schluß! Bravo!!-

Damit die Ersatzbehörde in der Lage ist, die Bestimm­ung bei der Musterung zu berücksichtigen, fordern wir die Beteiligten auf, bei dem Standesamt im Rathaus schon jetzt entsprechenden Antrag zu stellen.

Gießen, den 7. Februar 1910.

Großh. Bürgermeisterei Gießen. J. V.: Keller.

Bekanntmachung.

Das Polizeireglement vom 24. Februar 1882, wonach die Garten und Feldbesitzer die ihren Grundbesitz an öffent­lichen Fahr- oder Fußwegen einfriedigenden Hecken in jedem Frühjahr bis zum 1. März auf 1,25 Meter Höhe und 0,50 Meter Breite zurückzuschneiden haben, wird mit dem Anfügen wiederholt zur öffentlichen Kennt nis gebracht, daß Zuwiderhandlungen auf Grund des Ar­tikels 43 des Feldstrafgeseßes mit Geldstrafe von 1-10 Mark bestraft werden.

Gießen, den 2. Februar 1910. Bürgermeisterei. Keller.

Bekanntmachung.

Georg Dieß dahier, Schloßgasse 15, hat die Kon­zession als Dienstmann mit der Nr. 16 erhalten. Gießen, den 7. Februar 1910.

Großherzogliches Polizeiamt.

Reinhart.

Bekanntmachung.

Die Rechnungen der Armentasse und der Plockischen Stiftung für 1908 liegen vom 12. d. Mts ab eine Woche lang zu jedermanns Einsicht auf dem Armenamt offen.

Ich habe fast schon zuviel über den Inhalt oder Ge| halt" dieses Fabrikats gesprochen, dessen Wirkung nur aus Lacherfolg abzielt und ihn mit diesen Mittelchen und Knis­fen immer erreichen wird. Der große Erfolg erlaubt we­niger einen Schluß auf die Fähigkeit oder Unfähigkeit der Autoren, mit wirklich fünstlerischen Mitteln ein gutes Lust­spiel zu schaffen, zumal die literarische Bedeutung der Kom­pagnons in dieser Hinsicht hinlänglich feststeht, als auf den Geschmack, die Urteilsfähigkeit und die Wünsche unseres deut schen Theaterpublikums, das sich gern mit deutschem Misch­Masch", irgendeinem Gebräu oder Brei zufrieden gibt, wenn nur recht viel darin zusammengemengt ist. Ich sprach im | allgemeinen vom Theaterpublifum; hier in Gießen waren die Galerieplätze nicht besonders besucht, dagegen sehr gut Parkett und Galerie noble.

Gießen, den 9. Februar 1910.

Die Armendeputation der Stadt Gießen. Keller.

Bekanntmachung.

Die Stadt Gießen hat alte Pflastersteine zum Preise von 10 Mt. für den cbm. abzugeben. Liebhaber werden gebeten, sich an das Tiefbauamt zu wenden. Bürgermeisterei. Mecum.

Von den schauspielerischen Leistungen ist nicht viel mehr zu sagen, als daß sie sämtlich befriedigend waren; ich könnte auch das Prädikat: vortrefflich wählen, wenn es in Anbetracht dieses Stückes nicht komisch klänge. Hervorheben muß ich unbedingt Hermann Batof als Freiherrn v. d. Dühnen, der mir ganz besonders gefiel und Karl Volck als Dr. Woodleigh, den dunklen Punkt derer v. d. Dühnen ohne doch Hermann Norden als Kommerzienrat Brink­meyer vergessen zu wollen.

Das lachlustige Publitum unterhielt sich sehr gut­H. J. O. beim dunklen Punkt am Faschingstag.

Mittwoch, den 9. Februar. ,, Aschenbrödel oder der gläserne Bantoffel. Kinder- Vorstellung.

Es war eine Lust zu sehen, wie die kleinen Gäste an den Bildern des Märchens, das ihnen aus dem Munde des Großmütterchens vertraut war, ihren Gefallen fanden, an dächtig schauten und zuhörten; wie sie über die Possen und Scherze des alten Königs Kakadu und des Barons v. Mon­tecentecuculorum luftig mitlachten, freudig flatschten- und wenn der Vorhang gefallen, wacker schwäßten. Schade nur, daß das Theater nicht besser besucht war; tat doch die noch nicht verwehte Faschingsstimmung ein übriges, einige hei tere Stunden herauszuführen.