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Bekanntmachung.
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der Großherzoglichen Bürgermeisterei
sowie vieler anderer
des Großherzoglichen Polizei Amtes
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Behörden Oberhessens Expedition: Seltersweg 83.
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Druck und Verlag der Gießener Verlagsdruckerei( Albin Klein). TH
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Samstag, 8. Oktober 1910
Amtliche Bekanntmachungen.
Die nachstehenden Bestimmungen, die am 1. Oktober 1. Jahres in straft treten, bringen wir hierdurch zur öffentlichen Kenntnis.
Gießen, den 30. September 1910.
Großherzogliches Polizeiam t.
Gebhardt.
Die gemäß§ 15 Abs. 3 der Branntweinsteuer- Befreiungsordnung von mir erlassenen Bestimmungen über Art und Anbringung des Verschlusses an Behältnissen des zum Kleinhandel bestimmten vollständig vergällten Branntweins werden nachstehend bekannt gegeben.
Berlin, den 18. März 1910.
Der Reichskanzler.
J. V.: Wermuth.
Bestimmungen
über Art und Anbringung des Verschlusses an Behältnissen des zum Kleinhandel bestimmten, vollständig vergällten Branntweins.
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1. Vollständig vergällter Branntwein dars im Klein handel nur in Behältnissen von 50, 20, 10, 5 und einem Liter Raumgehalt feilgehalten werden, dte verschlossen und mit einer Angabe des Alkoholgehaltes versehen sind.(§ 109 des Branntweinsteuergesetzes.)
2. Die zum Kleinhandel mit vollständig vergällten Branntwein bestimmten Behältnisse müssen so beschaffen sein, daß nach Anlegung der vorgeschriebenen Sicherung( 3iff. 3) Branntwein nur durch eine Spuren der Gewalt hinterlass= ende Beschädigung entnommen werden kann. Diesen An= forderungen genügen am besten Behältnisse aus Metall, Glas, Ton oder ähnlichen Stoffen. Behältnisse mit einem Raumgehalte von 20, 10, 5 oder einem Liter dürfen nur emme Deffnung, solche mit einem Raumgehalte von 50 Liter dürfen höchstens zwei Deffnungen haben. Die Oeffnun Motoren gen müffen dicht verschließbar und so eingerichtet sein, daß gegen unbefugtes Einwirken auf den Inhalt eine besondere Sicherung angelegt werden kann.
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3. Als Sicherung sind zulässig Draht, Schnüre, Bänder 2c. aus Metall, Gespinsten, Pappe oder anderen haltbaren Stoffen, deren Enden durch einen Metallverschluß zu sammengehalten werden, an Behältnissen aus Holz Bleche, Scheiben oder dergleichen, die aber nicht aufzunageln, sondern auszupressen sind. Beim Anbringen müssen diese Metall- Verschl? sse, Bleche u. s. w. eine Prägung des bom Hauptamt bestimmten Kennzeichens( 3iffer 4) erhalten. Die Anbringung vorher geprägter Verschlußstücke ist nicht statthaft. Ein Lösen der Sicherung und in Sonderheit ein Abnehmen des Metallverschlusses darf ohne Hinterlassung von Spuren der Gewalt nicht möglich sein.
4. Das Kennzeichen besteht in einem großen lateinischen Buchstaben, der die Direktivbehörde, einem kleinen lateinischen Buchstaben, der das Hauptamt bezeichnet, und einer Nummer in arabischen Ziffern.
5. Jedes Behältnis muß eine nicht abwischbare, lichtund wasserbeständige Bezeichnung des Raumgehaltes sowie
Revolution in Portugal.
Die immer noch spärlichen Nachrichten aus Portugal lassen bis jetzt noch nicht erkennen, ob der Ausstand in Lissabon eine allgemeine Volkserhebung ist oder ob nur die Truppen und die Marine, die in und um die Hauptstadt versammelt sind, sich in Verbindung mit den Volksmassen meuternd gegen die Regierung und das Königshaus er= hoben haben. Aber wenn auch der Ausstand eine überwiegend örtliche Grundlage haben sollte, so ist bei dem geistigen und sittlichen Tiefstand des Volkes zu erwarten, daß das Schicksal der Regierung und des Landes tatsächlich auch in der Hauptstadt entschieden wird. Im besten Falle tönnten vielleicht die Truppen aus den verschiedenen Landes= gegenden noch einen Sturm auf Lissabon wagen. Aber die Aufständischen haben zu sorgfältig gearbeitet. Sie haben durch Zerschneiden der Telegraphendrähte jede Mittlung nach dem Innern des Landes unmöglich gemacht und da durch zum mindesten Zeit gewonnen, um in der Nähe des föniglichen Schlosses einstweilen eine Entscheidung herbeizuführen. Nach den vorliegenden Meldungen war die Bevölkerung durch den glänzenden Empfang des Vertreters der brasilianischen Republik, des Marschalls Hermes da Fonseca, bereits für republikanische Kundgebungen genüg end vorbereitet. Die Verschwörer fanden daher überall willige Helfer, und da ein Teil der Truppen sofort zu ihnen überging und die treu gebliebenen später folgten, so gelang es den Republikanern, sich zum Herrn der Stadt zu machen. Der Teil der Truppen, der seinem Fahneneid treu blieb, hat den Meuterern tapfer Widerstand geleistet und erst die Waffen gestreckt, als 8000 republikanisch gesinnte Bauern in die Stadt eindrangen. Die einzelnen Phasen des Aufruhrs schildern folgende Nachrichten:
Lissabon, 5. Oft. Das 16. Infanterie- Regiment und die Artillerie revoltierten Dienstag früh und verlie ßen die Kasernen. Es kam zu einem Zusammenstoß mit der Munizipalgarde. Am Nachmittag war die Lage noch unentschieden. Für die Republik hatten sich mehrere Regimenter, zwei Kriegsschiffe und die Marinekaserne erklärt; dagegen hielten fönigstreue Truppen das Zentrum Hauptstadt besetzt; auch wird der Abmarsch der Provinztruppen auf die Hauptstadt, die für die Regierung fechten wollen, gemeldet. Das Schloß Necessidades wurde bombardiert.
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Lissabon, 5. Okt. Während der Nacht von Dienstag auf Mittwoch dauerte das Gewehr- und Geschüßfeuer unausgesetzt fort und verstärkte sich mit Tagesanbruch noch
eine Angabe derjenigen Stärke nach Gewichtsprozenten aufweisen, welche das Alkoholometer in dem vollständig vergällten Branntwein bei 15 Grad Wärme nach Celsius anzeigt; daneben darf auch noch die Alkoholstärke in Raumprozenten angegeben werden. Die Bezeichnung des Raumgehalts sowie die Angabe der Stärke fann auch auf Etiketten erfolgen, die mit Klebstoff auf den Behältnissen befestigt werden. Einer amtlichen Eichung der Behältnisse bedarf es nicht. Abweichungen von der Raumgehaltsangabe sind | zulässig:
bis zu einem Liter für Behältnisse von 50 Liter Raumgehalt,
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einem„, Abweichende Angaben hinsichtlich der Stärke des voll= ständig vergällten Branntweins sind zulässig bei Behält= nissen aus Holz bis zu 3 Hundertteilen, bei Behältnissen aus anderen Stoffen bis zu 1,6 Hundertteilen. Die wirkliche Stärke darf niemals hinter der in§ 15 Abs. 4 der Branntweinsteuer- Befreiungsordnung vorgeschriebenen Mindestgrenze zurückbleiben.
6. Wer Behältnisse der angegebenen Art mit vollstän= dig vergälltem Branntwein für den Kleinhandel befüllt, ist verpflichtet, die Behältnisse im Anschluß an die Befüllung unter Anbringung der vorgeschriebenen Sicherungen( 3iff. 3) zu verschließen und mit einer Bezeichnung des Raumge= halts und Angabe der Stärke des Branntweins( 3iffer 5) zu versehen.
7. Wer Behältnisse nach Ziffer 6 befüllen und verschließen will, hat dies vorher dem Hauptamt und der Ortspolizeibehörde schriftlich anzumelden und dabei den Raum anzugeben, in dem die Behältnisse befüllt und die Sicherungen angebracht werden sollen.
8. Das Hauptamt trägt die Anmeldung in ein Verzeichnis ein, erteilt über sie eine Bescheinigung und bestimmt das Kennzeichen( 3iffer 4), das an den Verschlüssen( 3if3) anzubringen ist.
9. Das Befüllen der Behältnisse darf nicht in dem Raume vorgenommen werden, in dem der Branntwein feilgehalten wird.
10. Die Sicherungen sind anzubringen, bevor die Behältnisse in den zum Feilhalten bestimmten Raum geschafft werden.
Wer ausweislich des Kennzeichens die Sicherung angebracht hat, haftet für die Richtigkeit des Inhalts der Behältnisse. der 11. Sicherungen, die von Beamten aus Anlaß Nachprüfung abgenommen werden, sind durch amtliche Verschlüsse zu erseßen, wenn derjenige, bei dem nachgeprüft wird, keine Einrichtungen besißt, um neue Sicherungen anzulegen.
12. Die Steueraussicht regelt der§ 28 der Brannt= weinsteuer- Befreiungsordnung.
13. Zuwiderhandlungen werden nach den Vorschriften im siebenden Abschnitt des Branntweinsteuergeseßes bestraft. 14. Werden die Fehlergrenzen( 3iffer 5) absichtlich aus
mehr. Alle Zugänge zur inneren Stadt sind gesperrt. Die Aufständischen, welche in der Nähe von Avenida de Liberdade gelagert hatten und denen man die Zugänge zum Innern der Stadt durch die Avenida abschnitt, nahmen einen anderen Weg. Die aufständischen Schiffe beschießen andauernd bestimmte staatliche Gebäude, besonders das Marinearsenal. Die Zahl der Toten aus der Nacht ist groß. Allenthalben werden Rufe:„ Es lebe die Republik!" laut. Nachrichten aus der Provinz kommen nicht in die Stadt. Um 11 Uhr versuchten die Aufständischen, welche oben in der Avenida de Liberdade lagerten, in die innere Stadt einzudringen, wurden aber von tänigstreuen Truppen zurückgewiesen. Abends herrschte in der Stadt Ruhe. Man hört aber andauernd Gesch ü ß- und Gewehrschüsse. Die elektrische Beleuchtung ist unterbrochen. Der verab schiedete Admiral Carlos Reis befehligt die Aufständischen. Die Kreuzer" Adamastor“ und„ Sao Rafael", sowie die Matrosentaserne Alcantara haben noch immer eine rote der Fahne gehißt. Wagen vom Roten Kreuz und von Feuerwehr sammeln allenthalben Verwundete und Tote. Die Kriegsschiffe der Aufständischen, die auf die Stadt, besonders auf die Ministerien, die die Praca commercie umgeben, und auf das Königsschloß Necessidades feuerten, richteten großen Schaden an den Gebäuden an; auch der Turm der Kirche von Necessidades ist zerstört. Mit Ausnahme der Dörfer Barreiro und Betubal auf dem anderen Ufer des Tajo, Lissabon gegenüber, wurden Unruhen aus anderen Orten Portugals nicht gemeldet.
Lissabon, 5. Oft. Heute vormittag 8 Uhr haben die der Regierung bis dahin treu gebliebenen Truppen, die sich auf dem Don Pedroplate befanden, mit den Revolu tionären gemeinsame Sache gemacht und sind nach der Kaserne zurückgekehrt. Die Menge brach in Beifallskundgebungen aus und rief:„ Es lebe die Republik!"
*
Die Proklamierung der Republik. Sobald die Aufständischen sich in Lissabon behaupten zu können glaubten, riefen sie die Republik aus und bil Beten eine provisorische Regierung, welche wie folgt sammengesett ist:
zu
Th. Braga, Präsidentschaft; Alfonso Costa, Justiz; B. Machado, Aeußeres; Brazilio Telles, Finanzen; Antonio Luiz Gomez, öffentliche Arbeiten; Oberst Barreto, Krieg; Antonio Jose Almeida, Inneres; Amarae Azevon Lissabon: vade Gomes, Marine; Zivilgouverneur Enzebio Leao. Die neue auf dem Stadthause gehißte Flagge wurde von der Feldartillerie salutiert.
21. Jahrg.
genutzt, um den Abnehmer des vollständig vergällten Branntweins zu täuschen, so kann die Direktivbehörde dem Schuldigen die Befugnis entziehen, Behältnisse mit vollständig vergällten Branntwein mit der vorgeschriebenen Sicherung zu versehen.
15. Die vorstehenden Bestimmungen treten am 1. Ottober 1910 mit der Maßgabe in Geltung, daß die zum Feilhalten vollständig vergällten Branntweins vor dem 1. Oftober 1909 im Gebrauche gewesenen Behältnisse bis zum 30. September 1912 auch dann weiter benutzt werden dürfen, wenn sie der Bestimmung über den Raumgehalt( 3iffer 1) nicht entsprechen, vorausgeseßt, daß sie durch Anbringung der in Ziffer 3 vorgesehenen Sicherungen verschlossen werden können(§ 150 des Branntweinsteuer- Ge setzes,§ 15 Abs. 3 der Branntweinsteuer- Befreiungsord= nung).
Bekanntmachung.
Das bereits am 1. Oktober d. J. fällige Heugrasgeld von den städtischen Wiesen 2c vom Rechnungsjahre 1910 fann innerhalb 8 Tagen noch ohne Mahnkosten bezahlt werden. Gießen, den 7. Oktober 1910. Stadtkasse Gießen.
Mäser.
Bekanntmachung.
Die unterm 21. September 1910 angeordnete
Sperre
der Sandgasse von der Neustadt bis an das Gail'sche Spribenhaus wird hiermit aufgehoben.
Gießen, den 3. Oktober 1910.
Großherzogl. Polizeiamt.
Gebhardt.
Bekanntmachung.
Die unterm 8. August 1910 angeordnete Sperre des Großen Steinweges und des Eichwegs wird hiermit auf= gehoben.
Gließen, den 3. Oktober 1910.
Großherzogliches Polizeiamt.
Gebhardt.
Bekanntmachung.
Die unterm 30. September 1910 angeordnete Sperre der Krofdorferstraße wird hiermit aufgehoben. Gießen, den 6. Oktober 1910.
Großh. Polizeiam t.
Gebhardt.
Bekanntmachung.
Die unterm 20. Juli 1. Js. angeordnete Sperre der Hammstraße wird hiermit aufgehoben.
Gießen, den 6. Oktober 1910.
Großherzogliches Polizeiam t.
Gebhardt.
Lissabon, 6. Oft.
Die provisorische Regierung setzt ihre durch die Lage bedingten Maßnahmen fort. Sie hat bereits für sämtliche Provinzen die Zivilgouverneure ernannt. Der brasilianische Präsident Hermes da Fonseca machte heute in Begleitung des neuen Ministerpräsidenten Braga eine Automobilfahrt durch die Straßen von Lissabon. Die provisorische Regierung hat den fremden Ge sandten die Proklamation der Republik notifiziert. Lissabon, 7. Oft. Die Republikaner sind überzeugt, daß die Republik in ganz Portugal triumphieren wird. Der Minister des Aeußeren ist in Lissabon eingetroffen und sprach sich für die Aufrechterhaltung des Bünd nisses mit England aus. Der bisherige Ministerpräsident Teireira de Souza wurde durch einen Granatsplitter verwundet. Eine Anzahl von Offizieren wurden von den Reund publikanern in Haft gehalten, unter Anderen Ayres Ornellas, Minister unter Franco. Die neue Regierung erhält immer mehr Anhänger, insbesondere erklärte sich der Kommandant der Befestigungswerte in Lissabon für sie. Der Kriegsminister besichtigte die militärischen Posten. Ausländische Post ist seit drei Tagen nicht eingetroffen. Die erste Arbeit der neuen Regierung war die Herstellung der allgemeinen Ordnung, später sollen die Kammer= wahl zur Genehmigung der neuen Verfassung und die Provinzial- Wasserwerk geht seiner Vollendung im Rohbau Führer der altrepublikanischen Partei, der jeßige Minister des Auswärtigen, Machado, in Aussicht genommen.
Lissabon, 7. Oft. Die Partei der dissentierenden Progressisten löste sich auf und ihr Führer Alpoim ertärte sich für die Republik. Die Munizipalgardisten werden, obwohl sie sich für die Republik erklärten, entwaffnet. Als die Minister von der tatsächlichen Macht Bestß ergriffen hatten, stellten sich fast alle früheren Beamten wieder ein. Die Polizei wurde im Augenblick des Revolutionsausbruches aufgelöst und die Polizeiwache geplündert. Es geht das Gerücht, daß Admiral Reis, einer der Förderer der Revolu tion, Selbstmord verübt habe.
Lissabon, 7. Oft. Der Herzog von Oporto schiffte sich in Cascaes ein. Weinend sagte er, er verlasse mit tiefem Schmerze das Volt. Er schob die Schuld an dem Verfall der Monarchie auf den verhängnisvollen Einfluß seiner Schwägerin, der Königinmutter, und erklärte, daß es ihm nicht möglich gewesen sei, seinem Neffen liberale Ratschläge zu geben. In Ericeira gingen der König und die Königinmutter an Bord. Der König verabschiedete sich mit Handschlag von der Fischereibevölkerung, doch augenscheinlich froh, mit dem Verlust der Krone davonzukommen. Die


