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Gießener Zeitung

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Nr. 132. som

Bekanntmachung.

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der Großherzoglichen Bürgermeisterei

sowie vieler anderer

des Großherzoglichen Polizei Amtes

=

Behörden Oberhessens Expedition: Seltersweg 83.

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Druck und Verlag der Gießener Verlagsdruckerei( Albin Klein). TH

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Samstag, 8. Oktober 1910

Amtliche Bekanntmachungen.

Die nachstehenden Bestimmungen, die am 1. Oktober 1. Jahres in straft treten, bringen wir hierdurch zur öffent­lichen Kenntnis.

Gießen, den 30. September 1910.

Großherzogliches Polizeiam t.

Gebhardt.

Die gemäß§ 15 Abs. 3 der Branntweinsteuer- Befrei­ungsordnung von mir erlassenen Bestimmungen über Art und Anbringung des Verschlusses an Behältnissen des zum Kleinhandel bestimmten vollständig vergällten Branntweins werden nachstehend bekannt gegeben.

Berlin, den 18. März 1910.

Der Reichskanzler.

J. V.: Wermuth.

Bestimmungen

über Art und Anbringung des Verschlusses an Behältnissen des zum Kleinhandel bestimmten, vollständig ver­gällten Branntweins.

=

1. Vollständig vergällter Branntwein dars im Klein handel nur in Behältnissen von 50, 20, 10, 5 und einem Liter Raumgehalt feilgehalten werden, dte verschlossen und mit einer Angabe des Alkoholgehaltes versehen sind.(§ 109 des Branntweinsteuergesetzes.)

2. Die zum Kleinhandel mit vollständig vergällten Branntwein bestimmten Behältnisse müssen so beschaffen sein, daß nach Anlegung der vorgeschriebenen Sicherung( 3iff. 3) Branntwein nur durch eine Spuren der Gewalt hinterlass= ende Beschädigung entnommen werden kann. Diesen An= forderungen genügen am besten Behältnisse aus Metall, Glas, Ton oder ähnlichen Stoffen. Behältnisse mit einem Raumgehalte von 20, 10, 5 oder einem Liter dürfen nur emme Deffnung, solche mit einem Raumgehalte von 50 Li­ter dürfen höchstens zwei Deffnungen haben. Die Oeffnun Motoren gen müffen dicht verschließbar und so eingerichtet sein, daß gegen unbefugtes Einwirken auf den Inhalt eine besondere Sicherung angelegt werden kann.

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3. Als Sicherung sind zulässig Draht, Schnüre, Bän­der 2c. aus Metall, Gespinsten, Pappe oder anderen halt­baren Stoffen, deren Enden durch einen Metallverschluß zu sammengehalten werden, an Behältnissen aus Holz Bleche, Scheiben oder dergleichen, die aber nicht aufzuna­geln, sondern auszupressen sind. Beim Anbringen müssen diese Metall- Verschl? sse, Bleche u. s. w. eine Prägung des bom Hauptamt bestimmten Kennzeichens( 3iffer 4) erhalten. Die Anbringung vorher geprägter Verschlußstücke ist nicht statthaft. Ein Lösen der Sicherung und in Sonderheit ein Abnehmen des Metallverschlusses darf ohne Hinterlassung von Spuren der Gewalt nicht möglich sein.

4. Das Kennzeichen besteht in einem großen lateini­schen Buchstaben, der die Direktivbehörde, einem kleinen la­teinischen Buchstaben, der das Hauptamt bezeichnet, und einer Nummer in arabischen Ziffern.

5. Jedes Behältnis muß eine nicht abwischbare, licht­und wasserbeständige Bezeichnung des Raumgehaltes sowie

Revolution in Portugal.

Die immer noch spärlichen Nachrichten aus Portugal lassen bis jetzt noch nicht erkennen, ob der Ausstand in Lis­sabon eine allgemeine Volkserhebung ist oder ob nur die Truppen und die Marine, die in und um die Hauptstadt versammelt sind, sich in Verbindung mit den Volksmassen meuternd gegen die Regierung und das Königshaus er= hoben haben. Aber wenn auch der Ausstand eine überwie­gend örtliche Grundlage haben sollte, so ist bei dem geist­igen und sittlichen Tiefstand des Volkes zu erwarten, daß das Schicksal der Regierung und des Landes tatsächlich auch in der Hauptstadt entschieden wird. Im besten Falle tönn­ten vielleicht die Truppen aus den verschiedenen Landes= gegenden noch einen Sturm auf Lissabon wagen. Aber die Aufständischen haben zu sorgfältig gearbeitet. Sie haben durch Zerschneiden der Telegraphendrähte jede Mittlung nach dem Innern des Landes unmöglich gemacht und da durch zum mindesten Zeit gewonnen, um in der Nähe des föniglichen Schlosses einstweilen eine Entscheidung herbei­zuführen. Nach den vorliegenden Meldungen war die Be­völkerung durch den glänzenden Empfang des Vertreters der brasilianischen Republik, des Marschalls Hermes da Fonseca, bereits für republikanische Kundgebungen genüg end vorbereitet. Die Verschwörer fanden daher überall wil­lige Helfer, und da ein Teil der Truppen sofort zu ihnen überging und die treu gebliebenen später folgten, so ge­lang es den Republikanern, sich zum Herrn der Stadt zu machen. Der Teil der Truppen, der seinem Fahneneid treu blieb, hat den Meuterern tapfer Widerstand geleistet und erst die Waffen gestreckt, als 8000 republikanisch gesinnte Bauern in die Stadt eindrangen. Die einzelnen Phasen des Aufruhrs schildern folgende Nachrichten:

Lissabon, 5. Oft. Das 16. Infanterie- Regiment und die Artillerie revoltierten Dienstag früh und verlie ßen die Kasernen. Es kam zu einem Zusammenstoß mit der Munizipalgarde. Am Nachmittag war die Lage noch unentschieden. Für die Republik hatten sich mehrere Regi­menter, zwei Kriegsschiffe und die Marinekaserne erklärt; dagegen hielten fönigstreue Truppen das Zentrum Hauptstadt besetzt; auch wird der Abmarsch der Provinz­truppen auf die Hauptstadt, die für die Regierung fechten wollen, gemeldet. Das Schloß Necessidades wurde bom­bardiert.

der

Lissabon, 5. Okt. Während der Nacht von Diens­tag auf Mittwoch dauerte das Gewehr- und Geschüßfeuer unausgesetzt fort und verstärkte sich mit Tagesanbruch noch

eine Angabe derjenigen Stärke nach Gewichtsprozenten auf­weisen, welche das Alkoholometer in dem vollständig ver­gällten Branntwein bei 15 Grad Wärme nach Celsius an­zeigt; daneben darf auch noch die Alkoholstärke in Raum­prozenten angegeben werden. Die Bezeichnung des Raum­gehalts sowie die Angabe der Stärke fann auch auf Etiket­ten erfolgen, die mit Klebstoff auf den Behältnissen befestigt werden. Einer amtlichen Eichung der Behältnisse bedarf es nicht. Abweichungen von der Raumgehaltsangabe sind | zulässig:

bis zu einem Liter für Behältnisse von 50 Liter Raumgehalt,

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einem, Abweichende Angaben hinsichtlich der Stärke des voll= ständig vergällten Branntweins sind zulässig bei Behält= nissen aus Holz bis zu 3 Hundertteilen, bei Behältnissen aus anderen Stoffen bis zu 1,6 Hundertteilen. Die wirk­liche Stärke darf niemals hinter der in§ 15 Abs. 4 der Branntweinsteuer- Befreiungsordnung vorgeschriebenen Min­destgrenze zurückbleiben.

6. Wer Behältnisse der angegebenen Art mit vollstän= dig vergälltem Branntwein für den Kleinhandel befüllt, ist verpflichtet, die Behältnisse im Anschluß an die Befüllung unter Anbringung der vorgeschriebenen Sicherungen( 3iff. 3) zu verschließen und mit einer Bezeichnung des Raumge= halts und Angabe der Stärke des Branntweins( 3iffer 5) zu versehen.

7. Wer Behältnisse nach Ziffer 6 befüllen und verschlie­ßen will, hat dies vorher dem Hauptamt und der Orts­polizeibehörde schriftlich anzumelden und dabei den Raum anzugeben, in dem die Behältnisse befüllt und die Sicher­ungen angebracht werden sollen.

8. Das Hauptamt trägt die Anmeldung in ein Ver­zeichnis ein, erteilt über sie eine Bescheinigung und bestimmt das Kennzeichen( 3iffer 4), das an den Verschlüssen( 3if­3) anzubringen ist.

9. Das Befüllen der Behältnisse darf nicht in dem Raume vorgenommen werden, in dem der Branntwein feil­gehalten wird.

10. Die Sicherungen sind anzubringen, bevor die Be­hältnisse in den zum Feilhalten bestimmten Raum geschafft werden.

Wer ausweislich des Kennzeichens die Sicherung an­gebracht hat, haftet für die Richtigkeit des Inhalts der Be­hältnisse. der 11. Sicherungen, die von Beamten aus Anlaß Nachprüfung abgenommen werden, sind durch amtliche Ver­schlüsse zu erseßen, wenn derjenige, bei dem nachgeprüft wird, keine Einrichtungen besißt, um neue Sicherungen an­zulegen.

12. Die Steueraussicht regelt der§ 28 der Brannt= weinsteuer- Befreiungsordnung.

13. Zuwiderhandlungen werden nach den Vorschriften im siebenden Abschnitt des Branntweinsteuergeseßes bestraft. 14. Werden die Fehlergrenzen( 3iffer 5) absichtlich aus­

mehr. Alle Zugänge zur inneren Stadt sind gesperrt. Die Aufständischen, welche in der Nähe von Avenida de Liber­dade gelagert hatten und denen man die Zugänge zum In­nern der Stadt durch die Avenida abschnitt, nahmen einen anderen Weg. Die aufständischen Schiffe beschießen andau­ernd bestimmte staatliche Gebäude, besonders das Marine­arsenal. Die Zahl der Toten aus der Nacht ist groß. Al­lenthalben werden Rufe: Es lebe die Republik!" laut. Nachrichten aus der Provinz kommen nicht in die Stadt. Um 11 Uhr versuchten die Aufständischen, welche oben in der Avenida de Liberdade lagerten, in die innere Stadt ein­zudringen, wurden aber von tänigstreuen Truppen zurück­gewiesen. Abends herrschte in der Stadt Ruhe. Man hört aber andauernd Gesch ü ß- und Gewehrschüsse. Die elektrische Beleuchtung ist unterbrochen. Der verab schiedete Admiral Carlos Reis befehligt die Aufständischen. Die Kreuzer" Adamastor und Sao Rafael", sowie die Matrosentaserne Alcantara haben noch immer eine rote der Fahne gehißt. Wagen vom Roten Kreuz und von Feuerwehr sammeln allenthalben Verwundete und Tote. Die Kriegsschiffe der Aufständischen, die auf die Stadt, beson­ders auf die Ministerien, die die Praca commercie umge­ben, und auf das Königsschloß Necessidades feuerten, rich­teten großen Schaden an den Gebäuden an; auch der Turm der Kirche von Necessidades ist zerstört. Mit Ausnahme der Dörfer Barreiro und Betubal auf dem anderen Ufer des Tajo, Lissabon gegenüber, wurden Unruhen aus anderen Orten Portugals nicht gemeldet.

Lissabon, 5. Oft. Heute vormittag 8 Uhr haben die der Regierung bis dahin treu gebliebenen Truppen, die sich auf dem Don Pedroplate befanden, mit den Revolu tionären gemeinsame Sache gemacht und sind nach der Ka­serne zurückgekehrt. Die Menge brach in Beifallskundgeb­ungen aus und rief: Es lebe die Republik!"

*

Die Proklamierung der Republik. Sobald die Aufständischen sich in Lissabon behaupten zu können glaubten, riefen sie die Republik aus und bil Beten eine provisorische Regierung, welche wie folgt sammengesett ist:

zu­

Th. Braga, Präsidentschaft; Alfonso Costa, Justiz; B. Machado, Aeußeres; Brazilio Telles, Finanzen; An­tonio Luiz Gomez, öffentliche Arbeiten; Oberst Barreto, Krieg; Antonio Jose Almeida, Inneres; Amarae Aze­von Lissabon: vade Gomes, Marine; Zivilgouverneur Enzebio Leao. Die neue auf dem Stadthause gehißte Flagge wurde von der Feldartillerie salutiert.

21. Jahrg.

genutzt, um den Abnehmer des vollständig vergällten Brannt­weins zu täuschen, so kann die Direktivbehörde dem Schul­digen die Befugnis entziehen, Behältnisse mit vollständig vergällten Branntwein mit der vorgeschriebenen Sicherung zu versehen.

15. Die vorstehenden Bestimmungen treten am 1. Ot­tober 1910 mit der Maßgabe in Geltung, daß die zum Feilhalten vollständig vergällten Branntweins vor dem 1. Oftober 1909 im Gebrauche gewesenen Behältnisse bis zum 30. September 1912 auch dann weiter benutzt werden dür­fen, wenn sie der Bestimmung über den Raumgehalt( 3if­fer 1) nicht entsprechen, vorausgeseßt, daß sie durch An­bringung der in Ziffer 3 vorgesehenen Sicherungen ver­schlossen werden können(§ 150 des Branntweinsteuer- Ge setzes,§ 15 Abs. 3 der Branntweinsteuer- Befreiungsord= nung).

Bekanntmachung.

Das bereits am 1. Oktober d. J. fällige Heugrasgeld von den städtischen Wiesen 2c vom Rechnungsjahre 1910 fann innerhalb 8 Tagen noch ohne Mahnkosten bezahlt werden. Gießen, den 7. Oktober 1910. Stadtkasse Gießen.

Mäser.

Bekanntmachung.

Die unterm 21. September 1910 angeordnete

Sperre

der Sandgasse von der Neustadt bis an das Gail'sche Spri­benhaus wird hiermit aufgehoben.

Gießen, den 3. Oktober 1910.

Großherzogl. Polizeiamt.

Gebhardt.

Bekanntmachung.

Die unterm 8. August 1910 angeordnete Sperre des Großen Steinweges und des Eichwegs wird hiermit auf= gehoben.

Gließen, den 3. Oktober 1910.

Großherzogliches Polizeiamt.

Gebhardt.

Bekanntmachung.

Die unterm 30. September 1910 angeordnete Sperre der Krofdorferstraße wird hiermit aufgehoben. Gießen, den 6. Oktober 1910.

Großh. Polizeiam t.

Gebhardt.

Bekanntmachung.

Die unterm 20. Juli 1. Js. angeordnete Sperre der Hammstraße wird hiermit aufgehoben.

Gießen, den 6. Oktober 1910.

Großherzogliches Polizeiam t.

Gebhardt.

Lissabon, 6. Oft.

Die provisorische Regierung setzt ihre durch die Lage bedingten Maßnahmen fort. Sie hat bereits für sämtliche Provinzen die Zivilgouverneure ernannt. Der brasilianische Präsident Hermes da Fonseca machte heute in Begleitung des neuen Ministerpräsidenten Braga eine Automobilfahrt durch die Straßen von Lissa­bon. Die provisorische Regierung hat den fremden Ge sandten die Proklamation der Republik notifiziert. Lissabon, 7. Oft. Die Republikaner sind über­zeugt, daß die Republik in ganz Portugal triumphieren wird. Der Minister des Aeußeren ist in Lissabon einge­troffen und sprach sich für die Aufrechterhaltung des Bünd nisses mit England aus. Der bisherige Ministerpräsident Teireira de Souza wurde durch einen Granatsplitter ver­wundet. Eine Anzahl von Offizieren wurden von den Re­und publikanern in Haft gehalten, unter Anderen Ayres Ornellas, Minister unter Franco. Die neue Regierung er­hält immer mehr Anhänger, insbesondere erklärte sich der Kommandant der Befestigungswerte in Lissabon für sie. Der Kriegsminister besichtigte die militärischen Posten. Aus­ländische Post ist seit drei Tagen nicht eingetroffen. Die erste Arbeit der neuen Regierung war die Herstellung der allgemeinen Ordnung, später sollen die Kammer= wahl zur Genehmigung der neuen Verfassung und die Provinzial- Wasserwerk geht seiner Vollendung im Rohbau Führer der altrepublikanischen Partei, der jeßige Minister des Auswärtigen, Machado, in Aussicht genommen.

Lissabon, 7. Oft. Die Partei der dissentierenden Progressisten löste sich auf und ihr Führer Alpoim ertärte sich für die Republik. Die Munizipalgardisten werden, ob­wohl sie sich für die Republik erklärten, entwaffnet. Als die Minister von der tatsächlichen Macht Bestß ergriffen hatten, stellten sich fast alle früheren Beamten wieder ein. Die Po­lizei wurde im Augenblick des Revolutionsausbruches auf­gelöst und die Polizeiwache geplündert. Es geht das Ge­rücht, daß Admiral Reis, einer der Förderer der Revolu tion, Selbstmord verübt habe.

Lissabon, 7. Oft. Der Herzog von Oporto schiffte sich in Cascaes ein. Weinend sagte er, er verlasse mit tie­fem Schmerze das Volt. Er schob die Schuld an dem Ver­fall der Monarchie auf den verhängnisvollen Einfluß seiner Schwägerin, der Königinmutter, und erklärte, daß es ihm nicht möglich gewesen sei, seinem Neffen liberale Ratschläge zu geben. In Ericeira gingen der König und die Königinmutter an Bord. Der König verabschiedete sich mit Handschlag von der Fischereibevölkerung, doch augenschein­lich froh, mit dem Verlust der Krone davonzukommen. Die