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Hessen.
Verkauf
Gießener Zeitung
Bezugspreis 40 pfg. monatlich
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( Neueste Nachrichten)
vorauszahlbar, vierteljährlich 1,20 Mr., durch die Post 1,50 Mt. frei ins Haus. Erscheint Dienstags, Donnerstags und Samstags. Zwei Extrabeilagen: „ Humoristische Blätter" und die„ Neue Lesehalle", Redaktion: liegen wöchentlich einmal gratis bei. Seltersweg 83. Für Aufbewahrung oder Rücksendung nicht verlangter Manuskripte wird nicht garantiert. Telephon: Nr. 302.
Nr. 40.
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Enthält alle amfl. Bekanntmachungen
der Großherzoglichen Bürgermeisterei
sowie vieler anderer
des Großherzoglichen Polizei Amtes
Behörden Oberhessens Expedition: Seltersweg 83.
Druck und Berlag der Gießener Verlagsdruckerei( Albin Klein).
Dienstag, 8. März 1910
( Gießener Tageblatt)
Anzeigenpreis: 15 Pfg.
die 44 mm breite Petitzeile oder deren Raum, auswärts 20 Pfg.; die 90 mm breite Petitzeile im Reklame teil 50 Pfg., auswärts 60 Pfg.; Tabellen mit 50% Aufschlag. Extrabeilagen werden nach Gewicht und Größe berechnet. Rabatt kommt bei Ueberschreitung des Zahlungs. zieles( 30 Tage), bei gerichtlicher Beitreibung oder bei Konkurs in Wegfall Platzvorschriften ohne Verbindlichkeit. Telephon: Nr. 362.
Amtliche Bekanntmachungen.
Nachdem ich zum Provinzialdirektor der Provinz Oberhessen und Kreisrat des Kreises Gießen ernannt worden bin, habe ich die Dienstgeschäfte heute übernommen. Gießen, den 4. März 1910.
Vergebung von Bauarbeiten.
Die für die Erbauung eines Schulhauses in Steinbach
nebft Abortgebäude und Einfriedigung, sowie für die Verlängerung des Kanals in der Kirchstraße erforderlichen Arbeiten und Lieferungen wie:
Erd: und Maurer, Steinmetz:( Lungstein), Zimmer:, Dachdecker, pengler:, Schloffer:, Glafer:, Schreiner, Weißbinder:, Tapezier: u. Kaualarbeiten, die Blizableiteranlage, Eisen-, Röhren: und Zementlieferung
follen im Wege öffentlichen Angebotes vergeben werden. Die Angebotsunterlagen liegen auf dem Amtszimmer des Unterzeichneten, Zimmer Nr. 18, während der Dienst funden zur Einsicht offen.
Angebote mit entsprechender Aufschrift versehen, sind verschlossen und poftfrei bis spätestens
Freitag, den 18. März 1910, nachm. 1, Uhr auf Großh. Bürgermeisterei Steinbach einzureichen, woselbst die Eröffnung in Gegenwart etwa erschienener Bewerber erfolgt. Freie Wahl unter den Bewerbern bleibt vorbehalten.
Gießen, den 5. März 1910. Der Gr. Kreisbauinspektor des Kreises Gießen. J. V.: Knöll.
Arbeitsvergebung.
Die zur Erweiterung der Schlachthofanlage erforder= lichen Verpuß- und Anstreicherarbeiten( 5 Lose) sollen Samstag, den 12. März d. J., vormittags 10 Uhr,
öffentlich vergeben werden.
Arbeitsbeschreibung und Bedingungen liegen bei uns zur Einsicht offen. Angebote auf Vordruck, der daselbst erhältlich, sind bis zum genannten Termin an uns einzu reichen. Zuschlagsfrist 14 Tage.
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Gießen, 4. März 1910.
Städt. Hochbauamt.
Gerbel.
Freiherr Heyl zu Herrnsheim über die Finanzlage in Hessen.
Am 30. Januar hat in Dorn- Dürkheim eine nationalliberale Versammlung stattgefunden, in der auch der seit 35 Jahren den Kreis parlamentarisch vertretende Reichstagsabgeordnete Freiherr Heyl zu Herrnsheim das Wort nahm. Wir entnehmen der Rede folgende Stellen:
En aller Art erhöhe, so werde damit das ursprüngliche Verhältnis zwi
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„ Es sei bedauert worden, auch in einem Artikel des Abgeordneten Dr. Winkler in der„ Wormser Zeitung", daß Sie Erste Kammer einer Erhöhung der Vermögenssteuer nicht ohne Weiteres zugestimmt habe. Der Standpunkt des Finanzausschusses der Ersten Kammer sei aber zunächst der gewesen, nicht mehr Steuern zu bewilligen als unbedingt notwendig seien.( Zustimmung.) Die Vermögenssteuer sei außerdem erst vor einigen Jahren um über 40 Prozent erhöht worden. Wenn man jetzt die Vermögenssteuer unberührt lasse, und nur die Einkommensteuer um 10 Prozent schen Vermögens- und Einkommensteuer wieder hergestellt, und der Charakter der Vermögenssteuer als ErgänzungsSteuer für das fundierte Einkommen bleibe gewahrt. Der Vorschlag des Finanzausschusses der ersten Kammer, die Einkommensteuer um 10 Prozent zu erhöhen, könne für sich allein das Defizit nicht beseitigen und man habe sich auch bereit erklärt, wenn durch Ersparnisse der Rest nicht gedeckt werden könne, in die Erhöhung der Vermögenssteuer einzuwilligen. Wenn man den Mitgliedern der Ersten Kammer in der gegnerischen Presse vorgeworfen habe, sie seien im eignen Interesse gegen die Erhöhung der Vermögenssteuer eingetreten, so sei diese Behauptung unwahr. Denn durch die Progression, die es bei der Einkommensteuer, aber nicht bei der Vermögenssteuer gäbe, würden die groBen Vermögen, wie sie in der Ersten Kammer ja vertreten
Dr. Usinger.
Bekanntmachung.
In der Zeit vom 30. März bis 20. April d. Js. sollen auf verschiedenen Kreisstraßenstrecken im Kreise Gießen für Landwirte 2c. unentgeltliche Kurse über nachstehende Gegenstände der Obstbaumpflege unter Leitung des Kreisobstbautechnikers Heberer stattfinden.
1. Vorbereitung der Baumgruben,
2. Pflanzen der Bäume und Wahl der Sorten hinsichtlich der Lage und Bodenverhältnisse,
3. Baumschmitt an jungen Bäumen und Ausäften älterer Bäume,
4. Baumscheiben und Bewässerung,
5. Reinigen und Kallen,
6. Bekämpfung der Schädlinge und Krankheiten. Interessenten wollen sich bis zum 20. März ds. Js.
bei dem Großh. Areisbauinspektor des Kreises Gießen schriftlich oder mündlich anmelden.
Ort und Verteilung der Kurse richten sich nach den einlaufenden Meldungen.
Gießen, am 2. März 1910.
Großh. Kreisamt Gießen.
J. V. gez.: Welder.
Vergebung von Chausfierarbeiten.
Die Chauffierarbeiten für den Ausbau der Straßen in dem Gebiet zwischen Mittelweg und den veter. med. Instituten sollen
Montag, den 14. d. Mts., vorm. 11 Uhr, öffentlich vergeben werden. Die Verdingungsunterlagen liegen während der Dienststunden bei uns zur Einsicht offen. Angebote auf Vordruck, der daselbst erhältlich, sind spätestens bis zum vorgenannten Zeitpunkt verschiossen und mit entsprechender Aufschrift versehen an uns einzureichen. Zuschlagsfrist 3 Wochen.
Gießen, den 7. März 1910.
Städtisches Tiefbauamt.
Braubach.
seien, wesentlich härter durch eine Verschärfung der Progression in der Einkommensteuer, als durch einen Zuschlag in der Vermögenssteuer getroffen. Mit Rücksicht auf die oben angeführten Mißstände, die sich bei der Besteuerung namentlich des landwirtschaftlichen Grund und Bodens nach dem gemeinen Werte gezeigt hätten, habe man gefordert, daß mit Erhöhung der Vermögenssteuer eine Aenderung des Gesetzes im Sinne der preußischen Bestimmungen Hand in Hand zu gehen habe. In Preußen werde nämlich nicht nur der gemeine Wert, sondern auch der Ertrag ins Auge gefaßt und aus beiden zusammen der Steuerwert bestimmt. Diese Anordnung ermögliche namentlich auch eine bessere Reklamation gegen zu hohe Schäßungen, die heute nahezu aussichtslos sei."
Weiterhin sagte Freiherr Heyl zu Herrnsheim:
" Die Reichsfinanzreform 1909 hat aber für die Bundesstaaten eine wesentliche Erleichterung ihrer Finanzver hältnisse gebracht, die sich für Hessen auf über 4 Millionen Mark beziffert. Ohne die Reichsfinanzreform wären wir nicht in der Lage gewesen, das Budget 1910 zu balanzieren, oder die Steuererhöhungen hätten noch wesentlich verschärft werden müssen. Durch alle diese Maßnahmen ist es möglich gewesen, das Defizit von 5 Millionen Mark auf nahezu 1 Million zu reduzieren, die Steuerzahler also um 4 Mill. Mark zu entlasten und die starke Mehrforderung von Prozent Einkommensteuer und 46 Prozent Vermögenssteuer auf 30 Prozent Einkommensteuer zu vermindern. Es darf hier der Hoffnung Ausdruckt gegeben werden, daß auch die Zweite Kammer sich den Vorschlägen gegenüber entgegen- fommend zeigen wird, sollten sich hie und da Mehrforder= ungen herausstellen, so können diese nur ganz geringfügig sein.
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Diese Entlastung der Steuerzahler von nahezu 4 Mill. Mart hat dazu geführt, daß der Finanzminister Gnauth um seine Entlassung eingefommen ist. Es besteht kein Zweifel darüber, daß dieser Finanzminister ein durchaus fähiger
21. Jahrg.
Bekanntmachung
die Bedienung der Rückstauverschlüsse betreffend. Unter Hinweis auf§ 18 Absatz 2 der Polizeiverordnung vom 1. August 1904, die Entwässerung von Grundstücken im Anschluß an die städt. Kanalisation betreffend, welchen wir nachstehend zum Abdruck bringen, machen wir diejenigen Hausbesitzer, welche ihre Grundstücke an die Neufanalisation bereits angeschlossen haben, darauf aufmerksam, daß vom 14. bis einschließlich 26. März 1910, eine Spülung sämtlicher städt. Straßentanäle vorgenommen wird. Gießen, den 7. März 1910.
Großh. Bürgermeisterei Gießen. Mecum.
Der Eigentümer hat für den ordnungsmäßigen Zustand und die richtige Handhabung des Verschlusses Sorge zu tragen und ist allein für alle, durch etwaigen Rückstau des Sielwasser hervorgerufene Schäden verantwortlich. Die Verschlüsse sind so anzubringen, daß sie jeder Zeit, auch bei Rüdftau zugänglich sind und bequem gehandhabt werden tönnen.
Bekanntmachung.
Vom 1. April 1910 bis dahin 1911 hat die Kamin reinigung auszuführen:
Kaminfeger Keil in dem südöstlich der Straße von Frankfurt nach Marburg belegenen Stadtteil; Kaminfeger 3 wo es ch in dem nordwestlich dieser Straße belegenen Stadtteil.
Gießen, den 2. März 1910.
Großh. Bürgermeisterei Gießen. J. B.: Keller.
Arbeits- Vergebung.
Die Herstellung von Kabel gräben und die Stellung von Hilfsarbeitern für das Betriebsjahr 1910 soll öffentlich vergeben werden.
Die Bedingungen sind während der Dienststunden in dem Amtszimmer der unterzeichneten Verwaltung, Westanlage 51, einzusehen. Angebote, unter Benußung der dortselbst erhältlichen Vordrucke, sind bis zum Dienstag, den 15. d3. Mts., nachmittags 3 Uhr, verschlossen und mit entsprechender Aufschrift versehen, an genannter Stelle einzureichen.
Gießen, den 8. März 1910.
Elektrizitätswert und Straßenbahn der Stadt Gießen Stolte.
Verdingung.
Die für die Kabelverlegungen erforderlichen Lieferumgen an durchgeworfenem 2 ahnties und hartgebrannten Ringofensteinen sollen öffentlich vergeben werden. Die Bedingungen sind während der Dienststunden in dem Amtszimmer der unterzeichneten Verwaltung, Westanlage 51, einzusehen.
Angebote unter Benußung der daselbst erhältlichen Vordrucke sind bis zum Dienstag, den 15. d. Mts., nachmittags 3 Uhr, verschlossen und mit entsprechender Aufschrift versehen, an genannter Stelle einzureichen.
Gießen, den 8. März 1910.
Elektrizitätswert und Straßenbahn der Stadt Gießen. Stolte.
| Kopf und ein intakter Charakter gewesen ist, aber es muß doch auch darauf hingewiesen werden, daß seine politische Haltung nicht mit derjenigen des größten Teiles der Bevölkerung übereinstimmte. Diese Tatsachen haben seinen Sturz herbeigeführt und nicht, wie man von gewisser Seite behauptet, persönliche Gegnerschaft."
Hessischer Landtag.
Die Zweite Kammer sette am Montag ihre Beratungen fort.
Kapitel 8( Saline, Badeanstalt und Tiefbauamt BadNauheim) und Kapitel 9( Samenflenganstalt in Gammelsbach) des Voranschlags werden einstimmig bewilligt. Stapitel 10( Staatseisenbahnen und Antrag des Abg. Raab). Abg. Raab hat seine Forderung für Wohnungsgeldzuschuß für die ehemaligen Beamten der Main- Neckarbahn auf Mt. 6000 ermäßigt. Er befürwortet den Antrag, da die Beamten ein Recht auf diesen Zuschuß hätten. Dem Antrage wird von Ministerialrat Süffert widersprochen. Finanzminister Dr. Braun stellte im Laufe der Diskussion eine mägliche Revision des Eisenbahnvertrages in Aussicht. Die Debatte beschäftigt sich dann mit verschiedenen Nebenbahnprojekten.
Lokales.
Gießen, 8. März 1910.
* Vom Hofe. Am Samstag und Sonntag begaben sich die Großherzoglichen Herrschaften nach Frankfurt und wohnten dem Preisreiten im Hippodrom bei.
* Der Fürst zu Solms Lich reiste am Samstag abend nach Berlin.


