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Gießener Zeifung

-

( Neueste Nachrichten)

Bezugspreis 40 Pfg. monatlich vorauszahlbar, vierteljährlich 1,20 Mk., durch die Post 1,50 Mt. frei ins Haus. Erscheint Dienstags, Donnerstags und Samstags. Zwei Extrabeilagen: Humoristische Blätter" und die Neue Lesehalle", liegen wöchentlich einmal gratis bei. Redaktion: Seltersweg 83.- Für Aufbewahrung oder Rücksendung nicht verlangter Manuskripte wird nicht garantiert. Telephon: Nr. 362.

Nr. 66.

1

Erstes Blatt.

Betanntmachnug

Enthält alle amfl. Bekanntmachungen

der Großherzoglichen Bürgermeisterei

sowie vieler anderer

des Großherzoglichen Polizei Amfes

=

Behörden Oberhessens Expedition: Seltersweg 83.

Druck und Verlag der Gießener Verlagsdruckerei( Albin Klein)*

Samstag, 7. Mai 1910

( Gießener Tageblatt)

Anzeigenpreis 15 Pfg.

die 44 mm breite Petitzeile oder deren Naum, auswärts 20 Pfg.; die 90 mm breite Petitzeile im Reklameteil 50 Pfg., auswärts 60 Pfg.; Tabellen mit 50% Aufschlag. Extrabeilagen werden nach Gewicht und Größe berechnet. Rabatt kommt bei Ueberschreitung des Zahlungs­zieles( 30 Tage), bei gerichtlicher Beitreibung oder bei Konkurs in Wegfall Platzvorschriften ohne Verbindlichkeit. Telephon: Nr. 362.

Amtliche Bekanntmachungen.

Die Gemeinde steuerzettel für 1910 wer­den den Steuerpflichtigen in den nächsten Tagen zugestellt. Diejenigen Steuerpflichtigen, welche bis zum 1. Juni feinen Steuerzettel erhalten haben, werden aufgefordert, hiervon auf unserem Steuerbureau Anzeige zu erstatten. Gießen, den 4. Mai 1910.

Bürgermeisterei. J. V.: Keller.

Bekanntmachung.

Die unter dem 19. April 1910 angeordnete Sperre des Weges entlang des Elektrizitätswertes wird hiermit auf­gehoben.

Gießen, den 4. April 1910.

Großherzogl. Polizeiamt.

Reinhart.

Bekanntmachung.

Betr.: Den Schuh der Singvögel.

Wir bringen in Erinnerung, daß nach§ 1 des Reichs­gefeßes vom 22. März 1888( R. G. B. S. 111) das Zer­ftörenund Ausheben von Nestern oder Brutstätten der Sing­vögel, das Zerstören und Ausheben von Eiern, das Aus­nehmen und Töten von Jungen verboten ist. In gleicher Weise ist das Feilbieten und der Verkauf der gegen dieses Verbot erlangten Eier und Jungen untersagt.

Zuwiderhandelnde werden mit Geldstrafe bis zu 150 Mart oder mit Haft bestraft. Diese Strafe trifft insbeson­dere auch denjenigen, der es unterläßt, Kinder oder andere unter seiner Gewalt stehenden Persone, welche seiner Auf­sicht untergeben sind und zu seiner Hausgenossenschaft ge= hören, von solchen Zuwiderhandlungen abzuhalten.

Das Aufsichtspersonal ist angewiesen, auf die Befolg ung der vorstehenden Bestimmungen ein scharfes Augenmerk zu haben und jede Zuwiderhandlung behufs Herbeiführung der gerichtlichen Bestrafung zur Anzeige zu bringen. Gießen, den 3. Mai 1910.

Großherzogl. Polizeiamt.

Reinhart.

König Eduard+.

* London, 7. Mai.( Drahtnachricht.) König Eduard ist gestern abend 11 Uhr 45 Min. gestor

ben.

Auf die Herrscherin, der die längste Regierungszeit in der englischen Geschichte überhaupt beschieden war, ſo schreibt die Frtf. 3tg.", ist eine der fürzesten Regierungen gefolgt. Königin Viktoria hatte 63 Jahre hindurch das Szepter Britanniens geführt, Eduard 7. ist nur etwas über neun Jahre König gewesen. Daß das Ende König Eduards so nahe bevorstehe, ahnte wohl niemand, und auch, als in der Nacht vom Donnerstag auf Freitag die ersten Nachrichten über einen ernsten Anfall von Bronchitis ein­trafen, hielt man die Krankheit nicht für unmittelbar ge= fahrdrohend.

Albert Eduard, König von Großbritannien und Irland und der britischen Gebiete jenseits der Meere, Kaiser von Indien, war der älteste Sohn und das zweite Kind der Königin Vittoria und des Prinzgemahls Albert. Im Bu­ckingham- Palast dem er jetzt gestorben ist, wurde er am 9. Noven. 1841 geboren. Nach seiner Kindheit stu­dierte er in Edinburgh, Orford und Cambridge. Am 10. März 1863 vermählte er sich mit der Prinzessin Alexandra, der am 1. Dezember 1844 geborenen Tochter des Königs Christian 9. von Dänemark. Dieser Ehe entstammten fünf Kinder. Der älteste Sohn, Albert Viktor, Herzog von Cla­rence, starb im Januar 1892 nach furzer Krankheit. Die übrigen Kinder sind der bisherige Thronfolger Georg

Bekanntmachung.

Nach§ 35 Abs. 4 und 6 der Reichsgewerbeordnung ist der Handel mit Drogen und chemischen Prä­paraten, welche zu Heilzwecken dienen, zu untersagen, wenn die Handhabung des Gewerbebetriebs Leben und Ge­sundheit von Menschen gefährdet, und es haben Personen, welche dieses Gewerbe beginnen, bei Eröffnung ihres Ge­werbebetriebes der zuständigen Behörde hiervon Anzeige zu machen.

Zuständig für die Entgegennahme dieser Anzeige ist das Großh. Polizeiamt Gießen.

Unterlassung der rechtzeitigen Anzeige zieht gemäß§ 148 Ziff. 4 der Reichsgewerbeordnung Geldstrafe bis zu 150 Mark und im Unvermögensfalle Haftstrafe bis zu vier Wochen nach sich.

Die Anzeigepflicht erstreckt sich auch auf Kleinere Betriebe, welche nur einzelne Heilmittel vertreiben( Materialwaren­händler, Spezereihändler 2c.).

Wir machen die beteiligten Gewerbetreibenden hierauf mit dem Anfügen aufmerksam, daß zu Durchführung die­ser Gesetzesvorschriften eine amtliche Kontrolle der Ge= schäftsbetriebe stattfindet, und daß zu diesem Zwecke von Zeit zu Zeit polizeiliche Revisionen der Verkaufs- und Auf­bewahrungsräume stattfinden.

Gießen, den 4. April 1910.

Großherzogl. Polizeiamt.

Reinhart.

Bekanntmachung.

In der Zeit vom 16. April bis 4. Mai 1910 wurde in hiesiger Stadt

gefunden: 1 Taschenmesser, ein goldenes Armband, 1 Portemonnaie mit Inhalt und einem Ringe, 1 Hand= täschchen, 1 Taschentuch nebst einem Paar Lederhandschuhen

seine Regierung länger gedauert hätte, eingesehen, daß es für den Weltfrieden und für England besser sei, die bei­den großen germanischen Reiche in friedlicher Verständigung und Freundschaft als in fraftverzehrendem Gegensatz ihre Aufgaben erfüllen zu lassen.

*

*

König Eduard war in den letzten Tagen ernstlich an Bronchitis erkrankt, ein Leiden, das angesichts des Alters und der Konstitution des Königs zu Besorgnissen Anlaß gab. Ueber den Verlauf der Krankheit liegen folgende Meld­ungen vor:

London, 5. Mai. Der König war die Folgen eines ähnlichen Anfalles, an dem er in Biarriz gelitten, noch nicht völlig losgeworden und obwohl er bei der Rückkehr nach London ziemlich wohl aussah, so war doch eine merkliche Veränderung wahrnehmbar, als er in der vorigen Woche die tönigliche Akademie besuchte. Er sah gelb und etwas blaß aus und man hatte Grund, eine Rückkehr der Hals­und Brustbeschwerden zu befürchten.

Die Nachricht von der Erfrantung des Königs hatte in London natürlich große Beunruhigung hervorgerufen. Seit Veröffentlichung der Krankheitsberichte hatte sich eine große Menge vor den Toren des Buckingham- Palastes angesam­melt. Die Blätter gaben Sonderausgaben heraus und die Theater wurden vorzeitig geschlossen. Die Straßen in der Umgebung des Palais waren mit Stroh belegt, um jedes Geräusch von dem Kranken fernzuhalten. Diese Maßnahme hatte beim Publikum einen tiefen Eindruck hervorgerufen.

Friedrich Ernſt Albert, Herzog von York, Prinz von Wa Sikung der Stadtverordneten Gießens.

les, Prinzessin Luise Viktoria Alexandra Dagmar ist mit dem Herzog von Fife, die jüngste Tochter Maud mit den König Haakon von Norwegen vermählt. Prinzessin Viktoria ist unvermählt geblieben.

König Eduard hat eine Regierung von scharf ausge­prägtem, politischen Charakter geführt und das englische Königtum wieder deutlich nach innen wie nach außen zur Geltung gebracht. Als Eduard zur Regierung fam, war der Burentrieg noch nicht beendet; ihm lag an einer baldigen Beendigung des Krieges. Dies gelang denn auch, und ist gewiß eines der größten Ereignisse aus der kurzen, aber bedeutungsvollen Regierung dieses Monarchen, daß es wäh­rend ihrer Dauer gelungen ist, Südafrika unter das briti­sche Banner zu bringen.

Daß die auswärtige Politik Englands ganz gewaltig von ihm beeinflußt worden ist, liegt offen zu Tage. Die Liquidation des Jahrhunderte alten Antagonismus zu Frankreich durch das im Jahre 1904 abgeschlossene Abkom­men über Maroffo und Aegypten, das Bündnis mit Japan, das indirekt eine Ursache des japanisch- russischen Krieges wurde, und nachher wie eine historische Fronie flin gend das Abkommen mit Rußland über die Teilung Persiens und damit die Sicherung des Glacis der indischen Festung, das sind wohl die wichtigsten Etappen auf dieser Straße, die abgelehen von dem durch falsche Kalkula tionen veranlaßten Mißerfolg in der bosnischen Frage für England nur zu Vorteilen geführt hat.

Sein Tod fällt mitten in eine Entwickelung, in der sich eigentlich das Falsche und gefährliche einer systemati­schen solierung Deutschlands, sofern sie beabsichtigt war, bereits gezeigt hat. Vielleicht hätte auch Eduard 7., wenn

Gießen, 6. Mai 1910.

Der Sigung der Stadtverordneten lag infolge des Aus­falls einer Sibung in dem Monat April eine ziemlich reich­haltige Tagesordnung zur Beratung vor, welche im ganzen 22 Punkte umfaßte.

Punkt 1 waren Mitteilungen. Bei der Stadtverwalt­ung ist seitens der Forstwarte, anläßlich der denselben in der letzten Sizung gewährten Teuerungszulage ein Schrei­ben eingelaufen, das der Stadt den Dank für die bewil ligte Unterstüßung ausspricht. Desgleichen bedankte sich der Verein für Hundesport" für die von der Stadt ge= währte Beihilfe in Höhe von 30 Mt. Ein drittes Dant­schreiben ging von dem Bautechniker Läber anläßlich seiner Anstellung ein.

21. Jahrg.

und einem Zigarettenetui, eine silberne Herrentaschenuhr mit Kette, eine desgleichen ohne Kette, ein Damenregenschirm, eine Nickelbrille, ein Schulatlas, ein Kanarienvogelweibchen, ein Reißzeug.

verloren: Ein gelbes Damenportemonnaie mit 20 Mart Inhalt, ein desgleichen mit 2 Mart Inhalt und einem Taschentuche gez. G. K., eine silberne Taschenuhr, eine sil­berne Nadel mit Adler, ein goldner Zwicker, eine wasser­dichte graue Wagendecke und ein Gurt, ein gelber Gummi­mantel, ein heller Sommerüberzieher, ein goldenes Kett­chen mit Anker, ein Kilometerheft der Biebertalbahn Num­mer 1859.

Die Empfangsberechtigten der gefundenen Gegenstände belieben ihre Ansprüche alsbald bei uns geltend zu machen. Die Abholung der gefundenen Gegenstände kann an jedem Wochentag von 11 bis 12 Uhr vormittags und 4 bis 5 Uhr nachmittags bei unterzeichneter Behörde, Zimmer Nr. 1, erfolgen.

Gießen, den 4. Mai 1910.

Großherzogl. Polizeiamt.

Reinhart.

Vergebung ven Pflaster- u.Chaussierarbeiten

Die Pflaster und Chaussierarbeiten für den Ausbau der Wilhelmstraße sollen

Mittwoch, den 11. Mai, vorm. 11% Uhr, äffentlich vergeben werden. Die Verdingungsunterlagen lie­gen während der Dienststunden bei uns zur Einsicht offen. Angebote auf Vordruck, der daselbst erhältlich, sind späte­stens bis zum vorgenannten Zeitpunkt verschlossen und mit entsprechender Aufschrift versehen an uns einzureichen. Zuschlagsfrist 4 Wochen.

Gießen, den 3. Mai 1910.

Städt. Tiefbauamt. Braubach.

Die Versteigerung der Kleider und einer An­zahl gut erhaltener Möbel, Küchengeräte 2c. wird am Montag, den 9. d. Mts., nachm. ühr, im Städtischen Hospital, Seltersweg 11, fortgesetzt.

plant an der Roonstraße einen Neubau, der aber entgegen der für diese Straße geltenden Ortsbausatzung verschiedene Erter erhalten soll, für welche daher Dispens notwendig war. Die Baudeputation hatte die Befreiung befürwortet und die Versammlung beschloß demgemäß. C. Bude= rus Witwe beabsichtigt an der Ludwigstraße ein Ge­bäude zu errichten, daß aber infolge verschiedener Mängel nicht die Genehmigung der Versammlung fand. Fr. W. Schmidt hatte bei der Stadtverwaltung um die Erlaub­nis zur Anbringung einer Veranda an seinem Hotel in der Liebigstraße nachgesucht. Da jedoch dieser Vorbau den Vor­garten verunstalten würde, war die Baudeputation nicht in der Lage, das Gesuch zu befürworten. D.-B. Mecum: Hat die Stadt einmal eine Ausnahme gestattet, so wird sie ganz sicher darauf rechnen können, bei ähnlich liegenden Fällen weitere Ausnahmen machen zu müssen. Es liegt ja auf der Hand, daß die Veranda die Liebigstraße ent­stellen würde. Ich möchte Sie daher bitten, den Vorbau nicht zu genehmigen. Die Versammlung lehnte hierauf die Genehmigung des Gesuches gemäß dem Antrag der Bau­deputation ab. Die Firma Abermann u. Kling hatte bei der Stadt um die Erlaubnis zur Anbringung von Balkonen an ihrem Neubau Keplerstraße 9 und 11 nachge­sucht. Da das geplante Gebäude, ein recht ansprechendes einstöckiges Doppelwohnhaus, durch die Balkone nur ge= winnen würde, lag für die Baudeputation hinreichend Grund vor, das Gesuch und damit die Befreiung von dem auf die Balkone bezüglichen Paragraphen der Ortsbaujazung für die Keplerstraße zu befürworten. Die Versammlung gab infolgedessen dem Gesuch statt.

Puntt befaßte sich mit der Ortsbausatzung für die Longstraße. Bekanntlich soll für diesen Straßenzug die offene Bauweise vorgeschrieben werden, gegen welche Bestimmung Peter Croneberg bei der Stadtverwalt­ung Einspruch erhoben hatte. Da jedoch verschiedene in dem­selben geltend gemachten Gründe der Versammlung nicht stichhaltig dünften, mußte der Einspruch zurückgewiesen wer­den.

Punkt 9 war Ortsbausaßung zum Bebauungsplan zwi­schen Landmannstraße und Lärchenwäld= chen. Diese Ortsbausatzung war dem Großh. Ministerium zur Genehmigung unterbreitet worden. Kürzlich lief nun die Antwort desselben ein, welche sich mit verschiedenen Paragraphen nicht einverstanden erklären fonnte. So war das Ministerium bei dem§ 2 der Sabung, welcher nur eine Höhe von 10 Meter erlaubt, der Ansicht, daß für Gie­Ben die Darmstädter Bauweise als verbindlich gelten könne, welche u. a. in der Höhe von 10 Meter noch ein Dachge­schoß oberhalb der kräftig durchgeführten Haustante zuläßt. Ferner wurde die Bestimmung, daß die Grundstücke Hälfte bebaut werden können, von dem Ministerium ab­gelehnt. Diese beiden Einsprüche konnte jedoch die Bau­Seputation nicht als berechtigt anerkennen. Die Versamm­lung beschloß in demselben Sinne und es wird aus die­sem Grund die Ortsbaujabung noch einmal dem Ministe rium mit der Antwort der Stadtverwaltung vorgelegt wer­

Punkte 2-7 betrafen Baugesuche. Die Firma Abermann u. Aling beabsichtigt an der Ludwig straße ein Wohnhaus zu errichten und hat für dasselbe die Anbringung von Erkern nachgesucht. Da die letzteren zwei­fellos dem Gebäude zu einer Zierde gereichen werden, sah sich der Bauausschuß veranlaßt, die Befreiung von dem da­rauf bezüglichen Paragraphen des Ortsbaustatuts zu be= fürworten. Hermann Hofmann gedenkt an der Straße an der Veterinärklinik einen Neubau zu errichten, der nur 1 Stockwerk und außerdem einen Giebel in Holzfachwerk| den. erhalten soll. Infolgedessen war für beide Abweichungen von den betreffenden Vorschriften des Ortsbaustatuts eine Dispens erforderlich. Auf Befürworten der Bau- Deputa­tion erklärte sich die Versammlung mit dem Giebel Holzfachwert einverstanden, doch genehmigte sie nicht das vorgesehene einzige Stockwert. Wilhelm Seipp 3.

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Punt 10 befaßte sich mit der Beschaffung von 2 wei­teren Straßenbahnwagen. Die Verhandlungen in der letzten Sigung der Stadtverordneten führten bekannt­lich bei dem Punti" Sommerfahrplan der Straßenbahn" zu dem Beschluß, die Anschaffung des zweiten neuen Wa­gens dem Ermessen der Deputation zu überlassen. Dieselbe