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Gießener Zeitung

( Neueste Nachrichten)

Bezugspreis 40 pfg. monatlich vorauszahlbar, viertetjährlich 1,20 Mf., durch die Post 1,50 Mt. frei ins Haus.- Erscheint Dienstags, Donnerstags und Samstags. Zwei Ertrabeilagen:

-

Humoristische Blätter" und die Neue Leschalle", liegen wöchentlich einmal gratis bei. Redaktion: Seltersweg 83.- Für Aufbewahrung oder Rücksendung nicht verlangter Manuskripte wird nicht garantiert. Telephon: Nr. 362.

Nr. 91.

Bekanntmachung.

Enthält alle amfl. Bekanntmachungen

der Großherzoglichen Bürgermeisterei

sowie vieler anderer

des Großherzoglichen Polizei Amfes

Behörden Oberhessens Expedition: Seltersweg 83.

Druck und Verlag der Gießener Verlagsdruckerei( Albin Klein).

Dienstag, 5. Juli 1910

( Gießener Tageblatt)

Anzeigenpreis 15 pfg.

die 44 mm breite Petitzeile oder deren Raum, auswärts 20 Pfg.; die 90 mm breite Petitzeile im Reklameteil 50 Big., auswärts 60 Pfg.; Tabellen mit 50% Aufschlag. Ertrabeilagen werden nach Gewicht und Größe berechnet. Rabatt kommt bei Ueberschreitung des Zahlungs­zieles( 30 Tage), bei gerichtlicher Beitreibung oder bei Konkurs in Wegfall Platzvorschriften ohne Verbindlichkeit. Telephon: Nr. 362.

Amtliche Bekanntmachungen.

Die unterm 24. Mai 1910 angeordnete Sperre der Nordanlage vom Neustädter Tore bis zur Steinstraße wird

hiermit aufgehoben.

Gießen, den 2. Juli 1910.

Großherzogl. Polizeiamt.

Gebhardt.

Arbeitsvergebung.

Die Maurer, Pflaster- und Asphaltarbeiten für die Neu­befestigung der Goethestraße zwischen Seltersweg und Süd­anlage sollen

Montag, den 11. d. M., vormittags 11 Uhr, öffentlich vergeben werden.

Die Verdingungsunterlagen liegen während der Dienst­stumden bei uns zur Einsicht offen. Angebote auf Vordruck, der daselbst erhältlich, sind spätestens bis zum vorgenann Die Beratung

des Gemeindeumlagengesetzes.

Ab= einer

Es ist der Zweiten Kammer der Landstände glücklich gelungen, in sechs Sißungstagen die Beratung über die Re­gierungsvorlage, die Reform der Gemeindeumlagen betr., zu beendigen und damit fürs erste ein Gesetz zum schluß zu bringen, dessen Zustandekommen schon seit Reihe von Jahren erstrebt wurde, und an dessen gerechter Ausgestaltung alle Kreise der Bevölkerung in weitem Maße interessiert sind. Die dreitägige Generaldebatte war ruhiger und im allgemeinen auch befriedigender verlaufen, als man bei der großen Schwierigkeit der fraglichen Geseßesmaterie und dem lebhaften Widerstreit der Interessen bei Festsetzung der einzelnen Besteuerungsarten zur Aufbringung der Ge­meindelasten hätte erhoffen dürfen.d

für

wie

In der Spezialberatung nahm die Frage der Steuerfreiheit der landwirtschaftlichen Oekonomiegebäude, die von agrarischer Seite als das Mindestmaß der For derung für die Zustimmung zu der Vorlage bezeichnet wurde, und die Besteuerung der Konsumvereine mit offenem Ladengeschäft den breitesten Raum ein. Die lettere Frage rief namentlich den sozialdemokratischen Abg. Ra a b aus Pfungstadt aufs Tapet, der den Konsumverein ein hoch= tönendes Loblied sang und sich gegen die Besteuerung die­fer segensreichen" Einrichtung ereiferte. Er wurde dabei vom Abg. Dr. Gutfleisch unterstüßt, der an der Le­bensfähigkeit der deutschen Genossenschaften nicht gerüttelt wissen wollte, während Geheimrat Be st die Regierung u. a. gegen den Vorwurf in Schuß nahm, daß sie in der Frage einer Besteuerung der Genossenschaften umgefallen fei. Er wies darauf hin, daß die Konsum- Vereine den Gewerbetreibenden eine schwere Konkurrenz bereiteten und schon deshalb eine Heranziehung zur Gemeindesteuer Konsumvereine mit offenen Läden durchaus gerechtfertigt sei. Bezeichnender Weise fand auch die gerade von den klei­nen Gewerbetreibenden dringend geforderte Warenhaus- u. Filialsteuer feine Gnade vor den Sozialdemokraten! Am leßten Tage der Beratung nahm dann die Erledigung der Art. 9-60 einen raschen Fortgang, und es schien, als ob das Gesetz ganz in der Ausschußfassung von den Mehr­heitsparteien gegen die wenigen sozialdemokratischen Stim­men glatt unter Dach und Fach kommen würde. Da tauchte plöblich zur allgemeinen Ueberraschung nach der Frühstücks­pause der Abg. Brauer mit einem Antrag seiner Partei auf, die Geltungsdauer des Gefeßes auf nur 5 Jahre zu beschränken. Das mußte jowohl der Regierung, auch der Ausschußmehrheit wie ein Schlag ins Gesicht er scheinen. Seit 11 Jahren hatten sich die Gemeinden in Hes­sen und ihre Steuerzahler mit einem Gefeßes- Provisorium behelfen müssen, das von den Ständekammern dreimal ver­längert wurde, weil die Schwierigkeiten zwischen Regierung und beiden Kammern nicht früher überwunden werden fonn­ten. Und nun, da die weitgrößte Mehrzahl der Gemeinden erleichtert aufatmen zu können hoffte, daß in der so wich­tigen Frage der Ausbringung der Gemeindelasten endlich stabile Verhältnisse geschaffen werden würden, kommt man mit einem solchen Verlangen. Mit Recht wurde vom Re­gierungstische darauf hingewiesen, daß mit einer derarti= gen zeitlichen Begrenzung des Gesetzes neue Beunruhigung im Lande geschaffen werde und die Regierung ganz außer­stande sei, schon nach einigen Jahren wieder ein neues Ge meindeumlagengesetz vorzulegen. Auch wir sind der Mein­ung, daß sich im Falle des Bedürfnisses, nach einigen Jah ren Aenderungen in einzelnen Bestimmungen des Gesetzes vorzunehmen, dies viel besser durch eine Novelle zu dem Gesetz erreichen ließe wie dies jüngst erst noch beim Für­forgefassengesetz geschah als durch die Beschränkung auf eine furze Frist. Wenn auch schließlich die Fristdauer des Gesetzes auf 7 Jahre erhöht wurde, so müssen wir doch unser aufrichtiges Bedauern darüber aussprechen, daß sich fein energischer Widerspruch gegen diese Forderung erhob und der Antrag mit 20 gegen 16 Stimmen zur Annahme gelangte. Da die Erste Kammer schon früher einen Beschluß auf beschränkte Zeitdauer des Gefeßes abgelehnt hat, ift mit der Annahme dieses Antrages die Gefahr abermals näher gerückt, daß die Gemeindeumlagenreform auch dies= mal nicht zustande kommen wird. Und hat die Zweite Kammer zu ihrem seit einem Jahrzehnt vorbereiteten Schmerzenskind wirklich selber so wenig Zutrauen, daß ste fich das Recht vorbehalten, nach sieben Jahren einen ander­weitigen Ersatz dafür zu schaffen?

so

ten Zeitpunkt verschlossen und mit entsprechender Aufschrift versehen an uns einzureichen. Zuschlagsfrist 4 Wochen. Gießen, den 2. Juli 1910.

Städtisches Tiefbauamt.

Braubach.

Bekanntmachung.

Die unterm 6. Juni 1910 angeordnete Sperre des Leih­gesternerwegs von der Ebelstraße bis zur Aktienbrauerei wird hiermit aufgehoben.

Gießen, den 2. Juli 1910.

Großherzogl. Polizeiamt. sdm Gebhardt.

Arbeitsvergebung.

Sod Die Maurer- und Pflasterarbeiten für die Neubefestig= ung der Hammstraße sollen misio di sms

Die augenblickl. Parteiverhältnisse im Reichstag

wirt­

Als im Jahre 1907 die Reichstagswahlen abgeschlos­sen waren, ergab es sich, daß der neugewählten Vertretung des deutschen Volkes 105 3entrumsleute, 62 Konservative, 24 Mitglieder der Reichspartei, 19 Angehörige der schaftlichen Vereinigung, 6 Mitglieder der Reformpartei, 20 Polen, 55 Nationalliberale, insgesamt 48 Angehörige der linksliberalen Gruppen, 43 Sozialdemokraten und 15 Mit­glieder kleinerer Gruppen angehörten. Die zahlreichen Er­fabwahlen der letzten Zeit haben diese Verhältnisse einiger­maßen verschoben. Die Konservativen verloren zugunsten der jetzt mit der Fortschrittlichen Vollspartei verbundenen Freisinnigen Volkspartei einen Siß, die Wirtschaftliche Ver­einigung gab je einen an die Nationalliberalen und an die Sozialdemokraten ab; da aber das Zentrum einen Sit ge­wann, ist die Mandatszahl der Rechten fast ganz unver= ändert geblieben. Die Nationalliberalen verloren drei, die Linksliberalen zwei Size an die Sozialdemokraten, dieſe haben also 6 Siße gewonnen und somit ihre Position seit der Hauptwahl sehr verstärkt.

Abänderung des Tabaksteuergesetzes.

Das Tabaksteuergesetz vom 15. Juli v. J. hatte Aus­führungsbestimmungen erhalten, die schon jest umfangrei­cher Abänderungen bedürfen. Der Bundesrat hat sie jetzt beschlossen. Die Aenderungen zu den Ausführungsbestimm ungen der§§ 1 bis 11 des Tabatsteuergesetzes vom 15. Juli 1909 betreffen die Grundlage für die Erhebung des Zollzuschlages und den Preis, Feststellung des Zollzuschla ges, die Verkäufer, die Tabatblätter selbst verarbeiten und denen der Verkauf von verzollten Tabatblättern in fleinen Mengen gestattet ist und endlich den Verkauf verzollter aus­ländischer Tabatblätter durch den Verarbeiter. Zollzuschlags­pflichtiger Wert oder Preis, heißt es darin, ist der gesamte Gegenwert, der für den Tabat oder die Zigarren gegeben wird, gleichviel ob dieser Gegenwert in Geld oder ganz oder zum Teil in anderen Werten besteht. Die nicht int Geld bestehenden Gegenwerte sind in der Wertanmeldung mit ihrem Geldwert anzugeben. Der Zollzuschlag wird nach dem Gesamtpreis berechnet, den bei Tabatblättern einschl. der Abfälle der Verarbeiter dem Verkäufer sechs Monate nach dem Kaufabschluß zu zahlen hat. Ist die Rechnung über gelieferte Tabakblätter, früher als sechs Monate und über gelieferte Zigarren früher als zwei Monate nach dem Kaufabschluß zu begleichen, so erhöht sich der zollzuschlags­pflichtige Gesamtpreis für jeden Monat der Kürzung der Zahlungsfrist um ½ vom Hundert des Grundpreises. Für Spesen, die nicht vom Verkäuser getragen werden, sind ein­heitliche Säße aufgestellt. Verkäufer, die auch Tabakblätter berarbeiten, zahlen den Zuschlag nach dem von ihnen zu zahlenden Gesamtprets. Die neuen Bestimmungen traten am 1. Juli in Kraft. Dem Bundesrat liegt ferner zurzeit der im Reichsschabamte ausgearbeitete Entwurf einer Ver­ordnung vor, welche die Vergütung des Zolles und der Steuer bei der Ausfuhr von Tabakerzeugnissen den verän­derten Verhältnissen entsprechend zu regeln bestimmt ift. Die Vergütungssäße sollen so viel als möglich den erhöh­ten Zoll- und Steuersäßen und dem derzeitigen Stande der Fabrikationstechnik angepaßt, auch hinsichtlich der Zollton­trolle gewisse Erleichterungen vorgesehen werden.

Zur hessischen Wahlkreiseinteilung.

Der Gesetzgebungsausschuß der Zweiten Kammer trat am Freitag nochmals zu einer Besprechung über die ver= schiedenen Vorschläge zur Wahlfreißenteilung zusammen und vollzog alsdann die Abstimmung darüber. Es wurde zuerst über einen Antrag Reh abgestimmt und derselbe mit 4 gegen 2 Stimmen( Wolf und Fulda) abgelehnt. Dann erfolgte die Abstimmung über die Wahlkreiseinteilung nach der Regierungsvorlage, die mit allen gegen die Stimme des Abg. Reh abgelehnt wurde. Die nationalliberalen Vor­schläge für die Wahltreiseinteilung in Starkenburg wurden darauf mit 4 gegen 2 Stimmen angenommen, ebenso die neuen Vorschläge, die Abg. Winkler namens der national­liberalen Frattion für Rheinhessen eingebracht hatte. Bei der Abstimmung der Vorschläge des Bauernbundes inbetr. der Provinz berhessen stimmten 3 Ausschußmitglie­der dafür, die Abgg. Dr. Glässing, Reh und Fulda da= gegen, doch gab die Stimme des Vorsitzenden Abg. von Brentano den Ausschlag für diese Vorschläge, deren Haupt­

21. Jahrg.

Montag, den 11. d. M., vorm. 11% Uhr, öffentlich vergeben werden.

Die Verdingungsunterlagen liegen während der Dienst­stunden bei uns zur Einsicht offen. Angebote auf Vordruck, der daselbst erhältlich, sind spätestens bis zum vorgenann­ten Zeitpunkt verschlossen und mit entsprechender Ausschrift versehen an uns einzureichen. Zuschlagsfrist 4 Wochen. Gießen, den 2. Juli 1910.

19

Städt. Tiefbauamt.

Braubach.

Bekanntmachung.

Die unterm 6. Mai 1910 angeordnete Sperre der Stein­straße zwischen Schiller- und Dammstraße wird hiermit auf­gehoben.d

Gießen, den 2. Juli 1910.

nur

Großh. Polizeiamt Gießen. Gebhardt.

punft die Zuteilung der Ortschaften Heuchelheim und Wieseck zu dem Stadttreise Gießen bildet. Da jedoch die Durchführung dieses Vorschlages eine Aenderung des Art. 3 des eigentlichen Wahlgesetzes bedingen würde, die mit einer Zweidrittel- Mehrheit erfolgen fönnte, erscheint es sehr fraglich, ob sich das Kammerplenum damit einverstanden erklären wird. Die Bauernbündler sollen dem Vernehmen nach bemerkt haben, daß sie ihre Zustimmung zu dem ganzen Gesetz von der Annahme dieser Forderung abhängig machen würden. Der Sondervorschlag des Abg. Bach für anderweitige Einteilung in Rheinhessen wurde mit 3 gegen 3 Stimmen( Wolf, Reh, Fulda) abgelehnt; der Sndervorschlag des Abg. Jout inbetreff Butzbach- Nau­heim fand einstimmige Annahme.

Lokales, lentk Lokales.

Gießen, 5. Juli 1910. Uebertragen wurde vom Großherzog dem Pfarrberwalter Karl Unverzagt zu Kirdorf, Dekanat Alsfeld, die evangelische Pfarrstelle daselbst.

*

Parlamentarisches. Der weitere Bericht des zweiten Ausschusses der Ersten Kammer über die Novelle zum Fischereigesetz ist nunmehr erschienen. Der Ausschuß empfiehlt hternach zu dem Artikel 35 die von ber Zweiten Kammer beschlossenen geringeren Sätze für die Fischereifarten. Zu Artikel 36 beantragt der Aus­schuß Zufügung eines Zusages zu Absatz 3 folgenden Inhalts: Als solche sind im Sinne dieses Gesetzes die Alt heine nicht anzusehen." Nach der Begründung glaubte der Ausschuß durch diese Beschränkung für die Echaltung des Fischbestandes sorgen zu können.

** Manöver des 18. Armeekorps. Die dies­jährigen Manöver finden wie folgt ftatt: Regiments­und Brigadeübungen vom 25. August bis zum 7. Sep tember bet Birklar, Grünberg, Lauterbach, Alsfeld und Fulda; Brigademanöver bom 8. bis zum 12. Septem­ber bei Lich, Ruppertenrod, Lauterbach und Hersfeld; Divisions Manöver vom 13. bis zum 17. September bei Grünberg und Fulda; Korpsmanöver bom 20. bis zum 22. September nördlich vom Vogelsberg.

= st. Stattheater. Nochmals set auf die heutige Aufführung der luftigen Witwe" hingewiesen, die außer Abonnement stattfindet, zu der aber Gutscheine gelten und zu der die Operettenabonnenten gegen Vor­zeigung ihres Abonnementblocks Eintritt zu den ge­wöhnlichen Preisen des Winters erhalten. Sämtliche ersten Kräfte find bei der Aufführung beschäftigt.

* Lesehalle. Im Monat Juni erfolgte in der öffentlichen Lesehalle die Ausgabe von 1893 Bänden, unter denen die erzählende Literatur mit 983 Werken die erste Stelle einnahm. Die Umgegend von Gießen lieh 62 Bände.

Gießener Volts bad. Jm Juni ds. Js. wurden 11667 Bäder gegen 11384 im Mai und 10718 im Juni 1909 der im Durchschnitt täglich 389 Bäder gegen 367 im Mai 1910 und 357 im Juni 1909 verabreicht. Der Besuch im einzelnen hat sich wie folgt berteilt: Schwimm­bad: 4919 Männer, darunter 828 zu 10 Pfg., 1577 Frauen, darunter 353 zu 10 Pfg. Wannenbäder: 1. Al. 277 Männer und 88 Frauen. 2. I. 875 Männer und 601 Frauen. Brausebäder: 1. Kl. 1104 Männer und 356 Frauen; 2. l. 1342 Männer und 420 Frauen. Tampf- und Heißluftbäder, sowie Massage zusammen 85 Männer und 23 Frauen. Die Personenwage wurde bon 220 Personen benützt, während das Bad von 6 Personen besichtigt wurde.

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Ruderregetta. Das am 17. Juli von der Gießener Rudergesellschaft veranstaltete Wettrudern wird

Stimmt.

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Ats unser Regiment mit flingendem

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Die individuelle Erziehungsmethode.