Gießener Zeitung
Bezugspreis 40 pfg. monatlich
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( Neueste Nachrichten)
vorauszahlbar, vierteljährlich 1,20 Mt., durch die Post 1,50 Mt. frei ins Haus. Erscheint Dienstags, Donnerstags und Samstags. Zwei Extrabeilagen: „ Humoristische Blätter" und die„ Neue Lesehalle", Redaktion: liegen wöchentlich einmal gratis bei. Seltersweg 83. Für Aufbewahrung oder Rücksendung nicht verlangter Manuskripte wird nicht garantiert. Telephon: Nr. 362.
Nr. 39.
Erstes Glatt.
Bekanntmachung,
Enthält alle amfl. Bekanntmachungen
der Großherzoglichen Bürgermeisterei
sowie vieler anderer
des Großherzoglichen Polizei Amfes
=
Behörden Oberhessens
Expedition: Seltersweg 83.
Druck und Verlag der Gießener Verlagsdruckerei( Albin Klein).
Samstag, 5. März 1910
( Gießener Tageblatt)
Anzeigenpreis: 15 Pfg.
die 44 mm breite Petitzeile oder deren Raum, auswärts 20 Pfg.; die 90 mm breite Petitzeile im Reklame teil 50 Pfg., auswärts 60 Pfg.; Tabellen mit 50% Aufschlag. Extrabeilagen werden nach Gewicht und Größe berechnet. Rabatt kommt bei Ueberschreitung des Zahlungszieles( 30 Tage), bei gerichtlicher Beitreibung oder bei Konkurs in Wegfall Platzvorschriften ohne Verbindlichkeit. Telephon: Nr. 362.
Amtliche Bekanntmachungen.
betr. die Aufnahme der schulpflichtigen Kinder. Die Aufnahme der Kinder, die bis zum 1. Mai d. J. das sechste Lebensjahr zurückgelegt haben, findet statt: 1. In der Stadtmädchenschule Schillerstraße
Montag, den 7. März, vormittags von 10-12 Uhr;
am
2. in der Stadtknabenschule- Nordanlage- Dienstag, den 8. März, vormittags von 10-12 Uhr.
Auch können an obengenannten Tagen, vormittags von 9-10 Uhr, auf Wunsch der Eltern oder deren Stellvertre ter solche geistig und leiblich nicht unreise Kinder in die Schule aufgenommen werden, die bis zum 30. September ds. Js. das sechste Lebensjahr vollenden.
Bei den Anmeldungen ist der Impfschein und bei auswärts geborenen Kindern auch der Geburtsschein vorzulegen.
Gießen, den 1. März 1910.
Der Schulvorstand. Mecum.
Bekanntmachung.
Wir bringen hiermit zur allgemeinen Kenntnis, daß die Viehmärkte vom 8. d3. Mts. an um 7½ Uhr zu be ginnen haben und machen noch darauf aufmerksam, daß das Marttvieh nicht vor der angeführten Zeit in den Zufuhrstraßen aufgestellt werden darf.
Gießen, den 1. März 1910.
Großherzogliches Polizeiamt.
Reinhart.
Gesetzliche Gesellenprüfung.
Die diesjährigen Gesellenprüfungen finden im Monat April, statt.
Anmeldungen haben am 17. und 18. März d. I. je von vormittags 9-12 Uhr in der Gewerbeschule, Zimmer Nr. 8, zu erfolgen. Die Prüfungsgebühr beträgt 3 Mark und ist bei der Anmeldung zu bezahlen. Der Prüfungsausschuß des Ortsgewerbevereins zu Gießen.
Traber Vorsitzender.
Bekanntmachung.
Vom 1. April 1910 bis dahin 1911 hat die Kamin reinigung auszuführen:
Kaminfeger Keil in dem südöstlich der Straße von Frankfurt nach Marburg belegenen Stadtteil; Kaminfeger 3 wesch in dem nordwestlich dieser Straße belegenen Stadtteil.
Gießen, den 2. März 1910.
Großh. Bürgermeisterei Gießen. J. V.: Keller.
Bekanntmachung.
Die Stadtverordnetenversammlung hat am 17. ds. Mts. den Erlaß des folgenden Nachtrags zu dem Ortsbaustatut vom 6. Juli 1888 beschlossen.
Hessischer Landtag. Zweite Kammer.
der
Die zweite Kammer der Landstände ist am Mittwoch zusammengetreten, deren Beratungsgegenstand regelmäßig die Erledigung des Staats- Voranschlags bildet. Die durch den Rücktritt des Herrn Gnauth hervorge rusene teilweise Ministerkrise ist schnell und glücklich wieder beseitigt worden und die Inhaber der beiden neuen Ministerportefeuille haben gleich die heutige erste Sigung be= mußt, sich bei der Volksvertretung in bester Weise einzuführen. Gleich nach Eröffnung der Situng nahm Staatsminister Dr. Ewald das Wort und stellte den neuen Minister des Innern, von Hombergt, der Kammer vor. Der Großherzog habe die glückliche Lösung der Krise darin erblickt, daß er den Minister Braun zum Finanzminister und Herrn von Hombergt zum Minister des Innern berufen habe. Der Staatsminister widmete dann dem zurückgetretenen Finanzminister herzliche Worte des Dantes und Anerkennung, die vom Hause mit lebhaftem Beifall aufgenommen wurden.
Dann erhob sich Herr v. Hombergt und hielt eine Ansprache, welche dem Wunsche Ausdruck verlieh, daß die Kammer seiner Tätigkeit Vertrauen entgegenbringen möchte, und die mit der Versicherung schloß, daß allezeit das Wohl des Staates die Richtschnur seiner Handlungen bilden werde. ( Lebhaftes Bravo!)
Nach diesen vom Hause mit großer Sympathie und Genugtuung aufgenommenen Worten teilte Vizepräsident Korell ein Schreiben des Präsidenten Ha as mit, in dem dieser dem Hause die besten Grüße und Wünsche für ein gedeihliches Fortschreiten der Verhandlungen aussprach. Nach Eintritt in die Tagesordnung kam es dann bei Üeberweisung einer Anzahl von Vorstellungen und Anträgen zu einer erregten Aussprache zwischen den Abgg. Ulrich, Dr. Osann und Dr. Reinhart.
Der Nachtrag liegt bis zum 1. April ds. Js. bei un serem Tiefbauamt zur Einsicht offen. Einwendungen dagegen find binnen der gleichen Frist bei Meidung des Ausschlusses bei uns vorzubringen.
Gießen, den 26. Februar 1910.
Bürgermeisterei Gießen.
Mecum.
Ortsbausa ßung.
Auf Grund der Bestimmungen in Artikel 2, 29, 37 u. 59 des Gesetzes vom 30. April 1881, die allgemeine Bauordnung betreffend, und in§ 4, 5, 7, 9 und 78 der Verordnung vom 1. Februar 1882 die Ausführung der allgemeinen Bauordnung betreffend, wird auf Beschluß der Stadtverordneten- Versammlung, nach Anhören des Oberbürgermeisters und Begutachtung durch den Kreisausschuß mit Genehmigung Großherzoglichen Ministeriums des Inzu Nr. M. d. I. zu dem Ortsbaustatut vom 6. Juli 1888 folgender Nachtrag lassen. § 1. Für die Lonyftraße wird offene Bauweise vorgeschrieZu Artikel 59 der Allgemeinen Bauordnung. § 2.
nern vom
ben.
21. Jahrg.
Arbeitsvergebung.
Die zur Erweiterung der Schlachthofanlage erforderlichen Verputz- und Anstreicherarbeiten( 5 Lose) sollen Samstag, den 12. März d. J., bormittags 10 Uhr,
öffentlich vergeben werden.
Arbeitsbeschreibung und Bedingungen liegen bei una zur Einsicht offen. Angebote auf Vordruck, der daselbst erhältlich, sind bis zum genannten Termin an uns einzu reichen. Zuschlagsfrist 14 Tage.
Gießen, 4. März 1910.
Städt. Hochbauamt.
Gerbel.
Berdingung.
Das Auf- und Abschlagen des Volksschulbades, des Freibades, sowie der Schußgeländer für die Pferdeschwemme Donnerstag, den 10. März ds. Js., vormittags 10% Uhr, öffentlich verdungen werden.
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er
Die an dieser Straße zu errichtenden Gebäude dürfen nicht mehr als zwei Stockwerte über dem Erdgeschoß enthalten und müssen von den Nachbarngrenzen mindestens 3 Meter entfernt bleiben. Treppen, Erter, Baltone u. s. w. dürfen bis auf 2 Meter Abstand an die Nachbargrenze herantreten.
Zu Artikel 59 der Allgemeinen Bauordnung.
§ 3.
Für Seiten und Hintergebäude gelten hinsichtlich der Höhe und Entfernung von der Nachbargrenze die Bestimmungen in§ 2. Sie dürfen nur mit besonderer Zustimmung der Stadtverordneten- Versammlung und unter den von dieser etwa zu stellenden weiteren Bedingungen errichtet wer
den.
Zu Artikel 37 der Allgemeinen Bauordnung.
§ 4.
Alle von einer Straße aus sichtbaren Außenseiten der Vorder, Hinter- und Seitengebäude müssen eine gefällige architektonische Ausbildung erhalten. Zu Artikel 59 der Allgemeinen Bauordnung.
§ 5.
Anlagen, die unter den§ 16 der Gewerbeordnung fallen, find unzulässig.
Zu Artikel 29 der Allgemeinen Bauordnung. Gießen, den..
Bürgermeisterei Gießen.
Verdingung.
Das Seßen und Reinigen der Oefen in den städtischen Gebäuden im Rechnungsjahr 1910 soll
Donnerstag, den 10. März d. J., vormittags 10 Uhr,
öffentlich verdungen werden.
Bedingungen liegen auf unserem Bureau zur Einsicht offen. Angebote auf Vordruck, der daselbst erhältlich, sind bis zum genannten Termin an uns einzureichen. Zuschlagsfrist 14 Tage.
Gießen, den 1. März 1910.
Städt. Hochbauamt. Gerbel.
Dann wurde in die Beratung der Regierungsvorlage über die Erhebung einer Gebühr für die Re vi sion der nichtstaatlichen Rechnungen durch die Oberrech nungstammer eingetreten.
Der Geseßentwurf wurde schließlich mit allen gegen 2 Stimmen angenommen, ebenso die Novelle zum Ur fundenstempelgeset und die Vorlage über die Abän derung des Gemeindeumlagensteuergesetzes nach unwesentlicher Debatte.
Am folgenden Tage wurden vormittags und nachmittags die Beratungen fortgeseßt. In der Vormittagssigung verbreitete sich Finanzminister Dr. Braun über die finan zielle Lage, wobei er auch ein kurzes zusammenfassendes Bild des Endergebnisses des vorliegenden Staatshaushaltes gab. Der Minister führte u. a. aus:„ In der Großherzoglichen Regierung herrscht vollkommenes Einverständnis darüber, daß die verstärkte Schuldentilgung absolute Notwen digkeit sei. Wir sind einverstanden mit der angeforderten Steuererhöhung und namentlich damit, daß die Deckung des Fehlbetrages nicht bloß gesucht wird in der Erhöhung der Ginkommensteuer, sondern unbedingt auch in der Vermögenssteuer. Auch mit den fortbestehenden Ausgleichsforderungen sind wir einverstanden, ebenso mit dem Verlangen peinlichster Sparsamkeit." Der Minister gab am Schluß seiner Rede zahlenmäßige Erläuterungen über die Einzelheiten des Defizits, dessen Gesamtsumme sich mit den Nachforderungen für 1911 auf 5 425 210 Mf. beläuft. Er richte die dringende Bitte an das Haus, sich einmütig auf den Boden des Abkommens zwischen Regierung und Finanzausschuß zu stellen. Weitere Vorschläge können nicht mehr genau geprüft werden, da das Budget bis zum 1. April unbe= dingt fertiggestellt sein soll.( Lebhafter Beifall.)"
Nach den eindrucksvollen Worten des Finanzministers gab der Vorsißende des Finanzausschusses, Reinhart, den Gefühlen des Dantes für den zurückgetretenen Finanzminister Ausdruck. Der Minister sei nicht wegen politischer Differenzen, sondern lediglich deshalb zurückgetreten, weil
Arbeitsbeschreibung und Bedingungen liegen zur Einsicht bei uns offen. Angebote auf Vordruck, der daselbst erhältlich, sind bis zum genannten Zeitpunkt an uns einzu- reichen.
Zuschlagsfrist 14 Tage.
Gießen, den 1. März 1910.
Städt. Hochbauamt.
Vergebung von Fuhrleistungen.
Die Anfuhr von Kies, Bauholz und Stangen, sowie das Fahren der einspännigen Gießfässer im Rechnungsjahr 1910 soll
Mittwoch, den 9. März ds. Js., vormittags 11 Uhr, öffentlich vergeben werden. Die Verdingungsunterlagen liegen während der Dienststunden bei uns zur Einsicht offen. Angebote auf Vordruck, der daselbst erhältlich, sind spätestens bis zum vorgenannten Zeitpunkt verschlossen und mit entsprechender Aufschrift versehen an uns einzureichen. Zuschlagsfrist 3 Wochen.
Gießen, den 2. März 1910.
Städt. Tiefbauamt.
Braubachl
Bekanntmachung.
Mittwoch, den 9. März 1910, nachmittags 3 Uhr findet auf der Bürgermeisterei Zimmer 13- die Verpachtung der Wirtschaftshallen auf dem Viehmartt statt.
Gießen, den 3. März 1910.
Bürgermeisterei. J. V.: Keller. Bekanntmachung.
Freitag, den 11. März, nach m. 2½ Uhr beginnend soll das aus den Anlagen gewonnene, im Wieseckerweg, Marburgerstraße, Oftanlage, im Bürgermeistereihof, am alten Friedhof, Lutherberg, Licherstraße, Anneröderweg und Kaiser- Allee lagernde
versteigert werden.
Abfallholz
Zusammenkunft auf dem Wieseckerweg. Gießen, den 3. März 1910.
Großh. Bürgermeisterei Gießen. Mecum.
| er die Unmöglichkeit der Durchführung seines Finanzpro gramms eingesehen habe.- Abg. Wolf widwete eben falls dem geschiedenen Finanzminister Worte der Wertschätzung. Die von der Regierung geforderte Steuererhöhung sei unmöglich durchführbar, namentlich nicht für die Städte, die durch den Wegfall des Oftrois ohnedies schon schwer geschädigt jeien. Der Redner sprach zum Schluß die Hoffnung aus, daß auch das Gemeinde umlagengese bund die Wahlrechtsvorlage in dem gegenwärtigen Landtage verabschiedet werden möchten.- Abgeordneter Brauer beleuchtete furz die Stellung des Bauernbundes zu der Finanzlage und betonte, daß seine Partei im Jahre 1911 feine einzige Steuerforderung bewilligen werde.
Abg. Dr. Osann verteidigte die Vorschläge des Finanzausschusses zur Herabsetzung der von der Regierung geforderten Steuererhöhung und gab dann ein eingehendes Bild von der gegenwärtigen Finanzlage und deren Entwickelung in den letzten Jahren. Eine Beamtenverminderung und größere Sparsamteit müsse durchgeführt werden. Seine Partei sei für eine Besserstellung der Beamten; aber die Beamten müßten auch die Einsicht von der augenblicklichen schweren Lage des Staates haben und ihre Forderungen darnach einrichten.
In der Nachmittagssitung wurde die Generaldebatte bereits um 7 Uhr zum Abschluß gebracht. Es sprachen nur die Abgeordneten D. Gutfleisch, Heidenreich, Luz, Bähr u. Winkler. Gutfleisch führte u. a. aus, er habe seinerzeit mit dem früheren Finanzminster n der Forderung einer ver' mehrten Schuldentilgung übereingestimmt. Mit der Spar samkeit in der Vereinfachung der Verwaltung sei er durchaus einverstanden. Abg. Heidenreich kann die ablehnende Haltung der Ersten Kammer gegen die vorgeschlagene ErDie Abgg. höhung der Vermögenssteuer nicht verstehen. Lub, Bähr und Winkler rügen schließlich verschiedene Män gel in der Staatsverwaltung.
Gestern Freitag wurde das 1. Kapitel„ Reste aus früheren Jahren" ohne Debatte erledigt. Bei der Abteilung
Hogewi sene Koketterie.
Stuß zu rauben!
gibt's mildernde Umstände!"
Wissen Sie nicht, daß eine hohe Strafe
,, Wie unritterrich, Serr Assessor, mir rauf steht?"
wo, Gnädigste, ist ja nur Mundraub, und darauf
Die allergrößte Als erst am nächenne! Viel lieber heute schon Ein Ei dein eigen nenne, Sicherer Besitz. Tag
Es tommt alles an den Tag.
( Fortsetzung).
6.
Der letzte
stande lichen Entbehrungen ein Theaterstück zu
einer Bühne und
Dietrich Ebert hatte unter allen erdenf
Die
rufführung hatte
zur Auffü auch bei
phon itattdurchgesetzt.
Beweis.
einer verrauscht war, au der überzeugung, worden und der ürger über das Gelesene und fam, nachdem
er es hier nur mit hämischen Auslassungen daß reingenommenen Bresse
er etwas ruhiger ge
mit


