Höhere
Giessener Konzert- Verein obere u. Erweiterte Mädchen
Sonntag, den 9. Januar 1910, abends 5 Uhr
in der
NEUEN AULA
Fünftes Konzert
Zweiter Solisten- Abend
Fräulein STEFI GEYER aus Budapest( Violine) Fräulein ELLY NEY aus Köln( Klavier)
PROGRAMM:
1. Senate op. 96 In G- dur für Violine und Klavier
2. Senate op. 35 in B- moll für Klavier
3. Loure und Gavette a. d. Sonate für Solo- Violine in E- dur Nr. 6
4. Stiloke für Violine mit Begleitung des Pianoforte:
a) Arla op. 103
b) Larghetto
c) Zapateado
5. Selestücke für Klavier:
a) latermezzo op. 119 Nr. 2 In E- moll
b)
99
a. op. 76 In As- dur
29
op. 118 Nr. 6 In Es- moll
e).
d) tapsodie op. 119 Nr. 4 In Es- dur
L. van Beethoven.
Fr. Chopin.
J. S. Bach.
M. Reger.
A. Dvorák.
P. de Sarasate.
Johs. Brahms.
Oer Konzertflgel von Steinway& Sons In New- York und Hamburg ist aus dem Klavler- Lager der Firma C. A. André In Frankfurt a. Main.
Eintrittskarten: 1. Platz Mk. 5,-, II. Platz Mk. 4,-, III. Platz Mk. 3,-, IV. Platz Mk. 2,50, Kl. Partitur- Ausgaben sind in der MusikalienStudentenkarten Mk. 1,-. handlung des Herrn Ernst Challier( Rudolphs Nachf.), Telephon Nr. 671, für Studierende auch bei Herrn Hausverwalter Ritter und abends an der Kasse zu haben.
schule zu Gießen.
Nenes Stadt- Theater
Giessen.
Die Anmeldungen der Mädchen, die von Beginn des tommenden Schuljahres ab unsere Schule besuchen sollen, werden Mittwoch, 12. und Donnerstag, 13. Januar von 10-1 Uhr im Schulhause, Nordanlage 13, entgegengenommen. Vorzulegen sind: Geburtsurkunde und Impf: Direktion: Hermann Steingoetter. schein, bezw. Bescheinigung der 2. Impfung, und bei Kindern, die aus einer anderen Schule kommen, ein Ab- Dienstag, den 4. Jan. 1910. gangszeugnis. Mädchen, die erst schulpflichtig werden, find bei der Anmeldung vorzustellen.
Anmeldungen nach der festgesetzten Zeit können nur berücksichtigt werden, insofern die betr. Klassen nicht schon vollzählig sind.
Gießen, den 22. Dezember 1909.
Großh. Direktion: Dr. Störito.
Anfang 8 Uhr.
11. Dienstag- Abonnements
Vorstellung
Der felige Coupinel
Schwank in 3 Akten von Alexander Bisson.
Anfang 8 Uhr.
Ende 10 Uhr.
Sicherung der Bauforderungen. Mittwoch, den 5 Jan. 1910.
Nachstehend bringen wir die bereits in Kraft getretenen Vorschriften des Gesetzes über die Sicherung der Bauforberungen vom 1. Juni 1909 zur Kenntnis der Beteiligten. Gießen, 28. Dezember 1909.
Bürgermeisterei.
J. V.: Keller.
§ 1. Der Empfänger von Baugeld ist verpflichtet, das Baugeld zur Befriedigung solcher Personen, die an der HerLieferungsvertrags beteiligt sind, zu verwenden. Eine anſtellung des Baues auf Grund eines Wert, Dienst- oder derweitige Verwendung des Baugeldes ist bis zu dem Betrage statthaft, in welchem der Empfänger aus anderen Mitten Gläubiger der bezeichneten Art bereits befriedigt hat. Ist der Empfänger selbst an der Herstellung beteiligt, 3-20 Mk. tag tönn. Person fed. Stand. verdien. so darf er das Baugeld in Höhe der Hälfte des angemesseNebenverd. d. Schreibarb. Häusl nen Wertes der von ihm in den Bau verwendet worden ist,
Oeffnung des Saales nachmittags 4
Kolosseum, Giessen
Direktor Albert Rappmann. Hente Dienstag, 4. Januar 1910 abends 8 Uhr
das durchschlagenden Erfolg erzielende
Riesen- WeltstadtSpezialitäten- Programm.
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Direktion Albert Rappmann.
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werben in threm eigenen Interesse um Mitteilung ihrer Adressen gebeten. Ich telle denselben aus Dankbarkeit, lediglich gegen Vergü tung des Bortos mit, auf welche einfache und billige Weise ich von meinem schweren Asthmaletben, an dem ich 20 Jahre lang litt und für das ich in dieser Zeit eine Menge Geld nuplos ausgegeben babe, befreit wurde. Es handelt sich nicht um die Empfehlung eines Geheimmittels oder eines loftfpteligen Apparates. Lehrer Wittke, Waldtal, Post Bolewitz( Posen).
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3. Aufführung des WeihnachtsMärchens.
Unter Mitwirkung der Kapelle des hiefig. Inf. Reg. Kaiser Wilhelm" Nr. 116.
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Weihnachts- Märchen in 6 Bildern von C. A. Görner. Anfang 3 Uhr. Ende n. 6 Uhr.
Abends 7 Uhr. 10.Mittwoch Abonn.- Vorstellung
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Tätigkeit, Bertretung. usw. Näher. der von ihm geleisteten Arbeit und der von ihm gemachten, Die Hosen des Herrn von Bredow"
Erwerbszentral.t. Frankf.a M Auslagen für sich behalten.
Baugeld sind Geldbeträge, die zum Zwecke der Bestreit4-500 ohne ung der Kosten eines Baues in der Weise gewährt werden, Geld- Darlehen evtl. auf daß zur Sicherung der Ansprüche des Geldgebers eine HypoWechsel, Schuldschein, Wertpa- thet oder Grundschuld an dem zu bebauenden Grundstücke oder die Uebertragung des Eigentums an piere, auch Ratenabzahlung gibt dient Grundstück erst nach gänzlicher oder teilweiser Central- Büro, Berlin N. 24. Rückp. dem Herstellung des Baues erfolgen soll. Als Geldbeträge, die zum Zwecke der Bestreitung der Kosten eines Baues gewährt werden, gelten insbesondere:
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Hof Fortbach.
1. solche, deren Auszahlung ohne nähere Bestimmung des Zweckes der Verwendung nach Maßgabe des Fortschrei tens des Baues erfolgen soil;
2. solche, die gegen eine als Baugeldhypothek bezeichnete Hypothet(§ 33) gewährt werden.
§ 2. Zur Führung eines Baubuches ist verpflichtet, wer die Herstellung eines Neubaues unternimmt und entweder Baugewerbetreibender ist oder sich für den Neubau Baugeld gewähren läßt. Ueber jeden Neubau ist gesondert Buch zu führen.
Neubau im Sinne dieses Gesetzes ist die Errichtung eines Gebäudes auf einer Baustelle, die zur Zeit der Erieilung der Bauerlaubnis unbebaut oder nur mit Bauwerken untergeordneter Art oder mit solchen Bauwerken besetzt ist, welche zum Zwecke der Errichtung des Gebäudes abgebrochen werden sollen.
Aus dem Baubuche müssen sich ergeben:
1. die Personen, mit denen ein Wert, Dienst- oder Bei Bedarf an gu Lieferungsvertrag abgeschlossen ist, die Art der diesen Pertem Bucht und sonen übertragenen Arbeiten und die vereinbarte VergütLegegeflügel ung; wenden Sie sich 2. die auf jede Forderung geleisteten Zahlungen und an Beckers Geflügelhof 604. die Zeit dieser Zahlungen; Weidenan Sieg. Preißl. gratis.
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Köpfe, Rippen, dieke Beine ete. ( amtlich untersuchte
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Holsteinische Ware) Eimer, 25 fund netto M. 8.75. Hochfeiner Holftet: nisch.Solländer
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aller Damen.
3. die Höhe der zur Bestreitung der Baukosten zuge= sicherten Mittel und die Person des Geldgebers sowie Zweckbestimmung und Höhe derjenigen Beträge, die gegen Sicherstellung durch das zu bebauende Grundstück(§ 1 Abs. 3), jedoch nicht zur Bestreitung der Baukosten gewährt werden;
4. die einzelnen in Anrechnung auf die unter Ziffer 3 genannten Mittel an den Buchführungspflichtigen oder für seine Rechnung geleisteten Zahlungen und die Zeit dieser Zahlungen;
5. Abtretungen, Pfändungen oder sonstige Verfügungen über diese Mittel;
6. die Beträge, die der Buchführungspflichtige für eigene Leistungen in den Bau aus diesen Mitteln entnommen hat. Das Buch ist bis zum Ablaufe von fünf Jahren, von der Beendigung des leßteingetragenen Baues an gerechnet, aufzubewahren.
§ 3. Die Vorschriften des§ 2 finden auch auf Umbauten Anwendung, wenn für den Umbau Baugeld gewährt
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Schauspiel in 5 Aufzügen nach Willibald Alexis von Kory Towsla. Anfang 7 Uhr.
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D. H. V.
Mittwoch, den 5. d Mts. pünktlich 9½ Uhr abends im Vereinsheim
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Tagesordnung:
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scheinen ist erwünscht.
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Franz Nees, Friedberg( Hessen), Haagstraße 39.
Braubach& Fischer
ein sartes, retnes Gesic rosiges, wird. jugendfrisches Aussehen, weiße,§ 4. Bei Neubauten ist der Bauleiter verpflichtet, an sammetweiche Haut ist der Wunsch leicht sichtbarer Stelle einen Anschlag anzubringen, welcher den Stand, den Familiennamen und wenigstens einen ausgeschriebenen Vornamen, sowie den Wohnort des Eigen- les dies erzeugt die allein echte tümers, und, falls dieser die Herstellung des Gebäudes oder eines einzelnen Teiles des Gebäudes einem Unter= Steckenpferd- Teerschwefel- Seife nehmer übertragen hat, des Unternehmers in deutlich lesbarer und unverwischbarer Schrift enthalten muß. Wird der Färberei Grösster Betrieb b. Bergmann& Co., Radebeul Bau von der Firma als Eigentümer oder Unternehmer ausà St. 50 Pf. bei:. J. Möbs, geführt, so ist diese und deren Niederlassungsort anzugeben. Gießen; in Krofdorf: Apotheker
Ruhl.
Holzversteigerung
Montag, den 10. Jan. 1910, vorm. 9½ Uhr
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0,5 Afpenrundscheitholz.
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Kiefernscheitholz.
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Buchenknüppel.
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Cichenfnüppel.
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Eichenstockholz.
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Kiefernstockholz.
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Fichtenstockholz.
2890 Wellen Eichenreisig. 70 Kiefernreisig. Zusammenkunft auf dem Oppenröder Weg an der Hauptschneife. Großh. Bürgermeister et Gießen.
§ 5. Baugeldempfänger, welche ihre Zahlungen eingestellt haben oder über deren Vermögen das Konkursver= fahren eröffnet worden ist und deren im§ 1 Abs. 1 bezeichnete Gläubiger oder der Konkurseröffnung benachteiligt sind, werden mit Gefängnis nicht unter einem Monate bestraft, wenn sie vorsäßlich zum Nachteile der bezeichneten Gläubiger den Vorschriften des§ 1 zuwidergehandelt haben. Sind mildernde Umstände vorhanden, so kann die Strafe bis auf einen Tag Gefängnis ermäßigt oder auf Geldstrafe bis zu dreitausend Mark erkannt werden.
§ 6. Zur Führung eines Baubuches verpflichtete Personen, welche ihre Zahlungen eingestellt haben oder über deren Vermögen das Konkursverfahren eröffnet worden ist und deren im§ 2 Abs. 3 3iffer 1 bezeichnete Gläubiger zur Zeit der Zahlungseinstellung oder der Konkurseröffnung benachteiligt sind, werden mit Gefängnis bis zu einem Jahre oder mit Geldstrafe bis zu dreitausend Mark bestraft, wenn sie das vorgeschriebene Baubuch zu führen unterlassen, oder es verheimlicht, vernichtet oder so unordentlich geführt haben, daß es keine genügende Uebersicht, insbesondere über die Verwendung der zur Bestreitung der Baufosten zugesicherten Mittel, gewährt.
§ 7. Mit Geldstrafe bis zu einhundertfünfzig Mark und Institut Bolt im unvermögensfalle mit Haft bis zu vier Wochen wird bestraft, wer den Vorschriften des§ 4 zuwiderhandelt.
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§ 8. Die Vorschriften dieses Abschnitts finden auf Bauten, die bereits vor dem Infrafttreten des Gesetzes begonnen sind, teine Anwendung.
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Seltersweg 79 a Tel. 627 Neuenweg 4
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