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Gießener Zeitung

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( Neueste Nachrichten)

Bezugspreis 40 pfg. monatlich vorauszahlbar, vierteljährlich 1,20 Mt., durch die Post 1,50 Mt. frei ins Haus. Erscheint Dienstags, Donnerstags und Samstags. Zwei Ertrabeilagen: Humoristische Blätter" und die Neue Lesehalle", Redaktion: liegen wöchentlich einmal gratis bei. Seltersweg 83. Für Aufbewahrung oder Rücksendung nicht verlangter Manuskripte wird nicht garantiert. Telephon: Nr. 362.

Nr. 71.

Bekanntmachung,

-

Enthält alle amfl. Bekanntmachungen

der Großherzoglichen Bürgermeisterei

des Großherzoglichen Polizei Amtes Behörden Oberhessens Expedition: Seltersweg 83.

sowie vieler anderer

Druck und Verlag der Gießener Verlagsdruckerei( Albin Klein).

Donnerstag, 1. Mai 1910

( Gießener Tageblatt)

Anzeigenpreis 15 Pfg.

die 44 mm breite Petitzeile oder deren Raum, auswärts 20 Pfg.; die 90 mm breite Petitzeile im Reklameteil 50 Pfg., auswärts 60 Pfg.; Tabellen mit 50% Aufschlag. Extrabeilagen werden nach Gewicht und Größe berechnet. Rabatt kommt bei Ueberschreitung des Zahlungs­zieles( 30 Tage), bei gerichtlicher Beitreibung oder bei Konkurs in Wegfall Playzvorschriften ohne Verbindlichkeit. Telephon: Nr. 362.

Amtliche Bekanntmachungen.

die Umlagen der Stadt Gießen betreffend. Die Stadt Gießen erhebt für das Rechnungsjahr 1910 an Umlagen 120 Prozent von der staatlichen Einkommen= Steuer und von den doppelten Grundzahlen der Grund­Gewerbe- und Kapitalrentensteuer.

Ferner tommen zur Erhebung:

1. von den Mitgliedern der evangelischen Kirchengemeinde 10 Prozent von der staatlichen Einkommensteuer und den doppelten Grundzahlen der Grund-, Gewerbe- und Ka­pitalrentensteuer;

2. von den Mitgliedern der katholischen Kirchengemeinde die­selben Zuschläge.

Die Erhebung erfolgt in sechs Zielen, und zwar in den Monaten Mai, Juli, September, November 1910, Januar und März 1911.

Das Hebregister liegt vom 18. bis 26. Mai einschließ­lich auf der Bürgermeisterei- Zimmer 15- zur Einsicht eines jeden Beteiligten offen.

Es wird dies mit dem Bemerken zur äffentlichen Kennt­gebracht, daß Beschwerden gegen die Erhebung der Umla­gen nach Vorschrift des Artitel 96 der Städteordnung bin­men 4 Wochen bei Großherzoglichem Kreisamt Gießen vor­jubringen sind, und daß später vorgebrachte Reflamationen leine Berücksichtigung finden können.

Gleichzeitig wird bemerkt, daß die Bekanntmachung der Umlagen durch Großherzogliches Kreisamt Gießen im Re­gierungsblatt unterm 12 d. Mts. erfolgt ist, daß daher die Frist zur Vorbringung von Reklamationen, welche gegen Die Erhebung der Umlagen überhaupt gerichtet sind,

Mittelstands- Politik.

-

von

Zahlreich sind die Mittel und Mittelchen, die dem in einzelnen Gewerben tatsächlich schwer um seine Eristenz rin genden gewerblichen Mittelstand aufhelfen oder ihn wenig­tens vor weiterem Rückgang bewahren wollen, und Tau­sende von geschäftigen Federn und eifrigen Rednern sind an der Arbeit, um all die Forderungen einer gesunden Mittelstandspolitik zum Bestandteil der öffentlichen Mein­ung und zu Teilen der Gesetzgebung werden zu lassen. Ueber alledem darf aber so nötig und heilsam es im einzelnen auch sein mag nicht vergessen werden, daß auch dem gewerblichen Mittelstand ein gut Teil Hilfe von der Schule kommen muß, und zwar vor allem von der Volksschule. Denn die Volksschule, das ist seine Schule. Nicht aus den höheren Schulen erhält er seine Lehrlinge die dort sitzen, wollen weiter sondern aus der Volksschule. Die Volksschule gibt seinem Nachwuchs, dem Handwerker der Zukunft, den Fond von allgemeinen im Kenntnissen und Fertigkeiten mit, der ihn befähigt, Dienste des Handwerkes auch unter veränderten wirtschaft­lichen Bedingungen seinen Mann zu stehen. Je größer dieser Fonds ist, um so besser für das Handwer f. Jeder Handwerksmeister, der auch

Stadttheater Gießen. Dienstag, den 17. Mai 1910.

Die geschiedene Fran.

Operette in drei Aften von Victor Leon;

Musik von Leo Fall.

nur

Ein glücklicher Griff, der den Komponisten der Dol­larprinzessin" verrät; nach dem fidelen Bauer" mit seiner etwas starten Sentimentalität der feurige, raftige, herrliche Walzer Kind du kannst tanzen!" Ich möchte fast behaup­ten, seinetwegen allein sei, das an Wißen und komischen Einfällen reiche, mit übermäßig verwickelter und ausge= spennener Handlung nicht gerade gespickte Textbuch von V. Leon verfaßt worden; denn der Tanz spielt in dieser tem­peramentvollen Operette die Hauptrolle. Wohl dem, der auf der Bühne durch Rasse, Chic und Grazie zu tanzen ver­steht! Wie schmeicheln sich die entzückenden Tanzmelo­dien: Gonda, liebe kleine Gonda"" O Schlafcoupee"- Kind du kannst tanzen" dem Ohre ein! Der Inhalt des Stückes ist rasch erzählt; Erster Aft: Gerichtsverhandlung; Jana, die Frau des Hofsekretärs van Lysseweghe, wird von ihrem Gatten geschieden, der des ehelichen Betrugs schuldig erkannt wird. Er legte die Fahrt von Nizza biz Amsterdam im Schlafwagencoupee zurück mit einer reizen den, entzückenden Dame, Frl. Gonda van der Loo, der Redactrice der Zeitschrift: Freie Liebe"- ohne daß et= was vorfiel; doch weder der hohe Gerichtshof, noch das Publikum, noch seine Frau wollen es glauben-" Da fann man halt nichts machen!" Zweiter Aft, drei Monate später in der Villa des Hofsekretärs: Fest zu Ehren Frl. Gon­das, auf dem der verliebte Gerichtspräsident die führende Rolle übernimmt. Er kann Gonda nur dann gewinnen, wenn er von einer anderen begehrt, einer anderen gehört. Der Schwiegervater van Lysseweghes durchschaut die ganze vor ihm aufgeführte Komödie, erfährt durch den Schlaf= wagendukteur, daß das Musterehepaar geschieden. Er verläßt mit seiner Tochter das Haus, der Gerichtspräsident will( zum Scheine) die geschiedene Frau heiraten der Hossekretär die kleine Gonda. Der dritte Aft bringt alles wieder ins alte Gleis, es heiraten: Gonda und der Ge­richtspräsident; es heiraten wieder: die geschiedene Frau u. der Hofsekretär.

In diese z. T. spärliche, lockere Handlung, diesmal auf holländischen Boden verlegt, schieben sich äußerst wirksam die episodenhaften Figuren des Fischerpaares ein, die allein des Tanzes wegen da sind, und last not least- die Tänze: das Quintett und Duett im 2., das Duett im letzten Aft.

diesem Tage und für Reklamationen, welche gegen die Bei-| tragspflicht oder das angenommene Beitragsverhältnis ge­richtet sind, vom Ende der Offenlegungsfrist ab läuft. Gießen, den 17. Mai 1910.

Großh. Bürgermeisterei Gießen Mecum.

Betanntmachung.

Das Hebregister über die Kanalbenutz­ungsgebühr für das Rechnungsjahr 1910 liegt vom 18. bis 26 Mai d. Js. zur Einsicht eines jeden Beteilig= ten bei uns- Zimmer Nr. 15- offen.

Beschwerden sind nach Artikel 96 der Städteordnung binnen 4 Wochen bei dem Kreisamt Gießen bei Meidung der Nichtberücksichtigung vorzubringen.

Gießen, den 17. Mai 1910.

Großh. Bürgermeisterei Gießen. J. V.: Keller.

Bekanntmachung.

Die Steigerer von Brennholz und ungesch ä l- tem Nadelnubholz aus den Waldungen der Stadt Gießen, welche mit der Abfuhr von Holz noch rückständig sind, werden hiermit aufgefordert, für die Abfuhr des Hol zes bis spätestens 18. Juni d. Is. zu sorgen, andernfalls forstgerichtliche Anzeige erfolgt.

Gießen, den 10. Mai 1910. Bürgermeisterei. J. V.: Keller.

einige Lehrlinge ausgebildet hat, wird bestätigen, daß die Gräße des von einer unserer Volksschulen mitgebrachten Gutes für Verlauf und Erfolg der Lehrzeit von außeror­dentlicher Bedeutung ist; auf" gute Schulbildung" legt jedes Lehrlingsgesuch darum besonderen Wert. Es liegt so im ureigensten Interesse des Handwerks, wenn seine Vertreter für größtmögliche Förderung und Hebung der Volksschule eintreten, und die Opfer an Geld, ohne die eine Verbesser­ung unserer Volksschule durch Abminderung der Klassenbe­stände und Vermehrung der wöchentlichen Unterrichtsstun den allerdings unmöglich ist, sind gerade für das Hand= werf ein Kapital, das reiche Zinsen trägt.

Erfreulicherweise setzt jest ziemlich allgemein eine rege Fürsorge für die Fortbildungsschule ein, für Ergänzung der Meisterlehre durch den Unterricht in gut ausgestatteten, nach den Berufen ihrer Schüler gegliederten Fortbildungsschulen, und wir sind die letzten, die diesen Eifer durch allerhand Bedenten dämpfen wollen. Aber mit der Sorge für die Fortbildungsschule ist es nicht getan, gerade auch um des Handwerks willen nicht. Die Boltz­schule hat die Jugend eine größere Reihe von Jahren und in der Woche eine weit größere Zahl von Stunden. Die Volksschule legt den Grund; nur da fann die spätere Ar­beit der Fortbildungsschule von Erfolg und in ihrer Wirt­

Zur Aufführung! Das Orchester Kapelle des hiesi gen Infanterie- Regiments Kaiser Wilhelm" Nr. 116 unter Leitung von Hermann Weinack erledigte sich seiner Ausgabe in lobenswerter Weise; leider ging der größte Teil der Ouverture verloren, in seiner Wirkung behindert durch das Publikum. Es ist in hohem Grad bedauerlich, wenn das Publikum einmal durch Zuspätkommen Unruhe verur­sacht, dann aber noch immer in dem guten Glauben lebt, als sei die Ouverture der geeignetste Zeitpunkt über den Preis von Kaffee und Zichorie oder Kochrezepte zu dispu tieren. In der Ouverture erschienen mir gegen Ende des Walzers: Kind du kannst tanzen, die Blaßinstrumente zu laut. Dagegen könnte ich mir das Vorspiel zum 3. Atte feuriger, rajsiger vorstellen. In dem ebengenannten Wal­zer läßt sich eine herrliche, fortreißende Wirkung erzielen, wenn drei Viertel des ersten Tattes( Kind, du kannſt) durch sehr starkes staccato, das tanzen" des 2. Attes durch sehr startes Tremolieren und scharf pointiertes Absetzen mit lang gehaltener Pause hervorgehoben wird.

Mit der Regie, in Händen Curt Schönfelders, die im ersten und zweiten An der Stimmung entsprechende In­terieurs gab, bin ich, was die Szenerie des 3. Attes an geht, nicht ganz einverstanden. Der Hintergrund ist voll kommen passend und vortrefflich; dagegen fallen die Kulis= sen aus dem Rahmen. In einem hohen Laubwald sind sie schon möglich; ausgeschlossen in einem holländischen Markt­flecken. Wenn ich mich recht erinnere, paßten hier doch bes= ser die in Wie die Alten sungen" verwandten Kulissen; wenn sie auch kein holländisches Dorf abgeben, so zwingen sie doch Gonda nicht statt vor einem Schaufenster stehen zu bleiben, einen Baumstamm zu bewundern. Im übrigen muß ich gestehen, daß auch die heutige Darstellung von gu tem Zusammenspiel zeugte; ich denke hier besonders an das Spiel des Publikums im Gerichtssaal. Sehr gut waren auch der eine Gerichtsbeisiger, der alte Professor als Sach­verständiger( Friß Döckel). Ein treffliches Schifferpaar spiel­ten Earl Tralow und Herta Schroth, um die sich der von Balletmeisterin Anny van der Veer arrangierte, sehr tattsest ausgeführte Holzschuhtanz grup= pierte.

Von den Hauptdarstellern leisteten gesanglich Marta Merten( Jana), Alma Waile( Gonda) und Carl Melzer( Hossekretär) unstreitig das beste; mein gestriges Urteil über Marta Merten kann ich dahin ergänzen, daß wir die ausgezeichnete Sängerin heute als flotte Tänzerin fennen lernten, ohne die prächtigen Tolletten zu vergessen. | Das Tanzduett: Kind du kannst tanzen", der Höhepunkt

8. Jahrg.

Bekanntmachung.

Betr.: Vermeidung von Staubentwickel­

ung bei Bauten.

Mehrere Vorkommnisse in letzter Zeit geben uns Ver­anlassung, darauf hinzuweisen, daß nach Maßgabe der ge­setzlichen Bestimmungen( Art. 28 der Bauordnung,§ 47 der Ausführungsvorschriften hierzu,§ 364, 14 des Reichs strafgesetzbuches) diejenigen Strafe zu gewärtigen haben, welche es unterlassen, bei Bauten, namentlich beim Abbruch von Gebäuden und bei der Erneuerung des Verputzes, alle Vorkehrungen zu treffen, welche geeignet sind, Gefahren für Vorübergehende und eine belästigende Staubentwickelung zu verhindern. Insbesondere ist dafür Sorge zu tragen, daß 1. der Verputz und das Mauerwerk vor dem Abschla­gen und während dieser Arbeiten ausreichend be­näßt wird,

2, Bauschutt nicht auf die Erde abgeworfen, sondern abgetragen oder in Gefäßen abgelassen und hierbei ebenso wie beim Aufladen auf Wagen und Ab­fahren ausreichend benäßt wird,

3. derartige Bauarbeiten, bei welchen eine Staubent­wickelung nicht ganz zu vermeiden ist, nur in den frühen Morgenstunden( vor 8 Uhr vormittags) vor­genommen werden.

Die Schußmannschaft ist mit Ueberwachung beauftragt. Gießen, den 18. Mai 1910.

Großherzogl. Polizeiamt.

Gebhardt.

ung von Dauer sein, wo dieser Grund gut gelegt ist. Eine Fortbildungsschule, auf einer minderwertigen Voltsschule aufgebaut, wird bei allen Bemühungen derer, die sie un­terhalten oder in ihr unterrichten, doch immer eine halbe Sache sein. Nur da wird die Fortbildungsschule den Hoff­nungen und Erwartungen der gewerblichen Kreise ent= sprechen können, wo auch die Voltsschule Guteg leistet. Es bleibt dabei: Für die Volksschule wirken, für eine immer bessere und immer vollkommenere Ausge­staltung dieser allgemeinsten Voltsbildungsstätte eintreten, ist wahre Mittelstandspolitik, und die Geneigtheit, die hierzu erforderlichen Mittel nicht bloß zu bewilligen, sondern auch mit zu tragen, ist ein untrüglicher Prüfstein der so ost und zuweilen sehr mit Unrecht in Anspruch genommenen Mittei­standsfreundlichkeit.

Zum Tode König Eduards.

Die Leiche des Königs Eduard ist am Dienstag vor­mittag vom Buckingham- Palast nach der Westminster Hall überführt worden. Trotz des trüben Wetters war die Teil­nahme des Publikums aus London und der ganzen Um­gegend allgemein. Zwischen 6 und 8 Uhr morgens war die Umgebung des Palastes und die Mall dicht von Men­

| der Operette zusammen mit Carl Melzer, der über einen flangschönen Tenor verfügt, war in gesanglicher Hinsicht eine Glanzleistung; was das Tanzen anbetrifft, so hätte ich statt des einfachen Salon- Walzers das Neue" gern gesehen, das ich z. T. auch in dem schwierigen, aber sonst vortrefflich ge­tanzten Quintett des 2. Aftes vermißte. Hier harrte eine Aufgabe der graziösen und erfinderischen Balletmeisterin Anny van der Veer; die prickelnden, wiegenden Wal­zerflänge verlangen aparte Linienführung, Grazie und Chic! Wechsle man doch je zwei Tafte( Drehung linksherum, dann rechtsherum) mit je zwei Taften Gehschritt; ich hoffe auf die Kunst der Balletmeisterin, sicherlich nicht zum Schaden des Ganzen!

Alma Wa Ile bewunderte ich ebenso als vortreff­liche, stimmlich gut veranlagte und ausgezeichnet geschulte Sängerin, wie meisterhafte, temperamentvolle und graziöse Tänzerin. Bewies sie ihr Können schon in dem Quintett des 2. Aktes zusammen mit Carl Melzer, Richard Helsing( Generaldirektor), Curt Schönfelder ( Gerichtspräsident) und Josef Fery( Schlafwagenton­dukteur) von Rechts wegen tanzt der Rechtsanwalt( Fr. Wilde) statt des letteren das natürlich wiederholt wer­den mußte, so bildete doch unstreitig das Duett des dritten Attes:" Man steigt nach" ihren Höhepunkt. Welche Grazie, welcher" Chic in diesen Bewegungen; die Darstellung währ­end des ganzen Abends zeigte von Temperament, Rasse, Feuer, wie es die Rolle verlangt, ohne jedoch in über= mäßige Derbheit, die mich z. B. in Dresden nicht einneh­men fonnte, auszuarten.

Ihr Partner, Josef Fery( Schlafwagenkondukteur) gefiel mir in diesem Duett am besten; im zweiten Afte spielte er recht matt, schien es aber darauf abgesehen zu haben, durch sehr drastische und handgreifliche Pointen die Lachnerven des Publikums zu reizen. Man fan geistreich, fein wißig sein, ohne jedoch die bestimmte Grenze nach dem tollen, ausgelassenen französischen Schwanktönchen zu überschreiten.

Richard Helsing gab den Generaldirektor doch zu sprunghaft, zappelig; ich muß gestehen, aus der Rolle läßt sich sehr viel machen".

Doch abgesehen von diesen Einzelheiten kann ich die Aufführung in ihrer Gesamtheit als wohlgelungen bezeich nen; das gut besuchte Haus geizre nicht mit lauten Bei­fall und verlangte die hervorragenden Tanzstücke: Kind du tannst tanzen"," Ich und Du und Müllers Kuh und Man steigt nach" Dacapo.

Die Theaterdirektion wird vielseitig geäußerten Wün­schen entsprechen, wenn sie bald eine Wiederholung der er­folgreichen Novität folgen läßt. H. J. O.