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Bekanntmachung.

Die Wahl eines Vertrauensmannes( Wahlmannes) für die Wahl zur Landwirtschaftskammer betr.

Bekanntmachung.

Mit woch, den 26. September ds. Js., nach­mittags 3 Uhr, sollen in dem Schulhause Afterweg

Bezirkssparkasse Gießt

Wir bringen hierdurch zur Kenntnis der

Am 27. September 1906 von 10 Uhr vorm.( Gewerbeschule) zwei Unterrichtskurse für erziebliche angehörigen, daß vom 1. Ottober 1. Js. ab bi bis 7 Uhr nachmittags wird die Wahl eines Ver- Handarbeit mit je dreistündiger wöchentlicher Unter­In dem einen derselben Kasse die tägliche Verzinsung der Einlagen trauensmannes für den 8. Vertrauensmännerkreis des richtszeit eingerichtet werden. Wahlbezirks Gießen vorgenommen. werden die Schüler mit Papparbeiten und in dem führung gelangt und daß jeden Werktag mittags 8-1 Uhr und nachmittags von 3-4 Für die Wahlberechtigten aus der Gemarkung anderen mit Kerbschnittarbeiten beschäftigt. Schiffenberg findet diese Wahl Zur Beteiligung an dem Unterricht können ältere die Kaffe geöffnet ist. Schüler der Volfsschule, sowohl als auch Schüler der Gießen, den 22. September 1906. höheren Lehranstalten zugelassen werden. Direktion der Bezirkssparkasse G Doering.

im Sigungssaal des Bürgermeinereigebäudes zu Gießen, Gartenstraße 2

statt.

Wahlberechtigt ist nur, wer in die festgestellte Wähler lifte eingetragen ist.

Für Werkzeuge und Materialien, welche den Schülern während der Unterrichtszeit gestellt werden, find von jedem derselben 2 Mt. zu entrichten; die Schüler der höheren Lehranstalten haben außerdem noch ein Schul­geld von 4 Mark zu bezahlen.

Zur persönlichen Teilnahme an der Wahl find solche Verbandsangehörige berechtigt, die zur Zeit der Wahl Anmeldungen zu dem Unterricht werden zur oben deutsche Reichsangehörige, männlichen Geschlechts und angegebenen 3eit in genanntem Schulhause entgegen bolljährig sind. Ein persönlich Wahlberechtigter fann fich genommen. bei der Stimmabgabe durch einen Bevollmächtigten ber- Gießen, den 21. September 1906. treten lassen. Das Wahlrecht von Verbandsangehörigen, die unter Mecum, Oberbürgermeister. Vormundschaft oder Pflegschaft stehen oder nicht natür­liche Personen sind, ist von ihren gesetzlichen Vertretern, das Wahlrecht von weiblichen Verbandsangehörigen durch Bevollmächtigte auszuüben.

Ein Bevollmächtigter muß denselben Erfordernissen entsprechen wie ein persönlich Wahlberechtigter, braucht jedoch nicht Verbandsangehöriger zu sein. Er darf nicht mehr als eine Vollmacht übernehmen. Die Vollmacht bedarf der schriftlichen Form und ist von der Bürger­meisterei des Betriebssizes des Verbandsangehörigen fosten- und stempelfrei zu beurkunden.

Hahn, Rektor.

Bekanntmachung.

Nachdem die unter dem Schweinebestand des Heinrich Dörmer im Forstgarten aufgetretene Rotlauffeuche er­loschen ist, wird die unterm 22. August 1. s. ange­ordnete Gehöftsperre aufgehoben. ordnete Gehöftsperre aufgehoben.

Der Wahlborstand besteht aus dem unterzeichneten Oberbürgermeister als Vorsitzenden, dem Beigeordneten der Curschmann dessen Stellvertreter, fund den Beisitzern Stadtverordneten Philipp Euler IV und Ludwig Huhn zu Gießen.

Gießen, den 21. September 1906.

Großh. Bürgermeisterei Gießen Mecum.

Bekanntmachung.

Auf Grund des Artikel 23 des Volksschulgesetzes und der Bestimmung Großh. Ministeriums des Innern, Abteilung für Schulangelegenheiten, vom 26. November 1901 bringen wir zur allgemeinen Kenntnis, daß die

Fortbildungsschule

Montag, den 1. Oktober ds. Js, im Stadtknaben­schulhaus an der Nord- Anlage beginnt und von genanntem Lage an wöchentlich zweimal abgehalten wird.

Zum Besuche derselben sind alle Knaben verpflichtet, welche während der letzten drei Jahre aus der Volksschule entlassen worden sind, sowie die Schüler der Gymnasien, Realgymnasien, Oberrealschulen, Realschulen und höheren Bürgerschulen, welche nach Ablauf des achten Schuljahres austreten, ohne mindestens ein Jahr lang der Obertertia angehört zu haben.

Es haben sich einzufinden:

Montag, den 1. Ottoker, nachmittags 2 Uhr:

alle schulpflichtigen Kaufleute, soweit dieselben nicht die

Gießen, den 21. September 1906.

Großh. Polizeiamt Gießen. Herberg.

Bekanntmachung.

Die unterm 27. Auguft 1906 angeordnete Sperre Schloßstraße wird hiermit aufgehoben. Gießen, den 21. September 1906.

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Montag, den 1. Oktober, nachmittags 5 Uhr: alle schulpflichtigen Maurer, Steinhauer, Zimmerleute, Dachdecker, Spengler, Schlosser, Schreiner, Glaser, Weiß­binder, Etsen dreher, Installateure, Instrumentenmacher, Schmiede, Technifer.

Dienstag, den 2. Dktober, nachmittags 5 Uhr: alle schulpflichtigen Bäcker, Schneider, Schuhmacher, Sattler, Tapezierer, Wagner, Kellner, Köche und alle übrigen Schulpflichtigen.

Außerdem haben diejenigen Schüler der Nachbar­gemeinden, die abends in ihren Heimatsort zurückkehren, aber zum Besuche der hiesigen Fortbildungsschule ange­meldet worden sind, si Deittwoch, den 3. Oitober, nachmittags 4 Uhr, im Stadttuabenschulhause ein­zufinden.

Unter Hinweis auf Artikel 25 des Volksschulgesetzes, wonach Lehrherren, Dienstherren und Arbeitgeber ihren Lehrlingen, Dienern und Arbeitern die zum Besuche der Fortbildungsschule nötige Zeit bet Meidung polizeilicher Strafen einzuräumen haben, ersuchen wir die Genannten, sowie die beteiligten Eltern, Vormünder 2c., den Schul­pflichtigen von vorstehender Bekanntmachung rechtzeitig Kenntnis zu geben.

Gießen, den 20. September 1906.

Für den Schulvorstand:

Mecum, Oberbürgermeister.

Hahn, Rektor.

Bekanntmachung.

In der Zeit vom 15. bis 22. September 1906 wurde

in hiesiger Stadt

gefunden: 1 Sonnenschirm, 1 Herrenhut, 1 Hunde­maulforb und eine Knabenmütze; verloren: 1 schwarzgehädeltes Umhängetuch und 1 schwarzledernes Portemonnaie mit 1.20 Mt. und 1 Trauring Inhalt.

Die Empfangsberechtigten der gefundenen Gegen­stände belteben ihre Ansprüche alsbald bei uns geltend zu machen.

Gießen, den 22. September 1906.

Großherzogliches Polizeiamt Sießen. Herberg.

Bringe meine

und

GOG

Bekanntmachung.

Das 3. Ziel Gemeindeftener für 1906 balb 8 Tagen bei Vermeidung der Beitreiben hiesigen Stadtkasse zu entrichten.

Zahltage: Täglich vormittags, mit A des 26. und 29. ds. Mts.

Gießen, den 22. September 1906.

Der Stadtrechner: Doepfer.

Bekanntmachung.

Die noch ausstehenden Rechnungen über ungen zum diesjährigen Jugendfest find bis fi p 1. Oftober 1906 an Herrn Reftor Hahn einzusende Gießen, den 22. September 1906. Der Feftausschuß: Curichmann.

Obstversteigerung.

Donnerstag, den 27. September 1906, mittags 9 Uhr wird auf dem städtischen Obit stüd hinter der neuen Kaserne das Obst von 40 Bäumen bestehend in Tafel-, Wirtschafts- und obft, auf dem Stamm versteigert.

Nach dieser Versteigerung werden um 10 Bürgermeistereihof etwa 15 Rörbe haltbarer birnen versteigert.

Gießen, den 15. September 1906.

Großh. Bürgermeisterei Gießen. Mecum.

Arbeitsvergebung.

Die nachstehenden Arbeiten für den Neuba Höheren und Erweiterten Mädchenschule sollen

Donnerstag, den 4. Oktober d. J., vorm. 111 öffentlich bergeben werden.

Los 1 Kunstschmiedearbeiten,

darunter: 7 Stück Haupteingangstüren,

ca. 70 Ifdm. Treppen und sonstige Gel

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1 zweiflügeliges Einfahrttor.

Los 2 Schlosserarbeiten,

Los 3 Gipsstrichböden, 1418 qm

Zeichnungen, Arbeitsbeschreibung und Beding liegen während der Dienststunden bei uns zur G offen. Angebote auf Vordruck, der daselbst erh find bis zum genannten Zeitpunkt bei uns einzu Zuschlagsfrist 14 Tage.

Gießen, den 22. September 1906. Städtisches Hochbauamt.

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