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Bekanntmachung, den Oftroi- Tarif der Stadt Gießen betreffend.

Nachdem seit der letzten Veröffentlichung des Oftroi- Tarifs verschiedene Aenderungen in demselben eingetreten sind, wird der Oktro­Tarif, wie er vom 1. Oktober 1906 ab in Geltung ist, zur öffentlichen Stenntnis gebracht.

Ord.-Nr.

123

Oftroi- Tarif der Stadt Gießen.

Abgabe

für je

Bemerkungen

M.

Zu 1-8.

4,58 Wird Schlachtvieh

2,75 auf den Wasen ver­wiesen, so erfolgt

Gegenstand

A. Schlachtvieh, Wildbret, Fleisch und Fleischwaren.

1.

Ochsen

1 Stück

6,86

2.

Faselochsen, Kühe

3.

Faselstiere

4.

Stiere, Rinder

5.

Stoppelfälber

6.

Stälber, Hämmel, Schafe, Schaflämmer

7.

8.

9.

10.

11.

Wildschweine

12.

Nehe

13.

Hasen

14.

15.

16.

Schweine

Spanferkel

Hirsche, Schmaltiere, Spießer

Wildfälber unter 20 kg.

.

11

Wildbret

Frisches Fleisch von Schlachtvieh

Würste aller Art, gesalzenes, geräuchertes, getrocknetes oder konser­viertes Fleisch( auch in Büchsen)

B. Früchte und deren Erzeugnisse.

17.

Backwaren

18. Mehl

19.

Mehl in Mengen unter 9 kg

20.

Malz

21.

22.

23.

24.

25.

26.

27.

"

"

"

C. Getränke.

träge.

Rückvergütung für

bei einer täglichen Mindestaus: fuhr von

je

M

"

и

"

2,75 bie Rüdvergütung

"

2,15 ber bezahlten Be­

0,58

"

1,72

"

0,12

"

1,72

"

0,58

"

1,29

"

0,43

"

0,06

Zu 14.

"

1 kg

0,05

Wird ungereinigt.

20 kg

1 kg

0,02

0,03

Geraub eingefübrt,

"

so fommt% des

Gewichtes für

"

0,05 Schmuß in Abzug.

20 kg

1 kg

0,02

11/2 kg

0,01

1 hl= 56 kg 0,28

0,06

3 17-19. Die Erhebung der Abgabe ist seit

50 kg

200 kg

0,70

1 hl

-

56 kg

0,28

1 hl 0,18

-

1 hl= 56 kg 0,28

1 hl= 56 kg

0,28

1 hl

78 kg

0,28

50 kg

100 kg

0,16

1 Poften

0,16

1 hl

3,00

1 Flasche

0,06

od. 1 Krug

1 hl 1 hl a

1,00

16. Juni 1898 aus­gefeßt.

6,00 3u 27 und 28.

Der zu wissenschaft­lichen und Heil­zwecken verwendete Branntwein und Spiritus ist frei.

Maismehl, Maisschrot, geschälter Hafer, Gries, Grüße

Hirse, geschälte Gerste, geschälte Erbsen und andere Mühlenfabrikate Hafer

Traubenwein und Most in Fässern

Flaschen oder Krügen nicht über 1 Liter

haltend. Obstwein und Most in Fässern oder in Flaschen Branntwein innerhalb der Gemarkung hergestellt

Als Grundlage für die Erhebung der Abgabe dient die steueramtlich feft­gesetzte Alkoholmenge. Die Brennerei- Besißer sind verpflichtet, die von Großhgl. Bürgermeisterei vorgeschriebenen Bücher zu führen und deren Einsicht und Brüfung dem Oftroi- Inspektor jederzeit zu gestatten. Befreit von der Abgabe ist derjenige Branntwein, der unter steueramtlicher Aufsicht unbrauchbar gemacht worden ist. Die Denaturierung ist vom Brennerei- Besizer schriftlich nachzuweisen. Branntwein, Likör, Spiritus, Rum, Arrak, Punschessenz bis zu 500/0 Tralles, in die Gemarkung eingeführt. Branntwein von den hiesigen Großhändlern in die Stadt abgesetzt Außerdem werden von den Großhändlern bei der Einfuhr folgende Verwaltungskosten erhoben:

a) von Branntwein und Likör

b)

"

"

Spiritus ohne Rücksicht auf seine Stärke

c) Rum, Arraf, Kognat, Punschefsenz in Fässern

d) Liför, Rum, Arraf, Kognak, Punschessenz in Flaschen Bier, eingeführt in Fässern oder Flaschen

30.

31.

Bier in der Gemarkung hergestellt von.

Da die Herstellung von Bier aus anderem Material als Hopfen und Malz burch das Reichsgesetz vom 3. Juni 1906 verboten ist, fallen die im früheren Oftroi: Tarif vorgesehenen weiteren Ansätze fort.

1 hl= 78 kg 0,28 100 kg

1 Raum 0,24 meter

28.

29.

40

1 hl

3,00

40

1 hl

0,70

41

Ziehung am 15. u. 16. Nov. 19 Gothaer

Geld- Lo

eld- Lotteri

3338 Gewinne a 1 Prämie N

48000

Grösster Gewinn im gldoklichsten Fal

-25000 15000

IPrämie:

Haupt­

Gewinn

10000

Lose à 1.-M., 11 Lose 10 Porto u. Liste 20 Pf. extra, empfieh

Carl Heintze,

Gotha

und alle Loshandungen,

Gothaer Lose à 1 Mk

au haben bet allen

Königl. Preuss. Lotterle- Einnehmen

Feinste Tafelbutter

tägl. frisch verf. in Bostkolli gega Nachn. Ludwig Held, G geschäft, Leutkirch- angan.

Bims die Hand

mit

Abrador Makulatur

hat abzugeben

Expedition d. Blattes

1 hl

3,00

20 Liter

1 hl

"

2,06

0,12

unter 38%-1,30 bon 38-41%-1,60 bon 42-49%/- 1,85 von 50% an- 2,15 Liför 1 hl 1,50

"

0,23

0,18

1 Flasche 0,02

1 hl 100 kgMalz 0,50

0,18

40 Liter

40 Liter

1 hl 1 hl

0,10 0,10

Für nur

23

Laubholzwellen auf Wagen mit einem Pferd oder einem Ochsen bespannt

D. Brennstoffe.

32. Laubholz, Scheit, Prügel- und Klotholz

33.

Nadelholz,

"

34.

Stockholz ohne Unterschied

35.

36.

37.

38.

Nadelholzwellen

"

39.

Steinkohlen und" Nots"

40.

Nadelholzwellen auf Wagen mit einem Pferd oder einem Ochsen bespannt Laubholzwellen auf Wagen mit Kühen bespannt.

"

Braunfohlen und Braunkohlenbriketts

Ferner wird die Abgabe nicht erhoben oder zurückvergütet:

0,16

"

0,12

1 Pferd od.

1'Ochs

0,18

0,12

1" Stuh

0,12

0,09

1 Bentner 0,04 0,02

3 Zentner 1 3tr.

0,04

" 1

-

-

von dem in den Militärspeise- Anstalten mit Ausnahme der Offiziersspeise Anstalt verbrauchten Fleisch einschließlich der Frankfurter Würstchen. Es werden zur Zeit vergütet:

bon 1 kg Ochsenfleisch

1 kg Subfleisch

"

"

1 kg Rindfleisch und Stierfleisch

11

1 kg Kalbfleisch, Hammelfleisch, Schaffleisch Gießen, den 25. Oftober 1906.

Am Taler

spart die Hälfte, wer nur Reeses anerkannt bestes 5Pfg.­Backpulver ausreichend für 1-1 Pfund Mebl- ge­braucht, weil es nur die Hälfte kostet und von keinem 10- Fabrikat an Güte übertroffen wird. Reeses Vanilin­zucker ist bester Vanille- Ersatz.

2.35 Pfg. 2,44 1,83 2,64

bon 1 kg Schweinefleisch

"

"

1 kg geräucherten und gedörrten Fleisch, Frankfurter Würstchen

1,55 Pfg. 5,00

"

"

"

1 Mk.

sind zu gewinnen:

100000 M.

40000 I

Bar Geld

zus. 13597 Gewinne über

300000

Ziehung unbedingt am 12. November u. f. Tag.

Nürnberger

11 St.

Lose à 1 Mk. 10 M.

Porto a. Liste 30 Pf., Nach­nahme 20 Pf. mehr empfiehlt

Ferd. Schäfer, Nürnberg

Generalvertrieb: Kiefer& Co., Mainz Lose sind zu haben bei: Rica Weiler.

eingeführten Fleichkonserv., Steinkohlen u. Holz der bezahlte Betrag. Buchacker, W. Semmler, Phi

Großh. Bürgermeisterei Gießen. Mecum.

m. Anbau u. Garten

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hypothekenfrei

offene Geschäft, in bester Lage eines gut frequentierten Badeortes Mitteldeutschlands sehr preiswert zu verkaufen. Offerten von nur Selbstreflektanten u. Nr. 11 438 an d. Expedition dieses Blattes erbeteu.

Bekanntmachung.

Jüng. Bäckergehülfe

Die Zinsen der Friedrich Heyer von Rosenfeld- dem Gelegenheit geboten ist, die schen Stiftung mit 67,20 Marf sind am 21. Dezember Konditorei zu erlernen, fann sofort an solche evangelische, wüdige Stadtarmen zu verteilen Behrling eintreten. eintreten, auch kann daselbst ein die selbst und ihre Eltern und Großeltern in Gießen geboren sind und das Bürgerrecht besitzen oder besaßen. Meldungen nimmt das Armenamt, Neuenbäue 25, Zimmer Nr. 2, bis 20. d. M. während der Geschäfts­stunden entgegen.

Gießen, den 3. November 1906.

Grohß. Bürgermeisterei Gießen J. V.: Georgi. Bekanntmachung.

Das Befahren des Landgraf Philipp- Platzes wird hiermit für durchgehendes Fuhrwerk verboten. Gießen, den 8. November 1906. Großherzogliches Bolizeiamt Gießen. Herberg.

Joh, Ed. Duchardt, Lauterbach( Hessen).

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Donnerstag, den 8. November

sische Familienzei