Bekanntmachung, den Oftroi- Tarif der Stadt Gießen betreffend.
Nachdem seit der letzten Veröffentlichung des Oftroi- Tarifs verschiedene Aenderungen in demselben eingetreten sind, wird der OktroTarif, wie er vom 1. Oktober 1906 ab in Geltung ist, zur öffentlichen Stenntnis gebracht.
Ord.-Nr.
123
Oftroi- Tarif der Stadt Gießen.
Abgabe
für je
Bemerkungen
M.
Zu 1-8.
4,58 Wird Schlachtvieh
2,75 auf den Wasen verwiesen, so erfolgt
Gegenstand
A. Schlachtvieh, Wildbret, Fleisch und Fleischwaren.
1.
Ochsen
1 Stück
6,86
2.
Faselochsen, Kühe
3.
Faselstiere
4.
Stiere, Rinder
5.
Stoppelfälber
6.
Stälber, Hämmel, Schafe, Schaflämmer
7.
8.
9.
10.
11.
Wildschweine
12.
Nehe
13.
Hasen
14.
15.
16.
Schweine
Spanferkel
Hirsche, Schmaltiere, Spießer
Wildfälber unter 20 kg.
.
11
Wildbret
Frisches Fleisch von Schlachtvieh
Würste aller Art, gesalzenes, geräuchertes, getrocknetes oder konserviertes Fleisch( auch in Büchsen)
B. Früchte und deren Erzeugnisse.
17.
Backwaren
18. Mehl
19.
Mehl in Mengen unter 9 kg
20.
Malz
21.
22.
23.
24.
25.
26.
27.
"
"
"
C. Getränke.
träge.
Rückvergütung für
bei einer täglichen Mindestaus: fuhr von
je
M
"
и
"
2,75 bie Rüdvergütung
"
2,15 ber bezahlten Be
0,58
"
1,72
"
0,12
"
1,72
"
0,58
"
1,29
"
0,43
"
0,06
Zu 14.
"
1 kg
0,05
Wird ungereinigt.
20 kg
1 kg
0,02
0,03
Geraub eingefübrt,
"
so fommt% des
Gewichtes für
"
0,05 Schmuß in Abzug.
20 kg
1 kg
0,02
11/2 kg
0,01
1 hl= 56 kg 0,28
0,06
3 17-19. Die Erhebung der Abgabe ist seit
50 kg
200 kg
0,70
1 hl
-
56 kg
0,28
1 hl 0,18
-
1 hl= 56 kg 0,28
1 hl= 56 kg
0,28
1 hl
78 kg
0,28
50 kg
100 kg
0,16
1 Poften
0,16
1 hl
3,00
1 Flasche
0,06
od. 1 Krug
1 hl 1 hl a
1,00
16. Juni 1898 ausgefeßt.
6,00 3u 27 und 28.
Der zu wissenschaftlichen und Heilzwecken verwendete Branntwein und Spiritus ist frei.
Maismehl, Maisschrot, geschälter Hafer, Gries, Grüße
Hirse, geschälte Gerste, geschälte Erbsen und andere Mühlenfabrikate Hafer
Traubenwein und Most in Fässern
Flaschen oder Krügen nicht über 1 Liter
haltend. Obstwein und Most in Fässern oder in Flaschen Branntwein innerhalb der Gemarkung hergestellt
Als Grundlage für die Erhebung der Abgabe dient die steueramtlich feftgesetzte Alkoholmenge. Die Brennerei- Besißer sind verpflichtet, die von Großhgl. Bürgermeisterei vorgeschriebenen Bücher zu führen und deren Einsicht und Brüfung dem Oftroi- Inspektor jederzeit zu gestatten. Befreit von der Abgabe ist derjenige Branntwein, der unter steueramtlicher Aufsicht unbrauchbar gemacht worden ist. Die Denaturierung ist vom Brennerei- Besizer schriftlich nachzuweisen. Branntwein, Likör, Spiritus, Rum, Arrak, Punschessenz bis zu 500/0 Tralles, in die Gemarkung eingeführt. Branntwein von den hiesigen Großhändlern in die Stadt abgesetzt Außerdem werden von den Großhändlern bei der Einfuhr folgende Verwaltungskosten erhoben:
a) von Branntwein und Likör
b)
"
"
Spiritus ohne Rücksicht auf seine Stärke
c) Rum, Arraf, Kognat, Punschefsenz in Fässern
d) Liför, Rum, Arraf, Kognak, Punschessenz in Flaschen Bier, eingeführt in Fässern oder Flaschen
30.
31.
Bier in der Gemarkung hergestellt von.
Da die Herstellung von Bier aus anderem Material als Hopfen und Malz burch das Reichsgesetz vom 3. Juni 1906 verboten ist, fallen die im früheren Oftroi: Tarif vorgesehenen weiteren Ansätze fort.
1 hl= 78 kg 0,28 100 kg
1 Raum 0,24 meter
28.
29.
40
1 hl
3,00
40
1 hl
0,70
41
Ziehung am 15. u. 16. Nov. 19 Gothaer
Geld- Lo
eld- Lotteri
3338 Gewinne a 1 Prämie N
48000
Grösster Gewinn im gldoklichsten Fal
-25000 15000
IPrämie:
Haupt
Gewinn
10000
Lose à 1.-M., 11 Lose 10 Porto u. Liste 20 Pf. extra, empfieh
Carl Heintze,
Gotha
und alle Loshandungen,
Gothaer Lose à 1 Mk
au haben bet allen
Königl. Preuss. Lotterle- Einnehmen
Feinste Tafelbutter
tägl. frisch verf. in Bostkolli gega Nachn. Ludwig Held, G geschäft, Leutkirch- angan.
Bims die Hand
mit
Abrador Makulatur
hat abzugeben
Expedition d. Blattes
1 hl
3,00
20 Liter
1 hl
"
2,06
0,12
unter 38%-1,30 bon 38-41%-1,60 bon 42-49%/- 1,85 von 50% an- 2,15 Liför 1 hl 1,50
"
0,23
0,18
1 Flasche 0,02
1 hl 100 kgMalz 0,50
0,18
40 Liter
40 Liter
1 hl 1 hl
0,10 0,10
Für nur
23
Laubholzwellen auf Wagen mit einem Pferd oder einem Ochsen bespannt
D. Brennstoffe.
32. Laubholz, Scheit, Prügel- und Klotholz
33.
Nadelholz,
"
34.
Stockholz ohne Unterschied
35.
36.
37.
38.
Nadelholzwellen
"
39.
Steinkohlen und" Nots"
40.
Nadelholzwellen auf Wagen mit einem Pferd oder einem Ochsen bespannt Laubholzwellen auf Wagen mit Kühen bespannt.
"
Braunfohlen und Braunkohlenbriketts
Ferner wird die Abgabe nicht erhoben oder zurückvergütet:
0,16
"
0,12
1 Pferd od.
1'Ochs
0,18
0,12
1" Stuh
0,12
0,09
1 Bentner 0,04 0,02
3 Zentner 1 3tr.
0,04
" 1
-
-
von dem in den Militärspeise- Anstalten mit Ausnahme der Offiziersspeise Anstalt verbrauchten Fleisch einschließlich der Frankfurter Würstchen. Es werden zur Zeit vergütet:
bon 1 kg Ochsenfleisch
1 kg Subfleisch
"
"
1 kg Rindfleisch und Stierfleisch
11
1 kg Kalbfleisch, Hammelfleisch, Schaffleisch Gießen, den 25. Oftober 1906.
Am Taler
spart die Hälfte, wer nur Reeses anerkannt bestes 5Pfg.Backpulver ausreichend für 1-1 Pfund Mebl- gebraucht, weil es nur die Hälfte kostet und von keinem 10- Fabrikat an Güte übertroffen wird. Reeses Vanilinzucker ist bester Vanille- Ersatz.
2.35 Pfg. 2,44 1,83 2,64
bon 1 kg Schweinefleisch
"
"
1 kg geräucherten und gedörrten Fleisch, Frankfurter Würstchen
1,55 Pfg. 5,00
"
"
"
1 Mk.
sind zu gewinnen:
100000 M.
40000 I
Bar Geld
zus. 13597 Gewinne über
300000
Ziehung unbedingt am 12. November u. f. Tag.
Nürnberger
11 St.
Lose à 1 Mk. 10 M.
Porto a. Liste 30 Pf., Nachnahme 20 Pf. mehr empfiehlt
Ferd. Schäfer, Nürnberg
Generalvertrieb: Kiefer& Co., Mainz Lose sind zu haben bei: Rica Weiler.
eingeführten Fleichkonserv., Steinkohlen u. Holz der bezahlte Betrag. Buchacker, W. Semmler, Phi
Großh. Bürgermeisterei Gießen. Mecum.
m. Anbau u. Garten
Geschäftshaus passend für jedes
hypothekenfrei
offene Geschäft, in bester Lage eines gut frequentierten Badeortes Mitteldeutschlands sehr preiswert zu verkaufen. Offerten von nur Selbstreflektanten u. Nr. 11 438 an d. Expedition dieses Blattes erbeteu.
Bekanntmachung.
Jüng. Bäckergehülfe
Die Zinsen der Friedrich Heyer von Rosenfeld- dem Gelegenheit geboten ist, die schen Stiftung mit 67,20 Marf sind am 21. Dezember Konditorei zu erlernen, fann sofort an solche evangelische, wüdige Stadtarmen zu verteilen Behrling eintreten. eintreten, auch kann daselbst ein die selbst und ihre Eltern und Großeltern in Gießen geboren sind und das Bürgerrecht besitzen oder besaßen. Meldungen nimmt das Armenamt, Neuenbäue 25, Zimmer Nr. 2, bis 20. d. M. während der Geschäftsstunden entgegen.
Gießen, den 3. November 1906.
Grohß. Bürgermeisterei Gießen J. V.: Georgi. Bekanntmachung.
Das Befahren des Landgraf Philipp- Platzes wird hiermit für durchgehendes Fuhrwerk verboten. Gießen, den 8. November 1906. Großherzogliches Bolizeiamt Gießen. Herberg.
Joh, Ed. Duchardt, Lauterbach( Hessen).
2 anständige Arbeiter tönnen saubere Schlafstelle erhalt.
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auf einer Werft, als die Tätigkeit eines Inserts feineren
mert auf fich lenkte. Es war ein
störte in Begriffe war und der sich Tätigkeit, nahm ihn nach erschien.
Weg in ein großes Holzstück zu boner dem Be.
fich dabei eines mechanischen Apparats obachter als gan außerordentlich in den Bolamu
326
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Donnerstag, den 8. November
sische Familienzei


