Ausgabe 
23.12.1905 Erstes Blatt
 
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Die Berzweifl ange Familie zum Opfer fiel, erbor. Welche Seelen enschen g fanpft haben,

fe fich durchgerungen!

Der umidlungen haben,

den! var ift end­Gefeß, aber es gibt

Neuer Saalbau Giessen

( früher Steins Garten).

Holzversteigerung

im Sießener Stadtwald.

Bekanntmachung.

Die unterm 27. November 1905 angeordnete Sperre Donnerstag, den 4. Januar 1906, vormittags der Alicestraße zwijd en Ludwig- und Frankfurterstraße wird hiermit aufgehoben. Gießen, den 22. Dezember 1905.

Am 2. u. 3. Weihnachtsfeiertage: 9 Uhr beginnend, werden in den Waldungen der

& gibt auch eine Schuld, steht denn reine mensch hre diefer Unglücklichen.

Grosse Konzerte

ausgeführt von der

re, Laß sie ihre Mit apelle d. Inf.- Reg. Kaiser Wilhelm II.( 2. Gr.- Hess.) Nr. 116|

fagt. Die Beerdigung rmstädter Pfarrer, der tirchlichen Handlungen

unter Leitung des

Grossh. Musikdirektors Herrn C. KRAUSSE.

pielplan am 2. Feiertage: 1. Frisch drauf los! Marsch, F. v. Blon. Ouverture a. Euryanthe, Weber. 3. Romanze, Soundson. Solo ir Violine( Hob. Giess). 4. Finale a. d. Op. Ariele, Bach. 5. uverture a. Die lustigen Weiber, Nicolai. 6. Konzert für Cello, ervais.( Einjährig- Freiw. Hoboist Krausse). 7. Schaukel- Walzer, Holländer. 8. Fröhliche Weihnachten! Tongemälde, Ködel. 9.

cbten. attelegramm.) Urteil is früh um Fünfe! Marsch. 10. Heimlich still und leise. Gavotte. Lysistrata! Walzer, Paul Lincke. 12. Confetti! Humoreske, Klein. Infang am 2. Feiertage nachm. 4 Uhr. Eintritt 50 Pfg.

ttonsassistent Stillgys

Wichensteller Shoedt

- Widemann wurde

Stadt Gießen.

mann Ludwig Bider 9.

; 13. Rüfer Auguft

Christian Albach ein

eine Tochter, Anna;

ohn, Arthur Nikolaus

51

3.

abends 8

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Verein ,, Contentia"

Gießen.

Am 1. Weihnachtsfeiertag:

Stadt Gießen in den Distrikten Neuhege, Heinges: boden, Stolzenmoraen und Sandbera versteigert: 232 Fichten- Derbstangen mit 8,70 fm Reisstangen

50

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31 rm Nadel- Scheitholz,

174

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" Knüppelholz,

1 Birken­

"

110" Nadel- Stockholz,

4220 Wellen Nadel- Reisig, 250

Eichen­

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0,59"

Großh. Polizeiamt Gießen. Herberg.

Bekanntmachung.

Bei der gegenwärtig herrschenden falten Witterung sehen wir uns veranlaßt, auf die nachstehend abgedruckten Bestimmungen des Lokal Reglements betr. die Rein­haltung und Wegsamkeit der Straßen und Plätze, sowie

Die Zusammenkunft ist auf dem alten Anneröder die Reinhaltung der Kanäle in der Provinzialhauptstadt Weg an der ersten Schneise.

Gießen, den 23. Dezember 1905.

Großh. Bürgermeisterei Gießen.

Mecum.

Bekanntmachung.

Betr.: Berbot der Sonntagsarbeit im Friseur- und Barbiergewer be.

Gießen vom 10. November 1879 zu verweisen mit dem Bemerken, daß die Schutzmannschaft zur Ueberwachung des Befolges angewiesen worden ist. Gießen, den 20. Dezember 1905. Großh. Bolizeiamt Gießen. Herberg.

§ 5.

ftimmungen: Zur Winterzeit gelten noch weiter folgende Bc­

Es wird zur Kenntnis der Interessenten gebracht, Betr.: Die Reinhaltung u. Wegsamkeit der Straßen. daß gemäß Bekanntmachung Großherzoglichen Kceisamts Gießen vom 14. März 1904 die Beschäftigung von Ge­hilfen und Lehrlingen im Friseur- und Barbiergewerbe am 24. d. Mts. nur bis 2 Uhr nachmittags gestattet ist. Nach dem Schlußsaz genannter Bekanntmachung ( Kreisblatt Nr. 34 vom 16. März 1904) darf eine Aus­übung des Gewerbes auch seitens der Meister in ihren Geschäftsräumen und Wohnungen sowie in den Woh nungen der Kunden nach dieser Zeit nicht stattfinden. Gießen, den 22. Dezember 1905.

Weihnachts- Feier bung des Gewerbes auch feitens der Meiffer in ihren

äfer ein Sohn; Tag- m Nenen Saalban.

Dtto; 17. Bierbrauer

Rajdhinenpaper Konrad

ler und Rezger Craft

menten und Kandidaten

Am 2. Feiertag:

Anfang 8 Uhr.

Der Vorstand.

Sohn, Rarl Wilhelm, Zusammenkunft auf Schönen Aussicht.

ouis Arag ein Sohn,

der

chaumburg eine Tochter, Turn- Verein Gießen.

eine Tochter, Sophie.

Michel, Taglöhner in

en.

bbrich, Taglöhner mit

cob, Brauer dahier mit

nes Menges, Steiger

, geb. Jüngst hierselbst.

er mit Minna eife

seph, Kaufmann dahier

rthur Ewald Arnold, Karl Friedrich Arnold

Gegründet 1816.

Am zweiten Weihnachtsfeiertag

abends 8 Uhr beginnend

Weihnachtsfeier

bestehend in

Konzert, Theater, Gesangsvorträgen,

Verlosung und Ball.

Der Vorstand.

Großh. Polizeiamt Gießen. Herberg.

Vergebung von Schreiner­arbeiten.

( Mobiliarbeschaffung.)

Die zum Umbau der alten Universitätsbibliothek zum Zwecke der Unterbringung von Universitäts- Instituten nötige Mobiliarbeschaffung, nämlich:

208

112 Sammlungsschränke.

Los

"

II 50 desgl.

"

III 20 Arbeitstische und 20 Hocker.

"

IV 2 Arbeitstische.

"

V 2 Kartenschränke.

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VI 3 desgl. werden hierdurch auf Grund des Ministerialerlasses vom P.S. Nur Mitglieder haben Zutritt. 8öglinge haben 16. Juni 1893 zur Vergebung ausgeschrieben. einerlei Einführungsrecht.

Am 3. Feiertag, nachmittags:

t, 1 Jahr alt, Sohn Ausflug auf den Windhof.

dahier. 17. Theodor mfers Balthaser Dapper Jahre alt, Wäscherin re alt, Gärtner dahier.

Grünberg.

14 Dez) predigt:

ied Nr. 26.

Bied Rr. 21.

( Großer Saal.)

Gießener Zitherklub

( Wohltätigkeits- Verein.)

Am 1. Weihnachtsfeiertag, abends 8 Uhr

findet die

Chrift bescheerung

nft Beichte für das hiesige arme Kinder in der Turnhalle des Gießener Turn­

bendmahl.

ft in ber Stabtlirge Dez.) prebigt:

Lied Nr. 45.

dc. 42.

in der Stadtfire

inderschule. 3) predigt:

Nr. 39.

ner.

cb Nr. 37.

aben.

berens( Steinstraße) statt.

Freunde und Gönner dieser Wohltätigkeit sind herzlich ein­Für reichliche Unterhaltung ist bestens Sorge getragen. Der Gesangverein" Harmonie" hat seine Mitwirkung Eintritt fret. Der Vorstand.

agt.

Am 1. Weihnachtstage, Montag abends 8% Uhr findet im

Breinshans der Stadtmission, Löverstr. 14

öffentliche Weihnachts- Feier statt. Berschönerung der Feier wird der Gemischte Chor" einige Lieder vortragen.

Dienstag den 2. Weihnachtsfeiertag, nachm. 4 Uhr ist die Weihnachtsfeier der Sonntagschule. Abends 8 Uhr findet Vortrag statt.

des heil. Abendmahl Eintritt frei.

Uhr.

Jedermann ist willkommen.

lisch- Weine!

er Wetterdiens Beffen für Sonntag heiternd, doch viel Betterfarte.)

litif und ben Inferatentell

t: Georg Horn, belb

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Drogerie

Die Ausführungsbedingungen und Arbeitsbeschreib­ungen liegen in unserem Amtslokal zur Einsicht offen und fönnen daselbst zum Selbstkostenpreis( soweit der Vorrat reicht) erhoben werden.

Die Angebote müssen bis zum Eröffnungstermin, am 10. Januar 1906, vormittags 10 Uhr, mit entsprechender Aufschrift versehen, portofret an uns ge: langen.

Zuschlagsfrist 14 Tage.

Gießen, den 22. Dezember 1905.

Großh. Hochbauamt Gießen. Becker.

Cavete Collegae!

Sanitätsverein Giessen.

Auskunft erteilen:

-

Dr. Zinsser Vorsitzender der Vertrags- Kommission. Dr. Koeppe Vertrauensmann des Leipziger Verbands.

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Carl Seibel, Gießen

Frankfurterstraße 39.

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bet günstiger Anzahlung.

raithen mit Einschluß der Höfe, Gärten und sonstigen a) Sobald Glatteis entsteht, muß, soweit die Hof­Grundstücke an der Straße oder an öffentlichen Pläßen liegen, der Fußpfad, oder wenn kein Fußpfad vorhanden ist, die Straße zwei bis drei Fuß breit mit Asche oder Sand genügend bestreut werden. Entsteht das Glatteis zwischen 7 Uhr morgens und 9 Uhr abends, so muß so­gleich, längstens mit Ablauf der ersten halben Stunde nachher, entsteht es aber in der Nacht, bis 7 Uhc morgens gestreut werden.

b) An den auf die Straße gehenden Dachkandeln, Gossensteinen und sonstigen Ableitungen des Wassers nach der Straße 2c. muß das auf den Straßenpflastern herzoglicher Polizeiverwaltung aufgehauen und wegge­oder Fußboden angesezte Eis auf Aufforderung Groß­schafft werden.

c) Außerdem ist bei Frostwetter dafür zu sorgen, daß das etwa vom Innern der Hofraithen ausgeschüttete Wasser nicht durch die Floßrinnen auf die Straße laufen fann.

d) Vor den öffentlichen Brunnen ist, so oft es nötig erscheint, aufeisen und mit Asche oder Sand streuen zu lassen.

e) Bet eintretendem Tauwetter sind nach Aufforder­ung der Lokalpolizeibehörde ohne Verzug die Straßen, öffentliche Plätze und insbesondere Floßrinnen aufeisen, fehren und Schnee und Eis alsbald von den Straßen entfernen zu lassen.

f) Das Fahren mit kleinen Schlitten und das Schleifen auf öffentlichen Plägen und Fußpfaden ist untersagt. Wenn diesem Verbote zuwider dennoch Schleifen entstehen, so sind diejenigen, welchen die Reinigung überhaupt obliegt, auf Auffordern der Polizei­behörde berbundene Schleifen, die entweder mit Sand oder Asche tüchtig bestreuen oder aufhauen zu lassen.

g) Beim Schneefall muß längs der Hofraithen mit Einschluß der Höfen, Gärten und sonstigen Grundstücken auf dem Bankett, oder wo fein solches vorhanden ist, auf der Straße ein 3-4 Fuß breiter Pfad rein gefehrt und dies bei fortdauerndem Schneefall, so oft als nötig. wiederholt werden.

h) Schnee und Eis darf aus dem Innern der Hof: raithen nicht auf die Straße gebracht werden, ohne daß für augenblickliche Wegschaffung gesorgt wird.

§ 6.

Für Befolgung der vorstehenden Bestimmungen sind bet Privatgebäuden, Gärten, Höfen oder sonstigen Grund­stücken die Eigentümer derselben oder deren Stellvertreter bezeichnet werden, bet öffentlichen Gebäuden, Gärten, Höfen oder sonstigen Grundstücken die Vorsteher, Ver walter, Pächter oder sonstige Personen, welchen die Reinigung 2c. überhaupt übertragen ist, allein berant wortlich. Die Reinigung derjenigen Straßenstrecken, wozu nach vorstehenden Vorschriften für einen anderen feine Verbindlichkeit besteht, ferner die N- inigung der öffentlichen Pläße und Brücken, soll auf Kosten des Fis­fus, resp der Stadt geschehen, soweit sie in deren Eigen­tum ftehen.

Bekanntmachung.

In der Zeit vom 16. bis 23. Dezember 1905 wurden in hiefiger Stadt

gefunden: 1 gold. Trauring, 1 Portemonnaie mit Inhalt, 1 neues Messer in einem Etui und 1 Stück Stahl; verloren: 1 silb. Uhr mit gold. Kette, 1 silberne Uhr mit Bierzipfel am schwarzen Band, 1 Portemonnaie, braun, mit ungefähr 35 Mt. Inhalt, 1 Portemonnaie mit ca. 8 Mt. Inhalt und 1 Dunkelgraues Portemonnaie mit 6 bis 7 Mt. Inhalt. Entlansen ist: 1 Hund( Dalmatiner) weiß mit schwarz. Flecken und 1 schwarzer Pudel auf den Namen Philipp" hörend.

Vorzüglche Geschäftslage in aufblühender Stadt stände belieben ihre Ansprüche alsbald bei uns geltend Die Empfangsberechtigten der gefundenen Gegen­zu machen.

an der Lahn.

Offerten unter H. G. 32 an die Expedition dieses Gießen, den 23. Dezember 1905.

Blattes.

Großherzogliches Bolizeiamt Gießen. Herberg.