al: 23ihnachtsfeier ber 1. Jugend der Markus ends 7 Uhr, in bem
firmierten weibl. Jugend
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er für die Kinder aus
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Dezember.
de 8 Uhr: Gelegenheit
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it zur hl. Beidhte.
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Dezember.
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Vorsitzender der Vertrags- Kommission.
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Vertrauensmann des Leipziger Verbands.
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April 1906 bis dahin 1909 im Wege schriftlichen Ange= bots anderweit unter den auf unserem Sefcetariat- Simmer Nr. 15 offen liegenden Bedingungen verpätestens 10. Januar 1906, vormittags 12 Uhr, ver geben werden. Interessenten wollen thre Offerten bis schlossen und mit entsprechender Aufschrift versehen bei der unterzeichneten Behörde einreichen.
Gießen, den 20. Dezember 1905.
Großh. Bürgermeisterei Gießen. Curschmann.
Betr.: Maßregeln gegen Maul- und Alanenseuche.
Bekanntmachung.
Wir bringen hiermit zur Kenntnis der Interessenten, Tanzder Schneefl den daß Großherzogliches Streisamt Gießen unterm 14. ds.
Arrangiert von Ballettmeisterin
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nicht zu haben, dann beim Kon- in feinster Qualität bei strukteur der Laterne Gustav
Mts. bestimmt hat, daß den Quarantäne- Vorschriften in Zukunft nur das aus solchen Schlachtviehhöfen fommende Slauenvieh unterliegt, auf denen auch ausländisches, zur alsbaldigen Abschlachtung zugelassenes Vieh eingestellt wird.
Gießen, den 19. Dezember 1905. Großh. Bolizeiamt Gießen. Herberg.
Bekanntmachung.
sehen wir uns veranlaßt, auf die nachstehend abgedruckten Bestimmungen des Lokal Reglements betr. die Reinhaltung und Wegsamkeit der Straßen und Plätze, sowie die Reinhaltung der Kanäle in der Provinzialhauptstadt Gießen vom 10. November 1879 zu verweisen mit dem Bemerken, daß die Schußmannschaft zur Ueberwachung
Bei der gegenwärtig herrschenden falten Witterung
Remus, Halle a. S., Friedrich Emil Fischbach, des Befolges angewiesen worden ist.
straße 53, 1.
Gieken.
Bullenverkauf.
Bumentater Raffe, auf dem Submiſſions wege
Die Stadt Grünberg beabsichtigt einen fetten zu verkaufen. Angebote sind bis zum 29. d. Mts., morgens 10 Uhr verschlossen mit der Aufschrift Bullen" 08 8 Uhr: Gelegenheit Am 2. u. 3. Weihnachtsfeiertage: bet unterzeichneter Stelle einzureichen, woselbst auch die Bedingungen zu erfahren sind.
88 Dezember.
feft.
zur hl. Beichte.
6 heil. Meffen. In ber Meffe wird die heil
Dienft.
Predigt. polnischer Biefter eine banach polnische Beige dacht mit Segen.
De 8 Uhr: Gelegenheit Dezember. hanus.
it zur bl. Beichte.
Steilung der heiligen
Grosse Konzerte
ausgeführt von der
Kapelle d. Inf.- Reg. Kaiser Wilhelm II.( 2. Gr.- Hess.) Nr. 116
unter Leitung des
Grossh. Musikdirektors Herrn C. KRAUSSE.
Spielplan am 2. Feiertage: 1. Frisch drauf los! Marsch, F. v. Blon.
2. Ouverture a. Euryanthe, Weber. 3. Romanze, Soundson. Solo
Grünberg, am 21. Dezember 1905. Großh. Bürgermeisterei Grünberg. Zimmer.
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Am 1. Weihnachtstage, Montag abends 8% Uhr findet im Vereinshaus der Stadtmission, Löberstr. 14
Gießen, den 20. Dezember 1905.
Großh. Polizeiamt Gießen. Herberg.
Betr.: Die Reinhaltung u. Wegsamkeit der Straßen. § 5.
Zur Winterzeit gelten noch weiter folgende Be ftimmungen:
a) Sobald Glatteis entsteht, muß, soweit die Hofraithen mit Einschluß der Höfe, Gärten und sonstigen Grundstücke an der Straße oder an öffentlichen Blägen Itegen, der Fußpfad, oder wenn kein Fußpfad vorhanden ist, die Straße zwei bis drei Fuß breit mit Asche oder Sand genügend bestreut werden. Entsteht das Glatteis zwischen 7 Uhr morgens und 9 Uhr abends, so muß so gleich, längstens mit Ablauf der ersten halben Stunde nachher, entsteht es aber in der Nacht, bis 7% lhc
für Violine( Hob. Giess). 4. Finale a. d. Op Ariele, Bach. 5. eine öffentliche Weihnachts- Feier statt. morgens gestreut werden.
Ouverture a. Die lustigen Weiber, Nicolai.
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6. Konzert für Cello, Bur Verschönerung der Feier wird der Gemischte Chor" einige 7. Schaukel- Walzer, Lieder vortragen. Gervais.( Einjährig- Freiw. Hoboist Krausse). V. Holländer, 8. Fröhliche Weihnachten! Tongemälde, Ködel. 9. Bis früh um Fünfe! Marsch. 10. Heimlich still und lelse. Gavotte. Am Dienstag den 2. Weihnachtsfeiertag, nachm. 4% Uhr ist die 11. Lysistrata! Walzer, Paul Lincke. 12. Confetti! Humoreske, Klein. Weihnachtsfeier der Sonntagschule. Anfang am 2. Feiertage nachm. 4 Uhr. Eintritt 50 Pfg. Abends 8 Uhr findet Vortrag statt. abends 8 Jedermann ist willkommen.
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Eintritt frei.
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b) An den auf die Straße gehenden Dachtandeln, Gossensteinen und sonstigen Ableitungen des Wassers nach der Straße 2c. muß das auf den Straßenpflastern oder Fußboden angesezte Eis auf Aufforderung Groß-, herzoglicher Polizeiverwaltung aufgehauen und wegge schafft werden.
c) Außerdem ist bei Frostwetter dafür zu sorgen, daß das etwa bom Innern der Hofraithen
Eisenbahnfahrbeamten- Verein Sonntagsverein für Mädchen. Waffer nicht durch die Floßeinen auf die Straße laufen
@teken.
Weihnachtsfeier
Die Vereinigung der Mädchen findet statt an jedem
fann.
d) Vor den öffentlichen Brunnen ist, so oft es nötig , vor und in Montag, den 26. Dezember( 2. Weihnachtsfeiertag): Sonntag zwischen 2 and 7 Uhr nachmittags im erscheint, aufeisen und mit Asche oder Sand streuen zu Saale der Kleinkinderschule, Diezstraße 15; die Mädchen lassen. fönnen zu j der Zeit tommen und gehen; von 4 Uhr bis e) Bei eintretendem Tauwetter sind nach Aufforder. 5 Uhr findet gemeinsame Unterhaltung statt mit Gesang ung der Lokalpolizeibehörde ohne Verzug die Straßen, Ansprache, Vorträgen. öffentliche Pläße und insbesondere Floßrinnen aufeisen, Cute unterhaltende Bücher und Spiele find in entfernen zu lassen. fehren und Schnee und Eis alsbald von den Straßen großer Zahl vorhanden. Wir laden zur Teilnahme freundlichst ein. Der Vorstand:
51. Meffe. Militär
acht.
im Lenz'schen Felsenkeller.
Anfang präzise 8 Uhr.
Dezember, vormittag
Der Vorstand.
n Grünberg
Wetterdient
Bezirkssparkasse Gießen.
Um für die in Gießen wohnenden Einleger eine
Deffe für Samstag Bequemlichkeit und für unsere Kassebeamten eine notwas aufbeiternd, do wendige Entlastung herbeizuführen, haben wir bersuchsng, ftellenweife Reg veise für die Monate Dezember und Januar die Ein
Betterfarte.)
tichtung getroffen, daß auf Wunsch, den man durch eine Zweipfennigpoftfarte bei unserer Kasse fundgeben
litit und ben Inferatentelle, Gelder und Kücher in den Wohnungen der It: Georg Horn, bei Einleger durch unseren Diener abgeholt werden.
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gen. Ein Würfel
war mit Waffer
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Denselben wird ein jüngerer Bureaugehilfe begleiten, Der zur Kontrolle die mitzugebenden Barbeträge in ein Berzeichnis einzutragen hat. Damit fein Aufenthalt Entsteht wird gebeten, Einlagebücher und Gelder fowie ein Zettel, auf welchem die Wünsche der Einleger
wetzeichnet sind, zur Abholung bereit zu halten. Der
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f) Das Fahren mit kleinen Schlitten und das Schleifen auf öffentlichen Bläßen und Fußpfaden ist untersagt. Wenn diesem Verbote zuwider dennoch Schleifen entstehen, so sind diejenigen, welchen die Reinigung überhaupt obliegt, auf Auffordern der Polizeibehörde berbundene Schleifen, die entweder mit Sand oder Asche tüchtig bestreuen oder aufhauen zu lassen.
g) Beim Schneefall muß längs der Hofraithen mit Einschluß der Höfen, Gärten und sonstigen Grundstücken auf dem Bankett, oder wo fein solches vorhanden ist, auf der Straße ein 3-4 Fuß breiter Pfad rein gefehit und dies bei fortdauerndem Schneefall, so oft als nötig. wiederholt werden.
h) Schnee und Eis darf aus dem Innern der Hof raithen nicht auf die Straße gebracht werden, ohne daß für augenblickliche Wegschaffung gesorgt wird.
§ 6.
Für Befolgung der vorstehenden Bestimmungen sind erte Erhebungstag wird Freitag den 22., der bei Privatgebäuden, Gärten, Höfen oder sonstigen Grundweite Freitag, den 29. 1. Mts. stattfinden. Nach stücken die Eigentümer derselben oder deren Stellvertreter bezeichnet werden, bet öffentlichen Gebäuden, Gärten, erfolgter Eintragung werden die Bücher in die Wohnungen zurückgebracht. Für das Abholen und Zurück- fall- Versicherungs- Gesellschaft ist demnächst ein Bei einer alten, bestens eingeführten Haftpflicht- und Un- Höfen oder sonstigen Grundstücken die Vorsteher, VerBringen der Bücher ist eine Gebühr von 10 Pfg.( also walter, Pächter oder sonstige Personen, welchen die Für jeden Gang 5 Pfg.) zu entrichten. Reinigung 2c. überhaupt übertragen ist, allein berantwortlich. wozu nach vorstehenden Vorschriften für einen anderen Die Reinigung derjenigen Straßenstrecken, feine Verbindlichkeit besteht, ferner die Rinigung dec fus, resp der Stadt geschehen, soweit sie in deren Eigenöffentlichen Plätze und Brücken, soll auf Kosten des Fts
In gleicher Weise können auch die am Januar t. 3. fälligen Zinsen abgeholt werden Gießen, den 18. Dezember 1905. Der Vorstand der Bezirkssparkasse Gießen.
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