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chabt hat, fo

en. Die Frage

Del. Indem er

den Entschluß

Micht zu reiten dagegen ist der Angeklagte damit bor fang jährigem, vielleicht lebenslänglichem Ruchthaus. Dieser Aus­gang mag nicht den Wünschen der öffentlichen Meinung ent­prechen. Lassen Sie sich nicht von diesen Einflüsterungen Seinflussen. Die öffentliche Meinung ist etwas unfontrollier bares, sie bildet sich nicht auf Grund gewissenhafter Prüfung Don Beweismitteln, sondern wird beeinflust von Gefühl des Sosses, der Rache. For Utteil muß so eingerichtet werden, daß es nicht vor der öffentlichen Meinung, sondern vor den geltenden Rechtsgrundsäßen bestehen fanr. Die öffentliche Meinung, die sich laut vordrängt, verlangt den Tod des un­glogten. Geben Sie biefer Stimme nicht nach, so verdienen

er mit leber ein Benehmen fungslos und ne Lat? Bon wie er ist, niit ich die Taschen ge darauf, am in zum Tanz

nit den Dirnen sich auch zugleich die Sympathie jenes reises ebelbenten­g erlangt, daß Männer, die Gegner der Todesstrafe sind, die in dem

| gefunden hat, behandelt werden möge. Niemals mehr!| Der Saal leert sich. In dem Treppenhaus drängt das Publikum sich an die Fenster, um noch einen Blick auf den Mörder zu werfen, der geschlossen über den Hof geführt wird.

*

So hat denn ein Verbrechen, wie es schauerlicher seit Menschengedenten im Hessenlande nicht mehr geschehen, nach viertägiger Berhandlung seine Sühne gefunden. Die ganze Bevölkerung aimet auf, daß ein Verbrecher wie Subde, der lange Zeit dem Lande zu Furcht und Schrecken gelebt hat, dadurch für immer unschäblich gemacht wird. Möge j doch der Wunsch des Vorsitzenden Dr. Praetorius, der ja allen aus dem Herzen gesprochen ist, in Erfüllung gchen: baß unsere Gerichte nie wieder gezwungen werben, sich mit einer solchen

Ondern auch der geffagt u nicht bloß eines verabscheungswürdigen Menschen, Eatsepen und Abscheu erregenden Untat zu befass n!

ußtsein meiner

fonbern ein trantes Glied des sozialen Rörpeis erblicken und

des

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*

*

En Angella ten die nicht jede Regung des Mitleids durch die rauhe Hand berlegung aus Henters vernichtet sehen wollen. Ich lege bas Schicksal Wo ist der Schreiber des geheimnisvollen Briefes? und beantrage, des Angeklagten vertrauensvoll in Ihre Hand.

Rechtsanwalt Dr. Spohr beschränkt sich darauf, für bie Diebstähle des Angeklagten Walter Bubilligung mildernde Erzeugung, daß Unstände zu erbitten. diefem Sprud Oberstaatsanwalt Theobald ermiberte Dr. Jung, daß Sites dienen. 19. Die Frage bez blaffung der Todesstraf das dicht gefüllten göre. Wenn der Richter aus Gegnerschaft gegen die Todes. These gegen seine Ueberzeugung die Echulb verneine, beilege bas Gefch. Seine Ueberzeugung stehe unerschütterlich feft: Der Angeklagte set der alleinige Thäter und des Mordes schuldig.

je eintreter.

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Vorsitzender: Angeklagter Hudde haben Sie noch etwas enjuführen?

Angeklagter Hadde( ganz ruhig): Nein.

Mngeffagter Walter: Ich bitte um milderabe Umstände. Die Beratung der Geschworenen, die sich um 6 Uhr zurückgezogen hatten, dauerte fnapp eine Stunde. Der von dem Obmann, Bächter Weiß- Hof Graß, unter atenloser Spannung verkündete Spruch der Geschworenen lautete:

Der Nugetlagte Oscar Hudde ist schuldig des Naubmerdes sowie des Einbruch diebs Wahls in fünf Fällen. Der Angeklagte Otto Walter des Einbruchssiebstahls in zwei Fällen unter Versagung mildernder Um­Hände.

Das Publikum, das Kopf an Kopf den Zuhörer­raum füllte, nahm den Wahrspruch auf Raubmord mit fürmischen Braborufen auf. Der Vorsitzende ersuchte um Ruhe und ließ die Angeklagten hereinführen. Beide waren scharf in Ketten geschlossen. Hudde zeigte auch jekt seine Staltblütigkeit, und berfolgte starren Blickes die Verlesung des Urteils, als er aber den Schuldspruch bernahm, wurde er ersichtlich bleich und atmete tief auf, zuckte aber mit feiner Wimper.

Ober- Staatsanwalt Theobald beantragte gegen Todesstrafe

Sudde

und Aberkennung der Ehrenrechte und für die Diebstähle 15 Jahre Zuchthaus.

Gegen Walter unter Einrechnung der bereits gegen ihn erkannten Strafen eine Gesamtzuchthausstrafe bon 8 Jahren, sowie 10 Jahre Ehrverlust und Zulässig­feit der Polizeiaufsicht.

D. St. Theobald führte aus, daß bei der Strafzumessung bie beispiellose Frechheit und Gemeingefährlichkeit der beiben Angeklagten in Betracht kommen müsse, ferner, daß sie in Gotteshäuser eingebrochen feien und sich nicht scheuten, zum Gottesdienst bestimmte Geräte zu entwender und während ber ganzen Berhandlung auch nicht eine Spur von Bebauern ober Reue gezeigt haben!

Bors.: Hudbe, haben Sie zu bem Antrage noch etwas zu bemerfen? Hudde( feft und ruh g): Nein!- R.-A. Dr. Epohr bittet, die Straftaten Walters milder zu beurteilen.

Der Willy bill zugeben, daß Blick an den it, wie er den en hat, erscheint mit den Lebens Sie treffen fich ihre Rendezvous 63 ist bei ihnen Banz genau fo einem späteren espielt. Außer De alle anderen Er war ja auch Legen" zu finden. lich dec Pap Ür icht beweisträftig it mehr als mit homent nicht ge izien mögen mit Der Annahme be

nit beteiligt sei. icht die Zweifel. gerechnet werden et man aber mit Frage der Beihilfe feineswegs, daß Es ist das aber

och nicht der An­Ser als feststehend

n berübt habe, fo Tötung. Hudde

Das Todesurteil.

Darauf zog der Gerichtshof sich zur Beratung zurück. Nach seinem Wiedereintritt verkündete der Vorsitzende unter größter Ruhe des Saals das Urteil. Das Urteil fauter:

Der Megger Ostar hudte aus Schalke ( Westfalen) wird wegen Raubmordes, begangen an dem Pfarrer Thobes zu Heldenbergen zum Tode

und wegen fünf schwerer Einbruchsdiebstähle zu 12 Jahren Zuchthaus verurteilt. Außer bem wird auf dauernden Berls ft der bürger­lichen Ehrenrechte, sowie Zulässigkeit der Polizeianssicht ertaunt.

Otto Walter wird zu einer Gesamtzuchthausstrafe von 7 Jahren, 10 Jahren Ehrverlust und Stellung unter Polizei Aufsicht verurteilt.

rrer Thobes nicht auferlegt.

le, als Budde und

Beiden Angeklagten werden die Roften des Verfahrens Bei der Urteils- Verfündung richteten sich aller Augen mit stoischem Gleichmut entgegennahm. In der Urteils

-

Joseph Schreiber, der Schreiber des geheimnisvollen Briefes spuft noch immer wie ein Graf Saint Germain in Frankfurt herum, bald hier, balo da auftauchend. Haben auch Staatsanwaltschaft und Angeklagter auf seine 3 ugen­saft verzichtet, so ift bas Boit aber noch lange nicht mit ihm fertig, sondern sucht ihn mit ein nicht mit einem ein leises Lächeln abnötigt. Phant si: und Kom­binationsfraft spielen dabei natürlich keine geringe Roll, und wo jemand sich zu einer anzügliche Außerung bersteigt, wird er unerbittlich in das Netz berwoben. So meldet ein Berichterstatter der Kleinen Presse" einen typischen Fall: Gestern Abend 61/2 Uhr fam ein Mann mittleren Alters in eine Wirtschaft der Alten Mainzergasse und führte bort fehr auffällige Reben. Er fam unter anderem auf Hudde zu sprechen und sagte: Für Hubdes Unschulb lege ich meine Hand ins Feuer." Nachbera er in einem hiesigen Blatte gelesen hatt, daß auf ihn gefahrdet wird, wollte er sich mit dem Bemerken entfernen: Und er war es doch nicht!" Als der Wirt zu ihm sagte, daß er wohl nach seinen ganzen Reden der gesuchte Schreiber sei, veriies er schleunigst das Lofal. Mit Recht fügt das genannte Blatt noch hinzu: Ob der Mann in der Tat der Zuge war, der sich bisher noch nicht dem Gericht gestellt hat, das ist freilich ebenso unsicher wie der Wert, den die ganze Schreibersche Aussage für den Hudde- Prozeß gehabt hat.

Lokales.

9. Inui 1905.

** Die Erste Kammer der Stände wird Mitt­woch, 21. da. Mts., zusammentreten. D. ber

*** Der frühere Provinzialdirektor a Provinz Dierhessen, Dr. Rari Bockmann, ist im acht­zigsten Lebensjahre in Lugano gestorben. Die am -es Hessische Handwerkskammer. 5. 1. Mis. stattgefundene Bienorversammlung nahm nach eingehender Beratung der Frage des Befähigungsnachweises einstimmig bie folgende Resolution an:

"

Die hess sche Handwerkskammer hält fest an der Forderung der Einführung des Befäbigungsnachweises für bas Baugewerbe, sowie an der Ausgestaltung des Meifter­titels. 1. Die Ausbildung der Lehrlinge soll nur den­jenigen gestattet sein, welche berechtigt find, pen Meister­titel zu führen. 2. Den Gleichwert der Leistungsfähig­teit vorausgefeßt, sollen bei öffentlichen Arbeitsvergebungen und Lieferungen, sowie bei der Aufforderung, zu Arbeits­leistungen und Lieferungen diejenigen den Vorzug er­halten, welche berechtigt find den Meistertitel zu führen. 3. Bu gerichtlichen und sonstigen Sachverständigen sind in Angelegenheiten des selbstständigen Handwerks nur solche Bersonen zu bestellen, welche zur Führung des eistertitels berechtigt sind. Das Gleiche gilt für Mit­glieder von Vorständen und Ruratorien staatlicher und flädtischer gewerblicher Schulen."

A Ettingshausen. In unserem Dorfe verunglückte das Söhnchen des Schmiedemeisters H. Schomber. Das 10jährige Rind spielte an der Bohrmaschine, geriet in das Kommrab und wurde an der linken Hand schwer verletzt.

Hof- Güll. Der Rauschbrand dahier ist erloschen und die Sperre daher aufgehoben.

§ Gebern. Die 40jährige Frau des Maurers H. Ruhl in Burkhards ist von einer Ruh zu Tode geschleift worden. Die Frau führte bas Tier an einen Strif auf die Weibe, als die Stub pöglich fchente, in tolleu Sprüngen davonging und die Füherin 500 m hinter sich her schleifte. Als das Tier von zwei Arbeitern endlich zum Stehen ge­bracht worden war, laa Frau Ruhl mit zertrümmertem Schäbel als Leiche daneben. Die Verunglückte hinterläst sieben Rinder.

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Bad- Nauheim, 8. Juni. Die Einweihung der neuen fatholischen Kirche vallzieht Bischof Dr. Kirstein von Main, der der gestern Abend von Gießen bier eintraf.

Ein neuer Mord

stücke und 2 Messer, sowie in Schlüssel mit der an der Schlüffelstange über dem Bart deutlich wahrzunehmenden 3iffer 42 in den Bureaus des diesseitigen Polizei- Kommiffariats, Rathausstraße 50, part., zur Ansicht bereit gehalten werden. Der genannte Schlüssel mit der Ziffer 42 dürfte vielleicht auf die früher inneg habte Wohnung oder ben benußten@chrank pp. in einer Fabrit, Barack, in einem Gasthaus oder dergleichen hindeuten und wird dringend eisucht, nachzuforschen, ob eine nachstehend beschriebene Berson irgendwo logiert oder aber, sb jemanden ein derartiger Schlüssel abhanden gekommen ist. Diese Feststellung ist von großer Wichtigkeit.

Beschreibung der Leiche.

Cirfa 1,75 m groß, fräftige Statur, bunties, ziemlich schwarzes state, Repihaar( ziemlich fura), undes Gesicht, gewöhnliche Nase, mittelstarker dunkelblonder Schnurrbart. Wat belleidet mit dunflem, längs weißeestreiften Sadrock, Weste und Hose aus schwarzem Trifoftoff, schwarzwollenen Strümpfen und schwarzledernen Schrürschuhen. Außerdem trug er helles Trifo-( Sport) Hemd mit Umlegetragen. Außerdem muß darauf hingewiesen werden, daß treh der er folgten Berhaftung des verdächtigen Eduard Müller immer­Täter nun wirklich ermittelt ist. Die Reserchen müssen hin noch nicht angenommen werden fann, daß her whitiche deshalb weiter fortgesetzt werden. Aus diesem Grunde stellen wier an das Publikum die dringende Bitte, seinerseits alle etwa gemachten vertächtigen Wahrnehmungen, die zur Ermittelung des Täters oder des Ermordeten oder über­Haupt zur Aufklärung des furchtbaren Verbrechens führen resp. dienen fönnen, hierher umgehend mitteilen zu wollen. 500 Mark Belohnung sind ausgesetzt.

Rirglige Nachrichten für Gießen. Evangelische Gemeinde.

Am 1. Pfingstfeiertag, 11. Juni. Kollekte für die Hessische Lutherstiftung In der Stadtkirche.

Bormittags 8.00 Uhr: Pfarrer Schwabe Vormittags 9.30 Uhr: Pfarrer D. Schlosser. Vormittags 11 Uhr: Kinderfirche für Matthäus- und Marcusgemeinde gemeinsam. Pfarrer D. Schloffer. In der Johannestirche.

Vormittags 8 Uhr: Pfarraffiftent Sattler. Bormittags 9.30 Uhr: Professor D. Drews.

Beichte und heil. Abendmahl für die Lukaz- und Johannesgemeinde. Anmeldungen vorher bei dem Pfarrer jeder Gemeinde erbeten.

Ami 2. Pfingstfeiertag, 12. Juni. In der Stadtkirche. Vormittags 8 Uhr: Pfarrer D. Schloffer. Vormittags 9.30 Uhr Pfarrer Schwabe.

Beichte und heil. Abendmahl für Matthäus- und Marcusgemeinde. Anmeldung vorher bei dem Pfarrer jeder Gemeinde erbeten.

In der Johannesfire.

Vormittags 8 Uhr: Siche Stadtkirche. Vormittags 9.30 Uhr. Bfarrassistent Schulz.

Vormittags 11 Uhr: Kindergottesdienst für die Lukas­gemeinde. Pfarrossistent Schulz.

Batholische Gemeinde.

Samstag, den 10. Juni.

Nachmittags um 5 Uhr und abends 8 Uhr: Gelegenheit zur hi. Beichte.

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Sonntag, den 11. Juni. Pfingst sonntag

Borm. von 6.30 Uhr an: Gelegenheit zur hl. Beichte. um 7 Uhr: Die erste heil. Messe, vor und in derselben Austeilung der heiligen Kommunion.

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8 Uhr: Die zweite heil. Messe. Vorm. von 9.30 Uhr an: Hochamt mit Predigt. Nachmittags um 21 Uhr: Fest Andacht.

Sonntag, den 11. Juni. Nachmittags um 5 Uhr und abends 8 Uhr: Gelegenheit zur hl. Beichte.

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Montag, den 12. Juni. Pfingstmontag.

Vorm. von 6 30 Uhr an: elegenheit zur hl. Beichte. um 7 Uhr: Die erfte heil esse, vor und in derselben Austeilung der heiligen Rommunion.

Vorm. um 8 Uhr: Die zweite H. Messe. ,, 9 30 Uhr: Hochamt. Nachmittags 2.30 Uhr: Fest- Andacht.

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Batholischer Gottesdienst in Grünberg

ist bei Biebrich verübt worden. Es ist ein eigentümliches finbet ftatt: Pfingstmontag vormittags 9 Uhr. Spiel des Zufalls, baß damals als die Heldenberger Blut­tat befannt wurde, die Mörder Groß und Stafforst das Scheffot bestiegen, ihre ruchlose Tat zu fühnen, und jetzt wo der Heldenberger Mord seine Sühne gefunden hat, die Die Biebricher Polizei ersucht uns um aufnahme folgender

Pfarrers Schmitt auf Hudde, der feine Wiene verzog usd sein Todesurteil Runde von einer neuen Schreckenstet die Gemüter erschüttert. geflagten. Er ist begründung führt der Vorsigende aus, daß den Gerichts- Notis: Nach wie vor der Verhaftung des wegen Verdachts

7. Die falte Be­

r bricht ein, wie Seine Einbrüche rbe auch der objet cer Thobes ift erft

dwerks.

Die That ist aus

en. Wenn Sie die

cihilfe ober die nad

Ang lagten gerettet

hof bei der Strafzumessung im wesentlichen die Gründe ge­leitet, die der Herr Oberstua sanwalt schon dargelegt habe, Strafminderungsgrünbe frien üb haupt nicht vorhanden ge­wesen, sondern nur solche auf Strafverschärfung. Ich baufe Ihnen, meine Herren schworenen, fuhr er dann fort, für Ihre Wühe und The Pflichtbewußtsein, mit dem Sie Shres Amtes gewaltet bob n. Isoließe die Gizung mit dem Wunsche, das in oiefem Saale niemals mehr über ein so schauerliches Verbrechen wie das, das irgt eben seine Bühne

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der Täterschaft des in hiesiger Gemarfung im Diftrift Hohl" in der Zeit von Sonntag, den 28. Mai bis Donnerstag, den 1 Juni, verübten Mordes ausgeschrieben gewesenen Fabrikarbeiters Eduard Hilarius Müller bon Dittloforo da, Bez.- Amt Hammelsburg, ist es für die objektive Untersuchung von ganz besonderem Wert, fest­gestellt zu wissen, wer die Person des Ermordeten ist. Nach stehend geben wir das Signalement der Leiche mit dem Be­merken befannt, daß die bei ihr vorgefundenen Kleidungs­

Berantwortlich für die Politik und den Inferntentell: Ibin Klein, für den übrigen Jubalt: Georg Horn, belb in Bichon

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