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Hessischer Landtag.

Zweite Kammer.

des Rahmens der Zuständigkeit der Berwaltungsausschüsse| in Parallele mit dem alten stellte. Er wies an Beispielen Hilfs- und Ausführungsorgane derselben.

Die Tätigkeit der Landwirtschaftskammer, Ausschuß und Vorstandsmitglieder geschieht ehrenamtlich. Für die Tätigkeit außerhalb des Wohnsißes ist durch die Saßung eine den baren Auslagen entsprechende Entschädigung fest­zusetzen.

Können die von der Landwirtschaftskammer für ihre eigenen Bedürfnisse und diejenigen ihrer Organe aufzubringenden Mittel nicht aus Staatszuschüssen oder sonstigen eigenen Ein­nahmen bestritten werden, so ist der Fehlbetrag durch Um­lagen zu decken.

Die Umlage darf in der Regel 20 Bfg. auf 1000 Mt. des der Umlage unterliegenden Vermögens nicht übersteigen. Der Mindestbetrag der auf einen Umlagepflichtigen entfallen­den Umlage ist 50 Pig.

Päsident Haas eröffnet, nach der Darm. 8tg.", die Sigung 10 Uhr. Auf der Tagesordnung steht zunächst der Antrag des Abg. Schönberger, die gefeßliche Regelung des Wilchverkaufs betreffend. Ministerialrat Weber wendet sich in längeren Ausführungen gegen den Antrag, den auch Abg. Hirschel befämpft. Abg. Schönberger legt die Beweggründe zur Stellung des Antrages dar, den Land­wirten, die durch intensivere Fütterung den Fettgehalt der Milch erhöhten, zu gestatten, höhere Preise zu nehmen. Abg. Ha as wendet sich gegen den Ausschußautrag( der von der Großh. Regierung Erwägungen über die Zulassung einer dritten Sorte Milch verlangt) und hält es für am besten, überhaupt feinen Beschluß zu fassen und die Entwickelung der Frage in der nächsten Zeit abzuwarten. Abg. Müller Die Einteilung der Provinz in Wahlbezirke und Ver­spricht sich im gleichen Sinn aus. An der weiteren Debatte trauensmännerkreise für die erste Wahl geschieht im Ver­beteiligen sich die Abgg. Ert, Ulrich, Schönberger ordnungswege. Für die späteren Wahlen erfolgt die definitive und Bähr, worauf ein neuer Antrag des Ausschusses, die Wahlkreiseinteilung sowie die definitive Festsetzung der Aus­Großh. Regierung zu ersuchen, den Antrag Schönberger, führungsbestimmungen für die Wahl in der Sagung der Landwirtschaftskammer. Die ersten Wahlen finden auf An­betr. gesetzliche Regelung des Milchverkaufs, auf Grund der heutigen Verhandlungen in Erwägung zu ziehen, gegen ordnung des Ministeriums des Innern statt, das Beauf­5 Stimmen Annahme findet. Hierauf tritt Vertagung auftragte zur Leitung dieser Wahlen bestellt. Für die ersten Bahlen sind Verzeichnisse der Verbandsangehörigen durch Die Kosten hierfür die Steuerkommissariate aufzustellen. Die berufsständische Vertretung der Land- werden von der Staatskasse vorgelegt und sind ihr später wirtschaft in Hessen. aus der Kasse der Landwirtschaftskammer zu erseßen. ( Schluß).

Mittwoch ein.

Die Landwirtschaftskammer besteht aus 45 Mitgliedern, von welchen je 15 in jeder Provinz aus der Zahl der Verbandsangehörigen zu wählen sind.

Die Landwirtschaftskammer fann Vertreter von land­wirtschaftlichen Fachvereinen und Verbänden, die ihre Tätig­feit über das ganze Land erstrecken und im Großherzogtum wohnende Sachverständige zu außerordentlichen Mitgliedern mit beratender Stimme wählen. Die Zahl der außerordent­lichen Mitglieder darf nicht mehr als ein Fünftel der Zahl der ordentlichen Mitglieder betragen.

Die Landwirtschaftskammer muß jährlich mindestens ein­mal zusammentreten. Ihre Berufung erfolgt durch den Präsidenten. Sie muß berufen werden, wenn mindestens ein Viertel der ordentlichen Mitglieder dies verlangt.

Die Wahl der Mitglieder zur Landwirtschaftskammer ist eine indirekte und erfolgt durch die von den Verbandsange­hörigen gewählten Vertrauensmänner( Wahlmänner). Bur Zahl der Vertrauensmänner werden in jeder Provinz 15 Wahl­bezirke mit anrähernd gleicher Zahl Verbandsangehöriger gebildet. Jeder Wahlbezirk zerfällt in je 15 Vertrauens­männerfreise, innerhalb deren je ein Vertrauensmann ge­wählt wird. Diese Kreise sollen in der Regel 100 bis 120 landwirtschaftliche Betriebe mit einem landwirtschaftlichen Vermögen von je 3000 Mark und mehr ohne Hofraite und Bald umfassen. Die Wahl der Vertrauensmänner und die der Mitglieder der Landwirtschaftskammer geschieht in ge­Gehören mehrere heimer Abstimmung mittels Stimmzettel. Gemeinden zu einem Vertrauensmännerfreis, so wird in jeder Gemeinde besonders abgestimmt.

Bur Teilnahme an der Wahl der Vertrauensmänner sind nur solche Verbandsangehörige berechtigt, die in das zur Zeit der Wahl als vollziehbar vorliegende Umlage- oder Beitragsverzeichnis oder, soweit Umlagen nicht erhoben werden, in das besonders aufgestellte Verzeichnis der an sich Umlagepflichtigen eingetragen sind. Natürliche Personen sind nur dann wahlberechtigt, wenn sie die deutsche Reichs­angehörigkeit befizen und zur Zeit der Wahl 25 Jahre alt sind. Wahlberechtigte, die nicht natürliche Personen sind, und Personen weiblichen Geschlechts tönnen ihr Wahlrecht nur durch Bevollmächtigte ausüben, welche männlichen Ge­schlechts sind und, abgesehen von der Umlagepflicht, denselben Erfordernissen wie die Wahlberechtigten entsprechen müssen; nähere Vorschriften fönnen durch die Saßung getroffen weiden. Die Vollmachten sind durch die Bürgermeisterei toften- und stempelfrei zu beurfunden.

Das Wahlrecht ruht für denjenigen Wahlberechtigten 1. der entmündigt ist, 2. der sich nicht im Besitz der bürger­lichen Ehrenrechte befindet, 3. über dessen Vermögen der Konkurs eröffnet ist, 4. dessen Grundstücke der Zwangs­versteigerung oder der Zwangsverwaltung unterliegen. Bur nachhaltigen Durchführung der Aufgaben der Landwirtschaftskammer in den einzelnen Provinzen wird für jede derselben je ein Sonderausschuß der Landwirtschafts­fammer mit dem Ste in der Provinzialhauptstadt gebildet. Jedem Sonderausschuß gehören die 15 Mitglieder der Land­wirtschaftsfammer aus der Provinz an, wozu noch aus jedem Wahlbezirt je zwei durch dessen Vertrauensmänner anf die Dauer von fünf Jahren gewählte Mitglieder treten. Der Sonderausschuß wählt aus seiner Mitte einen Vorsitzenden und Stellvertreter, sowie drei Beisiger, welche den Vorstand bilden und die Geschäfte des Ausschusses zu besorgen haben.

Den Sonderausschüssen liegt namentlich die Erfüllung der provinziellen landwirtschaftlich- technischen Aufgaben ob, soweit diese nicht von der Landwirtschaftsfammer selbst wahr genommen werden.

Dies sind die Grundbestimmungen der berufsständischen Vertretung der Landwirtschaft, wie sie zwischen dem Kammer­ausschuß und der Regierung vereinbart worden sind und zur Beratung vor das Plenum der zweiten Rammer fommen. An den Landwirten selbst, als denen, die es angeht, ist es nun, sich zu der Vorlage zu äußern.

Jeder Sonderausschuß tann Verteter von landwirt­schaftlichen Fach- und Berufsvereinen, die ihre Tätigkeit über seine Provinz erstrecken, und in dieser wohnende Sach­verständige zu außerordentlichen Mitgliedern mit beratender Stimme zuwählen. Die Zahl der so gewählten außerordent lichen Mitglieder darf nicht mehr als ein Fünftel der Bahl seiner ordentlichen Mitglieder betragen.

Jeder Sonderausschuß muß jährlich mindestens einmal zusammentreten.

Lokales.

5. April 1905. Bei der ** Landeslotterie.( Privattelegramm.) heutigen Ziehung der 6. Sess.- Thür. Landeslotterie wurden gezogen 10000 Mt. auf 38 248 und 64199, 5000 Mt. auf 38 055 und 27 095, 2000 Mt. auf 4163, 22 851, 15 228, 15 921, 27 835, 29 710 und 42597.

Jeder Sonderausschuß fann nach Maßgabe der Sagung aus seiner Mitte Kommissionen bilden und mit besonderen regelmäßigen oder vorübergehenden Aufträgen betrauen. In jedem Wahlbezirk der Provinz wird ein Bezirks­Ausschuß gebildet. Derselbe besteht aus den nach Artikel 37a zu wählenden Vertrauensmännern; außerdem gehören ihm die Bertreter der im Bezirke befindlichen Unterrichts­anstalten mit beratender Stimme an. Die Bezirksausschüsse sind der Landwirtschaftskammer unterstellt, und innerhalb

P Hundesperre. Es ist ein zweiter Sund, bei welchem starten Verdacht auf Tollwut vorlag in der hiesigen Veterinnäranstalt eingebracht worden. Da der Hund dort­selbst alsbald verendet ist, mußte der Kopf zwecks weiterer Untersuchung an das Königliche Institut für Jafektions­frankheiten eingeschickt werden. Wir weisen deshalb wieder­holt

darauf hin, daß Hunde nicht freiumherlaufen, auch nicht ohne polizeiliche Erlaubnis in eine andere Ge­marfung verbracht werden dürfen. Da der dringende Ver­dacht besteht, daß in den bei den hier bekannt gewordenen Fällen Tollwut vorlag, sind die polizeilichen Anordnungen strengftens zu beachten.

** Im Kriegerverein Gießen spricht heute Abend dessen Ehrenvorsigender Mayer über seine Erlebnisse im Kriege 1870/71.

**

Kommenden Freitag, den 7. April, hält der Bürgerverein Gießen im Restaurant Otto seine 3. Mit­gliederversammlung ab. Auf der Tagesordnung stehen u. a. das Submissionswesen und der Rathaus- Neu­bau, Gegenstände, deren Erörterung von größten Interesse ist. Es darf deshalb auch ein zahlreicher Besuch zu er­warten sein.

nach, daß das 1824 erfaffene Geset längst nicht mehr ausreiche, daß es feine Handhabe mehr biete, den in den Städten durch die Bauspekulation horrend in die Höhe ge­triebenen Grundwert entsprechend zur Steuer heranzuziehen. Durch das neue Gesez werde die Abgabe nun in einer Weise geregelt, daß auf je 100 Mt. Grundvermögen 1 Pfg. Steuer zur Erhebung fomme. Außerdem habe man auch die Aus­dehnung der Gewerbesteuer auf die landwirtschaftlichen Be­triebsmittel bei einem Grundvermögen von 3000 mt. ab in Aussicht genommen.-- Ein Schalden- Abzug solle bei den Gemeindeumlagen aber nicht in Ansaz gebracht werden, da hierdurch unter Umständen den Gemeinden die ganze Steuer­fraft eines Grundstückes verloren gehen könne. Auch die Vermögenssteuer streifte der Referent furz in finem Vortrage. Auf je 1000 Mt. Vermögen seien 75 Pfg. Steuer in Ansat gebracht, einen höheren Steuersaz habe man deshalb fallen lassen, führte er aus, weil durch die weitere Anspannung fapitalfräftige Steuerzahler Hessen einfach verlassen würden. Das Referat wurde von den Anwesenden mit größter Auf­merksamkeit verfolgt und zum Schlusse beantwortete der Land­tags- Abgeordnete Leun in zuvorkommendster Weise noch ver­schiedene aus der Versammlung herausgestellte Anfragen.

*** Vortrags- Abend. Ueber den gestern in Café Leib von den Mitgliedern des Gießener Stadttheaters ver­anstalteten Vortrags- Abend wird uns geschrieben: Ein völlig ausverkaufres Haus, ein völlig bis zur letzten Minute aufmerksames, dankbares Publikum, das ist der letzte Ein­druck, den unsere beliebten Künstler von Gießen mitnehmen. War der erste Teil der Dichtung ern flem Inhalt geweiht, so galt der zweite den Bocksprüngen humoristischer Ergüsse, beide aber zogen das Bublifum auf das Intensivste an, wie die Beifallsstürme und das wiederholte Herausrufen der Künstler bewies. Besonders hatte das Haus es auf Herrn de Giorgi abgesehen, der immer und immer wieder er­scheinen mußte. Aber auch den anderen Vortragenden wurde der Tribut nicht vorenthalten. Betrachten wir das Gesamt­bild des Abend und sehen über einige fleine Entgleisungen hinweg, so müssen wir die Veranstaltung als eine durchaus gelungene bezeichnen. Es berührt deshalb auch nicht über­raschend, wenn man im Publikum wiederholt den Wunsch laut werden hörte, diesem ersten noch einen zweiten Abend folgen zu lassen.

?? Selbstmord. Gestern Morgen gegen 9 Uhr er schoß sich in dem Personenzuge Marburg- Gießen ein Geschäftsreisender, nachdem er sich zuvor die Pulsadern Ueber das Motiv verlautet nichts. durchschnitten hatte.

** Molkerei- Anlage. Der Dampfmoitereibesizer Jakob Beriyn- Gießen hat die bei Reiskirchen belegene Lepper­mühle fäuflich erworben, um dort ein: Molkerei mit eigener Kuhhaltung zu errichten.

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Zu dem zweiten Bunft der Tagesordnung berufs­ständische Vertretung der Landwirtschaft in Hessen" übergehend, gibt er zunächst eine kurz und klar gehaltene Vorgeschichte der Vorlage zur Errichtung einer Landwirtschaftskammer und berührt sodann die Unterschiede zwischen dem Regierungs­Entwurf und der von dem Kammer- Ausschuß ausgearbeiteten Organisation der Landwirtschaftskammer. Regierung die Kaminer auf die breite Grundlage einer Organisation von unten nach oben zu stellen, so gelangte der Kammer- Ausschuß zu dem entgegengefeßten Entschlusse, eine Gliederung von oben nach unten zu beantragen.( Siche auch betr. Artikel.) Bei der ersteren Organisation wäre man schließlich gezwungen gewesen, mit 29 selbständigen Kammer­Ausschüssen zu arbeiten. So freudig der Referent nun auch die Vorlage begrüßt, so fann er aber doch nicht umhin, hin­sichtl ch der Koftenfrage Befürchtungen auszudrücken. Die Versammlung stellt sich jedoch auf den Standpunkt, daß die Aufwendungen für die Landwirtschaftskammer durch die Vor­teile, die sie böte, reichlich ausgeglichen würden. Man brauche nur einmal eiren Blick auf die augenscheinlich liegenden Erfolge der Handelskammern für den Handel zu werfen, um zu erkennen, welche Bedeutung derartige be­rufsständische Vertretungen haben.

§ Hufbeschlag. Die Regierung ernannte für die nächsten 3 Jahre für die Provinz Oberhessen folgende Herren zu Mitgliedern der Prüfungskommission: den Großh. Kreis­veterinärarzt Schmidt zu Gießen, den Lehrschmied un der Veternäranstalt Georg Lambert zu Gießen und den Gutsbesitzer Karl Müller zu Neuhof bei Leihgestern. Bum Vorsitzenden der drei hessischen Prüfungsfommissionen ist Obermedizinalrat Dr. Lorenz. Darmstadt bestimmt worden.

GH. Klein- Linden, 5. April. Gestern Abend sprach unser Landtags. Abgeordneter Leun Großen Linden über gegenwärtig brennende, mit der Landwirtschaft und den Interessen der Grundbesitzer auf bas engste verknüpfte Fragen, über das Gemeindesteuer- Geseh, und die berufs­kändische Vertretung der Landwirtschaft. Nachdem Bürgermeister Schaum die in der Gastwirtschaft zur Burg" zusammengetretene Versammlung eröffnet hatte, ging Abgeordneter Leun zunächst auf das neue Gemeindefteuergesetz ein, daß er nach allen Seiten sehr eingehend beleuchtete und

? Azenhain, 4. April. Am 1. April ist mit der An­lage des Grund- und Berggrundbuches für unsere Gemarkung begonnen worden.

K Frankfurt, 4. April. Reicher Finderlohn. Ein junger Elektrotechniter aus Offenbach fand gestern hier auf der Eschersheimer Landstraßt ein Sparkassenbnch über 57 000 t, das einem reichen Rentier gehörte. Der ehr liche Verlierer gab dem Finder 2 Mt. Finderlohn.

Man sollte es faum glauben.

K Frankfurt, a. M.( Heu- und Strohmarkt.) Man notterte: Heu 3.10-3 50 mt. Stroh, 2,10-2,50 Mt. Alles per 50 kilo. Tendenz in Heu: Fest.

K Aus Rheinhessen, 4. April. In Amerika starb der fabrit Roth, der nach Unterschlagung größerer Summen ehemalige Direktor der Griesheimer Zucker­nach Amerika durchgebrannt war.

Verdauungsschwäche

bei fleinen Kindern.

Herr Stöbe aus Bonn macht einige Bemerkungen über Verdauungsschwäche bei kleinen Kindern, die für alle die Eltern von großem Interesse sein dürften, denen die Gesundheit ihrer Kleinen am Herzen liegt. Herrn Stöbes Erzählung ist so eingehend, daß wir über Scotts Emulsion und ihren Nährwert nichts bei­zufügen brauchen, und wir unterbreiten Ihnen deshalb seinen Brief:

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Bonn, Marstraße 33, den 14. März 1904. Mein jüngstes Söhnchen Vaul das jetzt ein Jahr und einige Wochen zählt, war zwar während seines ersten Monats ge fund, doch stellten sich nach dieser Zeit bei ihm Verdauungsstör ungen ein, so daß er die genossene Nahrung nach einer Minute wieder von sich gab. Troz zartester Behandlung und Verabreich­ung von leichtverdaulichen Lebensmitteln, wie Haferschleim, Kinder­mehlen 2c. verschlimmerte sich sein Zustand immer mehr. Wir ver und befolgten so peinlich wie möglich die empfohlene Diät. A18 trauten aber trotzdem auf die gute Körperkonftitution des Kindes jedoch selbit bei der besten Pflege der Zustand des Kindes immer bedenklicher wurde, und sogar das letzte denkbare Nährmittel, i weißwasser. das Erbrechen nicht aufhalten konnte, das Kind auch allmählich so furchtbar abgemagert war, daß man das Gefühl hatte, ganz ratlos und fürchteten schon, das Kind aufgeben zu müffen. es müßte in Stücke zerfallen, wenn man es hielt, wurden wir Verschiedentlich hatte ich schon einen Versuch mit Ihrer Emulsion abgelehnt, da ich glaubte, der Magen eines so schwachen Kindes fönnte sie nicht vertragen, doch entschloß ich mich auf Bitten meiner Frau auch noch zu diesem letzten Versuche. Nun sehe ich es als ein Wunder an, daß schon am zweiten Tage nach dem Gebrauch von Scotts Emulsion das Erbrechen aufhörte und das Kind von da an Es ist seitdem vorzüglich gebiehen, gesund und ständig zunahm. kräftig geworden und hat heute bereits 8 Zähne, one daß deren Kommen ihm Schwierigkeiten bereitet hätte. Meine beiden älteren Kinder waren aber im Gegenteil während der Zahnzeit in ziemlich schlechter Verfassung und hatten in seinem Alter erst den ersten Zahn. Ich freue mich), zu Scotts Emulsion gegriffen zu haben.

Hochachtungsvoll( gez.) Rudolf Stöbe. Scotts Emulsion besteht aus dem feinsten Medi­zinallebertran, verbunden mit Kalt und Natronhypo­phosphiten. Kindern schmeckt sie besonders gut. Scotts Emulsion wird von uns ausschließlich im großen an Apotheken und Großhandlungen verkauft, und zwar nie lose nach Gewicht oder Maß, sondern nur in versiegelten Originalflaschen in Karton mit unserer Schutzmarke( Fischer mit großem Dorsch auf Scott& Bowne, G. m. b. H., Frank­dem Rücken). furt a. M.

Bestandteile: Feinster Medizinal- Bebertran 150,0, prima Glyerin 50,0, unter feinster arab. Gummi pulv. 2,0, bestill. Wasser 129,0, Alkohol 11,0. Hierzu aromatische Emulsion mit Zimt-, Mandel- und Gaultheria- Del je 2 Tropfen.

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