angsanlagen. Serversorgungs n und Lieferungen
, Kreis Lauter
iten
cbm),
nd Verlegung
en werden.
Der unterzeichn oßh. Bürg Bedingungen fendung bon 1 ziehbar. der Vordrucke drift bersehen mittage 12
Be 29 einzureid
Frete Auswa
Wochen.
Gießen.
ieferungen für sollen im A
schl. zu 522 3250
"
"
"
" 1
1900 2850
1520 4550
1225
Bureichen, woselb seit in Gegenwart
Nr. 101.
Zweites Blatt.
Abonnementspreis: in Gießen, abgeholt monatlich 50 Pfg., In's Haus gebracht 60 Pfg., durch die Poft bezogen vierteljährlich Mr. 1.50.
Gratisbeilagen: Oberhefftsche Familienzeitung( täglich) und die Gießener Seifenblasen( wöchentlich).
Das Blatt erscheint an allen Werktagen nachmittags.
Samstag, den 30. April 1904
Gießener
13 Jahrgang.
Insertionspreis: Die einspaltige Petitzeile für ganz OberHessen, die Kreise Wetzlar und Marburg 10 Pfg. fonit 15 Pfg. Reklamen die Petitzeile 30 resp. 40 Pfg.
Postzeitungsliste No. 3269.
Redaktion und Expedition: Gießen, Seltersweg 83. Fernsprechanschluß Nr. 362.
Neuelle Nachrichten
( Gießener Tageblatt)
Unabhängige Tageszeitung
( Gießener Zeitung)
für Oberheffen und die Kreise Marburg und Wetlar; Lokalanzeiger für Gießen und Umgebung. Enthält alle amtlichen Bekanntmachungen der Großh. Bürgermeisterei Gießen und anderer Behörden von Oberhessen.
,, aferlofe Pläne".
( Ein Interview.)
Unsere Zukunft auf dem Wasser" bildet in polifischen Zirkeln wieder einmal das Tagesgespräch. Von den Menßerungen bei den kürzlich abgehaltenen Verhandlungen des Deutschen Flottenvereins ausgehend, schwirren Gerüchte umher von„ uferlosen" Plänen, die im Reichsmarineamt ausgeheckt worden seien und über kurz oder lang dem Reichstag unterbreitet werden sollen: Pläne zum übermäßigen Ausbau unserer Flotte, die der augenblicklichen Finanzkraft des Reiches geradezu Hohn sprächen. Daß die öffentliche Meinung durch derartige Gerüchte beunruhigt werden muß, liegt auf der Hand. Unser Berliner CB- Mitarbeiter hielt es daher für seine publizistische Pflicht, an einer der zuständigen Stellen eingehende Informationen einzuziehen. Dort wurde ihm folgendes mitgeteilt:
bei der unter ngebote bafi en und find be Die Verhandlungen des Deutschen Flottenvereins haben Der Auffart ber dem deutschen Volke und wohl auch den verbündeten Regie: borm. 11hrungen das Ziel gezeigt, welchem das Reich, wenn es wirksame Heim- und Weltpolitik treiben will, zuſtreben muß: die Verstärkung der deutschen Wehrkraft zur See! Freilich, über das Tempo, in welchem auf diesem Wege vorzuschreiten ist, dürfen ohne Schädigung der im Prinzipe übereinstimmenden Anschauungen, die Ansichten geteilt sein. Dem Deutschen Flottenvereine, dessen klärende und vorbereitende Tätigkeit unseren maßgebenden Marinefreisen ja selbstverständlich nur hochwillkommen sein kann, erscheint das im gegenwärtig zu Recht bestehenden Flottenban gesetze vorgesehene Tempo bei weitem zu langsam. Er wünscht zu den beiden in Aussicht genommenen Linienschiffsgeschwadern bis spätestens 1912 ein drittes hinzuzufügen. Diesen Eifer in allen Ehren.... aber unsere leitenden Streise haben nicht nur mit den techniſchen, mili
Gießen.
Die Lieferung b
kartoffelt
bergeben werden Bedingungen liegen 3-5 Uhr auf dem entsprechender Auf on Probelartoffeln, Stag, den 5. Mai
tärischen, sondern auch mit den politischen, parlamentariſchtaftischen Realitäten und Möglichkeiten zu rechnen.
Wie eine genaue Prüfung der einschlägigen Verhältnisse ergeben hat, wäre allerdings die deutsche Industrie nunmehr im Stande, jede an sie herantretende Aufgabe auf dem Gebiete des modernen Kriegsschiffsbaues prompt zu lösen; ein drittes Liniengeschwader wäre also ohne Schwierigkeit in verhältnismäßig kurzer Frist erbaut. Auch das durchschnittliche Maschinen- und Matrosenpersonal wäre zu schaffen. Aber schon ein hinreichend gut geschultes, durchgebilnoben erwähntendetes Offizierkorps wäre in einigen wenigen Jahren recht Mai 1904.
rischen Blinik.
arbeiten erialerlag bor ach vorkommende ng gestellt:
Erbauung
cbm Erdaush Sadfteinmauerwe f.):
ein, 1,3 cbm
น. j. f.)
eldach);
schwer in der erforderlichen Kopfzahl zu erlangen. Und in noch weit höherem Maße würden sich Schrierigkeiten ergeben bei der Bedienung der schweren Bestückung und anderer Spezialapparate an Bord so großer Schlachtschiffe. Auch die Torpedoarmierung und ihre sach- und fachgemäße Verwendung erfordert ein mehrjährig ausgebildetes Personal.
Beispielsweise kann an 28 3tm.- Geſchizen beim besten Willen als Geschüßführer kein Mann Verwendung finden, der 2 oder 3 Jahre Bord- und Geschützdienst geübt hat und an Maschinen-, Schnellfeuergeschützen u. s. w. die genügende Handfertigkeit erworben hat. Die schweren Kalibergeschütze der modernen Marine stellen die allerhöchsten Ansprüche an den Führer in technischer wie moralischer Hinsicht und an den zuständigen Stellen der Reichsmarine hält man mit vollem Rechte daran fest, daß gerade diese Geschüßzführer ert Elite artilleristischer Tüchtigkeit und Schwierigkeit darstellen. Zur ausreichenden Heranbildung zu diesem Ziele aber gehören mindestens 6-8jährige ſyſtematiſche Vor- und Ausbildung.
Schon aus diesen furzen Angaben erhellt zur Genüge, daß das Tempo unserer Flottenausbauer, ganz abgesehen von der Unzulänglichkeit der Reichsfinanzlage, von der Ab
Abfallrohre u geneigtheit großer parlamentarischer Parteigruppen und
f);
22 Türen u.
en- und Wand hlag bon
22 6
bet uns wäh
Snahme Mont
bon 10 Uhr bo
schaft bon hi
liegen. Arbe
rets abgegeben. frei, berigloffen
henden Angeb
33., vorm. 11
amt.
bon der nicht in allen Bundesstaaten gleichmäßigen Flottenfreudigkeit", in ein richtig abgemessenes Verhältnis zur rauhen Wirklichkeit, zum praktischen Können gebracht werden muß.
Ein überraschendes Todesurteil.
( Von unserem Gerichtsberichterstatter.) § Berlin, 29. April.
Die Geschworenen haben den Angeklagten des Mordes chuldig befunden. Für dieses Verbrechen kennt das Gesetz nur eine Strafe: den Tod. Das Gericht verurteilt den Angeklagten daher zum Tode." Mit diesen Worten verkündigte der Vorsitzende des Gerichtshofs das Urteil im Dallgower Battenmordprozeß. Man geht wohl nicht fehl, wenn man in ihnen den, allerdings sehr diplomatisch verklausulierten Ausdruck einer gewissen Ueberraschung und Verwunderung erkennt, den der Wahrspruch der Geschworenen in dem Vorizenden auslöfte. Eine Ueberraschung, die im Auditorium sichtlich allgemein geteilt wurde, deren Effekt aber wohl am deutlichsten beim Angeklagten zutage trat, dem es trotz aller Anstrengungen, seine bis dahin zur Schau getragene kühle Ruhe zu bewahren, doch wie ein elektrischer Schlag durch die Glieder zuckte. Darauf war er nicht vorbereitet gewesen. dagen doch, nachdem die ärztlichen Gutachten auch nicht den
Teisesten Anhalt eines positiven Verdachtes ergeben hatten, die Chancen für ihn so günstig, daß seine Verteidiger es verschmähten, überhaupt die mildere Unterfrage auf Totschlag zu ventilieren, sondern direkt auf Nichtschuldig plädierten. In der Tat, was konnte denn als bewiesen angesehen werden? Unstreitig doch nur, daß, wenn die Frau Walther in Dallgow ermordet worden war, auf niemand ein dringenderer Verdacht lasten könne als auf ihrem Ehemann, von dessen Charakter die Verhandlung ein abschreckendes Bild ergab. Walther entpuppte sich als ein gewissenloser Mädchenjäger, der trog aller scheinheiliger Reden sicherlich seine erste wie auch seine zweite Frau, deren rätselhafter Tod den Ausgangspunkt des jetzigen Prozesses bildet, in der gemeinſten Weise behandelt und mißhandelt hat. Ebenso ergab es sich zur Evidenz, daß ihm alles daran gelegen sein mußte, von seiner Frau loszukommen, da er eine neue Ehe einzugehen gedachte. Daß es ihm bei seinem moralischen Tiefstande schließlich gleich gewesen ist, ob diese Trennung im Guten oder Bösen bewerkstelligt werde, wenn sie überhaupt nur erfolgte, ist ebenfalls einleuchtend. Ein Mann wie Walther schreckt vor einem Morde nicht zurück. Die Kenntnisse, die er aus seiner Praris als Heilgehilfe von schnell betäubenden und schwer nachweisbaren Giften besaß, fügen den belastenden Momenten ein neues Gewicht gegen ihn hinzu.
Und doch ist die Beweisfette nicht geschlossen, da sie sich auf einer gänzlich unerwiesenen Voraussetzung aufbaut. Um zu dem Schluß zu kommen, daß Walther der Mörder ſeiner Frau iſt, muß doch erst feststehen, daß diese wirklich ermordet ist. Und über diesen Punkt herrscht nach den medizinischen Gutachten berechtigtes Zweifel. Eigentlich besteht überhaupt nur der schwache Schimmer der Möglichkeit einer Ermordung. Der Befund spricht mit großer Wahrscheinlichkeit für einen Selbstmord. Die Strangulierungsmarfe war die typische. Wäre die Tote vorher erdrosselt und nachher aufgehängt worden, hätten sich zwei Streifen am Halse finden müssen. Für die Annahme, daß Frau Walther durch ein Gift betäubt und dann aufgehängt worden wäre, ergab sich durch die chemische Untersuchung nicht der geringste Anhalt. Die Leichenteile waren allerdings schon zu stark verwest. Einen lebenden Menschen aber derart in halb sitzender Stellung aufzubängen, wie es bei der Toten der Fall war, ist ein Ding der Unmöglichkeit: ergo mußte Selbstmord angenommen werden.
Troßdem ist Walther als Mörder zum Tode verurteilt worden! Die Geschworenen haben sich in diesem Falle eben durch die innere Stimme in ihrer Brust leiten lassen, die ihnen sagte: Der Mann da ist ein Mörder, wenn es ihm auch nicht haarscharf bewiesen ist. Er hat con dies sein Werk so schlau angelegt, und ist außerdem durch zufällige Umstände derart begünstigt worden, daß eine Lücke in den Indizienbeweis gerissen ist. Aber was gegen ihn spricht, ist schwerwiegend genug, um diese Lücke auszufüllen. Die Volksstimme wird den Geschworenen vielleicht recht geben. Vom Standpunkt des reinen Rechts aus, das nur nach Tatsachen, nicht nach Eindrücken und Stimmungen seine Entschließungen trifft, erregt der Urteilsspruch starke Bedenken. Im Zuschauerraum fragte man sich auch, weshalb nicht mindestens die Unterfrage auf Totschlag gestellt sei, die manchem Geschworenen gewiß recht willkommen gewesen wäre. Nach der Verkündung des Todesurteils ab hörte man einhellig die Ansicht, daß die Verteidigung die Pflicht habe, die Umwandlung des Todesurteils in Zucht ausstrafe im Gnadenwege anzustreben. Und die Ueberzeugung ist allgemein, daß diesem Gnadengesuch entsprochen werden wird, wenn es nicht gelingen sollte, das Rechtsmittel der Revision einzulegen.
Vermischtes.
*[ Kayser Wilhelm 1. und Franz Joseph.] Die Erörte rungen über eine mögliche Begegnung unseres Kaisers mit dem Präsidenten Loubet das Schiff unseres heimkehrenden Kaisers und das des Präsidenten der französischen Republik sollten sich nach französischen Zeitungen in den italienischen Gewässern so nahekommen, daß per distance eine Art von Begrüßung ausgetauscht würde- haben eine interessante Erinnerung wachgerufen. Kaiser Franz Joseph bon Desterreich konnte es nach 1866 lange nicht über sich gewinnen, König Wilhelm I. von Preußen wiederzusehen und ihm Auge in Auge zu begegnen. Der letztere dachte anders. Als er 1867 in Baden- Baden zur Kur weilte und erfuhr, Kaiser Franz Joseph werde auf seiner Reise ganz nahe bei Baden- Baden vorbeifahren, begab er sich nach der Eisenbahnstation Dos, um dem durchfahrenden Gegner von 1866 wiederum die erste Höflichkeit seit dem Vorjahre zu erweisen. Kaiser Franz Joseph wurde von der Anwesenheit des greisen Königs von Preußen auf dem Perron des Bahnhofes der Vorstation von Baden- Baden rechtzeitig in Kenntnis gesezt. Er nahm aber, obgleich sein Zug mit verminderter Geschwindigkeit an der Station vorüberfuhr, von dem in großer Uniform erschienenen König Wilhelm nicht nur feine Notiz, sondern hatte am Fenster mit abgewandtem Gesicht Plaz genommen. Je mehr sich später die politischen und persönlichen Beziehungen zwischen Wien und Berlin wieder besserten, um dann zu einer Erneuerung der alten Waffenbrüderschaft auf besserer Grundlage zu führen, um so weniger ließ der Vorgang auf dem Bahnhofe in Dos ein Stachel
zuru in der Seele eines so großherzigen wconarazen, wi. König Wilhelm I. war.
[ Ein Heiratsantrag an König Christian von Dänemark] wurde von einer Kopenhagener Dame gerichtet, die sich natürlich als geistesgestört herausstellte. Der König pflegt allwöchentlich öffentliche Audienz zu geben, zu der jedermann Zutritt erhalter fann; natürlich sind diese Audienzen immer stark besucht. Zur legten Audienz erschien auch eine anscheinend den besseren Ständen angehörige ältere Dame, die sich vor dem König verneigte und auf dessen freundliche Frage nach ihrem Anliegen antwortete, sie wünsche zu fragen, ob nicht der König Lust hätte, sich mit ihr zu verheiraten! Ich glaube," erwiderte der König, daß ich dazu ein bischen zu alt bin." Bei dieser zarten Ablehnung beruhigte sich die Dame merkwürdigerweise, um dann aber zu fragen, ob sie nicht die Frau des Kabinettssekretärs werden fönnte? Der König meinte, auch Herr Rosenstand sei gewiß it alt, worauf die Dame den Justizminister Alberti zum Mann verlangte. Hierauf ging der König ein und versprach, den Minister darauf vorbereiten zu wollen. Dann aber wandte sich der König mit ein paar Worten an seinen Adjutanten und ließ durch diesen die geistesgestörte Dame schonungsvoll fortführen.
[ Präsident Loubet] ist seit Jahrhunderten das erste französische Staatsoberhaupt, das Rom betritt. Wenn man Karl d. Gr. als französischen König mitrechnen will, so war er der erste, der die Stadt der Päpste betrat und durch die Anerkennung der sogenannten Konstantinischen Schenkung die weltliche Macht des Papsttums begründen half. 700 Jahre später, am 31. Dezember 1494, 30g König Starl VIII. als siegreicher Eroberer Italiens durch Rom, um Neapel anzugreifen, und erzwang vom Papste Alexander VI. die Belehnung mit Neapel. Der drittte ist heute der Präsident der Republik.
[ 3n früh triumphiert.] Von den Begründern der wissenschaftlichen Hygiene Mar v. Pettenkofer erzählt der Hojrat May Gruber in den soeben erschienenen Berichten der deutschen chemischen Gesellschaft eine hübsche Anekdote. Bettentofer war, wie das öfter bei Professoren vorkommen sell, sehr zerstreut. Er war der ständige Spott seiner Familie, daß er stets ohne Regenschirm heimkehrte. Darum mar er besonders stolz, als er einmal von einer Reise nach England seinen Regenschirm glücklich wieder auf den Nonnent zurückgebracht hatte. Triumphierend telegraphierte von Augsburg nach Hause:" Ich und mein Negenschirm Tommen um die und die Stunde heim". Als er aber seine Wohnung betrat und das glücklich gerettete Gerät den Seinigen voll Genugtuung vorweisen wollte, bemerkte er mit Schrecken, daß seine Hand leer war. Er hatte den Regenschirm im Telegraphenant zu Augsburg stehen lassen.
†[ Die Ehre des Fünfjährigen.] Ein sonderbarer Beleidigungsprozeß spielte in Wien. Die Privatiere Philomene Renk hatte sich beim Bezirksgerichte Josephstadt gegen die Ehrenbeleidigungsflage eines fünfjährigen Kindes zu verant worten. Frau Rosa Pramer hatte in Vertretung ihres füns Schre alten Sohnes geklagt, dessen Ehre dadurch verletzt wurde, daß er von der Angeklagten eine leichte Ohrfeige erhalten hatte. Der Richter bemerkte:„ Die Klage für ein fünfjähriges Kind wegen einer Watschen" ist wohl ein Unifum; am Ende werden auch Wickelkinder wegen Ehrenbeleidigung flagen." Frau Pramer bemerkte, sie könne doch nicht ruhig bleiben, wenn ihr Kind„ blutig" geschlagen werde. Richter: Sie können ja eine Strafanzeige machen, aber wegen Ehrenbeleidigung klagen ist nicht der richtige Weg. Schließlich erklärte sich Frau Pramer bereit, die Klage gegen Frau cnf zurückzuziehen, so daß der Richter nicht in die Lage kam, zu entscheiden, ob eine Beleidigung der Ehre des Fünfjährigen vorliege oder nicht.
Das Neueste vom Saharakaiser. Die fünf Matrosen der Jacht Frasquita", die den„ Kaiser der Sahara" Jacques Lebaudy auf Schadenersatz verklagt hatten, weil er sie an der afrikanischen Küste ausgesetzt hatte, haben von der Weiterführung des Prozesses abgesehen, nachdem zwischen ihren Anwälten und dem Lebaudys eine gütliche Einigung erzielt worden ist. Sie erhalten 50 000 Fr. Entschädigung und stellen nun die Zivil- und Strafflage ein. Es heißt, Lebaudy habe darauf bestanden, in der Quittung über die empfangenen Gelder ausdrücklich in seiner hohen Eigenschaft als Wüstenkaiser angeführt zu werden, so daß die Quittungen gelautet hätten: Empfangen von Sr. Majeſtät dem Kaiſer der Sahara die Summe von... usw.
[ Dreihundert Kongresse zu gleicher Zeit] werden auf der Weltausstellung in St. Louis abgehalten werden. Es handelt sich dabei in der Mehrzahl um kleine Kongresse, für die nur hundert Mitglieder angemeldet sind. Hundert von diesen Kongressen aber werden mindestens tausend Teilnehmer finden, und bei zwei Kongressen rechnet man mit Jeradezu riesenhaften Besuchsziffern. Der eine dieser Kongresse ist ein politischer, nämlich die Demokratische Konvention, zu der man 50 000 Besucher erwartet. Der zweite Kongreß betrifft das Erziehungswesen, und man erwartet dazu aus den Vereinigten Staaten von Amerika allein 50 000 Lehrer.


