Ausgabe 
5.3.1904 Zweites Blatt
 
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Nr. 55.

Zweites Blatt.

bonnementspreis: in Gießen, abgeholt monatlich 50 Pfg., m's Saus gebracht 60 Pfg., durch die Poft bezogen viertel­fährlich Mr. 1.50.

vatisbeilagen: Oberbeffische Familienzeitung( täglich) und die Gießener Seifenblasen( wöchentlich).

Das Blatt erscheint an allen Werktagen nachmittags.

Samstag, den 5. März 1904.

Gießener

13. Jahrgang.

Jnsertionspreis: Die einspaltige Petitzelle für ganz Obr hessen, die Kreise Wezlar und Marburg 10 Pfg. fonft 15 Reklamen die Betitzeile 30 refp. 40 Pfg.

Postzeitungslifte No. 3269.

Redaktion und Expedition: Gießen, Seltersweg 88 Fernsprechanschluß Nr. 362.

Neuelle Nachrichten

( Gießener Tageblatt)

Anabhängige Tageszeitung

( Gießener Beifung)

für Oberheffen und die Kreise Marburg und Wezlar; Lokalanzeiger für Gießen und Umgebung. Enthält alle amtlichen Bekanntmachungen der Großh. Bürgermeisterei Gießen und anderer Behörden von Oberhessen.

Lokales.

5. März 1904. n Das Jugendfest 1902 und das Lehrer­follegium der Höheren Mädchenschule zu Gießen. Den Lesern der Gießener Neueste Nach richten" wird es noch erinnerlich sein, daß die Feier das Jugendfestes im Jahre 1902 nicht wie in den vielen Jahren vorher die gewohnte allgemeine Beteiligung finden sollte. Das Lehrerkollegium der Höheren und Erweiterten Mädchenschule lehnte seine Unterstützung ab und eine offizielle Teilnahme der Schülerinnen jener Anstalt unterblieb. Die Folge war, daß dieser neue Standpunkt der betr. Lehrer im Stadtkollegiu n zu sehr heftigen Debatten Veranlassung war und dort, wie auch in der Bürgerschaft großes Befremden erregte, daß das Gießener Jugendfest, welches Jahrzehnte sich erhalten und ein gewisses Ansehen als allgemeines Volfs- und Schulfest auch nach Außen hin besaß, nicht mehr allen angenehm sei. Unser damaliger Bericht erstatter der betr. Stadtverordneten- Sizung gab in seinem Bericht den Verlauf der Jugendfest Debatte in etwas freimütiger Weise wieder, auch verband er eine Kritik damit. Diese Letztere verstieß formell gegen das Gesez und die Lehrerschaft, auf's schwerste dadurch beleidigt, beranlaßte eine Beleidigungsklage gegen unseren damaligen Berichterstatter Spieß und unsern verant wortlichen Redakteur Klein. Der Prozeß hat sich Jahre hingezogen; erst am 18. Dezember v. Js. wurde ein Urteil gefällt, das dem Lehrerkollegium u. A. die Publikationsbefugnis zuerkannte.

Trotzdem wir wiederholt und von vielen Seiten gebeten wurden über den Prozeß und die Verhand­lungen eingehender zu berichten, so unterließen wir es, denn abfällige Kritiken anzuregen, ist nicht unser Be­streben. Nachdem nun aber das Lehrerkollegium von der Publikationsbefugnis Gebrauch macht( vergl. den umstehenden Inseratenteil), halten wir zwecks Orten tierung unserer Leser es für angebracht, wenn auch die Gründe, von welchen das Gericht bei Urteils­fällung ausging, bekannt werden. Dieselben lauten:

Am 5. Juli 1902 beriet die Stadtverordnetensißung in Gießen über das daselbst abzuhaltende Jugendfest, ein Fest, welches schon seit langen Jahren von der gesamten Schul­jugend auf Rosten der Stadt gefeiert wird. An diesem Feste erklärten Direktion und Lehrerkollegium der Höheren Töchter­schule zu Gießen sich nicht beteiligen zu wollen und auch nicht zu können, da das Fest beeinträchtigend auf die guten Sitten der höheren Töchter wirke, was aus frühen Vorkom­nissen nachgewiesen werden könne. Die Lehrerschaft erklärte in einer Eingabe zu ihrer Rechtfertigung, die Schulkinder würden in dem Festzug und auf dem Festplaße von älteren Gymnasiasten, Studenten u. s. f. belästigt, so daß die qute

Sitte Gefahr laufe. Die fragliche Stadtverordnetenversamm­lung wurde daraufhin etwas lebhaft, die Stadtverordneten glaubten ihre Mitbürger in Schuh nehmen zu müssen gegen der­artige Angriffe des Lehrerfollegiums, besonders da die Stadtver­ordnetenversammlung fast allgemein der Ansicht war, daß ent­weder Bequemlichkeit der Lehrer und Lehrerinnen oder ein gewisser Dünkel der Grund seien, an dem Jugendfest nicht mit teil zu nehmen, weil es der Lehrerschaft der höheren Töchterschule für unter ihrer Würde zu sein schien, sich mit den Kollegen der Stadtschule und ihre Schülerinnen mit den Besuchern der Stadtmädchenschule zu einem gemeinschaft­lichen Jugendfeste zu vereinigen. Es ging wie gesagt in fraglicher Sißung der Stadtverordneten sehr tumultuaris her und es fielen manche heftige Worte gegen die Lehrer.

Die Beweisaufnahme hat ergeben..., daß der Artikel der Neuesten Nachrichten soweit er Tatsachen be­rührt und erwähnt in vollem Maße der Wahrheit die Ehre giebt, jedoch zeigt der Artikel andere Stellen, die eine Kritik des Verfassers des Artikels über das Gebahren der Lehrer­schaft enthalten und die, wenn auch vielleicht in Wahrung berechtigter Interessen doch über dieses Ziel hinausgehend immerhin beleidigend aufgefaßt werden müssen. Es tann dem Angeflagten Spieß nicht abgeftritten werden, daß er als ehemaliger Gießener Gymnasiast und Student ein In­teresse daran hatte, sich und seine Kommilitonen gegen die Angriffe der Lehrerschaft zu schützen, die beforgt ist um die Sitte und Zuyt der ihr anvertrauten Böglingen und die in übertriebener Aengstlichkeit diese gute Sitte durch Kizeln mit Pfauenfedern und Werfen mit Gummibällen gefährdet sieht, während sie andererseits sich selbst nicht fräftig genug hit, diese Sitte durch ihre eigene Autorität anläglich eines Kinder­festes außerhalb der Schule zu schüßen. Hatte also Spieß soweit im ganzen in Wahrung berechtigter Interessen handelt, so durfte er sich jedoch nicht der Ausdrücke bedienen, wie leichtzudurchschauendes Treiben der Wahrheit wider­streitenden geradezu gemeinen Grundsäßen" 2c. Das Gericht, das zwar den Aussagen der Stadtverordneten in vollem

Maße Glauben schenkt, hält dadurch nur für erwiesen, daß die f. 3t. von den Lehrern angeführten Gründe, sich am Jugendfest nicht beteiligen zu wollen nach Ansicht der Stadt­verordneten nur vorgeschüßte Gründe waren; das Gericht tat aber auch feinen Grund, auf Grund der beeidigten Aus­sage des Zeugen Stoerifo anzunehmen, daß die angegebenen Gründe nicht die wahren gewesen wären, wenn auch im Allgemeinen nach Ansicht des Gerichts die Sitte durch Pfauen­federn und Gummibällen nicht gefährdet erscheint, so läßt dies doch immerhin die Möglichkeit zu, daß die Lehrerschaft durch derartige harmlose Scherze die guten Sitten der ihnen anvertrauten höheren Töchter, die sittlich zu schüßen und zu stärken ihre Aufgabe ist, gefährdet sah.

Ein Vergleichsversuch wurde vom Gericht als aussichts­los nicht mehr angestellt, da das Direktorium der Töchter­schule von Spieß verlangte, daß er zugäbe, seinen frivolen

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Bericht zu bedauern und auf diesem Verlangen beharrte, während es dem doch mit den beften Motiven handelnden Spieß nicht zugemutet werden tann, sein Tun als frivol zu bezeichnen, was es auch nach Ansicht des Gerichts nicht war. Da wie gesagt der fragliche Artikel objektive Beleidigungen enthielt, so war sein Verfasser Spieß zu bestrafen, wenn auch nur s hr gelinde... Was Klein anlangt, der die Verantwortung für seine Zeitung trägt, so ist auch er somit schuldig.... Das Gericht hielt die erkannte Strafe für angemessen, da Klein fahrlässiger Weise einen Artikel aufgenommen hatte, für den er verantwortlich ist und den er daher vorher hätte prüfen müssen.

Standesamt- Nachrichten der Stadt Gießen.

Geborene.

Am 21. Febr. Dem Dienfmann Karl Reuter II. ein Sohn Wilhelm.- 24. Febr. Taglöhner Johs. Hofmann III. eine Tochter, Elisabeth Margarete.- Bäckermeister Ernst 25. Febr. Muth ein Sohn, Adolf Hermann Robert. Kellner Alexander Hermann Herr eine Tocher Margarete Dem Dm Eisendreher Kari Enz ein Sohn. Luise. Meggermeister Heinrich Decker ein Sohn. Fabrikanten Gustav Homberger eine Tochter, Berta Johanna. Am 26. Dem Hilfskesselwärter Hrch. Friedr. Uhl ein Sohn, Wilh. Friß. Dem Kutscher Hrch. Leipold eine Tocht., Marie.

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Dem Gerta

Dem Küfer Norbert Körber

ein Sohn. Am 27. Dein Schlosser Alb. Franz Otto ein Sohn. Dem Schuhm. Wilh. Strack ein Sohn, Karl Otto Bernhard. Am 28. Dem Hilfsheizer Adolf Stumpf eine Tocht. 28. Febr. Schlosser Hrch. Pfeufter ein Sohn, Karl. Bahnarbeiter Sg. Horft ein Sohn. 29. Febr. Bahn­arbeiter Konrad Margolf eine Tochter, Lina Elisabethe. Bureaugehilfen Gg. Schalch eine Tochter, Elsa Berta. 2. März. Telegraphen- Zeitungsaufseher Friedr. Rudlof eine Tochter.

Gestorbene.

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Am 27. Febr Luise Bretthauer, 73 J. alt, Privatin dahier. Am 28. Febr. Wilhelm Frizz Uhl, 2 Tage alt, Sohn des Hilfskeſſelwärters Heinrich Friedrich Uhl

Dahter.

Anfgebote.

Am 1. März Lud Ad. Hahn Grabsteinhändler in - Dr. Gladenbach mit Dina Marie Langsdorf dahier. phil. Christoph Knipper Handelskammer Syndikus dahier, mit Johanne Walbaum in Göttingen. Am 3. März Joseph Michael Merz, Lehrer in Glauchau, mit Mathilde Kathinka Elisabeth Tribus dahier.

Eheschließungen.

Am 27. Febr. Gg. Zörb, Kaufmann dah. m. Emilte Weber hiers. Am 1. März Carl Anton Schmiz, Kaufm., Frankfurt a. M. m. Hedwig Charlotte Schmal nbach dah.

Drud und Verlag der Gießener Verlagsbruckerei( vorm. Wilh. Keller), Gießen Berantwortlich: für ben politisen und Inseratenteil: Albin klein für das Lokale, den Gerichts-" und" Deffentlichen Sprechfaal": Fr. Oppermann

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