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dem Schlafen, wirkt 1. vorteilhaft auf das Gehirn, 2. regt die Leber an, 3. bewirft, wenn regelmäßig genoffen, einen ruhigen Schlaf, 4. desinfiziert die Gerüche der Mundhöhle und bindet die Säuren des Magens, 5. paralyfiert hämorrhoidale Störungen, 6. befördert die sekretierende Thätigkeit der Nieren, 7. hindert somit
Aus dem Gerichtssaal.
Schöffengericht.
Gießen, 21. Oktober. Vorsitzender: Amtsgerichtsrat Gebhardt. Schöffen: Amend I. von Allendorf a. Lahn. Vertreter der Staatsanwaltschaft: Amtsanwalt Weiß. Stuhlflechter Ludwig
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Auch
und gegen Balser auf 6 Wochen Gefängnis. wird den Beleidigten die Publikationsbefugnis zuge= sprochen, da die Beleidigung auf offener Landstraße erfolgte. Sodann wird in zwei Sachen gegen Konrad Rübsamen zu Gießen, wegen verbotenen Baggerns berhandelt. In einem Falle erfolgt Freisprechung, im schlossen.
die Steinbildung, 8. schügt ferner gegen Verdauungs- Philipp Launsbach XIII von Reiskirchen und Friedrich anderen dagegen wird die Einnahme Augenscheins be
beschwerden und 9. gegen Halsfrankheiten.
Der Landesausschus Hessischer Feuerwehren
Der
Der stud. med. vet.
dessen Gehilfen Otto und Georg Schwarz find angeDie Verkündung des bildeten 2 Privatklagen wegen Beleidigung.
Der Glückskalender 1903 von Adolf Beermann Gotha, welcher der heutigen Auflage beiliegt, möge fich für unsere gesch. Leser als ein wahrer Glückskalender bewähren.
Kirchliche Nachrichten. Evangelische Gemeinde.
Keller- Mainz zum Vorsitzenden des Landesverbandes, und zum Stellvertreter Streisfeuerwehrinspektor Müller Offenbach. Es folgte eine Besprechung über die Ausführung der in Bad- Nauheim gefaßten Beschlüsse. In erster Linie einigt man sich nach längeren Auseinandersegungen dahin, daß für die Folge bei Hessischen Feuerwebrtagen, wie dies ja auch schon früher bei hefſiſchen und Provinzialfeuerwehrtagen eingeführt war ,,, bon dem Landes- Ausschuß die Art und Weise der vorzuführenden Uebungen bestimmt und von demselben eine Stommission aus den vertretenen Wehren zur Stritif diefer llebungen eingesetzt werden soll."- Ferner soll für die Neubearbeitung des Uebungsbuches für Feuerwehren im Großherzogtum Hessen eine öffentliche Aufforderung erlassen, wonach Anträge auf Aenderung der bestehenden Bestimmungen fachgemäße Anwendung finden sollen. Der Abdruck der Sanitätsvorschriften wird nach Erledigung des in der letzten Dezemberverjammlung hierüber gefaßten Beſchluſſes ebenso erfolgen. Bezüglich der Einführung der einheitlichen Gradeabzeichen soll um gesetzliche Regelung bei der Regierung nachgesucht, die früheren Beschlüsse dabei aber zu Grunde Kirchweihe in Krofdorf nach Heuchelheim zurückkehren Stüd Mt. 0,60-0.85, Enten per Stüd 2.00-2.30, Gänse p. Bfb.
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Eichenauer, Ehefrau stahls und Korb.
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Donnerstag, den 23. Oftober, Abends 8 Uhr im oberen Schlosser.
wählte in seiner legten Sigung einstimmig den Feuer- Peppler II. von Großen- Linden hatte einen Strafbefehl flagt wegen Körperverletzung. webcinspektor und seitherigen zweiten Vorsitzenden wegen Ruheſtörung erhalten und hiergegen Einspruch Urteils wird auf eine Woche ausgesetzt. Den Schluß erhoben. Urteil: 1 Woche Haft.- Die Bauunter nehmer Johannes Bieker in Kölbe und August Biefer in Kirchhain hatten gegen Verwaltungsstrafbescheide, die wegen Nichtbefolgung von Aufforderungen zur Abgabe von Steuererklärungen ergangen waren, die gerichtliche Entscheidung beantragt. Es erfolgte Freisprechung. Der Viehhändler Kallmann Kaufmann von Sirtorf hatte Einspruch gegen einen Strafbefehl wegen Tierquälerei erhoben. Die Verhandlung wird vertagt. Hausbursche Martin Baſtian zu Gießen, der wegen Unterschlagung angeklagt, ist unentschuldigt ausgeblieben. Es wird Vorführung verfügt. tiederle zu Gießen hatte gegen einen Strafbefehl, in dem er der Tierquälerei beſchuldigt wird, Ein- Konfirmandensaal, Kirchstraße 9, Bibelstunde( Psalm 51). Pfarrer spruch erhoben. Die Verhandlung wird auf den 14. November 1902, Vormittags 9 Uhr, vertagt.- Die Fuhrknechte Karl Becker und Heinrich Balser zu Gießen find angeklagt der Körperverletzung und der Beleidigung. Aus der Verhandlung ergiebt fich, daß per Bfb. 90-1.00 Mr. Hühnereier 1 St. 7-8 fg, Entender t die Angeklagten in recht roher Weise gegen ein Pärchen, das in der Nacht vom 7. bis 8. September von der wollte, vorgegangen waren. Einer der Angeklagten hatte mit der Verfolgung begonnen, indem er die Die Angeklagten Stimme des Rindviehs nachahmte. wurden schließlich beide thätlich, suchten dem Heimführer das Mädchen zu entreißen und schlugen diesen blutig. Der Amtsanwalt beantragt gegen Becker eine Gesamtgefängnisstrafe von 2 Monaten und 1 Woche, gegen Balser eine solche von 2 Monaten 3 Wochen. Das Urteil lautet gegen Becker auf 5 Wochen Gefängnis
gelegt werden. Der Landesausschuß soll beim Gr. Ministerium sämtliche Verordnungen und Vereinbarungen einholen, welche Bezug haben auf Befreiung vom Feuerlöschdienst nach Artikel 11, Absatz 2 und 3 der Landesfeuerlöschordnung, um solche in der Feuerwehr- Zeitung zu veröffentlichen.
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Marktbericht.
Gießen.[ 23. Okt. Auf dem heutigen Wochenmarkt tofteten Butter -00 Pfg., Gänseeier 1 St. 0-0 Pfg., Käse per St. 5-9 Pfg. Erbsen per Liter 19 Pfg., Linsen per Liter 32 Bfg., Tauben per Paar Mr. 0.60-0.80, Hühner per Stüd Mt. 1.00-1 30, Hahnen, per 50-65 Pfg., Ochsenfleisch per Pfd. 66-76 Bfg., Rindfleisch per Pfd. 60-64 Pfg. Schweinefleisch per Pfd. 70-80 Bfg. Schweinefleisch gesalzen per fund 0.84 Bfq., Kalbfleisch per Bfb. 68-72 Pfg., Hammelfleisch per Pfd. 50-70 Pfg., Kartoffeln per 100 Kilo 400-4.50 mr., Zwiebeln per St. Mr. 3.30-3.50, Milch per Liter 18 Pfg.
Druck und Verlag der Gießener Verlagsdruckerei, vorm. Wilh. Keller'sche Buchdruckerei( gegr. 1783); für die Redaktion verantwortlich: Albin Klein, Gießen.
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Gießen, den 23. Oftober 1902.
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