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Nr. 235.

Abonnementspreis: in Gießen, abgeholt monatlich 30 Pfg., in's Haus gebracht 60 Pfg., durch die Post bezogen viertel­jährlich Mr. 150.

Gratisbellagen: Oberbeffische Familienzeitung( täglich) Oberhessische Zeitschrift für Landwirtschaft, Obst- und Gartenbau, sowie die Gießener Seifenblasen( wöchentlich). Das Blatt erscheint an allen Werktagen nachmittags.

Donnerstag, den 9. Oktober 1902.

Gießener

11. Jahrgang.

Insertionsprei 8: Die einspaltige Petitzeile für Gießen wie ganz Oberheffen, die Kreise Wezlar und Marburg 10 Bfg. sonst 15 Pfg.; Reklamen die Petitzeile 30 resp. 40 Pfg.

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Neuelle Nachrichten

( Gießener Tageblatt)

Anabhängige Tageszeitung

( Gießener Zeifung)

für Oberheffen und die Kreise Marburg und Weklar; Lokalanzeiger für Gießen und Umgebung.

Druck und Verlag der Gießener Verlagsdruckerei, vorm. Wilh. Keller'ſche Buchdruckerei( gegr. 1783); für die Redaktion verantwortlich: Albin Klein, Gießen.

Ein neuer Kritiker des deutschen

Aktienwesens.

Von Prof. Dr. M. B r.

( Nachbruck nur mit genauer Quellenangabe gestattet)

Es war zu erwarten, daß die jüngste Wirtschafts­krisis in Deutschland mit ihren Zusammenbrüchen von Großbanken und industriellen Unternehmungen zu einer Gelegenheitslitteratur über Afttenwesen und Aktienrecht führen würde. In zahllosen Broschüren und Aufsätzen werden jetzt von berufenen und nichtberufenen Autoren Reformvorschläge gemacht. Es ist bezeichnend, daß das Beste, was man zu lesen bekommen hat, in den großen führenden Handelsblättern stand, ein Beweis, daß diese einer unbefangenen und ernsten Stritit zugänglich ge­blieben sind. Unter dem Eindrucke dieser Zeitungs­stimmen stand offenbar auch Professor Warschauer, als er sich als nationalökonomischer Fachmann ver­anlaßt sah, in seiner fürzlich erschienenen Monographie Die Reorganisation des Aufsichtsratswesens in Deutsch­land"( Berlin 1902) ein Reformprogramm zu entwickeln. Wenigstens läßt sich nachweisen, daß seine Ausführungen start beeinflußt sind von Zeitungsartikeln, die in den " Münchener Neuesten Nachrichten" standen und den Würzburger Nationalökonomen Professor Schanz zum Verfasser hatten.

Warschauer verlangt in erster Linie eine gründliche Reorganisation des Aufsichtsratswesens. Was die Zu­sammensetzung dieser Organe anbetrifft, 10 fordert er Dreierlei: 1) eine Art von Befähigungsnachweis für die Mitglieder dieser verantwortlichen Kontrollinstanz 2) einen bestimmten Aftienbesitz des einzelnen Aufsichts­ratsmitgliedes und 3) die Verhinderung der Kumulation eines Uebermaßes von Aufsichtsratsposten in der Hand weniger Personen. Alle drei Vorschläge sind nicht neu, aber um so schwerer durchführbar. Bezüglich der Qualifikation der Aufsichtsräte verlangt Warschauer grundsäßlich den Nachweis der kaufmännischen Vor­bildung, und zwar nicht etwa nur in dem Sinne, daß dem Aufsichtsrate ausschließlich solche Personen angehören dürfen, die gelernte Kaufleute sind oder waren, sondern er will nur spezialistisch ausgebildete Fachleute in der Verwaltung der einzelnen großgewerb­lichen Unternehmungen zugelassen sehen. In den Ver­waltungsrat einer Aktienmaschinenfabrik dürften also nur solche Personen treten, die die Verhältnisse der Eisen- und Stahlindustrie genau kennen; in den Auf­fichtsrat einer Aftienbank müßten vorwiegend Finanz­leute berufen werden u. s. w. Warschauer weiß sehr wohl, daß ein solcher Befähigungsnachweis weder durch Gesetz noch durch Geſellſchaftsstatut erzwungen werden fann. Infolgedessen kann sein Reformvorschlag faum etwas anderes sein, als ein wohlgemeinter Rat an die Adresse der Aktionäre, die den Aufsichtsrat ihrer Ge­sellschaft zu wählen haben. Ich fürchte, man wird hier tauben Ohren predigen. Daß viele unserer Aufsichts­räte nicht so zusammengesezt sind, wie man es wünschen möchte, ist allgemein befannt. Es ist ein altes Klage­lied, daß die Aufsichtsratsstellen vieler großen Gesell­schaften nichts anderes find, als reich dotierte Sine­kuren, bei denen man entsprechende Gegenleistungen nicht prästieren zu müssen glaubt. Es liegt dies aber nicht an der größeren oder geringeren fommer ziellen Bildung der Aufsichtsräte, sondern an der In dolenz und dem Heerdentrieb der großen Masse der Aktionäre, an der übergroßen Selbstherrlichkeit der Direktoren, an der leichtfertigen Uebertragung von Aftienstimmen an gewisse Aliquen von Finanzleuten und endlich an der Abhängigkeit der großen Unter­nehmungen von den Banken, die sie finanziert haben. Die Kapitalfonzentration in den großen Emissionshäusern, die Vermittelungsthätigkeit der Banken und Börsen bei den Gründungen, Vergründungen, Vergrößerungen und Sanierungen der Aktiengesellschaften schafft ganz; bon selbst ein solches Uebergewicht, und es giebt heut zutage faum einen Aufsichtsrat, in dem nicht Bankiers und Bankdirektoren sitzen. Und am Ende ist der Bankier immer noch am ehesten befähigt, sich in die Verhältnisse von Gesellschaften aller Art, selbst solcher, die ihm bis dahin gänzlich fremd waren, einzuarbeiten. Daß bei der hierbei möglichen Besetzung der Aufsichts­catsstellen ein unerfreuliches Vettern- und Sippenwesen getrieben wird, und nicht selten Leute in den Aufsichts­

rat delegiert werden, die nichts als einen guten Namen einen hohen Titel oder ein großes Portemonnaie haben, im übrigen aber außer der Befriedigung ihres Tantiè. menhungers nur dekorativen Zwecken dienen, kann leider nicht bestritten werden. Aber auch ein solcher Aufsichtsrat könnte mehr leisten, wenn es bei uns nicht üblich wäre, von den Befugnissen des Aufsichtsrates einen so dürftigen Gebrauch zu machen, wenn sich die einen so dürftigen Gebrauch zu machen, wenn sich die Generalversammlungen entschlössen, regelmäßig vom Aufsichtsrate ausführliche und rechtlich verbindliche Rechenschaft zu verlangen, und wenn man nur einige Male ein Erempel statuieren könnte, indem man einen nachlässigen, pflichtvergessenen Aufsichtsrat schonungslos regreßpflichtig machte. Letzteres ist die Hauptsache. Es würde unendlich heilsam wirken, wenn man von den Handhaben, die unser Aktienrecht, das gar nicht so übel ist, bietet, den richtigen Gebrauch machen würde und einen Aufsichtsrat, der leichtfertig es an der Auf­ficht hat fehlen lassen, im Klagewege zur Verantwortung zöge. Dieser Fall tritt leider nur sehr selten ein, und Vorstöße nach dieser Richtung hin pflegen in den Generalversammlungen unter den Tisch zu fallen. Die der Direktion und dem Aufsichtsrate nahestehenden Kreise können sich mit Leichtigkeit die notwendigen Aktienstimmen zusammenborgen und stimmen dann die Opposition nieder.

Herr Prof. Warschauer behauptet, daß es eine be­sondere Schattenseite unseres Aktienwesens sei, daß in Er den Aufsichtsräten so viele Nichtkaufleute säßen. spricht von abgedankten Ministern", inaktiven Offi­zieren", finanziell nicht genügend in ihrem Berufe ge­jättigten Beamten", denen das Wohl der betreffenden Aktiengesellschaft ganz gleichgiltig sei. Diese Klage ist eine Reminiscenz aus der Gründerzeit der siebziger Jahre und greift auf die Pamphlete eines Otto Glagau und die berühmten Parlamentsreden Dr. Eduard Laskers zurück. Damals wurden in der That unglaub­liche Mißbräuche aufgedeckt, die bewiesen, daß man die Aufsichtsräte systematisch und mit der Tendenz einer durchsichtigen Reflame mit hochklingenden Namen ver­ziert hatte und Gesellschaftskreise, die nach ihrem ganzen sozialen Pflichtenkreis dem Aktienwesen hätten fern bleiben müssen und vom Geschäftsleben so gut wie nichts verstanden, in den Abgrund des Gründungs­schwindets yineingezogen hat. Seither hat sich glück­licherweise in dieser Beziehung Manches gebessert. Die Herzöge und Grafen, inaktiven Offiziere und verab= schiedeten Beamten der oberen Nangklassen sind in den Börsenjahrbüchern recht selten geworden, und fast überall sind an deren Stellen Finanz- und Börsenleute, bezw. kapitalfräftige, aber arbeitsunlustige Rentiers getreten bei gleichzeitiger Massenübertragung von Aufsichtsrats­pfründen an verhältnismäßig wenige Personen. Diese gegenwärtigen, gegenwärtigen, neuerdings wieder fraß zu Tage tretenden, Mißstände liegen also weniger in der mangelnden faufmännischen Bildung als in der Nicht verwertung der vorhandenen Geschäftskenntnisse in dem unentbehrlichen Kontrolldienste. Warschauer ist offenbar besonders auf die Juristen in den Aufsichtsräten schlecht zu sprechen. Auch Derjenige, der von Haus aus nur Jurist ist, lernt das bischen doppelte Buchführung und Bilanzaufstellung, wenn es sein muß, ziemlich rasch. Das sehen wir bei unseren Steuereinschäßungskommissionen, an deren Spitze ja überall juristisch und kameralistisch vorgebildete Beamte stehen. Verständen diese Männer bom faufmännischen Leben und von den kaufmännischen Bilanzen nichts, so wären sie wahrscheinlich bei den Steuerzahlern beliebter, als sie es thatsächlich sind. In die Direktion der großen Aftienunternehmungen wählt man jetzt mit Vorliebe gescheite und tüchtige Juristen, und überall sprechen die Justitiare ein gewichtiges Wort mit. Mir ist jedenfalls ein angesehener höherer Beamter a. D. oder ein viver und gewiegter Rechts­anwalt immer noch lieber im Aufsichtsrate, als ein fatter, arbeitsunluftiger Couponsabschneider, oder gar der ehemalige Geschäftsinhaber, der, nachdem er mit seinem Betriebe nicht recht voran tam, seine Firma in eine Aktiengesellschaft vergründete und in den Direktoren, die an seine Stelle traten, die fehlenden frischen Arbeitskräfte und die überlegene Intelligenz zur Geschäftsleitung heranzog.

Gerade bei der Zusammensetzung der Aufsichtsräte, die ja eines der wenigen Rechte der Aktionäre bildet, tommt eben Alles auf die Selbsthilfe und die Umsicht des privaten Kapitalistenpublikums, das sich an Aktien

gesellschaften beteiligen will, an. Die Aktionäre müſſen freilich auch auf der Generalversammlung persönlich erscheinen und sich nicht bloß durch ihre Bankiers ber treten lassen. Sie müssen sich vorsichtig mit Gleich­gesinnten und Gleichinteressierten toalieren und, wenn es nötig ist, für eine fräftige Minoritätsvertretung sorgen. Die Erfahrung lehrt, daß überall, wo starte Minoritäten in Frage kommen, die Proportionalwahl am Plage ist.

Man versuche es mit einer Revision der Gesellschaftsstatuten, indem man dieses Proportional­wahlsystem statutarisch festlegt.

Der zweite Vorschlag Warschauer's bezweckt, das finanzielle Interesse der einzelnen Aufsichtsratsmitglieder enger mit dem Unternehmen, zu dessen Kontrolle fie be rufen sind, zu verfetten. Er will gesetzlich, nicht bloß statutarisch, eine Bestimmung eingeführt wissen, wo­nach jedes Aufsichtsratsmitglied einen bestimmten Attien­besig nachweisen muß. Diese Aktien der Aufsichtsräte sollen an neutraler Stelle hinterlegt und der Dispofi­tion der Deponenten entzogen werden. Nur mit Ge nehmigung des gesamten Aufsichtsratskollegiums fann anderweitig darüber verfügt werden. Gin Mindestmaß von Aktienbesitz für die Aufsichtsratsmitglieder ist bereits in einigen Großbanken vorgesehen, und es wäre gewiß wünschenswert, wenn diese Einrichtung allgemeine Nach ahmung fände. Wird der Betrag aber zu hoch bee messen, so werden die Kleinaktionäre aus dem Auffichts. rate ausgeschlossen, und das so wie so schon vorhandene Uebergewicht der Finanzleute wird in nicht wünschenswertem Umfange verstärkt. Wichtiger als ein bestimmter Attien­besig erscheint mir die Tantièmensperre, die von Schanz und anderen vorgeschlagen worden ist. Es kommt, wie mir scheint, mehr darauf an, daß die eventuellen Regreß ansprüche an Aufsichtsrat und Vorstand gesichert sind, als daß man sie zu einem bestimmten Aktienbesitz zwingt. Der Schanz'sche Vorschlag, der ja den Warschauer­schen nicht ausschließt, geht mir im übrigen nicht weit genug. Schanz meint, man solle die Tantièmen an die Bezugsberechtigten nicht ausbezahlen, sondern verzinslich dem Unternehmen während der Amtsdauer der Direttoren und Aufsichtsratsmitglieder und außerdem noch ein Jahr lang über diese hinaus überlassen. Ich dagegen möchte an eine Einrichtung der Reichsbant anknüpfen. Die Reichsbankbeamten erhalten außer den festen Gehältern Tantièmen, die aber nicht ausbezahlt, sondern festgelegt und als Amtskautionen haftbar gemacht werden. Diese Einrichtung hat die Reichsbank von der Preußischen Bant übernommen, und sie hat sich sehr bewährt. In Anlehnung an diese Einrichtung bin ich für eine Schaffung eines solchen Garantiefonds während der ganzen Amtszeit und zwar sowohl für den Vorstand, als für den Aufsichtsrat; aber nicht etwa wie Professor Schanz sich die Sache denkt, daß die Tantièmen ver­zinslich dem Unternehmen überlassen werden, sondern indem sie in mündelsicherer Anlage außerhalb des Unter­nehmens hinterlegt werden müssen. Ich gebe zu, daß damit große Härten verbunden sind, indem rechtmäßig verdiente Bezüge dem Verfügungsbereich der Eigen­tümer entzogen und niedrig verzinslich festgelegt werden. Aber das ist ja die Eigentümlichkeit bei allen Kautionen, und um eine neue Art von Kautionen handelt es sich. Folgt man nur Professor Schanz, so ist gar feine Gewähr gegeben, daß ein betrügerischer Direktor nach der Art eines Schmidt oder Erner auch den Posten des Tantièmenguthabens estomptiert. Den Beteiligten erwächst unzweifelhaft, wenn man nach meinem viel radikaleren Vorschlage verfährt, einen Vermögensnachteil. Aber mir scheint es zweckmäßiger zu sein, da wo es notwendig ist, lieber die Gehälter und Tantièmen zu erhöhen, wenn man dafür gleichzeitig die Regres­ansprüche besser als bisher sichern fann.

Ein dritter Vorschlag Professor Warschauer's deckt fich mit einem bereits früher von Professor Schanz gemachten. Legterer fordert die gesegliche Fixierung derjenigen Zahl von Aufsichtsratstellen, die ein Einzelner im Höchstfalle bekleiden darf. Dieser Vorschlag richtet fich gegen die bereits erwähnte Kumulation, die in der That vielfach eine ganz ungesunde ist. Finanzmänner, die zu gleicher Zeit bei zwanzig und mehr Gesell schaften Mitglieder von Aufsichtsräten sind, sind gar nicht selten. Wer es ernst nimmt mit den Pflichten solcher Aemter, muß schon eine ungewöhnliche Arbeits­fraft haben, wenn er allen unbedingt notwendigen Ver­pflichtungen nachkommen will. Man bedente nur, daß gewöhnlich diese Aufsichtsräte, die bei einer größeren